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fächelten des MunVeS glücklich opeckt, so will mich neuerdings b-st^nS empfth, len. Ich gebe mich zwar mit TranSplantirung o! er mit Versetzung her Zähne aus einem Mund in den andern nicht ab, weil bei dieser Operation Wort und Menschenliebe aufhöre zu seyn, auch hat man nicht immer Gelegenheit Personen zu bekommen, die sich zu diesem desperaten Gedanken entschliessen, sich gesunde Zähne heraus nehmen zu lassen, alsdann verfällt man auf ohnerlaubte List wie man sie WommL ES ist erst kürzlich einer grosen Dame in unserer Nachbar­schafft ein solcher transplantirter ausserordentlich künstlicher Zahn ausgefallen. Das transplantiren der Fahne ist eine schon längst alte und bekannte' Methode, aber weil es gegen die Menschheit gehet, so hat man es nicht so suchen in Aus, Übung zu bringen. Ich setze künstliche von Wallroßknochen von mir gemachte Zähne in-den Mund, daß man sie von den andern nicht unterscheiden und man alle Arten von Speisten damit zermalmen kan. Auch reinige ich die Zähne mit der grösten Vorsicht von allem Toff oder Weinstein. Alle Gattungen Zähne nehme ich Nicht Empirisch aus, sondern künstlich von dem grosen Courtois seinem neu erfundenen Instrumenten. Ich will mich bei allen Vorsalkenheiten des Mundes meine werthgeschäjte und vielgeliebte Herren Mitbürger, wie auch ein sonst verehrungswürdkgcs und liebes Publicum gehorsamst empfehlen. Ich woh, ne in der kleinen Sandgaffe Lit. K No. 16.

Johann Jacob Lackmann, Mundarzf.

Alle diejenige, welche an den Schuldenhalber aus hiesiger Stadt entwichenen Bur­ger und Weinwirth zu Sachsenhausen Johann Adam Müller rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgcladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem Dato an pro ornni csrmino peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperfon, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtserforderlich barzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber miteinander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichts- Thüre, citirt, und im Ausbleibungs-FaÜ weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwai- gen Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen.

Signatum Franckfurt am Mayn, den 30. April 1795.

(L. S.) Gerichts, ltanzley.

In der Sterb > Cassa bey Herrn Mevy in der dunklen keucht, werden noch Mitglie- der welche nicht über 50 Jahr alt ohnentgeidlich eingeschrieben , diejenige welche willenS sein, können sich den 6ten May von i bis 4 Uhr bey der Seßion melden.

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Johann Peter Heuser, unten am Tuch Altern.