No. 57. Dienstag, den u. Jnlii 1786.
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AVE R T I S S È M E N T S.
Das Schiff mit dem achten, und sehr lange Berühmten Emßer Crènges Wasser f wovon die Krüg H. D. gezeichnet sind, wird erst um Jacobi, das ist, zu Ende dieses Mo- Nats allhier ankommen , indessen ist von diesem voxtreflichen Wasser allezeit auf der Schâf- fergaßinder Stadt Ulm , gleich wie auch Brückenauer, Dünsteiner, Eger Bitter, Fachin- ger, Lamscheider, Oberlohiisteiner, Pyrmonter, Ringauer, Schlangenbader, Schwad bachcr, Wein und Stahlbrunnen , Schwalheinrer , Schwefel, Selter, Spa de Pouhon, Seydschüter Bitter, Wildunger und Wisbader Wasser, allezeit frisch und in bester Quali- tât, ernzeluund in Quantität zu tzaben.
Mittwoch den i2ten Juli; Vormittags 9. Uhr, sollen bey Herrn Fay aufm Barfüsser» Platzgen, eine Schlaguhr, welche 14. Tage gehet, etwas Jubelen, ein Laufzeug, und son« stige Mobilien, an deN Meistbietenden öffentlich verkauft. Ferner eine Uhr, die Stunden und Minuten, den Datum, Monat und Wochen Tage zeiget, Stunden schlaget und mit einem Guguck ausruft, desgleichen Viertel und Stunden repetirt und 12, Tage gehrt.
Mit Hochobrigkeitlicher Vergünstigung, soll Samstags den izten Julii Vormittags um 10. Uhr ., das zu Sachsenhausen in der Schöllengaße gelegene Linzler Klopperische 4hauß , desgleichen eine Einzlergerechtigkeit nebst Pferd und Gesclstrr, in bemeldtem Hauste felbsten, durch die geschworue Ausrüffer an den Meistbietenden verkauft werden.
Aach dem« nunmehro zur öffentlichen Verpachtung der Jagd in demRieder-Dicstrict, welcher gegen Fechenheim und Seckbach neuerdrngs mit Grenzsteinen abgcstcint, gegen die Bornheimer und hiesige Stadtgemarkung aber, wie im Avertissement vom2Zten May a. c» bemerckt, mit 27. Jagd-Stöcken zu jedermanns Kundwerbung wircklich abgestockt ist, iu Gemäßheit des mit des Herrn Landgrafen zu Hessen - Cassel Hochfürstlichen Durchlaucht getroffenen, und von allerhöchster. Kaiserlicher Majestät bestättigten Vergleichs wircklich geschritten, und solche nach dem Anmelden der Liebhaber auf mehrere Jahre Bestandsweise begeben werden soll, sofort hiezu Mittwoch der 19. dieses festgesetzet worden : so wird solches hierdurch zu dem Ende bekannt gemacht, damit diejenigen hiesigen Burger, welche diese Jagd zu bestehen gesonnen, und für alle Excesse genügsame Caution zu leisten im Stande sind, sich um bemeldte Zeit auf der Landamtsstube einfinden, die nähere Bee Dingungen vernehmen , und auf das letzte Gebott des Zuschlages gewärtigen möge«.
‘ Franckfurt den zten Juli; 178b
Land-AMk.