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Nachdem« 6« an Hero nur von den wenigsten Brurmenmeistern dem hochverehrliche« Rathsschluß vom Sten April 1728. durch zu übergebende ordnungsmäßige Rechnung ein Genügen geschehen; Als werden hiermit alle Bkannenmeister erinnert und ihnen aufgeqe- ben, die rückständige diesjährige Brunnrnrechnung, in Gemäsheit angeführten Conduft binnen 14. Lägen, nach vvrc;eschriebtner Ordnung, so gewiß «inzuliefern, als sonsten big saumselige Brunnenmeister mit einer Strasse von 5 Reichsthaler und zwar ex propriis an­gesehen werden sollen. Franckfurt den 241«» October 1791.

Recheney - Amr.

Da die bisherige erhöhet« Eintzler-Fuhren -Tax« von refpective 22 und 26 fr. nun» mehro per vener. Concluf. Senat. den 25. Oktober a. c wiederum auf den alten Preiß von refpeéthe 20 und 24 kr. per Fuhr zurück gesetzt worden, so hat man solches hirmit zu je­dermanns Nachricht bekannt machen wollen.

RenkM L Amt f den 27. Oktober 179 t.

Zu der ersten Frankfurter Stiftungs-Lotterie als auch zur 6^sten Maynzer Lotterie, deren erste Klass« nächsten Montag gezogen wird, sind ganze und vertheilte Loose zu habe» bei David Schwartzschild und Sohn in der Judengasse No. 170 neben der Schule.

Nächsttommenden Montag den Ziten dies, wird die auf den l/ten dieses Monats anberaumt, und wegen eingefallenen Herbst, ausgesetzt gewesene Versteigerung , einer in alle Theil« der Wissenschaften einschlagende Sammlung gröstentheils sauber gebundener Bücher in dem Haus« des geschwornen Ausrüffers Herrn Fayh ihren Anfang nehmen, woselbst noch gedruckte Verzeichnisse zu haben seyn. - -

Dem Publico wird hiermit angezeiget, daß MontagS den 7ten nächstkommenden No­vember und folgende Tage (ausser Sonnabends) Nachmittags 2 Uhr, in dahiesigem Pfand- Haus alle diejenige Pfänder, so bis ulr. Jan. Febr. Mertz und April 1791. verfallen gewe­st» , öffentlich versteigert und an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung überlassen werden sollen. Es werden also diejenige, welche dergleichen verfallene Pfandscheine haben, nochmahls erinnert, selbige vor der Vergantung einlösen oder in Zeiten prolongiren zü kaffen , indeme man, um das Dergankhungs - Register in behöriger Ordnung auszièhen zu können, weder 8- Tag vor, noch währender Verganthung feine Prolongation mehr an# nehmen wird. Publicatum, Franckfurt dem 3, Oktober 1791.

Pfand - Amr.

Das in sehr gutem Stand sich befindende Hauß , dessen einer Theil kit D. No. 89. -rnter die Schlimmauer, und der and«re kit. D. No. ii. hinter die Rose gehet, und wel­ch« beyde ihre Haußeingänge und Einfahrten haben, und das ausser einem sehr gerâumi-