M, denn zugleich alle diejenigen, so an einen oder den andern Hospital- Patienten j tzo oder künftig einige Forderungen haben, hiemitbeb«ut«t werden, fich jedesmal sogleich di» der Aufnahme des Krancken zu melden, widrigenfalls dieselbe nach dessen erfolgtem elwai- gen Ableben nicht weiter damit gehört, sondern ganz ausgeschlossen werden sollen.
Franckfurt, den 8. Junii 1793.
Hospital - pfleg-Amt.
In der Concurs-und Prioritäts-Sache der Crebitoren des hiesigen Burgers und Handelsmanns Johann Ludwig Biller haben sich in Gefolg derreproducirten Edictal-ka- dung vom 29. October 1792. Montag den 17. Junii 1793. Vormittags 10 Uhr sämmtliche Interessenten in hiesigem Rathhausc vor der angeordneten Schöffen - Deputation zur Erklärung über das angebrachte Gesuch, Liquidation ihrer Forderungen und dem aücn- fallfig«n PrioritâtS- Verfahren, bey Vermeidung des vorhin angedroheten Präjudizes eia- zufinden. Signatum Franckfurt am Mayn den 10. Junii 1793.
(L. S.) Gerichts -Lanzley.
Des kürzlich verstorbenen Beckermeisters, August Oberheimers Wittib in Darmstadt, ist gesonnen ihr wohlgeiegenis Backhauß, benedst die dazu gehörigen Beckerey Meubles aus freyer Hand unter annehmlichen Conditionen zu verkauffin und kan auch auf Verlangen, die Helftt von dem Kaufschilling gegen läufige Zinß«n stehen bleiben. Darmstadt -en 8. Junii 1793.
Montags d«n iot«n Junii Vormittags um 9 Uhr und folgende Täg«, werden in der Olenschlagerischen Behaussung in der grossen Gandgaß gegen dem Barfüsser Gäßgen über verschiedenes Leib-und Tisch -Serâthe , sodann allerley Mobilien, als Echrânck«, wor- unter ein künstlich gearbeiteter sehr anticker befindlich; Commod«, Tchr-icabinets, Ep>«' gel, Stühle, Stand-und Sackuhren, alt Silberwerk, zwey Orgeln, Porcellain, Kuchen- Geschirr, Zinn, zwey eiserne Kassen, eine kleine Wein-Kelter, sonstiges Holzwerck, ein- Darthey juristische und ander« Bücher, und mehrere dergleichen Effecten, durch die 8$' schworne Herren Ausrüffer öffentlich an die Meistbietende verkauft werden,
Von Löbl. Rechney -Amts wegen wird denen sämmtlichen Restantiariis vom Wein- Umgeld, Bestand-und anderen Zinsen, Admodiationä-unb Mackier - Gebühren ec. über u- dishero sehr oft fruchtlos wiederholte Erinnerungen annoch zum letztenmal durch o»«t«u offenen Druck intimirtt, daß, wofern Selbig« von dato an binnen vier Wochen odverm - dkle ihre rückständige G.bübrnüffen bey wohlbesagtem Amt nicht völlig abführen und richtig machen werden, Sie sofort ohne «inzige weitere ihre Nachlâßigkeil nur m-hrers ver- stossende Nachsicht, die Exemtion vhofehlbar zu gewarten haben sollen. Pubhcitum Franckfurt den 10 Junii 179;.
Recheney -Amt.
Bei mir Endes Unterzeichneten können noch zu der von mir angelegten Blaich«, ««< Stunde von hier auf dem Grafendrucher Hof alle Gattungen L-inwandl Handtücher uno ' 5«irn und Leinen Garn zum Blalchen in meiner Wohnung in der Domstrap' u No. 14 »hgrgedtn wttden, und steht das Nähere bei mir zu v«rnehm«n. D»