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Frankfurter

Frag, und Anzeige. Nachrichten

(welche auf dem Lebfrauenterg?it. K No. 54 Dienstag« u. Freitag« »»«gegeben werden.)

Mit Römisch, Kayserl. Maj. allergnädigstem Privileg»».

Wir auch etmSHochrdlm und Hochweisen Magistrats grsögânstiger Bewilligung.

Ro. 98. Freitag, den 22. Rovemb. 1793«

Z u r Warnung.

Nachdem unterzogenes Amt mitgrosem Derdrus wahrnehmen müssen, daß dietiS- her gegen ein und andere hiesig« Beckermeister wegen leichtem Brodbackens als die Tax- Ordnung vorschreibt mehrmale« angewandte Strafmittel ohne Wirkung geblieben , und daß sogar die Bedrohung der öffentliche« Bekanntmachung nicht geachtet worden; 6b siedet man sich nun von S'mtSwegtn geaöthiget, ehe man noch mit schärften und beschimpfenden Strafen füi schreiten will aanoch juvor lettgedachtes BesserungS. Mittel zu versuchen, sofort den Rahmen eines solchen B-ckrrmeisterS der sich durch Konfis­kation und Geldstrafen nicht bessern lassen will, mit Bemerckung seiner Wohnung in diesen Blättern öffentlich bekannt und das Publikum welches beim Einkauf jenes u«. entbehrlichen Lebens. B-dürfaiss-s für sein gutes Geld bisher so schändlich betrog«« wor- den, auf einen solche« gewissenlose» Beck-rmrister aufmersam zu mache«. AuSunv«r- dienttr Schonung lâßtman aber diese öffentlich«Bedrohung a «noch »ur Warnung vor« aoSgehen. Franckfurt am Maya den r§ten November 1793.

Von Recheney-Amrs wegen.

Zur Nachricht.

NachdtM zur Vermeidung aller besorglichen Unrichtigkeiten von Unterjogenem Amt dl« Einrichtung getroffen worden, daß von dem künftigen Montag als dem i8t«n dieseS MonatS an die Ein-und Au«laß.Sebürea nicht mehr an zwo verschirdenen Stellen, fon« dein b.ide nur allrin vom Einlaßschreiber bei der Schr«iLstube erhoben. Die «ingtlö, fite Ein-oder Auslaß- Zeichen aber von b«a Paßir.ndrn Selbst in die an derurhmlichin 6itöe angebrachte - oder denen in Wâge« ob«r,u Pferd paßirenden »u gröferer Bequem« iichk-it darzureichende verfch.ossen- Büchs«« «ing-worfen werden sollen; So Harman daS Publikum von dieser getroffenen Verfügung hierdurch in dem End« benachrichtiü«« woll««, damit die paßirend« durch genaue B-folgung dieser Verordnung den damit bezielten nütz- ttchtn Zw«r «»h hie gute Absicht, daß bei Erhebung der AuS -und Einlaßgebürtn, wel«