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Nachdem« auf die in der Debitsache des hiesigen Burgers und Handelsmanns Ernst e?riebrich Staudinger bereits unterm i$fm Jun. 1772. gerichtlich reproducirte Edictalkr- dunq an dessen Gläubigere per Decretum Senatus Scabinorum vener. de 16. hujus eine Deputation ersannt worben z vor welcher Mittwochen den 15. Nov. 1791. die ermeldte Gläubigere ihre Forderungen nicht nur liquidiren- sondern auch sich auf die von der vrr* storbenm Capitaine Weesischen Wittib Erden alsdenn vorzudringende Vergleichs-Propo­sitionen erklären, und oöthigenfaüs iuper prioritaca verfahren sollen: Als werden alle und nve Gläubigere des gedachten Gemeinschuldners Ernst Friedrich Staudingers hierdurch vorgeladen, um an de« vorberaumten Termin so gewiß dahier in Curia vor der angcord» neten Deputation selbst oder durch hinlänglich Bevollmächtigte und zu dem Ende instruirte Anwälde dem Ende zu erscheinen, als gewiß die Richterscheinende resp, für einstimmig mit ten übrigen auf die von gedachten Erben vorgelegt werdende Vergleichs - Präpositionen sich erklärenden Gläubigern gehalten, und von dieser Debitmasse sollen ausgeschlossen werden.

Signatum Franckfurt am Mayn am 17. Sept, 1791.

(L §.) Gerichts-Lanzley.

Alle diejenige, welche an die Wittib Annen Sibyllen Rakazzi, gebohrne Scheidel recht« tèchtlichr Ansprüche und Forderungen und zwar solche, meldet von dem 13. Junii 1788. als dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der über ihr Vermögen angeordncten Admi- viüracion bereits erwachsen waren, zu haben vermeinen, werden hiedurch vorgeladen, irr Seit Sechs Wochen, welche von untsri benanntem Dato an pro omni termino peremtoric ««beraumt werden, vor hiesigem Gericht in Selöperson, oder durch einen hinlänglich Be­vollmächtigten zu erscheinen, ihre gedachtermasen habende Ansprüche rechterforderlich bar# zuthun , sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß siehinfuhro weiter nicht, als an hiesiger Gerichts-Thür citirt, und im Ausblcibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit diesen ihren etwaigen Forderungen pratcludirt werben fol» Kn. Signatum Frankfurt am Mayn den zoten Sept. 1791.

(L. S.) Gerichts , Canzley.

In der Sache Feist Löw Schloß, Jmplorantens^ wider dessen Gläubigere in actis benannt, Jmploraten, werden sämtliche Interessenten auf Montag den 7ten November 1791. Vormittags 10. Nhr, in hiesige Gerichts - Canzley zur Urrhel - Anhörung unter der Verwarnung vorgeladen, daß ihresallenfallsiaen Ausbleibens ungeachtet, mit deren Eros- nung dennoch vorgeschritten werden solle. Signatum Franckfurt am Mayn , den 24(4» October 1791.

(L S.) Gerichts - Lanzley.

^k'N w^E Eoncurs-Sache des hi sigen Burgers und Holländischen Fähndrichs, Johann ^avio Yordan, haben sich in Gefola der reprodUcirten Edictal - Ladung vom lüten Jun. W» den 7Un November 1791- Vormittags 9. Uhr, sämtliche Interessenten in hiesigem