^ B«y Joh. Christoph Burgk, w-lcher sein«« Laden gegen drm Bogen der Cotbar'««, Pforr über hat, sind nebst seinen sonst bekannten führende Waaren in dem ansehnlichst Verlag zu haben Lyoner seidene Vesten, welche mit einer gestickten Bordüre verehrn si'd wohl mit alS ohne Gold und Silber, wie auch gestrickte geflamte seidene Vesten , sâmbM von den neusten und herrlichste Dcss-in. Wer ein gantz oder halb Duymd davon gebrauch! kan , dem versprich! derselbr mit solche Preißezu versehen, daß er zrun Wiederverkauf dabey 6(,' stehen kan, und wer eine «'nzling« davon zu kaufen Lust hat, soll ebenfalls so bedient werbu, ? Laß er volle Sat.sfation finden wird.
Der Niedererlenbacher Schâferey - Bestand soll vor drey ober mehrer« folgend« M von nächstkünftigem Michaelis-Tag an aufs neue an den Meistbietenden verliehen, undtich Vrrsteigerung nach vorheriger Bekanntmachung der Bedingnisse, Mitwochs den «6. IM L. I. Vormittags um io. Uhr bey unterzogenem Amte vo'geaommkn werden, wobey ch Li« Licitanten sich «Infiade« können. Franckfurt den 2ten Lunit 1784.
Land * Amt.
Nachdem« der Oberrâder Nachbar, Phil'pp Sulcker am 6ten dieses MonatS Morgent um 6. Uhr auf dem Mühlberg« nah« an dem Bergerischen Garten, von einem unManntat starcken Manne, weicher mit einem weißgrauen Rock gekleidet gewesen angtfoStn, geschiD« xfet, zur Erde gestossen, mit einer Kqrst auf den Kopf geschlagen , und dergestalt etttow d«t worden, daß be-selbe nachher» an dieser Wunde aller ang-wenbeten RettaW, Mittet vhn«racht't verstorben ist.
Man aber b s jetzo noch den frevelhaften Thäter dieser Mörderischen BehaydiMMl ausfindig machen können. "
Dennoch b'm Obrigkeitlichen Amte gar sehr daran gelegen ist, daß bergleicheil M Verbrechen nachd ücklich und Rechts erforderlich bestraft werden. l
Als wird hierdurch von Obrigkeiks wegen j d-rmâ nigl ch «rrinnert und angewitsi«, wer von fotbaner That Nachsicht z 1 g'ben IM Sra de ist oder den Thäter nahmhaft machn könne, die auae-bl cklich pflichtmâfige Anzeige bey kövl chem ka chamte zu thun, wogW nicht allein die Vr schweiquna seines Nam-^s, sondern auch -m Fall die Anzeige der Pirs« Les Tbâte s geg ündet seyn sollte, eine Bckohnuna von 100. Redl--, zugcsichert wird.
D «jenia« aber, welche ihre Wissrnschaffr, oder die Nahmhaftmachung der Prrsori M kchwtigtn, haben sich einer nachdrücklich schweren Strafe zu gewärtigen.
Datum den 2öt«u May 1784.
Burgermeiftere und Rath der Reichs- Stadt Franckfurt.
In d«m Cast«nhost)ital, ist eine gtbraucht« hölzerne Pomp« mit zwey S öcken zu M Lasten-Amt.