Mittwochs den Lzsten dieses Vormittags 9 Uhr sollen auf Hochobrigteitlich« $«< ordnung in dem Brückhof, die hinterlassene Meubles der seel. Jungfer Söllnerin, bestehend in Hvljwerk, Zinn, Meßing, Kupfer, Weibskleider, Gerâth, i vollständiges Bett rc. gegen gleich baare Zahlung, durch die geschworne Herren Ausrüfer verkauft werden.
Montag den Listen May Vormittags 9 Uhr soll in der Feyhischen Behausung, eine Sammlung von Englischen, Italienischen und Französischen Flinten, Büchsen, Pistolen und Terzerolen und zuletzt eine Sammlung schöne lebhaft ausgebâlgte Amerikanische Vögel in Glaskasten, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Eine Partie Ostindischr Nankin, englische Bazins, Mouslinet und VesienMt, sollen kommenden Donnerstag den zi. May Vormittags 9 Uhr und folgende Tage in der Feyhischen Bchausung öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung verkauft und iosgeschlagen werden.
Mittwochs den -zsten dieses Vormittags u Uhr, sollen in der Behausung des ge» schwornen Ausrufers Fay einige Rester braun Wolleuzeuch, einige Filtzschuhe und eine Parthie Puder an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung öffentlich verkauft tyer- den. Frankfurt den 14 Mai 1792.
Von jüngerer BurgermeLfterttchee Audienz wegen.
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Dienstag den 22. Mai Vormittags 9 Uhr, soll in der Fayhischen Behausung viele wenig getragene Manns- und Frauenskleider, «in rother tâchner Mantel, Ueberröckund zuletzt Holzwerk, bestehend in Schränke, Commod, Tisch, Stühl, ein Bücherschrank, Bettladen, Küchengeschirr und andern Sachen mehr, öffentlich an den Meistbietenden, gegen baare Bezahlung verkauft werden.
Die beiden aneinander stosenden Cösterischen Häuser auf dem Markt, zum Schlegel und Eichhörnchen genannt, welche sich noch in recht gutem Stande befinden, mit vielen Zimmern und Kammern, auch geräumigen Kellern, wovon der eine weit unter der ©traft fortlauft, mit Läden und Ladenstüdchen versehen, und daher besonders zur Handlung sehr bequem gelegen sind, wie denn auch die seit vielen Jahren darin» geführte Handlung mit «iner beträchtlichen Kundschaft z-ithcr beibehalten worden, sind nunmehr entweder, unter Vorbehalt der Obervormundlichen Genehmigung, aus der Hand zu verkauffen, oder in dessen Ermangelung je eher je lieber zu vermiethen. Wenn sich ein Liebhaber dazu fände, könnten zugleich die sämtlichen vorräthigen Waaren unter den ebenfalls nöthigen Erforder. Nissen, in einem oder dem andern Fall verkäuflich abgegeben werden. Das weitere ist W Herrn Spruth in der Schnurgasse zu erfragen.
Wir Bürgermeister und Rath des heiligen Reichs-Stadt Frankfurt am Main, f«* gen hiermit zu wissen: daß die vier verdurgerte Kaufleute, uns angelegentlich angegangen, die Verfügung zu treffen, daß nicht bei Gelegenheit der bevorstehenden Kaiserwahl und Krönung fremde, sich anhero begeben mögende Handelsleute, ihnen in ihrer bürgerliche» Nahrung Eintrag thun, und sich auch ausser den Messen einen Handel allhier anmaße» möchten; Wir es auch allerdings Unsers Obrigkeitlichen Amts zu seyn erachten haben, auf die Erhaltung des Wohlstandes und Abwendung aller Schmälerung Unserer verbuk-