Donnerstag den sSfun Iulius 17911 Vormittag- um 9 Uhr, sollen nunmehr die von weil. Frauen Katarinen Ursülen Haubin hinterlassene Mobilien, bestehend in Bett- werk, Holzwerk, Küchena-schirr, Kleidu,ngsstükken u. dergl. in der Löngesgaffe, indem Hause Lit. G, No. 41 öffentlich an die Meistbietende ohne Anstand verkauft werden.
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Da das Eich -Hâußgen auf dem Roßmarckt, nächstens an einen andern schicklichen Ort verlegt werden soll, und bis dieses geschehen, keine Fässer mehr auf dem Roßmarckt geeichet werden können; Als hat man dieses dem Publicum bis zu weiterer Verfügung hiermit vorläufig bekannt machen wollen. _
Recheney , Amt den 21. Julii 1791. ^
Da die Vogelhubrischc Erben gesonnen sind, ihren vor dem Eschenheimer Thor ge» segeNin Garten zu verkauffen, so wird dieses mit der Nachricht bekannt gemacht, daß die Kauflustigen die nähere Bedingungen bey dem Hochobrigkeitlichen verordneten Curator der Dogelhubrischen Kinder Herrn Doctor Grambs, auf der Zeil Lit. D. No. 204. erfra, gen können. ...... ■
Montag den 25. Julii Vormittags Y. Uhr, sollen 2. Kisten mit Nürnberger Ku^stwa. ren, meistens sehr schöne Stücke in der Behaussung des geschwornen Ausrufer Hrn. Fay! verkauffet werden.
Es sind 28. cvnwlette Plüsch-und Caffa-Stühle, eine Apretur, eine Zettel-Rahme , eine Zwirnmühle von 50 Spulen, und circa 3000 Dopplier-Spulen; ferner eine neue Plüschrahme und was sonst zu einer dergleichen Fabricke an Gerâthschaften erforderlich, zu verkaufen. Sollte sich jemand finden, der das ganze übernehmen wollte, so wird man sich sehr billig behandlen lassen. Den Eigener hiervon zeigt der Handelsmann Mr Johann Daniel Harter, dem grosen Caffeehauß gegen über an.
Bei der den lyten dieses in der Müllerschen Leichen -Cassa gehabten halbjährigen Rech, nung , ist von denen Herrn Mitglieder beliebt worden: daß es in Ansehung derer Herrn Vorsteher bey dem i6ten Art. sein Bewenden haben soll, daß alle halbe Jahre neue Vorsteher nach denen Numeris rrnanp^werden, welche ein Jahr verbleiben, diejenige aber so wegen Geschäften das Dorsteber-Ämt nicht annehmrn können, geben an der ^affa i st. und werden fernerhin bey einem Sterbfall 8<o st, gegen denen gewöhnlichen 12 fr. per Schein ausbezahlt, Mitglieder so in mittelmäsigcm Älter stehen, werden noch angenommen, und ist der Bestand 1936 fl. 36 kr. welches denen Herren Mitglieder so der halbjährigen Rechnung nicht beygewoMt haben, bekannt gemacht wird.
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