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No. 29. Samstag, den so. April 17841

AVERTISSEMENTS.

Es wirb hierdurch jedermänniglich erinnert und alles Ernstes verwarnet, in Gemäßheit berer wiederholt öffentlich bekannt gemachten Verordnungen : I. Kein ge«oder ungemüntzteS Gold oder Silber ohne ObrigkeitlichePässe zu versenden. II. Aller Einschleif-und Verausgebuns gântzlich verrufener sowohl allhier ausser Cours gesetzten Müntz- Sorten, insbesondere , der nicht von Churmayntz, Churtrier, Churpfaltz, Hessendarmstadt und hiesiger Reichsstadt aus* L-prâgten mit dem Wappen und der Jahrzahl versehenen Kreutzern, und der, unter hiesiger Stadt - Mântz - Stempel nicht geschlagenen Hellern. So wie HL das, von einem Hochedle« Rath durch ein unter dem 6ten Mertz des hosten Jahres publicirtes und denen Jude« noch absonderlich in ihrer Schule zur Nachachtung besonders bekannt gemachtes Edikt bey empfindlicher Strafe wiederholt verbottenen Auf-und Einwechseiens dieser und auch ande­rer guten Gold, und Silber-Sorten, und dann IV. Aller Steigerung oder höherer Versus* gab derer Gelder, als solche in dem Mântz -Edict vom zten Febr. 1766. angesetzt worden, sich Hântzlich zu enthalten, und überhaupt gegen die, das MünHwesen betreffende Kayserl. Aller­höchste Verordnungen, auch Eines Hochedlen Raths diesfalls ergangenen Edicta, sich so ge­wiß und unfehlbar nichts zu Schulden kommen zu lassen, als ansonsten gegen den oder di« vebèrtrettere mit ohnausbleiblicher schwerer Strafe gebührend vvWegangen wird. Hier» fließt wird in Befolg der allbereits unterm gten Sept. 1761. in offenem Druck ergangenen utt» den igten April 1768. erneuerten hiesigen Rathsverordnung, hierdurch allen und jeden Silber- händlern und andern, so Silber «Waaren zu feilem Kauf haben, auch anhero in die Messe dringen und damit zu Handlen pflegen , wie auch insonderheit allen und jeden Juden nochma» sen ernstlich bekannt gemacht, keine andere Silberwaaren, sie seyen gleich klein ober groß, als welche der hiesigen Prob gemäß und den Gehalt von 13. Loth feines Silbers haben, anher« zu bringen und zu vevkauffea, oder auf den Darwiderhandlungsfall, den Verlust der zu gering verarbeiteten Silber-Waaren und nach Befindung schwerer Animadverfion zu gewärtigen.

Pubiicuum Franckfurt den 26. Merz 1784.

Rechme? * Amt.

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Montags den 26?« April und folgende Tage, werden in der Freyherrl. von Berberich!« schen Behausung auf der Kaiser!. Post durch hiefig« geschworne Ausrüfer folgende Effecten, an die Meistbietenden, gegen gleich baar« convintivnSmäsig« Bezahlung, versteigert; alS: 600. Mark Silber, golda« mit Brillianten besitzt« und andere Tabatieren, dergleichen Ring«, goldn« Taschen-Uhren mit dergleichen Ketten, andere Pretiosen, Neuwieder und andere schö­ne Schreibkâsten und Schränke, viele sehr brauchbare Mobilien, «in« sehr schöne MannS« Garderobe sammt vielen schönen Weiszeug, gute Penbulen, B-ttungm, D'eSdner, Höchster HO ander Porzlaln, Fayence, Slâsir, Argent hachéc, Zinn, Kupfer, Stadt-und Sèeisi-