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Gießener Teilung
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Samstag, den 27. August 1932
Nummer 34
"^«WaTl I t M*M. 5«; I
$e!if»»t Rundschau
^ns Gtfir ^ Der Reichspräsident hat den Staatssekretär im Reichswirt- ^ fw^'j^ | schaftsminifterium Dr. Trendelenburg auf seinen Antrag in den
crnstweiligen Ruhestand versetzt und den Direktor im cinstwei-
~ ligen Ruhestand Geh. Regierungsrat Dr. Karl Schwarzkopf zum
^Werger^ndjen. L Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium ernannt.
W- ÄNHurHonall I Wie verlautet, wird nicht daran gedacht, die am 31. August "'"- Speerwerfer lablaufende Verordnung über den Burgfrieden zu verlängern.
)cn boykottiert.
Sollte sich später eine Wiederholung der Verordnung als not- iwendig erweisen, so kann immer wieder auf sie zurückgegriffen swerden.
Der Bevollmächtigte des Rcichskommisiars in Preußen, Dr.
^ so glotzen Unwille, I Bracht, hat am Donnerstagmittag eine Aussprache mit dem ^boylott gegen Echwe-I nationalsozialistischen Landtagspräsidenten Kerrl gehabt, die in besonderem Ma^ in politischen Kreisen besondere Aufmerksamkeit findet. Ueber en Komitees, Gbittön * ben Inhalt dieser Unterredung wird amtlich nichts bekannt-
en Komitees, Sbitröi
n ElektchiiâtslonM-Il negeben.
Sympathien grünbLi■ Die fünf Todesurteile des Sonde rgerichtes in Beuthen wer- iimis, ist er geübt | den von der deutschen fresse aller Richtungen lebhaft kom- lerrvaltung Abos zu rentiert.
Ne führende ZeiturW Auf der 68. Deutschen Genoffenschaststagung in Dortmund Jen diesen Kauf ur® vekannte sich Reichsbankpräsident Dr. Luther erneut zu dem Ge- tratzenbahnwagen & danken der Privatwirtschaft. In einer großen Rede betonte er treibt das Blatt, „hr die Kreditbereitschaft der Reichsbank, die Absicht einer weiteren rn Edström benutz Diskontsenkung und das Festhalten an der Goldwährung.
Wie wir erfahren, empfing der Reichskanzler vorgestern abend die Herren Krupp von Bohlen, Bosch (IE.) und von
Uhr, findet aus btn ichter-Belehrungchi«! I 5€. Siegen, 1. Halb» | Halbzeil. Mannschaf- nb Polizeisportverein findet in der,.Str I srifyerfitjung statt. |
- geben sch dir Bolls- ; jen der DT. auf htm L Es werden in ab insbesondere die Str fast alle guten Man: n.
Siemens. Die Unterredung dauerte längere Zeit. Man kann wohl annehmen, daß sie sich um die wirtschaftlichen Mahnahnahmen drehte, die die Reichsregierung beabsichtigt.
Der Führer des Christlich-Sozialen Volksdienstes D. theol. f I). c. Reinhardt Mumm ist am Donnerstag in Berlin nach kurzem Krankenlager plötzlich verstorben.
Die kommunistische Reichstagsfraktion hat dem Reichstagsbureau mitgeteilt, daß die kommunistische Abgeordnete Frau Mara Zetkin den Reichstag als Alterpräsidentin eröffnen ötrbc.
Die kommunistische Reichstagsfraktion hat im neuen Reichs- ■ tag mehr als 50 Anträge eingebracht.
Das vorläufige Ergebnis der deutsch-belgischen Kohlenver-
Der Kampf um das Beuthener Urteil. Eine Kundgebung der RetchSregierung.
Die Reichsregierung und die preußische Slaatsrsgierung erlassen folgende Kundgebung:
„Gezwungen durch Gewalttaten im innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reiches crufs schwerste gefährdeten, hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung die schärfsten Straffen gegen den politischen Terror verhängt. Mit dem Augenblick, in dem diese Verordnung in Kraft getreten ist, muß sie gleichmäßig gegen jedermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichsre- gierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staats einfetzen, um den Vorschriften des Rechtes unparteiische Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnungen auflehnt. Ebenso wenig wird sich die preußische Regierung durch politischen Druck in der pflichtmäßigen Durchführung beeinflussen lassen, ob sie ihr Begnadigungsrecht im Falle der Beuthener Todesurteile ausüben kann.
Die leidenschaftlichen Vorwübfe, die in der Oeffentlich- teif gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen die Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit zu so scharfen Maßnahmen greifen mußte. Die Reichsregierung wird jedem Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates zu verfälschen und die politischen Leidenschaft zu erneuten Ausschreitungen auffzufftacheln, zu begegnen wissen."
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n letzten Mizig M t, na$>M der ^^l irft die See allein M wirkliche Entwicklung ads Machtstellung ym t -es St*n ^
Handlungen enthält die zwischen Icstgcsetzte neue Kontingentziffer, mittleren Linie darstellt.
Zum Abwracken von etwa
den Regicrungsdelegattonen die ein Kompromiß aus der
400 000 Bruttoregistertonnen
veralteten Seeschisfsraumes hat sich die Reichsregierung bereit erklärt, im Rahmen des allgemeinen Arbeitsbeschaffungspro-
«ramme einen Betrag Hilfe zu gewähren.
Der „Angriff" ist Verächtlichmachung des
bis zu 12 Millionen RM. als Bei-
wegen Beschimpfung und böswilliger Herrn Reichskanzlers in der Mittwoch-
nvmmer und wegen Anreiz zum Ungehorsam und zur Aufleh-
n«ng gegen die Staatsgewalt in den beiden letzten Nummern bis einschliehlich 31. August ds. Js. verboten worden.
18, hm. .
We war das
als die V" ^-° Einreisebewilligung nach Oesterreich für den 17. und 18. Sep- en erweckt wurde. tember yu erteilen. Zu diesem Termin soll der Landesparteitag
der ,Muche ueg ter Nationalsozialistischen Partei stattfinden.
Dcr österreichische Ministerrat hat beschlossen, Hitler die
250 000 Flamen versamMelten sich bei Dixmuiden, um in ier Reiz der steig". ^ Huldigung für die Toten des Weltkrieges sich für die Fort- eielnden Eewässei cmtwicklung der flämischen Heimat einzusetzen und ein Bekennt-
hrhllndette unserel ............ ......
nie für den christlichen Weltfrieden abzulegen.
^et davon. In Frankreich wird ein Dekret über die Sprozentige Herab-
ch im Tierreich 9 ietzung aller staatlichen Löhne und Gehälter veröffentlicht, die Hellhörige, Dcil' jm vorigen Monat vom Parlament beschlossen worden ist.
ßj gibt die (^“n Premierminister MacDonald hat für heute eine außer- â zi). «edentliche Kabinettssitzung cinbcrufcn, auf der nach Rück-
___ 1 lehr der Ottawa-Delegation das Ergebnis von Ottawa be- ß|ein in Eie'^!! sprachen werden soll.
n _______< Ministerpräsident Herriot empfing den rusiischen Botschaf- vE ter in Paris, Dowgalewski. Der russische Botschafter hat den Zjj; u. Schnell'^ IP Wunsch geäußert, erneut wegen des Abschlusies eines fran.zö- tr-ntant'1^ 9eitf|Ö& ^-russischen Nichtangriffspaktes mit der Regierung Fühlung »*’=:: p nehmen.
^erd u. ^ien' Die brasilianische Aufstandsbcwegung, deren eigentlicher
tdi „ ; aiffttlt b«rd bis jetzt in dem Staat Sao Paulo gelegen war, scheint q|i'^^ uuch den Staat Rio Grande do Sul zu ergreifen.
Auf dem Garnisonfriedhof in Kiel wurden Dienstag nach- .orttiiui'd' u
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iiittag die aus dem Rumpf der „Niobe" geborgenen Toten zur -letzten Ruhe bestattet.
Alle chinesischen Minister mit Ausnahme des Berkehrs-
speW
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Ministers haben ihre Rücktrittserklärungen zurückgezogen. Der ainanzminister Wung hat sich bereit erklärt, den Vorsitz im reuen Kabinett zu übernehmen.
Vor dem japanischen Parlament hielt am Donnerstag Außenminister Graf Uschida eine Rede über Japans Mandschu- reipolitik. Er kündigte die bevorstehende amtliche Anerkennung hi Mandschurei durch Japan an.
Die Zahl der Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten vird für den kommenden Winter auf 11 Millionen berechnet. Zusammen mit ihren Angehörigen würden also etwa 27 Milben Menschen ans öffentliche Unterstützung angewiesen sein.
Angesichts der überaus scharfen Angriffe, die Adolf Hitler und die Nationalsozialistische Partei im Zusammenhang mit der Verkündung des Beuthener Urteils gegen die Reichsregierung und die preußische Staatsregierung gerichtet haben, und angesichts der überaus schwierigen politischen Lage, die sich durch diese Angriffe ergeben hat, erscheint es wohl verständlich, daß diese Kundgebung den Charakter einer Aufflagenach- r i ch t für alle deutschen Zeitungen erhalten hat. Die Polizeibehörden sind, wie wir erfahren, noch am Dienstagabend telegraphisch angewiesen worden, dafür zu sorgen, daß alle Blätter, gleich welcher Parteirichtung, die Kundgebung an führender Stelle veröffentlichen. Wie betont, sollen alle Zuwiderhandelnden Zeitungen nach Maßgabe der Notverordnung des Reichspräsidenten alsbald verboten werden.
Radikaler Umbau des
Berlin. Nach neuesten Informationen handelt es sich im wesentlichen darum, das zentralistische Steuersystem nach E:z- bergevschem Muster wieder stärker dem alten dreigeteilten System (Reich, Länder und Gemeinden) anizunähern. Ob bei der Organisation der Finanzämter Ersparungen vorgenommen werden, ist noch nicht sicher. Die verwaltungsorganisatorischen Vorschläge erstrecken sich schon seit langem auf die Ausschaltung der Zwergbehövden. Man hält Finanzamtsbezirke mit weniger als 30 000 Einwohnern nicht für zweckmäßig. Bei großstädtischen Verhältnißen werden Amtsbezirke bis zu 100 000 Einwohner für angemessen gehalten. Wahrscheinlich wird die Steuerreform auch den Wegfall kleinerer und unrentabler Steuern mit sich bringen. Ueberhaupt denkt man an eine großzügige Steuervereinsachung, die besonders dem kleineren und mittleren Steuerzahler einen klareren Ueberblick gestattet.
Die Landkreise an die Reichsregierung.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Dr. von Stempel, wurde bei der Reichsregierung vorstellig, um über die Auswirkungen der letzten Notverordnung in den Landkreisen hinzuaoeisen. Er betont dabei die Gefahren, die für die Finanzen der Landkreise dadurch entstehen, daß die Notverordnung nicht die Entlastung gebracht habe, die man von ihr erhoffte.
Entgegen der in der Oeffentlichkeit und auch in den maßgebenden Regierungskreisen vertretenen Auffasiung, daß die Wählfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 den Landkreisen den Ausgleich ihrer Haushalte in nennenswertem Umfange ermöglicht habe, muß der Landkreistag an Hand zahlreicher Berichte aus allen Teilen Deutschlands feststellen, daß die Finanzentlastung der ländlichen Bezirksfürsorgever- bände durch die Juni-Notverordnung völlig unzureichend ist. Die durch die Wohlsuhrtserwerbslosenfürsorge besonders stark belasteten Landkreise bedürfen dringend weiterer Hilfe. Da- überhinaus muß durch Erhöhung der Reichsmittel und Aenderung des Verteilungsschlüssels denjenigen Landkreisen geholfen werden, die entgegen den Absichten der Neichsregic- rung ein erhöhte, über die Reichsdotationen vielfach hinausgehende, neue finanzielle Belastung erfahren haben. Hinzu kommt, daß die Zahl der Wohlfahrtserroerbslosen in den Landkreisen, und zwar auch in rein ländlichen Gebieten selbst in den Sommermonaten, in denen man mit Rücksicht auf die Erntearbeiten einen Rückgang der unterstützten Zahl erhoffst hatte, weiter stark zugenommen hat.
Die Reichshilfe für Hausreparaturen.
Die neuen Richtlinien.
Zur Erleichterung der Finanzierung von Hausreparatu- ren ist der Neichsarbeitsminister durch Notverordnung vom 14. Juni 0. I. ermächtigt, Zinsverpflichtungen aus Darlchen, die für Instandfetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Teilung von Wohnungen ausgenommen werden, durch Zinszu- schüste zu verbilligen, sowie Bürgschaften für Verpflichtungen aus derartigen Darlehen bis zum Höchstbetrage von 100 Millionen RM. zu übernehmen. Für die Gewährung von Zins- zufchüstcn enthält der im Wege der Notverordnung in Kraft gesetzte Neichshaushalt einen Betrag von 5 Millionen NM.
Der Ncichsarbeitsminrster hat kürzlich die feit langem w- warteten „Bestimmungen über die Gewährung von Zinszu- schüsien oes Reiches für die Instandsetzung von Wohngebäuden UM die Teilung von Wohnungen" erlassen, die wir nachstehend im Wortlaut wiedergeben:
Bestimmungen über die Gewährung von 3in$3u= ichüssen der Reiche; für die Instandsetzung von Wohngebäuden und die Teilung von Wohnungen.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe urw der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten Ser Gemeiusen vom 14. Juni 1932 — Vierter Teil, Kapitel III Absatz 2 (Reichsgesetzbl. I S. 273, 284) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes bestimmt:
A. Sillgemeine Bestimmungen.
i. Zinszuschüsse können für Darlehen im Betrage von 1000 RM. und mehr gewährt weröen, Die für größere Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Teilung von Wohnungen ausgenommen sirro. Die Wohngebäude und die Wohnungen müssen vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sein. Die in Satz i bezeichneten Arbeiten müssen nach dem i. Juli 1932 und vor dem 1. April 1933 begonnen sein.
2. Das Darlehen muß ausschließlich für die in Nr. i genannten Arbeiten verwendet fein Der Nachweis über sie Höhe der Darlehen, sie aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeiten soll ourch Vorlage der Darlehnspapiere und der Rechnungen — Oer Handwerker, des Bauunternehmers, Ses Architekten, Oer Baupolizei, der Versorgungsbetriebe (z. B. Gas-, Wasier-, Elektrizitätswerke usw.) — erbracht werden: auch kann eine Bescheinigung Oer Handwerkskammer, oer Industrie- und Handelskammer oder eines vereidigten Bausachverständigen verlangt werden. Arbeiten, sie in Schwarzarbeit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rechnungen sinö daher nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers polizeilich angemeldet ist: im Zweifel ist dies durch eine Bescheinigung der Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
3. Die Kosten der Arbeiten müssen angemessen sein.
4. Die Kosten des Darlehns (Zins, Tilgung, Disagio usw.) dürfen Oie marktüblichen Sätze nicht übersteigen.
5. Der Zinszuschuß wind einmalig gewährt und in einer Gesamtsumme nach Fertigstellung der Arbeiten ausgezahlt. Er beträgt io v. H. des Darlehens.
6. Der Zuschuß wird auf Antrag des Grundstückseigentümers durch die oberste Landesbehörde oder eine von ihr zu bestimmende Stelle bewilligt.
7- Soweit von den Ländern für die in Nr. i genannten Zwecke Darlehen oder Zinszuschüffe bereitgestellt oder hierfür Steuernachläsie gewährt werden, sind die vom Reich zur Verfügung gestellten Mittel für Zinszuschüffe so zu verwenden, daß grundsätzlich die Inangriffnahme zusätzlicher Arbeiten gefördert wird. Hiernach darf neben den aus öffentlichen Mitteln gegebenen Darlehen ein Zinszuffchuß aus Reichsmitteln nicht bewilligt werden. Ob und inwieweit neben den nach Lairdes- recht zu gewährenden Zinszuschüffen oder Steuernachläffen zur Vermeidung von Unbilligkeiten oder zur Schaffung besonderen Anreizes für die Inangriffnahme bestrmmter Arbeiten ein zusätzlicher Zinszuschuß aus Mitteln des Reichs zu geben ist, bestimmen die obersten Landesbehörden. Sie können dabei bestimmen, daß in solchen Fällen die von dem Lande geforderten Voraussetzungen auch für den Zinszuschuß des Reiches gelten sollen.
B. Sonderbestimmungen.
a) Instandsetzung von Wohngebäuden.
i. Als größere Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dachrinnen und Abflußrohre, Umdecken des Daches, Abputz oder 2Ln}irid) des Hauses im Aeußern, Neuanstrich des Treppenhauses, Erneuerung der Heizanlagen, Beseitigung von Hausschwamm und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kostenaufwand erfordernde Instandsetzungsarbeiten.
2. Enthält ein Gebäude neben Wohnungen auch gewerbliche Räume, so gilt es als Wohngebäude, wenn es überwiegend Wohnzwecken dient.
b) Teilung von Wohnungen.
i- Zinszuschüffe können gewährt werden, wenn durch die Teilung einer Wohnung zwei oder mehr Wohnungen geschaffen werden.