No. LXV.
Freytag , Den 6. August 1790.
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Wâ auf dem St. Leonhards, Kirchhof L>t. 2- No. 48.
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Mit Römisch,Kayser!. Maj. allergnâdigstem
Wie auch eines Hochedlen und
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AVERTISSEMENTS.
Nachdem von den Hochansehnlichen, zu gegenwärtigem Wahltag allhier versammelten Botbschaftern, daß alle und jede Hazardspiele, so, wie alle hohe Wetten bey Commercespielen, bey Confiscation des, auf das Spiel gesetzten Geldes, und sonstiger willkührlicher Bestrafung der Contravenienten, ernstlich verboten seyn, auch die bekannten Spieler von Profession, sobald sie sich irgend eines geheimen Betriebs ihrer Spiclprofesson verdächtig machen, sogleich aus der Stadt gefchaffet werden sollen, für gut befunden worden, und annebst erwartet wird, daß überdies iedermanniglich sich von selbst bescheiden werde, die Commercespiele im Verhältniß mit seinem Vermögen, und nicht übertrieben hoch zu spielen, damit es nicht auch hierunter anderwri- ter Vorsehung bedürfen möge; so wird, auf Anordnung des heil. rom. Reichs Erb - Marschall- , Amtes , solches hiedurch dein Publicum zu wissen gemacht, damit die, seit dek Zeit der Wahlversammlung sich hier aufhaltenden j oder noch ankommenden Fremden sich darnach gebührend achten, und vor Verantwortung und Strafe Huten können. Frankfurth am Main,.dm gissen Jul. 1790.
(L. S.) Des heil. rom. Reichs Erb - Marschall - Aryk.