Blätter angezeigt, worauf bann am Schluß noch Waagen,. Gewicht, und sonstige zur Specerey. Handlung dienliche Sachen, vorkommen werden.
Bei denen Herten Gebrüder Bethmann aHöier, wird die Kaiserliche König!. Anlehens Negotiation und zwar nach hierzu erhaltener Allergnâdizsttr Verwilligung, nunmrhro und von heutigem dato an, zu 4 1/2 pro Cento jährlichen Interessen und auf die übrigens schon bekannt« Bedingungen, fortgesetzt. Frankfurt den 2, Ianuarii 1759.
Künftigen Donnerfiag als den roten dieses, sollen die Spahn« in dem Forsi.Amls. Magazin am SchaumavMor anâ tzerst ig-rt Werken. Die» jenige, die dazu Lust tragen , können sich â besagtem Lage Nachmittags um zwey Uhr daselbst cinfinden. Franckfurt den 2ten Ianuarii 1788.
Z-rst * Amt.
Nachdem zu Anfang dieses Monats folgende Sachen, nemlich:
i) ein silberner Kumpen, welcher mittlerer Grose, rund und auf der Seite mit einem Wappen, in dessm einem Feld drey Pferdsköpfe, in dem andern aber «in« Rok« — so wie auf dessen Boden ein, dem Anschefff nach lingelölMes^^chaustück befind, lich, worauf inwendig des Kumpens ein in der Luft schwebendes Roß und eine aus Wolcken ßarhnrrndtnbt Hand, welche einen Lorbeerkrantz halt , auswärts hingegen mehrere Wappenschilder um die in der Mitte befindliche Buchstaben CL. herum zu sehen — geziert ist.
Li Ein ditto ganzer nebst zwey zerbrochen-n Löffeln auf deren einem Stiel die ■ staben 8. M. v. 8. stehen.
3) Ein ditto Halsbinden-Schloß mit Zierraten.
4) Zwei ditèo diverse Schnallen.
5) Das hintere eines silbernen Pfeifenkopf,BeschlägS. .
6) Ein paar silberne HemdertKnöpfe, 7^voch. etwas weniges DruLüt^tt - ...... auswärts her in hiesige Stadt zwar zum Verkauf gebracht, aber als in mehrerem Betracht verdächtig, von unterzogenem Amt dessen Brsizern ab - und in gerichtliche Verwahrung ge, nommrn worden; AIs macht man dieses aus der Ursache hiermit öffentlich bekannt, damit diejenige , welche an Amtliche oder auch an ein und das andere d«r vorbemeldtrn Silber. Stücke einigen gegründeten Anspruch zu haben vermeinen sollten, sich desfalls bei unterzo, gtntm Amt 4 dato binnen zwei Monaten melden, und wenn sie sich dazu sattsam zu legiti, miren vermögen, solches ihr rechtmâsiges Eigenthum ohne Anstand wiederum zurück «rhal* ten können. Signatum Frankfurt am Main den 29. Dec. 1788. x
Peinlich Verhör - Anzr.