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No. zg. Dienstag, den 17. April 179s.

Bekanntmachun g.

Nachdem« von dem.ügl. Oberamt der Neichsgrafschaft Falkenstein zu Winnweite«' Ein Hochedler Ruth ersucht wo-den, die über die gesamte Verlaffenschaft des verstorbenen alldort angesessen, gewesenen Schneidermeisters Conrad Rheiner, geschehene Eröfnung des Concul ses und darauf gegangene Edictales jur Kenntniß der allhier vielleicht sich befindli, chen Gläubiaer benannten Rheiners ju bringen; Als wird hirrmt Obermann kund und zu Wissen gemacht, daß von besagtem Königl. Oberamt der Reichs * Grafschaft Halckenstein der 8te künftigen Monats Mays anberaumt worden, damit an diesem Laae sämtliche ©laubiger ihre Forderungen an- und Vorbringen auch alles nöthige sodann wei­ter vorkehren möchten, mit der Warnung, daß nach Verstiessung des erstbestimmten Ta­ges niemand mehr angehört werden, und diejenige, welche ihre Foderung bis dahin nicht angemeldt Haden würden, in Rücksicht der gesummten Rheinerschen Vcrlossenschaft ohne Ausnahme, auch denn abgewiesen werden sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensat'ons- recht gebürte, oder sie ein eigenes Gut von der Masse zu federn hätten , nicht weniger selbst diejenige, deren Forderung mit einem Pfandrecht versehen wäre; mithin daß alle Gläubiger, dasjenige, was sie etwa in die Masse schuldig seyn könnten, unrücksichtlich auf das Compensalions-Eigenthumoder Pfandrecht, welches ihnen ansonsten zugestanden hätte, in die Masse abzutragen angehalten werden sollten. Mornach sich also jedermann zu richten und sich vor Schaden zu hüten wissen wird. Franckfurt am Mayn den n.

April 1792;

_____________________ Stadt - Canzley.

In der Debit-Sache des verstorbenen hiesigen Burgers und Schreinermeisters JohaNkL Re'nhard Uhl, haben sich in Gefolg drs reproducirten Proclamatis, Mittwochen den i8teu April 1792. Vormittats 9. Uhr, sämtliche Interessenten in hiesigem Rathhause vor der an« geordneten Schöffen -Deputation zur Erklärung üoer das angebrachte Gesuch, Liquida­tion ihrer Forderungen und dem aüenfallsigen Prioritäts-Verfahren, bey Vermeidung des vorhin angedroheten Präjudizes einzufinden. Signatum Franckfurt am Mayn de»

- Canzley.

Uten April 1792-

Gerichts

Nachdem« -die hiesige Burger und Handelsleute Bernha-d Runkel und Philipp Dieterich Rasok als Creditoren Ausschuß der Johann Andreas Claustschen Handlung,von Hochlöblichem Schöffen -Gericht ermächtigt worden, die ausstehende Schuld-Forderun­gen dieser Debit-Handlung einzukaßiren; so wird solches denenjenigen , bey welchen sie diese Auflage zu bcwmckea haben, hierdurch bekannt gemacht. Franckfurt am 7. April

(L S.) Gerichts-<5anzley.

Diejenige, welche an den hiesigen Burger und Handelsmann, Joh:nn Siegfried Koch wogten Zahlungen zu leisten haben , werden hie-durch von Hochlöbl. Schöffen Gerichts wegen angewiesen, solche nicht an denselben, sondern an den Burger und Handelömantt Johann Wilhelm Liebholdt, als verordneten Curatorem dessen, Schulden - Masse, bey Strafe doppelter Zahlung zu bewürcken- Franckfurt am 12. April 1792,

(U &) Gerichts, Lanzley,