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Erscheint Samstags.

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44. Fahrs

Samstag, den 22. Oktober 1932

Nummer 42

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Politischr 9tunM»mi.

Die Verordnung zur Ergänzung von Sozialleistungen ist nicht eine Verordnung des Reichspräsidenten, sondern eine Ver­ordnung der Reichsregierung, die sich auf die Ermächtigung des Reichspräsidenten vom 4. September stützt. Die Gesamtaufwen- dungen dieser Verordnung belaufen sich auf jährlich rund 70 Millionen Mark.

Reichspräsident von Hindenburg empfing am Mittwoch den Vorsitzenden des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Dr. Krupp v. Bohlen und Halbach, und den neuernannten Chef des Protokolls, Gesandten Grafen v. Ballewitz.

Adolf Hitler veröffentlicht imVölkischen Beobachter" einen fast vierseitigen Offenen Brief an den Reichskanzler, in dem er auf die Münchener Rede Papens antwortet.

Die Beratungen des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich über das Ergebnis und die Entscheidung zur Staatsrechts­klage Preußen Reich, werden in den Amtsräumen des Rcichs- gerichtspräsidcntcn geführt.

Die Neuorganisation der Preuhenkasse durch eine Umwand­lung, die das Reichskabinett beschlossen hat, wird durch eine Verordnung erfolgen, die als wesentlichstes Merkmal dabei den Mitbesitz des Reiches an dem umgewandelten Institut enthält.

Das technische Abkommen zwischen der Deutschnationalen Volkspartei und der Deutschen Volkspartei über die Reichsliste ist für die Wahlen vom 6. November unverändert erneuert worden.

Nach Abschluß der Vernehmungen über die Angelegenheit Kölnische Volkszeitung beschloß der Klepper-Untersuchungsaus- schuß des Preußischen Landtags gegen die Stimmen der Natio­nalsozialisten und Deutschnationalen, seine Arbeiten erst nach den Reichstagswahlen wieder aufzunehmen.

Der Sächsische Landtag hat den nationalsozialistischen An­trag auf Landtagsauflösung gegen die Stimmen der Antrag­steller und der Kommunisten abgelehnt.

Vor etwa 4000 Personen kam es am Dienstag in dem po­lizeilich geschlossenen Großen Saal der Neuen Welt in Berlin zu dem DiskussionsAbend zwischen Deutschnationalen und Dr. Goebbels (Natsoz.).

Das Sondergericht in Königsberg verurteilte den kommuni­stischen Reichstagsabgeordneten Taulien wegen versuchten Tot- ichlages und Aufruhrs zu drei Jahren Zuchthaus; 27. Ange­klagte, zumeist Mitglieder der KPD., zu Gefängnisstrafen von 8 bis 9 Monaten.

Die Grohe Strafkammer in Stolz verurteilte im Schnell­verfahren den nationalsozialistischen Landtagsabgeordneten Cziruiok zu einer Gesamtstrafe von drei Monaten Zuchthaus, die in vier Monate zwei Wochen Gefängnis umgewandelt wurde.

Unter dem Vorsitz Herriots trat am Dienstag ein Studien- ausschuh zusammen, um die Arbeiten des Obersten französischen Kriegsrates vorzubereiten, der sich demnächst mit dem neuen französischen Abrüstungs- und Sicherheitsplan beschäftigen wird.

Die Londoner Weltwirtschafts- und Finanzkonferenz, deren Vorsitz MacDonald übernommen hat, wird nach Mitteilungen aus Genf für den 13. Februar 1933 nach London einberufen werden.

Im englischen Unterhaus teilte Premierminister MacDonald mit, daß er ersucht worden sei, den Vorsitz der Weltwirtschafts­konferenz zu übernehmen. Er werde das Ersuchen annehmen.

Die englische Regierung hat die Vertreter von Dänemark. Schweden und Norwegen nach London eingeladen, um mit ihnen Verhandlungen über den Abschluh von Handelsverträgen einzuleiten. Die Einladungen wurden von den drei Regierun­gen angenommen, und die Verhandlungen dürften in etwa 14 Tagen ihren Anfang nehmen.

Das englische Unterhaus nahm mit 451 gegen 84 Stimmen die Finanzentschließung an, in der die Handelsabkommen von Ottawa gebilligt werden.

Am nächsten Sonntag wird Musiolini in Turin in der Nähe der französischen Grenze eine grohe politische Ansprache halten.

Die Liste des von Maniu neugebildeten rumänischen Kabi­netts ist nunmehr veröffentlicht worden. Maniu, der selber Ministerpräsident ist, hat als stellvertretenden Ministerpräsiden- I ten ohne Portefeuille Nironeku berufen.

Die Reichsbahn hat nunmehr die Verhandlungen über die I Finanzierung ihres Arbeitsbefchaffungsprogramms von 280 Millionen RM. beendet. Dieses Programm beruht darauf, dah der Reichsbahn rund 180 Millionen RM. Steuergutscheine aus

Die Reichsregierung stellt richtig.

Der offene Brief Adolf Hitlers an den Reichskanzler hat zur Folge gehabt, daß der Reichsregierung so zahlreiche Aeuße­rungen und Erklärungen aus allen Bevölkerungskreisen zuge­gangen sind, daß eine Beantwortung im einzelnen nicht möglich sei. Der Brief Hitlers enthalte jedoch, besonders in seinem außenpolitischen Teile, Angaben, die nicht unbeantwortet blei­ben könnten. Die darüber an zuständiger Reichsstelle gepflo­genen Beratungen haben das Ergebnis gehabt, daß die Reichs­regierung den außenpolitischen Angaben Hitlers mit einer Er­klärung entgegentritt, in der es u. a. heißt:

In einem offenen Brief an den Reichskanzler hat Adolf Hitler Behauptungen über den Standpunkt der deutschen Regie­rung in der Abrüstungsfrage aufgestellt, die im Interesse der deutschen Außenpolitik auf das schärsste zurückgewiesen werden müssen.

Hitler behauptet:

Deutschland sei mit einem Aufrüstungsprogramm vor die Welt getreten;

es habe die Forderung nach einer 300 000-Mann-Armee er­hoben;

es habe ferner den Bau von Großkampfschiffen usw. ge­fordert.

Diese drei Behauptungen sind in vollem Umfange unwahr. Deutschland hat niemals andere Forderungen erhoben, als die­jenigen, welche das veröffentlichte Memorandum vom 29. August enthält.

Es verlangt nach wie vor, daß die anderen Staaten auf einen Stand abrüsten, der unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse jeden Landes demjenigen Abrüstungsstand ent­spricht, der uns durch den Vertrag von Versailles auferlegt worden ist. Trägt die Abrüstungskonferenz dieser grundsätzlichen Forderung nicht Rechnung, so müssen wir verlangen, daß nicht weiter zweierlei Recht gilt.

Die Reichsregierung stellt in aller Oeffentlichkeit fest, daß Herr Hitler in seinem offenen Briefe vom 20. Oktober unwahre Behauptungen erhoben hat, die geeignet sind, das Bild der deut­schen Außenpolitik zu verfälschen und damit das Interesse des deutschen Volkes auf das schwerste zu schädigen.

Das Urteil über dieses Verhalten des Herrn Hitler über­läßt die Regierung dem deutschen Volke."

32 Wahlvorschsâse

Bisher sah es erfreulicherweise danach aus, als wenn dies­mal bei den Reichstagswahlen der Stimmzettel weniger bunt­scheckig aussehen werde. Von den kleinen Gruppen hatten sich im allgemeinen nur wenige erneut um die Einreihung in die Listenausstellung beworben. Hoffentlich bleibt es auch dabei, und so muß man wünschen, daß in Berlin (Wahlkreis 2), wo sich bis Freitag 32 Parteien, Gruppen und Grüppchen, mit Kreis- wahloorschlägen gemeldet haben, und überall in den anderen Wahlkreisen, anwenden, um zu sieben. Die Parteienzersplitterung tritt in den im Wahlkreis 2 eingcreichlen Vorschlägen geradezu grotesk zutage.

Das sind noch mehr Parteien als bei den Reichstagswahlen am 31. Juli 1932. Nun hat der Berliner Wahlkreisausschuß für seinen Bezirk das Wort, und man muß wünschen, daß er kräftig davon Gebrauch machen wird.

Dr. Best außer Verfolgung gesetzt.

Durch einen nach nichtöffentlicher Beratung gefaßten Be­schluß des 4. Strafsenats des Reichsgerichts vom 12. Oktober ist der Verfasser des bekanntenBoxheimer Dokumentes" Dr. Best aus tatsächlichen Gründen wegen mangelnden Beweises hinsichtlich der Anschuldigung des versuchten Hochverrats außer Verfolgung gesetzt rvvrden. Die Angelegenheit Dr. Best ist damit restlos er­ledigt.

Zum Weltspartag 1932

der Beförderungssteuer weitere 100 Millionen werden soll.

Ab Montag erfolgt Preises auf 32 Pfg. je

zur Verfügung stehen, und daß für RM. ihr eigener Kredit eingespannt

in Berlin eine Senkung des Brot- Kg. 97prozentiges Roggenbrot.

Die schwebende Schuld des Deutschen Reiches betrug am 30. September 1932 1757,1 Millionen RM. gegenüber 1908,8 Mil­lionen RM. am 31. August 1932.

Nachdem Persien das Völkerbundsabkommen über eine internationale Hilfsaktion im Falle von Katastrophen ratifi­ziert hat und damit dem Abkommen nunmehr 27 Staaten bei- sctreten sind, kann das Abkommen, das im Jahre 1927 abge­schlossen wurde, am 27. Dezember 1932 in Kraft treten.

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Für Mittelstand und Kleingewerbe!

Der Wirtschaftsplan des Duicbcg ist nicht nur für Gross- betriebe uM Großunternehmer bestimmt. Das mürbe feiner .Zielsetzung Belebung der produktiven Wirbsct>aft auf brei ter Basts, wirksame Vermehrung der Arbeitsgelegenheit widersprechen. Auch an den Mittelstano, vor allem an das Handwerk und Kleingewerbe, richtet sich dieser Versuch, unter Einsatz neuartiger wirtschaftspolitischer Mittel die allgemeine Krise zu überwinden. Steuerguvschcine, finanzielle Förderung des Reiches diese Maßnahmen gehen den Handwerker genau so an wie den Industriellen, den Einzelhändler ebenso wie den Großkaufmann. Jeder, der gesetzlich fällig gewordene Um­satzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Boförderungssteuer in der Zeit vom i. Oktober 1932 bis zum 30. September 1933 entrichtet, ist gutscheinberechtigt, fei er eingroßer" oder einkleiner" Geschäftsmann. Uno weiter: der kleinste Unter­nehmer hat ebenso wie der Riefenkonzern Anspruch auf Be- schäftigungsprämien, wenn er nur nachweist, daß er in feinem Betrieb vom 1. Oktober d. Is. ab mehr Arbeiter beschäftigt als früher. Darüber hinaus sind in dem gesamten WirvschaftS- plan und in den entsprechenden Ausführungsvorschriften auch Bestimmungen eingebaut, die gerade den Interessen des Mittel­standes besonders Rechnung tragen. Um das an zwei wich­tigen Fällen nachzuweisen:

Zwar werden die Steuergutscheine über kleine Beträge unter 50 RIIk. aus gewichtigen Gründen erst nach dem 30. September 1933 ausgegeben. Trotzdom ist es auch dem leistungsschwachen Steuerpflichtigen ermöglicht worden, über feine Gutscheinbeträge bald zu verfügen. TIer im Laufe eines Kalendervierteljahres einen Anspruch auf einen Gutscheinbctrag von weniger als 50 RM". hat (jedoch mindestens 10 RM^), kann beim Finanzamt beantragen, seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft eine Boscheinigung darüber zu erteilen, daß er Steuergutscheine in bestimmter Höhe zu beanspruchen hat. Das Finanzamt übersendet die gewünschte Bescheinigung an das genannte Kreditinstitut. Dieses Kreditinstitut schreibt ihrem Kunden dann den Betrag, über den die Bescheinigung lautet, gut, und kann ihm entsprechenden Kredit gewähren. Es sam­melt überdies alle oerartigen Bescheinigungen feiner Kunden und tauscht sie bei der Finanzkasse in größere Steuergutscheine um. Dadurch werden selbst kleine Beträge im Interesse der WirkschaftAelebung nutzbar gemacht. Im ganzen gesehen, wi^d diese Sonderregelung vor allem dem Bauer, dem Hand­werker, vem Kleingewerbe und dem Einzelhandel zugute kommen.

Für Hausbosttz und gewerblichen Mittelstand ist auch noch eine andere Sondermaßnabme des Reiches von größter Bedeu­tung. Für die Instandsetzung von Wohngebäuden, für die Teilung von Großwohnungen und für den Umbau gewerblicher Räume in Wohnungen hat das Reich 50 Millionen ausgcwor- fen. Bei Reparaturen im Mindestbetrage von 250 RM. je Grundstück ersetzt das Reich dem Eigentümer ein Fünftel der entstandenen Kosten. Bei der Teilung von Wohnungen und dem Umbau gewerblicher Räume zu Wohnungen erstattet das Reich 50 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch für die ein­zelne Teilwohnung nur bis zur Höchstsumme von 600 R(M. Auch bei Beschafsung des neben den Zuschüssen erforderlichen Kapitals wird das Reich, soweit wie möglich Hilfsstellung lei­sten. Diese Aktion ist insgesamt von mannigfaltiger Bedeu­tung insbesondere für den ^Mittelstand. Vom Standpunkt des Grundeigentümers gesehen: ihm wird die Erhaltung und Siche­rung seiner Vermögenssubstanz erleichtert: das liegt gleichzeitig im Interesse des Hypothokcngläubigerö. Für den Mieter oder vom Standpunkt der Wohnungswirtschaft gesehen: Wohn­räume werden instandgesetzt, kleinere und mittlere Wohnungen, an denen vor allem Bedarf ist, geschaffen. Für das Bau­gewerbe schließlich ergeben sich neue Aufträge. Maurer, Ta­pezierer, Maler, Klempner, Zimmerer alle Bauhandwerker werden von dieser Maßnahme Mutzen haben.

Sparen sichere Voraussetzung für wirtschaftliche Gesundung.

Bei der gegenwärtigen Lage der internationalen Politik und Wirtschaft hört man selten von gemeinsamen Aktionen der Staaten. Um so größere Beachtung wird daher der Aufruf finden, der anläßlich des diesjährigen Weltspartags Ende Okto­ber von den Sparkassen der ganzen Welt erlassen wird. Aus allen Ländern und Erdteilen, ohne Unterschied der Sprachen, der Religionen und der Institutionen, weisen die Sparinstitute auf die große nationale, kulturelle weltwirtschaftliche Aufgabe des vernünftigen Sparens hin und suchen dadurch auch das Vertrauen in die künftige wirtschaftliche Entwicklung zu stär­ken. Am Aufruf sind folgende Staaten beteiligt: Amerika, Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Oesterreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn.

Der Aufruf der in allen Ländern den gleichen Wortlaut trägt, besagt:

Der Weltspartag ist kein Tag der Feiern und der Feste. Geist und Tat sind an diesem Tage ganz besonders in den Dienst des Sparens gestellt.

Das Sparen ist neben der Arbeit die grundlegendste und