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Nachdem« sich he nachgekaffen« Erben des Weyl. Johann Christoph von den Dürahben L U. Lic, und Gerichtsschreibers dahier, bey der Behörde um die eigenthümliche Zuschrei­bung des ihnen von demselben anererbten Epitaph» auf dem hiesigen PeterS Kirchhof am gemeldet haben, und hiezu zuvörderst erforderlich ist zu wissen, ob nicht etwa mehrere vor­handen seyen, die gleiche Erbschafts-Ansprache hieran haben mögten, zu welchem End, von denenselben um Obrigkeitliche Verfügung in Ampliflimo Scabinatu angerufen wor­den; und denn hierauf gegenwârtig« Edictales erkannt worden: So werden aste diejenige, welche an das befragte Epitaphium, so auf dem ersten Peters Kirchhof, Eingangs rechter Hand das sechste ist, eine Erbschafts-Ansprache zu machen vermeynen mögten, hiedurch vorgeladen, innerhalb

Drey Monathen,

welche von unten benanntem Dato an pro omni Termino peremtorre anberaumt werden, vor hiesigem Gericht in Gelbstperson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten zu erscheinen, ihre vcrmeyntliche Erbschafts-Ansprache hieran rechtserforderlich darzuthun, und hierauf richterlichen Bescheid abzuwarten, im widrigen Fall aber zu gewärtigen, daß die Imploranten allein in den Besitz dieses Epitaph» gesetzt, und Sie die citirten weiter nicht, als an hiesiger Gerichtsthür, und zwar nur zu Anhörung des desfalls ergehenden Urthel werden vorgeladen werden. Signatum Frankfurt am Mayn am 25. Aug. 1791.

( L* 8 > Gerichts , Lanzley.

In der Concurs-Sache, der Gläubigeren des hiesigen Burgers und Gastwirths, Georg Andreas Widders, haben sich in Gefolg der reproducieren Edictal - Labung vom Uten Jun. 1791. den Mten November 1791. Vormittags 9 Uhr, sämtliche Interessenten in hiesigem Rethhause vor der angeordneten Schöffen - Deputation, zur Liquidation ihrer Forderungen und denk allenfallsigen Prioritäts-Verfahren, bey Vermeidung des vorhin angedroheten Präjudizes, einzufinden. Signatum Franckfurt am Mayn, den 26ten Octo­ber 1791. ---------------—----

(L. 8 ) Gerichts , Canzley^

In der Güter-Äbtrettungs-Gesuch-Sache des hiesigen Burgers und Beckermeisters Johann Conrad Mohrhard, entgegen dessen Gläubiger, werden sämtlich« Interessenten auf Montag dcn i4ten November 1791 Vormittags 9. Uhr in hiesige Gerichts-Canzley zur Urthel-Anhörung unter der Verwarnung vorgeladen, daß, ihres allenfallsigen Aus-- bleibens ungeachtet, mit deren Eröfnung dennoch vorgeschritten werden solle. Signatum Franckfurt am Ziten October 1791-

(L. 8.) Gerichts , Canzley.

Nächsten Montag den i7fen dies, wird die auf den zten October angesitzt gewesene Versteigerung einer in alle Theile b«r Wiss«nschaft«n «inschlagenden Sammlung von Bü» chern, in der Behaussung des Herrn Fayh ihren Anfang nehmen^