Johann Christoph Rauschner jun. hat die Ehre hiermit bekannt zu machen, daß «r sein Wachscadinet, aufm Roßmarkk, in der Behausung des Herrn Dr. Feuerbach auf. stellt habe. Darin ist ju sehrn: Sr. Römisch Kaiser!. Majestät Franz II. Sodann die Schwedische Königs Mordgeschichte. Diese stellet vor:
j) Den König in der National. Kleidung.
2) Den Königsmörder Amckerström, in der Kleidung wie er auf dem Lai e» Masque erschienen, und wie er enthaupt» worden.
Da der Künstler vor 12 Jahren in Spaa die Ehre hatte des Königs Portrait zu fertigen, so kann man die Gl-ichhe t des," so wie auch die Ähnlichkeit Sr. Römisch Kaiser!. Majestät versichern. Dieses Cabinet ist alle Tage von Morgens 9 bis 12, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr zu sehen.
Bei Zeßler in der L'ndheimergasse ist zu haben: Ueber die Vorzüge der teutschen Staats-und Landesverfassung, ein Wort zu seiner Seit an das Landvolck, von K. Dies- senbach, 8. Frankfurt 179z. 15 fr.
Heute den isten Febr. Vormittags 9 Uhr, sollen in der Feyhischen Behausung eine Parthi- seidene, zitzene und coktoneiir lange und kurze Frauenskleider, atlassene und taf- fente Mäntel, Schürze, seidene und mouselinene Halstücher mit und ohne Spitzen, wie auch 2 Stück ganz fein Hausmacher- Leinwand , 2 Stück Handtücher, 2 Stück Tischzeug vhngemachr, i Drück fein holländisch Leinwand und 6 Garnitur Damast Gebild Tafelzeug, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung verkauft werden.
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Heute Freitag den rgten Febr. wird die dem Burger und Handelsmann Gottlieb Christoph Schmidtdorn & Uxori Johannen Friedericken geb. Mining zuständige in der Buchzaffe am Kolb.nbrunuen gelegene Eckdehaussung vor und um 2454 6fti Stück Con- ventionSthaler Capital, samt Interessen und Kosten zum gten, und Den 22t«n ejusdem zum 4t,N und leztrnmal von I bis 2 Uhr unter der Fahne am Römer öffentlich feilgetra- gen und alsdann dem Meistbietenden überlassen werden.
Dem Publico wird hiermit angezeiget , baß Montags den 4ten nâchstkommenben Monat Merz und folgende Tâze (ausser Sonnabends) Nachmittags 2 Uhr, in dahi«si- «tm Pfand-Haus alle diejenige Pfänder, so bis ultimo May, Junii, Julii und August 1792. verfallen gewesen, öffentlich versteigert und an den Meistbirtenden gegen baare Bezahlung überlassen werden sollen. Es werden also diejenige, welche dergleichen verfallene Pfand. Scheine haben, nochmals erinnert, selbige vor der Verganthung «inlösen oder in Zeiten prolongiren zu lassen, indem« man, um das Verganthungs- Register in behöriger Ordnung ausziehin zu können, weder 8 Tag vor, noch währender Verganthung keine Prolongation mehr annehmen wird. Publieatum, Frankfurt den asten Jan. 1793.
Pfand - Amr.
. ^Mvbach am Moyn, in der Mitte der Canalgaffe ist eines der schönsten und g«- räumlichsten Häuser im besten Stande und vor kurzen Jahren neu erbauet, mit zwey sehr grossen gewölbten Kâr auch geräumigen Stallungen, Remisen, Waschküche, Holtzplatz, grosser Hof, und aus englische Art angelegten Garten, aus der Hand zu verkaufen; das