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Frankfurter

Frag. und Anzeige. Nachrichten

(welche auf dem Liebfrauenberg Eit ® No. 54 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch, Kayftrl. Maj. al!ergnädigstem Privilegio.

Wie auch eines Hochedlen und Hochweisen Magistrats grosgünstiger Bewilligung.

No. 71. Dienstag, den 28. August 1792.

Bekanntmachung.

In der Schulden. Sache des verstorbenen hiesigen Burgers und Buchhändlers, Friedrich Christian Kochmdörfers, werden sämtliche Interessenten auf Freytag den 7ten Eeptembris 1792., Vormittags 10 Uhr, vor das Pfeiffergericht zur Urthel-Anhörung unter der Verwarnung vorgelagert, daß ihres allenfallsigen Ausbleibens ungeachtet, mit deren Eröfnung dennoch vorgeschritten werden solle. Signatum Frankfurt am Main, den 22. Aug. 1792.

(L. S.) (Berichte *Can$Iey.

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Da der öfters ergangenen Obrigkeitlichen Verordnungen ohnerachtet, die gänzlich abgewürdigte und ausser Cours gesetzte verrussen« Kreutzer dennoch höchst strafbarer Weise im Handel und Wandel coursiren sollen; Diesem Unwesen aber auf das Ernstlichst« ge- steuert werden muß: So wird das Publikum vor deren Annahm und Verausgebung hier­durch nicht allein alles Ernstes nochmal verwarnet , sondern auch demjenigen, welcher dergleichen darwider handelnde glaubhaft anzugeben weiß, das Drittheil der dadurch ein­gehenden Strafe von federn Fall hiermit zugesagt, zugleich aber auch jedermänniglich an­defohlen, die etwa besitzende alte Kreuzer ohnverzüglich und gegen Erstattung des innern Werths, auf Löbliches Recheney -Amt abzuliefern.

Wie man dann, daß dieses alles befolgt werde ^ sich auf dir genaueste Kundschaft zu "gen ohnermangeln, und suchen wird, durch ohnvermuthete Visitirung der Losung der Decker, Bierbrauer, Metzger und anderer, und Entdeckung dererjenigen, welche aus Geitz und Widersetzlichkeit ihren Vorrath auszuliefern unterlassen, die muthwillig« Uebertreter ausfindig zu machen, und andern zum Schrecken und Beyspiel ohne Ansehen der Person und Standes auf das nachdrücklichste zu bestrafen.

Concluf in Senatu, den 2. Febr. 1775.

Renovat. in Senatu, den 14. Aug. 1788.