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Samstag den zoten Iulius-!?yr. Nachmittags um 2. Uhr, foß nunmehro das Hau» bische Haus ip Sacl-senhausen in der Bekkergasse Lrt. O- No. 67. welches jährlich 25 fr. in akhicsigen Löbl. Ar men tasten und r ff. Laternengeld giebt, ferner ein Kircheirplatz in der Dreykönigskirche im Sachsenhausen, inNo.iz.kit A. den Haubischen Erben ge­hörig, desgleichen der Händische Weingarten vor dem Affenthor am Steinweg, 22 11/16. Mtbâ haltend,welcher von Grund und andern Zinsen frey ist, in dem HauseLit O. No. .67. selbst, an die Meistbietende ohne Anstand gegenhaare Bezahlung verkauft werden«

Nachdem dem hiesigen Juden Sohn, Lazarus Wolf Oppenheimer, aus bewegenden Ursachen / und nach dem Antrag dessen Vormündern, Isaac Moses Beyfus und Emanuel Wolf Oppenheimer, verstattet, auch derselbe durch das verehrliche Schöffen -Decret vom 22teil Hujus angewiesen worden, seinen vorhergedachten bisherigenNamen in denjenigen, Lazarus Oppenheimer junior abzuandern, und von nun an sich in allen Ge­schäften und Verbindungen nur allein dieses letztern Namens zu bedienen; Als wird sol­ches dem einheimischen und auswärtigen Publikum hierdurch vom Obrigkeitswegen zur. Wissenschaft gebracht.. Franckfurt, am 23. ^uüi 1791-

(L. S.) Gqnchcs-Canzley.

Wiederholter, jedoch zum letztenmal, werden alle die, welcheSchaßung, oderSchüj- gelb, über die gewöhnliche Zeit schuldig sind, an die Abtragung, dieser ihnen obliegende Schuldigkeit, unter der Bedrohung Hierourch erinnert, daß nach Ablquf,. einer achttâgi- gen Frist von untergeseztem Dato an,. die ihnen, zu allem Uederstuß, aus blostr Milde, aniwcl) g «gönnet seyn soll, wirkliche Pfändung ohnnachsichtlich, vorgenommen werdenwird.

Wornach sich also alle die solche Ermnerung angehet, zurichten, rznd den ihnen sonst zWkhrnden Schimpf und Nachtheil sich alleinig, beyzumeffen haben. Franckfurt den 22.., Iulii 1791« W

GchazzunM - Aine.

Vermöge verehrl. Schöffen-Rath -Schluß vom yten-Julij, sollen Montags den ist« August c a. und folgende Läge, die Suecerey- und Mehlwaaren, des hiesigen Handels­manns Friedrich Wilhelm Müllers,, und am Schluß die Laden-,Geräthschaften, in dessen' im Rebengock gelegenen Behausung, sodann Samstag den StemStMustVormiüagS Är Uhr, in der Behausung des Hex- n Ausrufers Feyh, dessen zwei «.Msin,-, Mische« dem Fahr» und dem Mezgelthor gelegene Meß-Läden, öffentlich an den Meistbiethenden, durch die., Herren Attsrüfer Verkaufes werderr.

Alle Freunde und Gönner, welche Sonntag Mittags auf dem Ob-rforsthqus an bet Table dHote zu speisen willens sind,, werden hiermit aufdas Höflichste gebeten, solches gefälligst den Freytag vorher, bey Herrn Seidodt ink ârMtÜBWch in der FischergaffeH oder auf dem Oberforsthaüs selbsten zu bestellen.