Wir Schultheiß und Schöffen des Hilft R4m. Deichs freyen Stadt Frankfurt am Mayn, fügen hierdurch zu wissen: Demnach der mcsigi Burger und Handelsmann Georg Wolfgang Schneider Uns meciiame ^xhibito de prxi'. i). hujus, gehorsamst augezeigt habe, daß sein Handlungs -Moci- Llwwig Friedrich Mütschel, welcher fthon 14. Tage ver-» reißt sey«, ohne hievon weder ihme, noch den ic. gen -kwas wissen zu machen, die H - ^ lungs Firma Schneider und Mütschel mißbraucht -^MchMMM^W^Hre Handlung ausgestellt - das Geld allein bezogen - vnd für sich behalten habe; weßhalber er genöthigt sene, die bisher zwischen ihnen bestandene Handlungs- Societät aufzuheben, und künftig die Handlung für seine eigene Rechnung zu führen, mit der gehorsamsten Bitte, daß alle diejenige, welche Wechsel oder Schuldscheine unter der Handlungs-Firma Schnei^rmd Mütschel in Händen haben, zu Beybringung derselben in einer bestimmten Frist bey SM- se der Prxclufion von der Handlungs-Raggion Schneider und Mütschcl vorgeladen wür- den - Wir auch den vorwaltenden Umständen nach, diesem Suchen Staat zu geben Uns bewogen gefunden: Alscitiren, heischen, laden und fordern Wir Euch alle und jede , die ihr, wie oben gedacht, Wechsel oder andere Schuldbriefe unter der Firma Schneider und Mütschel in Handen habt, hiedurch, prâfigiren zu einem gewissen Termin, und zwar perem- tone, für das erste, andere, dritte und letzte Ziel,
Sechs Wochen von unterzeichnetem Dato an, um innerhalb dicserperemtorischen Frist in hiesiger Gerichts- banrlen tu erscheinen, eure Forderungen an die ermeldte Handlungs - Raggion Schneider und Mütschel u Protrcoll anzugeben, die desfallsige Wechsel- und Schuldbriefe zu produ- ciren, und darauf Richterliche Verfügung abzuwarten } Im Nichterschcinungöfall aber, & facta huius Citationis reproductione, zu erwarten, von dieser Handlungs-Raggion ledialich ab - und an den Aussteller der Wechsel oder Schuldbriefe ullein verwiesen zu werden^ ^br werdet auch hinkünftig weiter nicht, als an hiesiger Gerichtsthure, und zwar mrr'zu Anhörung des 5aâa hujus reproductione abgefaßt werdenden Urthels vorgewd-n werden Hiebey wird auch Jedermann, gewarnet, dem gedachten Ludwig Friedrich Mut- âiqes Geld auf die Handlungs-Firma Schneider und Mütschel, zu borgen,.oder S denselben ttwas auszuzahlen, immaßen sich solcher sonst an die Person deMben allon lu halten haben- und refpective zu gewärtigen haben wird, daß er dergleichen an dir mekrermeldte Handlungs-Raggion nochmal zu zahlen werde angehalten werd^. Darnach sich zu richten. So geben unter obangerrgt des Heil. Rom. Reichs freyen Stadt Ge- ftchts hieftlbsi gewöhnlichen Jnsiegel am l8ten Tag des Iulius Monats ,m siebenzehnhundert ein und neunzigsten Jahr.
Dienstag den 26. 3u-V ^0^ auch^verschftdenes Ssiber deme goldene Uhr, W^t Mannsklecher^re.ch^V°ste^ ^„ere Stücke mehr öffentlich an den Meistbietenden ^km baar. Bezahlung verkauft werden.