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FAMsfuLker

Frag- und Anzeige - Nachrichten

(welche auf dem $^ euberg git ® Äo. 54 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch - Kayserl. Maj. ârgnadigstem Privilegio.

Wie auch eines Hochedlen und Hochwersen Magistrats grosgünstiger Bewilligung?

Ro. 53, Dienstag, den 26. Junii 1792.

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Bekanntmachung.

Nächsten Mittwoch den 27. Jun. soll im Oberräder Forst eine ziemlich« Partie Bu­chen- und Eichenkloz- und Stümpfholz Klaftrcweis an die Mcisbietenden verkauft werden. Diejenige die dazu Lust tragen können sich an besagtem Tage Morgens um acht Uhr zu Sberrad bey dem FörsterKohlhaas einsinden. Frankfurt drn 21. Juuii 1792.

Forst - Amr.

Nachdem- die respectiven Entrepreneurs der beeden in jeziger Wahl- und KrönungS- z«t alhier aestatteten Schauspieler-Truppen, auf bittliches Ansuchen, die Erlaubniß er­halten^ Masquen-Bälle zu geben, und aber vorige Erfahrungen belehren, baß bei solchem Ballen öfters sich Masquen einzuschleichrn trachten, welche nicht allein den geistlichem Stand lächerlich machen könnten, sondern auch sonstige unanständige Vorstellungen umher tragen; Als wird von wegen Eines Hochedlen und Hochweisen Raths dieser Stadt nicht nur denen Encreprenneurs der Masquenbälle anbefohlen dergleichen Masquen in ihre Saale nicht einzulassen, und daferne sich dergleichen, doch einschleichen sollten, solch« als­bald zur Entfernung gebärend anzuhalten und auch hiemit allen und jeden hiesigen Bur­gern und Einwohnern, so wie den Eines Hochedlen Raths Jurisdiction untergebenem Fremden der Erdrauch derlei Masquen bei Vermeidung ohnfehlbaren Einsehens unttp- sagt. Frankfurt am Mayn den 20. Junius 1792.

Stadt - Canzley.

Alle diejenige so an das geringe Vermögen des desertirten Mousquetiers Johan» Gottfried"Loos anuoch Forderung zu machen haben, werden Hiemit erinnert, sich deßfallS um so gewisser, binnen vier Wochen a dato, bey unterzogener Stelle zu melden, und ge­dacht« ihre Forderungen gehörig zu bescheinigen, als sie in widrigem Falle damit weiter nicht gehört, sondern gänzlich procludirt werden sollen. Frankfurt den 20. Jun. 1792.

< Von jüngerer Bürget meisterlicher Audienz wegen.