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Gießener Teilung

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Samstag, den 27. August 1932

Nummer 34

"^«WaTl I t M*M. 5«; I

$e!if»»t Rundschau

^ns Gtfir ^ Der Reichspräsident hat den Staatssekretär im Reichswirt- ^ fw^'j^ | schaftsminifterium Dr. Trendelenburg auf seinen Antrag in den

crnstweiligen Ruhestand versetzt und den Direktor im cinstwei-

~ ligen Ruhestand Geh. Regierungsrat Dr. Karl Schwarzkopf zum

^Werger^ndjen. L Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium ernannt.

W- ÄNHurHonall I Wie verlautet, wird nicht daran gedacht, die am 31. August "'"- Speerwerfer lablaufende Verordnung über den Burgfrieden zu verlängern.

)cn boykottiert.

Sollte sich später eine Wiederholung der Verordnung als not- iwendig erweisen, so kann immer wieder auf sie zurückgegriffen swerden.

Der Bevollmächtigte des Rcichskommisiars in Preußen, Dr.

^ so glotzen Unwille, I Bracht, hat am Donnerstagmittag eine Aussprache mit dem ^boylott gegen Echwe-I nationalsozialistischen Landtagspräsidenten Kerrl gehabt, die in besonderem Ma^ in politischen Kreisen besondere Aufmerksamkeit findet. Ueber en Komitees, Gbittön * ben Inhalt dieser Unterredung wird amtlich nichts bekannt-

en Komitees, Sbitröi

n ElektchiiâtslonM-Il negeben.

Sympathien grünbLi Die fünf Todesurteile des Sonde rgerichtes in Beuthen wer- iimis, ist er geübt | den von der deutschen fresse aller Richtungen lebhaft kom- lerrvaltung Abos zu rentiert.

Ne führende ZeiturW Auf der 68. Deutschen Genoffenschaststagung in Dortmund Jen diesen Kauf ur® vekannte sich Reichsbankpräsident Dr. Luther erneut zu dem Ge- tratzenbahnwagen & danken der Privatwirtschaft. In einer großen Rede betonte er treibt das Blatt,hr die Kreditbereitschaft der Reichsbank, die Absicht einer weiteren rn Edström benutz Diskontsenkung und das Festhalten an der Goldwährung.

Wie wir erfahren, empfing der Reichskanzler vorgestern abend die Herren Krupp von Bohlen, Bosch (IE.) und von

Uhr, findet aus btn ichter-Belehrungchi«! I 5. Siegen, 1. Halb» | Halbzeil. Mannschaf- nb Polizeisportverein findet in der,.Str I srifyerfitjung statt. |

- geben sch dir Bolls- ; jen der DT. auf htm L Es werden in ab insbesondere die Str fast alle guten Man: n.

Siemens. Die Unterredung dauerte längere Zeit. Man kann wohl annehmen, daß sie sich um die wirtschaftlichen Mahnah­nahmen drehte, die die Reichsregierung beabsichtigt.

Der Führer des Christlich-Sozialen Volksdienstes D. theol. f I). c. Reinhardt Mumm ist am Donnerstag in Berlin nach kurzem Krankenlager plötzlich verstorben.

Die kommunistische Reichstagsfraktion hat dem Reichstags­bureau mitgeteilt, daß die kommunistische Abgeordnete Frau Mara Zetkin den Reichstag als Alterpräsidentin eröffnen ötrbc.

Die kommunistische Reichstagsfraktion hat im neuen Reichs- tag mehr als 50 Anträge eingebracht.

Das vorläufige Ergebnis der deutsch-belgischen Kohlenver-

Der Kampf um das Beuthener Urteil. Eine Kundgebung der RetchSregierung.

Die Reichsregierung und die preußische Slaatsrsgierung er­lassen folgende Kundgebung:

Gezwungen durch Gewalttaten im innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reiches crufs schwerste ge­fährdeten, hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung die schärfsten Straffen gegen den politischen Terror verhängt. Mit dem Augenblick, in dem diese Ver­ordnung in Kraft getreten ist, muß sie gleichmäßig gegen jedermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichsre- gierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staats ein­fetzen, um den Vorschriften des Rechtes unparteiische Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnungen auflehnt. Ebenso wenig wird sich die preußische Regierung durch politischen Druck in der pflichtmäßigen Durchführung beeinflussen lassen, ob sie ihr Begnadigungsrecht im Falle der Beuthener Todes­urteile ausüben kann.

Die leidenschaftlichen Vorwübfe, die in der Oeffentlich- teif gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen die Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit zu so scharfen Maßnahmen greifen mußte. Die Reichsregierung wird jedem Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates zu ver­fälschen und die politischen Leidenschaft zu erneuten Aus­schreitungen auffzufftacheln, zu begegnen wissen."

er.

n letzten Mizig M t, na$>M der ^^l irft die See allein M wirkliche Entwicklung ads Machtstellung ym t -es St*n ^

Handlungen enthält die zwischen Icstgcsetzte neue Kontingentziffer, mittleren Linie darstellt.

Zum Abwracken von etwa

den Regicrungsdelegattonen die ein Kompromiß aus der

400 000 Bruttoregistertonnen

veralteten Seeschisfsraumes hat sich die Reichsregierung bereit erklärt, im Rahmen des allgemeinen Arbeitsbeschaffungspro-

«ramme einen Betrag Hilfe zu gewähren.

DerAngriff" ist Verächtlichmachung des

bis zu 12 Millionen RM. als Bei-

wegen Beschimpfung und böswilliger Herrn Reichskanzlers in der Mittwoch-

nvmmer und wegen Anreiz zum Ungehorsam und zur Aufleh-

n«ng gegen die Staatsgewalt in den beiden letzten Nummern bis einschliehlich 31. August ds. Js. verboten worden.

18, hm. .

We war das

als die V" ^-° Einreisebewilligung nach Oesterreich für den 17. und 18. Sep- en erweckt wurde. tember yu erteilen. Zu diesem Termin soll der Landesparteitag

der ,Muche ueg ter Nationalsozialistischen Partei stattfinden.

Dcr österreichische Ministerrat hat beschlossen, Hitler die

250 000 Flamen versamMelten sich bei Dixmuiden, um in ier Reiz der steig". ^ Huldigung für die Toten des Weltkrieges sich für die Fort- eielnden Eewässei cmtwicklung der flämischen Heimat einzusetzen und ein Bekennt-

hrhllndette unserel ............ ......

nie für den christlichen Weltfrieden abzulegen.

^et davon. In Frankreich wird ein Dekret über die Sprozentige Herab-

ch im Tierreich 9 ietzung aller staatlichen Löhne und Gehälter veröffentlicht, die Hellhörige, Dcil' jm vorigen Monat vom Parlament beschlossen worden ist.

ßj gibt die (^n Premierminister MacDonald hat für heute eine außer- â zi). «edentliche Kabinettssitzung cinbcrufcn, auf der nach Rück-

___ 1 lehr der Ottawa-Delegation das Ergebnis von Ottawa be- ß|ein in Eie'^!! sprachen werden soll.

n _______< Ministerpräsident Herriot empfing den rusiischen Botschaf- vE ter in Paris, Dowgalewski. Der russische Botschafter hat den Zjj; u. Schnell'^ IP Wunsch geäußert, erneut wegen des Abschlusies eines fran.- tr-ntant'1^ 9eitf|Ö& ^-russischen Nichtangriffspaktes mit der Regierung Fühlung »*=:: p nehmen.

^erd u. ^ien' Die brasilianische Aufstandsbcwegung, deren eigentlicher

tdi ; aiffttlt b«rd bis jetzt in dem Staat Sao Paulo gelegen war, scheint q|i'^^ uuch den Staat Rio Grande do Sul zu ergreifen.

Auf dem Garnisonfriedhof in Kiel wurden Dienstag nach- .orttiiui'd' u

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iiittag die aus dem Rumpf derNiobe" geborgenen Toten zur -letzten Ruhe bestattet.

Alle chinesischen Minister mit Ausnahme des Berkehrs-

speW

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Ministers haben ihre Rücktrittserklärungen zurückgezogen. Der ainanzminister Wung hat sich bereit erklärt, den Vorsitz im reuen Kabinett zu übernehmen.

Vor dem japanischen Parlament hielt am Donnerstag Außenminister Graf Uschida eine Rede über Japans Mandschu- reipolitik. Er kündigte die bevorstehende amtliche Anerkennung hi Mandschurei durch Japan an.

Die Zahl der Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten vird für den kommenden Winter auf 11 Millionen berechnet. Zusammen mit ihren Angehörigen würden also etwa 27 Mil­ben Menschen ans öffentliche Unterstützung angewiesen sein.

Angesichts der überaus scharfen Angriffe, die Adolf Hit­ler und die Nationalsozialistische Partei im Zusammenhang mit der Verkündung des Beuthener Urteils gegen die Reichsregie­rung und die preußische Staatsregierung gerichtet haben, und angesichts der überaus schwierigen politischen Lage, die sich durch diese Angriffe ergeben hat, erscheint es wohl verständlich, daß diese Kundgebung den Charakter einer Aufflagenach- r i ch t für alle deutschen Zeitungen erhalten hat. Die Polizei­behörden sind, wie wir erfahren, noch am Dienstagabend tele­graphisch angewiesen worden, dafür zu sorgen, daß alle Blätter, gleich welcher Parteirichtung, die Kundgebung an führender Stelle veröffentlichen. Wie betont, sollen alle Zuwiderhandeln­den Zeitungen nach Maßgabe der Notverordnung des Reichs­präsidenten alsbald verboten werden.

Radikaler Umbau des

Berlin. Nach neuesten Informationen handelt es sich im wesentlichen darum, das zentralistische Steuersystem nach E:z- bergevschem Muster wieder stärker dem alten dreigeteilten Sy­stem (Reich, Länder und Gemeinden) anizunähern. Ob bei der Organisation der Finanzämter Ersparungen vorgenommen wer­den, ist noch nicht sicher. Die verwaltungsorganisatorischen Vorschläge erstrecken sich schon seit langem auf die Ausschaltung der Zwergbehövden. Man hält Finanzamtsbezirke mit weniger als 30 000 Einwohnern nicht für zweckmäßig. Bei großstädti­schen Verhältnißen werden Amtsbezirke bis zu 100 000 Ein­wohner für angemessen gehalten. Wahrscheinlich wird die Steuerreform auch den Wegfall kleinerer und unrentabler Steuern mit sich bringen. Ueberhaupt denkt man an eine großzügige Steuervereinsachung, die besonders dem kleineren und mittleren Steuerzahler einen klareren Ueberblick gestattet.

Die Landkreise an die Reichsregierung.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Dr. von Stempel, wurde bei der Reichsregierung vorstellig, um über die Auswirkungen der letzten Notverordnung in den Land­kreisen hinzuaoeisen. Er betont dabei die Gefahren, die für die Finanzen der Landkreise dadurch entstehen, daß die Not­verordnung nicht die Entlastung gebracht habe, die man von ihr erhoffte.

Entgegen der in der Oeffentlichkeit und auch in den maß­gebenden Regierungskreisen vertretenen Auffasiung, daß die Wählfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 den Land­kreisen den Ausgleich ihrer Haushalte in nennenswertem Umfange ermöglicht habe, muß der Landkreistag an Hand zahlreicher Berichte aus allen Teilen Deutschlands feststellen, daß die Finanzentlastung der ländlichen Bezirksfürsorgever- bände durch die Juni-Notverordnung völlig unzureichend ist. Die durch die Wohlsuhrtserwerbslosenfürsorge besonders stark belasteten Landkreise bedürfen dringend weiterer Hilfe. Da- überhinaus muß durch Erhöhung der Reichsmittel und Aen­derung des Verteilungsschlüssels denjenigen Landkreisen ge­holfen werden, die entgegen den Absichten der Neichsregic- rung ein erhöhte, über die Reichsdotationen vielfach hinaus­gehende, neue finanzielle Belastung erfahren haben. Hinzu kommt, daß die Zahl der Wohlfahrtserroerbslosen in den Landkreisen, und zwar auch in rein ländlichen Gebieten selbst in den Sommermonaten, in denen man mit Rücksicht auf die Erntearbeiten einen Rückgang der unterstützten Zahl erhoffst hatte, weiter stark zugenommen hat.

Die Reichshilfe für Hausreparaturen.

Die neuen Richtlinien.

Zur Erleichterung der Finanzierung von Hausreparatu- ren ist der Neichsarbeitsminister durch Notverordnung vom 14. Juni 0. I. ermächtigt, Zinsverpflichtungen aus Darlchen, die für Instandfetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Tei­lung von Wohnungen ausgenommen werden, durch Zinszu- schüste zu verbilligen, sowie Bürgschaften für Verpflichtungen aus derartigen Darlehen bis zum Höchstbetrage von 100 Mil­lionen RM. zu übernehmen. Für die Gewährung von Zins- zufchüstcn enthält der im Wege der Notverordnung in Kraft gesetzte Neichshaushalt einen Betrag von 5 Millionen NM.

Der Ncichsarbeitsminrster hat kürzlich die feit langem w- wartetenBestimmungen über die Gewährung von Zinszu- schüsien oes Reiches für die Instandsetzung von Wohngebäuden UM die Teilung von Wohnungen" erlassen, die wir nachstehend im Wortlaut wiedergeben:

Bestimmungen über die Gewährung von 3in$3u= ichüssen der Reiche; für die Instandsetzung von Wohngebäuden und die Teilung von Wohnungen.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe urw der So­zialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten Ser Gemeiusen vom 14. Juni 1932 Vierter Teil, Kapitel III Absatz 2 (Reichsgesetzbl. I S. 273, 284) wird im Ein­vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes be­stimmt:

A. Sillgemeine Bestimmungen.

i. Zinszuschüsse können für Darlehen im Betrage von 1000 RM. und mehr gewährt weröen, Die für größere In­standsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Teilung von Wohnungen ausgenommen sirro. Die Wohngebäude und die Wohnungen müssen vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig gewor­den sein. Die in Satz i bezeichneten Arbeiten müssen nach dem i. Juli 1932 und vor dem 1. April 1933 begonnen sein.

2. Das Darlehen muß ausschließlich für die in Nr. i genannten Arbeiten verwendet fein Der Nachweis über sie Höhe der Darlehen, sie aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeiten soll ourch Vorlage der Darlehnspapiere und der Rech­nungen Oer Handwerker, des Bauunternehmers, Ses Archi­tekten, Oer Baupolizei, der Versorgungsbetriebe (z. B. Gas-, Wasier-, Elektrizitätswerke usw.) erbracht werden: auch kann eine Bescheinigung Oer Handwerkskammer, oer Industrie- und Handelskammer oder eines vereidigten Bausachverständigen verlangt werden. Arbeiten, sie in Schwarzarbeit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rechnungen sinö daher nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers po­lizeilich angemeldet ist: im Zweifel ist dies durch eine Bescheini­gung der Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der In­dustrie- und Handelskammer nachzuweisen.

3. Die Kosten der Arbeiten müssen angemessen sein.

4. Die Kosten des Darlehns (Zins, Tilgung, Disagio usw.) dürfen Oie marktüblichen Sätze nicht übersteigen.

5. Der Zinszuschuß wind einmalig gewährt und in einer Gesamtsumme nach Fertigstellung der Arbeiten ausgezahlt. Er beträgt io v. H. des Darlehens.

6. Der Zuschuß wird auf Antrag des Grundstückseigen­tümers durch die oberste Landesbehörde oder eine von ihr zu be­stimmende Stelle bewilligt.

7- Soweit von den Ländern für die in Nr. i genannten Zwecke Darlehen oder Zinszuschüffe bereitgestellt oder hierfür Steuernachläsie gewährt werden, sind die vom Reich zur Ver­fügung gestellten Mittel für Zinszuschüffe so zu verwenden, daß grundsätzlich die Inangriffnahme zusätzlicher Arbeiten ge­fördert wird. Hiernach darf neben den aus öffentlichen Mitteln gegebenen Darlehen ein Zinszuffchuß aus Reichsmitteln nicht bewilligt werden. Ob und inwieweit neben den nach Lairdes- recht zu gewährenden Zinszuschüffen oder Steuernachläffen zur Vermeidung von Unbilligkeiten oder zur Schaffung besonderen Anreizes für die Inangriffnahme bestrmmter Arbeiten ein zu­sätzlicher Zinszuschuß aus Mitteln des Reichs zu geben ist, be­stimmen die obersten Landesbehörden. Sie können dabei bestim­men, daß in solchen Fällen die von dem Lande geforderten Vor­aussetzungen auch für den Zinszuschuß des Reiches gelten sollen.

B. Sonderbestimmungen.

a) Instandsetzung von Wohngebäuden.

i. Als größere Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dachrinnen und Ab­flußrohre, Umdecken des Daches, Abputz oder 2Ln}irid) des Hauses im Aeußern, Neuanstrich des Treppenhauses, Erneue­rung der Heizanlagen, Beseitigung von Hausschwamm und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kostenaufwand erfor­dernde Instandsetzungsarbeiten.

2. Enthält ein Gebäude neben Wohnungen auch gewerb­liche Räume, so gilt es als Wohngebäude, wenn es überwie­gend Wohnzwecken dient.

b) Teilung von Wohnungen.

i- Zinszuschüffe können gewährt werden, wenn durch die Teilung einer Wohnung zwei oder mehr Wohnungen geschaffen werden.