Einzelbild herunterladen
 

No. 15.

Dienstag, den 21. Februar« 1792;

------- ^ d.' . . '. - ................,- , I ll

Frankfurter Frag * und Anzeigungs ^Nachrichten

Welche auf dem Liebfrauenberg Lit. G. No. 54. Wöchentlich tweimal , als Dienstags und Freitags, ausgegehen «erden.

Mit Römisch,Kayserl. Maj. aüergn«dkgstem P R / r 4 L Ä G i 0.

Wir auch eines Hochedlev und Hochwelsea Magistrats groSgânstiger BewlSkguvs«'

Wrrssrjss8srj^ts^rrsrssrssre^rzsissrj8ss

Bek a n n t m a ch u n g.

Diejenige Handelsleute, Kramer und Handwercker so Waaren und Feilschaftm auSwiegen, werden hiermit ernstlich gewarnet, daß, falls sie ihre Gewichter, wie es in dem Hochverehrlichen Raths -Schluß vom gr. August 1762. jedesmal vier Wochen vor Eintritt der hiesigen Messen zu thun verordnet ist, durch den hiesigen Münz - Waradein noch nicht sollten haben abziehen lassen, demselben bey Vermeidung der im vorbenannten Edict comminirten schweren Strafe ohngesöumt nachzukommen hatten, wie man denn, um diejenige zu erfahren, so sich hierinnen ferner faunfertiq und ungehorsam beweisen würden, dem Münz-Waradein zu deren Anzeigung die nöthige Befehle geben, und wenn fit nachgehends durch Vorzeigung eines über die geschehene Abzichung, jedesmal ertheilten Scheins, sich nicht zu legitimsten vermögt«« für überwiesen zu halten, und in Strafe j« yehmenaricht entstehen werde.

^Recheuey , Amt, den 2. April 1789.