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Mit Landesherrlicher Erlaubniß wird bic Temeinb Langen, 157 «in halb Kloffter, gut gesrztes Buchen.Scheidholz, an den Meistbietenden, Partie oder Klaffterweis, Wieck den Liebhabern am anständigsten ist, versteigern. Der Termin zur Versteigerung ist auf Donnerstag den zten kommenden Monat OctoberS, Morgensy Uhr, und zwar auf dem Herrschasstl. Jagdhauß WolfS-Garten, anberaumt, wo sich die Liebhaber alsdanu cirfin* den / das unfern davon stehende Holz beaugenscheinigen, sofort mitbitten können.

Mörfelden den töten Sept. 179?.

Fürstl. Hessisches Ober-Amt Kelsterbach.

Auf Hochobriak-itllche Verordnung soll Montag den zoten Tept. der vor dem Becken« Heimer Thor zwischen dem Herr» Zahn und Herrn Jung gelegene, wryl. Frau Wittib von Oven hinterlassene Kinder zugehörige, circa i tin halber Morgen haltender Garten, samt neu erbauten Gartenhauß, öffentlich versteigert werden. Liebhaber belieben sich an oben ermeldtem Tag, Nachmittags um 2 Uhr, in dem Tarten selbst «iazufinden.

Ein Weiberplatz zu St. Catharinen in No. 57 der 6t« Sitz; i Weiberplatz zu Gt. Peters in No. 5 der ate Titz ; i Weiberplatz zu St. Peters in No. 43 der 8te Titz; l Mannsplatz zu St. Nicolai in No. 57 der 2te Sitz; l Mannsplatz zu den drey Königen in No. ii der ate Sitz; sollen Samstag bin sSfitn Sept. Vormittags 10 Uhr in der Feyh« scheu Behausung auf dem Barfüsser Plötzgen gegen baare Bezahlung verkauft werden.

Eine vermischte Bücher-Sammlung vorzüglich Theologischer Werke, wird Montags den 7ten Oktober künftigen Monats in der goldnen Federgaff« am Brunnen Lit. F No. in öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Die Verzeichnisse werden daselbst, wie auch bei Herrn Ausrufer Fayh und Herren Antiquario Hacker hinter der Schlimmauek gratis auSgegeben. Herr AntiquariuS Hacker nimt auch Commißionen an.

Nachdem« auf dem Meßladen eiveS Fremden HandrlSmannS in der Herbstmesse des vorigen loyalen JahriS zwey Reste Seiden Felbel liegen geblieben , und sich bis dato, wikderholten Avertissements ohngeachtel, niemand dazu gemeldet, diefemnach der Finder solches zu dieser Audienz gebracht, und um öffentliche jedoch präklusivische Vorladung des«oder derjenigen so Anspruch an dasselbe zu machen vermögend, nachgesuchl, als wer, den hiemil der oder diejenige, so sich hiezu rechts behörig zu legitimeren im Stande, angewiesen und vorbeschieden, sich a dato binnen zwey Monaten um so gewisser bey unter» zogen» Stelle dieserhalb zu melden, und hinlänglich darzuthun, daß ihm oder ihnen ob gedachter Seidenfeld«! zugehöre, im Widrigenfall« aber zu gewärtigen , daß sie mit allem wiilern Anspruch davon ausgeschlossen, die Waare selbst aber ihrem Finder zu erkannt wer« den würbe, Francksurt den 20. S«pt. 1793-

Von jüngerer Burgermeisterlicher Audienz wegen.

Alle biepnigt, welche an di« jüdisch« hiesige,Handlung, Michael Löw Reus, Fah« lung«n zu leisten haben, werden hierdurch von Gerichtswegen bei Strafe doppeltet Zah, lung angewiesen, solche an gedachte Handlung nicht zu bewürken, sondern In Löblich Alter Lürg«rm«istnlichen Audienz zu deponiren. Frankfurt den 14. Scpt 1793.

(L. S.) Gerichts, Lanzley.