Mittwochs den 27ften dieses sollen in dem Reifenberg fit der Fahrgasse verschiedene wohlgehaltene Mobilien,, als nußbaumene Kommode, Schrâ-Komode mit Aufsatz, GlaS- schränke, eichene und tgnnene Kleider- und Gerärhschränkc, Tisthe, Stühle, Bettladen, Spiegel, Bettungen, seidene und andere Wsiiskieider, Vorhänge rc. ec. Ferner zur Zu- ckerbackcrei gehörige Geräthschaften, nenrlich 2 Backöfen, kupferne und meßingerne Kcffelp Gjramiden Fuß sammt darzu gehörigen Glaswerk., u. s. f., durch die Geschworne Herren. SMrüfsr öffentlich gegen baare Bezahlung verkauft werden.
Freytag. den atzten dieses, sollen hinter dem Römer gegen dem Platzischen Hauß überr in dem Keller unter dem Hauß Alten -Lmrvurg Lit. I No. 15z. zehn Läager» Fässer, so erst seit dem Jabr 17S0. verfertiget « aus drei zölligem Holtz bestehend, mit maßiv eisernen Reif abgèbundrn - dirThürgen an denselben mitmcßingenenSchrauden versehen — gutWein- grün - bishrro auch mit gutem Wein belegt waren, und in der Eich 16. 17. 18. 19. 23. 24. 2;. und 31. Ohm nebst denen Viertel darüber haltend , an den Meistbietenden über» lassen werben, wozu sich die Kaufliedhabern an ob^meldtem Termin Vormittags um 91- Uhr in gedachtem Keller einfinden und die nähere Brdingnisse vernehmen können.
Franckfurt, den 15 Julii 1791.
Zum Heil Geist Hospical- Psteganics Deputation.
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Vermöge verehrt. Schöffen -Rath - Schluß vom yten Julii, sollen Montags den item August c. a. und' folgende Tage, die Specerey- und Meblwaaren, des hiesigen Handelsmanns Friedrich Wilhelm Müllers, und am Schluß die Laden-Geräthschaften, in dessen im Rebenstock gelegenen Behausung, sodann Samstag, den 6ten August Vormittags 10 Uhr, in der Behausung des Herrn Ausrüftrs Feyh, dessen zwei am Main, zwischen dem Fahr, und dem Mezaerthor gelegene Meß Laden, öffentlich an den Meistbiethenden,, durch die' Herren Ausrufer verkaufet werden.
Alle diejenige, welche seitdem aoteu Junii 1790. von dem Jüdischen Gemeinschuldner Ekive Simon Neosiâdt,! , Zahlungen oder Wechselbriefe empfangen haben, werden hierdurch ex mandato Ampliüimi Scabinatus aufqefordert, dasjenige, was sie solchergestalt von dem gedachten Ekive Simon Neusiâdtcl empfangen haben, in unterzeichneter Gerichts- Canzley binnen 4. Wochen, von unten gesetzten Dato an , ohnfehlbar anzuzeigen, bey Vermeidung, im Unterlassungsfall , für sträfliche Colludenten angesehen zu werden.
Franckfurt am 14. Julii 1791.
(L. S.) Gerichts - Canzley.
Dienstag den 2ten nächstkünftigen Monate August früh um 9. und Nachmittags um 2. Uhr, wie -mch au den darauf folgenden Tagen , soll in der Handelsmann Heinrich Wchdmännischen Behaussung im kleinen BierMund dahier»eine frelwillige BesZanthnnK