Zm Tasthauß tum golden«« Apftl, ist wöchentlich tweymal gut« Music antu^.fftn, als Dienstag und Donnerstag Abend- , der Anfang wird den 3. November seyn , man wird auf das billigste bewirtet werden, bittet sich daher geneigten Zuspruch aus.
Nachdem« dem Gräflich.Golmsischen Restdenzort Rödelheim, welches eine Stunde von Frankfurt am Mayn, auf der Landstraße nacher Cölln gelegen, zw y Jahrmäi-kte, nemlich den ersten Vieh, und Krämermarkt, den Dienstag und Mittwochen nach Pfingsten, den twtyten aber, den Donnerstag und Freytag vor dem Hochhei. Heimer Aller.Seelenmarkt zu halten gnädigst erlaubt, und dabey verordnet ivot. den, baß allen Handelsleuten
1) eine fünfjährig« Freyheit VSN allen Abgaben, an Zoll. Weg. ChâUsstt. Brücke«. Auf. und Abtrieb, auch Standgeld gestattet, dabey aber
2) alle Schau. und Hânzeln auf immer verboten seyn,
3) kein HandUSmann, fremd wie einheimisch, einen Vorzug — sondern auf den ihm» durch daS Loos angewiesenen Plätzen feil haben, weniger nicht
4) jedem die Märkte besuchenden Handelsmann, nach der «manirtcu Marktordnung, worinnen das Weitere, wegen der Hauptmängel, Wandlungszeit und Dich. Er. sunbheitsscheinen tt s. w. bestimmt ist , bey vorfallenden Gtrittigkeiten, prompte Zu. sitz wiederfahren solle;
Als wird dieses einem ehrsamen Public» zur Nachricht mit dem Anhang bekannt geMcht: daß in den«« ersten vier Jahren , auf jedem Markt, denen tum 3L'«bv«rkauf anhero fom- Minden fremden Handelsleuten Wein und Brandenwein ohnentgeldlich ausgeschenkt - dann aber auch bey dem im laufenden Jahr zum «rstenmahl gehalten werden foSnnötn Herbst. Markt, für bas beste Aupprlpferd 12 fL — für das beste Paar Ochsen oder ®t/<r< 6fl. — und für die beste Kuh oder Rind 2 fl. 24 fr. im Werth, als ein Prâmium, °M, kich an der Marklhutt« ausgethrilet werden solle.
Uebrigens ist hiesiges Ort durch die Nidda nicht nur mit flirssenbeorWasser und dm darinn angriegten Tränken, sondern auch mit hinlänglich sehr geräumigen SslWuser» und Stallungen, nebst andern erforderlichen Bequemlichkeiten versehen, auch wird mal von PoliceywegtN dafür sorgen, daß die Lebensmittel für Menschen, und die Jütterunt für daS Vieh in ordentlicher Güte und billigem Preis anzutreff«« seyn werden.
Signitum Rödelheim den 24. Junii 1789.
(L. S.) Gräflich - S-lwsisthes Amt hierftlbst.
Heinrich Weber.
Mit Bewilligung Eines Hochanfehnlichen Schöffen. Raths, soll Samstag ttn 7«n No». Nachmittag 2. Uhr, das Hauß in der Bleiden-aß dem großen Caff««hauß gegea üb«r, Hit. K. Nr. Z5. welche- zu allerley Hanthierung absonderlich aber »um Specerey. Handel, welcher bisher darin getrieben worden sehr gut gelegen ist, durch die-«schwor» re Ausrüffer an den Mkifldktmd«« gegen baarr Zahlung käuflich üderiaffen werd««.