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Vollständige Wahl - und Crönungs - Diarien sowohl vo Carolus VII. und der Kaiserin Maria Amalia, mit allen dazu «unfern, und der ausführlichsten genauesten Beschreibung aller b vorkommenden merkwürdigen Feierlichkeiten und Handlungen, Comtoir zu bekommen.

t Kaiser Franciscas 1. als gehörigen Portraits und ?i der Wahl und Crönung sind auf dem Nachrichts-

Reine Eiderdaunen von der besten Güte, sind billigen Preises zu haben ben M -V Siebbien auf der Schmidtstube am Metzgerthor. 1 6 J-

Da unterzogenes Amt, besonders seit einiger Zeit wider misfälligst wahrnehmen müs­sen, daß häufiger Verwarnungen und Befehlen ungeachtet, die Feldbegüterte ans die öffent­liche Straßen und Wege Mist, Kehricht und andern dergleichen Unrath abladen, und den­selben in arosen Haufen oftmals längere Zeit und sogar ganze Monate hindurch liegen las­sen, wodurch aber nicht nur zur größten Unbequemlichkeit und Aergerniß aller voruderge- Lenden besonders der Fusgänger, denselben der Durchgang erschweret und ohne sich äuserst ru verunreinigen, beinahe unmöglich gemacht, sondern auch in manchen Gegenden ein un- leiblicher Geruch verbreitet wird, diesem Unwesen aber fortan und besonders dermalen, wo so viele vornehme Herrschaften und andere Fremden in hiesiger Stadt eintreffen, nicht mehr nâefehen werden kan; als wird Hiedurch wiederholt ernstlich, sowohl das Ablader, neuen Wittes und Kebriqts an öffentlichen Orten, besonders auf den Chausseen und Landstraßen verboten, als auch den Eigenthümern des bereits daselbst befindlichen anb-fohl-n, densel- L-n innerhalb längstens zweymal 24. Stunden von Bekanntmachung dieses aü, unfehlbar wearurâumen, in dessen Entsichungsfall der U-bertretter mit der unausbleiblichen SWM von2 Reichsthaler angesehen, den anzeigenden Feldschutzen aber, als welche vornemlich darauf Acht zugeben angewiesen sind, oder wer sonst solches anbringt, das Drtttheil da­von verabreicht werden solle. Franckfurt den lyten Jul. 1790.

Acker'-Gericht.

-. Montags den a6ten dieses, soll in der Behaussung des Herrn Ausrüsser Fayh, ein großer nnßbaumener Schranck, verschiedene Mannskleider, 2. Betten, Leib-und Tischge- râthe, 2. silberne Uhren, 2. dito Paar Schuhschnallen, 1. dito Degen rc. Morgens um 9; Uhr an den Meistbietenden gegen baare Zahlung loßgeschlagen werden.

Auf Verordnung des Wohlregierenden Jüngern Herrn Bürgermeisters Wohlgebohr- nrn, sollen Montags den 26ten dieses Vormittags 11. Uhr in des Ausrufer Fayh Bchaufi sung i nußbaumern Kleider-Schranck mit 2. Thüren, 1. dito Commod, z. Lehnstuhle,

i. kupferner Waschkessel, 1. dito Feuer-Schirm, i. dito meßingern Feuerstoffgen und i.

Paar Stiefeln, an den Meistbietenden öffentlich gegen gleich baare Bezahlung , verkauft

«erden. Franckfurt den 15 Julii 1790. '