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No. 5. Freytag, den i6. Jan. 1789;

AVERTISSEMENTS.

Obwohl schon viele Obrigk« tlichr Edickt« darüber vorhanden sind, daß niemand bi« Gelbaktn Patrouilln noch yrm<;.fntd)U an Ärretirung der Gassrndutler und müßigen Ge» sindcts verhindern, vielmehr j-brrmânniglrch denselben zu Beybehaltung guter Ordnung beförderlich siyn solle; auch in einer so volckreichen Stadt ein jeder wann er nur arbeiten mag, seines Lebens Unterhalt leicht fiidenkann; hiesige alte und gebrechliche Leute aber durch die Löbs, milde Stiftungen , und den Zuschuß mitleidender Personen hinlänglich Unterstützet werden; folglich des Gossenbettelns nicht bedürffen: so haben dennoch sowohl die Patrouillen als Arminknechte sich öfters beschweret, rag ßt in ihren Verrichtungen gestört selbst schon amtfit* Bittler ihnen mit List, wohl auch gar Gewalt entjoaen und sie von vorbey gehenden öfters noch gar mit Schmâhworten belegt würden. Wie nun aber diesem Unfug in keine Weise nach ?ts«htN werden kan : so wird hiermit j dermännig* lich gewarnet, k inen der su Wegschaffung der Gaffenbettler (die auch gemeiniglich eben sowohl auf Diebstähle und «noern Ü .fug, dess-n Grund auf dem Müßiggang und der schändlichen Faulenjerey beruhet ausgehen) bestellet ist, in seinen Amtsverrichtungen zu hindern. Wenn aber jrman dkss N überführt werden kann; so hat derselbe die Edicktmâ« Ke Strafe phgsehlbar zu gewärtigen. Franckfurt den 14. Jâuner 1789.

X)on jünger Burgermeisterlichen AudreUz wegen. .

Donnerstag den 52. Jan. Vormittag 9. Uhr, soll mit Hochobrigkeitlicher Verordnung in der Fyhuchen B Hanssun- verschiedene Manns . und Frauen . Kleider, derglei« chm W- s; ua wie a.uch etwas Silber, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baa« re Bejahung verkauft werden.

ft Verordnung, sollen Montag den 26. Jan. Vormittags 9. Uhr Jn t<; F yh scheu Behaussan« , M< von brr verstorbenen Wittib Olrnschlager gevohrst« Hèlftrin hinterlassene wenige Effecten, bestehend in Holtzwerck , Küchmgeschirr , G-râth und Kleider, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich daare Berahlung verkastst werden.

Dabey lingebrochenemstarckim Tauwetter die Nothwendigkeit erfordert, die Stadt »vst dem losgewordenem Lis und Schnee ohnverjüglich iu befreym, und dadurch di« B«'