Bekanntmachung.
Nachdem in der Nacht vom 16. auf den 17. dieses in dem Hochfurstl. Hessen Darmstâdki'» schm Ort Hahn, vüttM Einbruch, folgende Stücke entwendet worden, als: 1) Ein hellblau tuchener Mannsrock nebst Kamisol 2) Ein sigmundern Kamisol. z) Ein Hausmacheril zeugenes ditto. 4) Ein cottonern Kamisol. 5) ein weißbarchentesditto 6) Einfchwarj seiden Halstuch. 7) Ein Paar weist baumwollene Strümpfe. 8) Ein Paar grau flâch» fene ditto 9) Ein Paar weißgestreifte Hamburger ditto. 10) Ein Paar schwarze dito 11) Ein Paar schwarz geriefte wollene ditto. 12) Ein alter dunkelblauer Rock. 13) zwey fein« Mannshemder. 14) Ein Paar Schu mit metallenerne Schnallen 15) Fünft zehen Mannshemder. lh) Ein Kinderüberrock von Biber und ein Kamisolgen von Haus» machen Zeug. 17) Ein weißbarchentes Kamisolgen, nebst einem barchcnten BrustlâpHen. 18 ) Ein Paar schwÄrzè'Hvfen und ein Paar weiß baumwollene Strümpfe. 19 ) Ein roth« geduptes Röckelgenund eingedrucktes Mützgen. 20) Acht Kindorhemder. 21) Ein roth und wesst^Häußmachen stugèner Juck. 22) Ein Violet cottoneüâitd.'2z) Ein schwan zer Schürz von Tamis. 24) Ein blau cottonener ditto. 25) Ein gedruckter ditto. 26) Drey feine weist Halstücher. S7.). Zehen fe.ne Nachtzeuger. 28) Zwölf Matrazen Kappen. 29) Acht Unterhauben. M Zwölf Mibchemder. gl) Acht flâchfene Leihtücher. 32) Zehen hänfene ditto. 33) Acht wirkene ditto. 34) Acht flqchstne gebildte Tischtücher. Z5) Zehen ordinaire Tischtücher. 36) Dier and zwanzig Handtücher, 37) Sechs weist Kissenzügen. 38) Zwey blau und weist ditto. 39) Eine blaü und weist Bettzüge. 40) zwölf Servietten 41) Ein Stück flächten und ein StüEHânfen Tuch zusammen 56 Ellen. 42) Drey Stück gebleicht wirken Tack jedes zu 40 Ellen. 43) Ein Stück unaé« bleicht von 26 Ellen. 44) Ein Stück gebleichtes ditto Und 45)' ein Schaustück so vergoldet von 12 fl. So wird dieses hiermit, auf Verlangen und mit dem Anhang bekannt gemacht, damit der oder diejenigen, welchen von denen so eben specificirten Stücken etwas zum Verkauf pder sonst zu Besicht kommen.sollte, solche alsbald, so wie auch, befinden» den Umständen nach, die Person selbst anhalte, und davon entweder bey des Wohlregierenden Jüngern Herrn Bürgermeisters Wohlgeb. oder auf unterzeichnetem Amt die aM»l« bigt Anzeigt machen. FranckftUtamMayn den -zten Junii 1791.
Peinliches Verhör-Amt.