No. CVI.
Frëytaz , den 21. December 1787.
frankfurter
Welche auf dem St. Leonhards-Kirchhof Lit. I. No. 48. Wöchentlich zweymal , als Dienstags und Freytags, ausseZeZen «erden.
Mit Römisch,Kayserl. Maj. allergnädigstem P R 1 K 1 L g G I
Wlt auch tlseSHschtdleaunöWchwëkfrn MaglstratS skssgünfligt? TtwiSksurrrZ
AVERTISSEMENTS;
Da denen vorhandenen Raths. Verordnungen, welche bas Bektlen auf de« Strafen und in den Häusern zu allen Zeiten verbieten, besonders am Neujahrs > Tag und folgend« Zeit freventlich entgegen zu handlen, mehrmalen der Unfug «ingerissen, dergleichen aber von Obrigkeitswegen in keine Weise zu bulten ist;
Als wird von daher das unterm aasten December 1781. diesfalls btttité erlassene murre Raths. Edikt zu genauester dessen Nachachtung, nebst den Hierinnen fest seseytea Don einem jeden Contravenienlen zu gewärtigenden Strafe andurch geschärftest in Erinn«- p«ng sebracht, mit der Verwarnung, daß zu deren unnachsichtlich-m Vollzug nicht all-iM an den Stadt. Thoren, sondern auch sonsten an hinlängliche Patrouillen, die gemessenst« Befehle «rth«il«t worden, alles herum laufendes, dem Publikum zur L<st fallendes sowohs -inheimisches als ftemdtS Bettel. Ststndel , und iW das rindringende schon vor der