3« der H-eßerischen DergânthunK auf dem Samstagsberg Lit. I No. 89 wird heute mit verschiedenem Silberwerk/ Nachmittags mit Leinen Gerâth, Montag fortgefahren, mit Tafeltücher, Servietten, Lein, und Handtücher, auch Dienstags damit geendiget werden.
Nachdem auf den allsten laufenden Monats Morgens um 9 Uhr die Arcorde wegen Lieferung der grosen und kleinen MönlirungSstücken für piefig» Stadt-Garnison vorgenommen und geschloffen werden sollen, als wird solches hiermit bekannt gemacht, damit derjenige, welcher eines oder das anderezu liefern gedenket, sich um gemeldete Zeit Hey unterzogenem Amt« melden, die Proben vorlegen und das weitere gewärtigen^
Frankfurt am Mayn den i/ten Jenner 1793.
Rriegs« Zeug-Amt.
Demnach bei Löbl. Rechenei Montag den alten Januar Vormittags um 10 U§r, der sogenannte Frohnische Garten über dem Allerheiligen Thor, den seither Herr Heefer in Bestand gehabt, anderweit an den Meistbietenden auf beliebige Jahre öffentlich ausgedo- Iheu weMn, solle; Aftzälverd solches hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige, so darzu Lust haben, auf obgemew« Zeit bei Löbl. Rechenei sich «Waden, und fernern Bescheid Mid Erfolg vernehmen tonnen. Pubhcirt Frankfurt den 10.jg.an.. 1793.
Recheney
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Der auf nächsten Donnerstag den 17- Januarii anberaumte Schirmerisch« Meubles-^ Ausruf auf der grosen Eschenheimergaß, kan Verhinderung halber, erst Donnerstag dar. auf den 24ten Jan. Vormittags 9 Uhr vorgenommen werden, welches man den Kauflustigen hiermit zu wissen thut.
Nachdeme auf unterzogenem Amt, von hiesiger Stadt, auf die Kaiser-Wahl Leopold den Hten und Franz des Ilten geprägte doppelte und einfache Ducaten in Gold und Sil- der, für den schon bestimmten Preis, noch abgegeben werden können;- so wird dieses den Liebhabern und Samlern von dergleichen Münzen hirmit bekannt gemacht..
Frankfurt den 14. Januarii 1793.
Recheney - Amr.
Der dahiesige Schultheiß Johannes Schönig und Ehefrau haben so viele Schulden «ontrahiret, daß deren Vermögen zur Tilgung nicht zureichet; sohin der concursus cre- ditorum erkannt werden mußte. Es werden dahero alle jene, welche an besagte» Eheleuten einige Forderung zu haben vermeynen, hiermit vorgeladen, innerhalb 6 Wochen, wovon 14 Tâge für den ersten, 14 Tage für den zwoten und 14 Tage für den zten end- liegen und peremtorischen Termin anb-raumet werde, ihre habende Forderungen sammt dem Vorzugsrecht vorzulegen, und nach Nothdurft weiter auszuführen, oder zugewâr- rigm, daß die Nichterschienene von der Concursmasse ausgeschlossen werben.
Heddernheim am Sten Jânner 1793.
D-mprobftey Mainzisches Gericht.
M. Wynenz Gesicht