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Dienste , den 27. December 1785.

Franckfurter

»I$f auf drm St. Leonhards, Kirchhof Li!. J No 45 °-°^"M »IV'YMÄ , als Bi*ä6 M $tW ( ** auögegebeu werden.

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Mit Römisch, Kayser!. Maj. allergnädigstem

Wie auch eines Hvchèölm und Hochweisen Magistrats grosgünstiger Bewilligung.

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AVERTISSEMENTS.

MÄatieaBMi

Da denen vorhandenen Raths -'Verordnungen , welche das Betteln auf den Straßen und in den Häusern, zu allen Zeiten verbieten, - besonders am Neuenjahrs- Tag und folgende Feit freventlich entgegen zu Handleu, mehrmalen , der Unfug einge- rissen dergleichen aber von Obrigkeitswegen in keine Weise zu dulden ist; Als wird von daher das unterm 22ten Decemb. 1781. diesfalls bereits erlassene neuere Raths - Ediä zu qenauesicr deßen Nachachtung nebst den hierinnen festgesetzten, von einem jeden Contravenienten zu gewärtigenden Strafen andurch gefchärstest in Erinnerung ge­bracht , mit der Verwarnung / daß zu deren unnachsichtlichen Vollzug nicht allein, an den Stadthoren, sondern auch sonsten an hinlängliche ?âvuülen/ die gemessenste Be-