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45. Fahrv.

Politische Rundschau.

Nachdem die von der deutschnationalen Reichstagsfraktion tcantragte Einberufung des Reichstages vom Reichstagsprä- fbenten Löbe wiederum abgelehnt worden ist, beabsichtigen Na­tionalsozialisten und Deutschnationale nunmehr, den Staats- ßcrichtshof für das Deutsche Reich anzurufen.

Der Auswärtige Ausschuß ist nunmehr vom Vorsitzenden, km Abgeordneten Frick (Nat.-Soz.) für Dienstag, den 24. Mai, unberufen worden. Auf der Tagesordnung steht der Bericht les Reichskanzlers und Reichsauhenminifters über die Genfer Verhandlungen, Tribute, ausländische Schulden, Abrüstung, Me- vclland und Danzig.

Der Antrag der deutschen Abordnung auf der Abrüstungs- tonfercnz auf ein völliges Verbot der gesamten militärischen Luftfahrt wurde mit 22 gegen 7 Stimmen abgclehnt. Für den teutschen Antrag stimmten außer den Antragstellern Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, Sowjetruhland, die Türkei und China.

In der ersten Sitzung des neugewählten Anhaltischen Land­tags wurde mit den Stimmen der Rechten der nationalsozialisti­sche Abgeordnete Rechtsanwalt Dr. Ricolai (Dessau) zum Prä­sidenten gewählt.

DerVölkische Beobachter" veröffentlicht eine parteiamtliche vekanntmachung, der zusolge das rapide Anwachsen der Be­wegung neuerdings eine Mitgliedersperre notwendig mache. Die Reichsleitung verfügt daher, daß mit sofortiger Wirkung keine Mitgliederanmeldungen durch irgendeine Dienststelle entgegen- ftnommtn werden dürfen. Die Sperre erstreckt sich zunächst bis 15. Juli.

Der Präsident der Abrüstungskonferenz, Henderson, demen­tiert die Gerüchte,, die von einer Vertagung der Abrüstungsver- Handlungen infolge der politischen Lage in Frankreich und der Attentate in Tokio wissen wollen.

Der litauische Präsident hat den Generalkonsul in London, bylys, zum Gouverneur des Memelgebietes ernannt. Der neue Gouverneur trat Donnerstag seinen Posten in Memel an. Wie »erlautet, soll in den nächsten Tagen das Direktorium Simaitis pc rücktreten.

Der Russe Paul Gorguloff, der den Präsidenten der fran- psischen Republik Doumer erschossen hat, wird, wieEcho de Paris" ankündigt, höchstwahrscheinlich im Monat Juli sich vor km Pariser Geschworenengericht zu verantworten haben.

Es gilt als wahrscheinlich, daß der Rat der japanischen Armee der Ernennung des bisherigen Innenministers Susuki -im Ministerpräsidenten seine Zustimmung erteilen wird. Diese Zustimmung wird jedoch an eine Reihe von Bedingungen ge­knüpft.

Samstag, -en 21. Mai 1932

Nummer 20

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Die neuen Notverordnungen.

Trott oller Dementis: Reue Steuern?

Wenn nicht alles täuscht, wird das Kabinett spätestens bis Anfang nächster Woche zu entscheidenden Beschlüßen über die Vorlagen gelangt fein, die vom Reichsfinanzministerium und Aeichsarbeitsministerium im Laufe dieser Woche entworfen und lurchgearbeitet worden sind. Es handelt sich bei den Entwür- |en um neue Steuermaßnahmen zur Abdeckung der Aufwendun- tcn für die gesamte Erwerbslosenversicherung und um die Gtrecfung der Mittel der Arbeitslosenversicherung.

Während die ursprünglichen Pläne des Reichskabinetts dahin gingen, das Aufkommen aus der Krisensteuer durch eine cinfache A-usdchnung dieser Steuerart auf alle von ihr bisher richt erfaßten Beoölkerungskreise zu erhöhen, hat man sich jetzt mtschloßen, die Krisensteuer selbst in der alten Form beizube- lalten, neben ihr aber eine Beschäftigungsstcuer einzuführen, die außer den Kreisen, die von der Krisensteuer erfaßt werden, euch alle anderen Bevölkerungsschichten, soweit sie überhaupt xschäftigt sind, erfaßen soll. Das gilt vornehmlich für die Be- imtenschast, die bisher von der Krisensteuer nicht ersaßt war. 5ei der Beschäftigtensteuer ist an einen Durchschnittssatz vcyi tireinhalb Prozent des Einkommens gedacht. Das Auffommen daraus wird auf etwa 250300 Millionen Mark für das neue Rechnungsjahr geschätzt, zu denen dann noch 76 Millionen Mark aus der Verlängerung der Krisensteuer über den 31. Dezember 1932 bis zum 31. März 1933 kämen.

Außerdem ist zür Entlastung der kommunalen Finanzlage pplant, die Bürgersteuer um weitere sechs Monate zu verlän­gern. Ob darüber hinaus noch eine Erhöhung der Grund- leträge bei der Bürgersteuer in Betracht kommt, steht im Augen- HM noch nicht fest. Soweit die Vorlage des Reichsfinanzmini- fcriums.

Das Reichsarbeitsministerium legt dem Kabinett seinerseits «inen Entwurf vor, der die Herabsetzung der Unterstützungs­tauer in der Arbeitslosenversicherung von 20 auf mindestens 16, voraussichtlich aber auf 13 oder 14 Wochen vorsieht. Gleich­zeitig sollen die Unterstützungssätze der Arbeitslosenversiche­rung an die Sätze der Krisenfürsorge angeglichen werden, deren Geltungsdauer in dem Umfang, in dem die Arboitslosenversiche- rung verkürzt wird, verlängert werden soll.

Gesprochen wird weiter von einer Verschärfung der Bedürf- tigteitsprüfung, sowie von der Einführung eines besonderen

Ortsklassensystcms, durch das die Höhe der Unterstützungssätze an die Große der einzelnen Gemeinden angepaßt werden soll. Die abschließenden Besprechungen innerhalb der Reichsregierung sind nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten frühestens für heute zu erwarten.

Die hessischen LandtagSwahlen vorverlegt

aus Rücksicht aus die Landwirtschaft.

Als Termin der Neuwahl für den Hessischen Landtag, der vorläufig auf den 3. Juli festgesetzt war, ist endgültig der 19. Juni bestimmt worden. Diese Vorverlegung entgegen der ersten Ankündigung erfolgte, wie von Regierungsseite mitgeteilt wird, auf vielfache an die Regierung herangetragenen Wünsche. Ausschlaggebend war die Rücksicht auf die ländliche Bevölkerung.

Die Offenlegung der Listen hat vom 29. Mai bis 5. Juni (beide Tage einschließlich) zu erfolgen.

Auf Grund der Art. 18, 1 und 20 des Landeswahlgesetzes sind beim Landeswahlleiter einzureichen:

bis zum 2. Juni, abends 7 Uhr, die Wahlvorschläge und

bis zum 28. Mai, abends 7 Uhr, die etwaigen Verbindungs­erklärungen der Listen.

nach dürfen bei Meldung der gesetzlich angedrohten Strafe Druck­schriften nur an solchen Stellen öffentlich angeschlagen oder an­geheftet werden, die von den Ortspolizeibehörden als hierzu geeignet bezeichnet worden sind. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß durch das Anschlägen von derartigen Druckschriften nicht nur das Straßenbild verunziert wird, sondern auch die Menschenansamm­lungen, die sich erfahrungsgemäß häufig vor derartigen An­schlagstafeln bilden, oerkehrshindernd wirken, und sehr oft der Ausgangspunkt von Störungen der öffentlichen Ordnung sind, soll die Genehmigung zur Anbringung solcher Tafeln nur in besonders begründeten Fällen erteilt werden. Im allgemeinen wird es nach Ansicht der Behörden genügen, wenn die Zeitungen am Rodattionsgebäude angeschlagen werden.

in

Das MAt Anschlägen von Druckschriften.

Amtlich wird mitgeteilt: In letzter Zeit haben die Fälle, denen Zeitungen und sonstige Druckschriften an öffentlichen

Plätzen angeschlagen werden, derart überhand genommen, daß sich der hessische Innenminister veranlaßt sieht, die Kreisämter und Polizeiämter auf die Vorschriften des Art. 48 des hessischen Pressegesetzes vom 11. August 1862 (!) erneut hinzuweisen. Hier­

Sujnmmcntritt des neuen preußischen Landtags am 24. Mai 1932.

Im Preußischen Landtag sind bereits die ersten Vorberei­tungen für die erste Sitzung am 24. Mai getroffen. Nachmittags 3 Uhr wird der nationalsozialistische Abg. General Litzmann die Versammlung mit der Frage eröffnen, ob sich im Hause ein noch älteres Mitglied befindet. Da diese Frage verneint wird, übernimmt er als Alterspräsident zunächst die Leitung der Ge­schäfte, bis der neue Landtagspräsident gewählt ist. General Litzmann will die Gelegenheit benutzen, um eine kurze Ansprache an das Haus zu halten, die dann der Ausgangspunkt für etwaige Koalitionsbesprechungen bilden wird. Die Regierung Otto Braun tritt am 23. Mai zurück. Es steht fest, daß Herr Braun keine Neigung besitzt, als geschäftsführender Ministerpräsident weiter zu amtieren. Er will möglichst rasch eine Klärung der Verhältnisse herbeigeführt wissen.

Senkung der Bermögensteuer, Erbschaststeuer, und Grunderwerbsteuer 19&

Bermövenfteuerschonsrift: 21 Mal 1932.

Seit der Vierten Reichsnotoerordnung vom 8. Dezember 1931 stand bereits fest, daß auf dem Gebiete der Einheitsbe­wertung uno der Vermögensteuer Maßnahmen getroffen wer­den mußten, durch die den seit dem Stichtag für die Einheits- bewertung (i. Januar 1931) eingetretenen Wertänderungen mit steuerlicher TOirkung vom i. April 1932 an über die be­stehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus Rechnung getragen werden sollte. Die langwierigen Verhandlungen, die um die Ausgestaltung dieser Regelung geführt worden sind und in de­nen seitens des Zentralverbandes Deutscher Haus- und Grund­besitzervereine hinsichtlich des Grundvermögens > die Auswirkun­gen ocr allgemeinen Wirtschaftskrise und der gesetzgeberischen Eingriffe in die Hauswirtschaft (NTietsenkung, außerordent­liches Kündigungsrecht usw.) besonders in den Vordergrund ge­stellt wurden, sind nunmehr zu einem vorläufigen Abschluß ge­langt. Der Reichspräsident hat eine besondere

Notverordnung über die Anpassung der Vermögen­steuer, Erbschaftsteuer und Erunderwerbsteuer an die seit dem 1. Januar 1931 eingetretenen Wertrückgänge" erlassen, die im folgenden besprochen sei. Auch bei Wür- oiguug der trostlosen Lage der öffentlichen Finanzen werden Hausbesitz und Wirtschaft in den Bestimmungen der neuen Notverordnung nicht eine wirkliche Anpassung der Steuerlast an die eingetretenen Wertrückgänge, sondern nur als eine Abschlagszahlung hierauf erblicken können.

Vermögensteuer:

Die Vermögensteuer für das Rechnungsjahr 1932 wird einheitlich um 20 v. H. des an sich maßgebenden Steuerbetra- ges gesenkt, wobei die Senkung gleichmäßig auf die vier Ver­mögensteuerraten verteilt wird. Die Fälligkeit der ersten Vier­teljahresrate wird von dem 15. auf den 20. Mai verlegt. Für ihre Entrichtung wird gleichzeitig wegen der späten Heraus­gabe der Notverordnung eine allgemeine Schonfrist bis zum 23. 0. M eingeräumt. Bei der Entrichtung dieser Vermögen­steuerrate ist folgendes zu beachten:

l. Wer seinen Vermögensteuerbescheid 1931 bereits erhalten hat, erhält keine besondere neue Mitteilung, sondern hat ohne weiteres die auf Seite 1 unten des Vermögensteuer- bescheids bezeichnete Vierteljahreszahlung für 1932 um 20 0. H. zu kürzen. Sind aus dem Jahre 1931 noch Nachzahlungen zu entrichten oder werden auf die Mai-

rate Ueberzahlungen angerechnet, so ändert sich die 20. Ditai 1932 tatsächlich zu entrichtende Zahlung sprechens.

2. Eine große Anzahl von Steuerpflichtigen werden in näcbstcn Tagen ihren Vermögensteucrbescheid 1931

am ent

den er­

halten Hier wird die Senkung um 20 v. H bereits im Vcrmögensteuerbescbeid berücksichtig! werden.

3. Wer seinen Vermögensteuerbescheid in den nächsten Ta gen nod) nicht erhält, kann die an sich am 20. Mai 1932 zu entrichtende Vorauszahlung ohne weiteren Antrag um 20 D. H. kürzen, soweit ihm nicht im Einzelfall be­reits Stundung gewährt ist

Durch den avprozentigen Abschlag soll der eingetretene Vermögensrückgang allgemein abgegolten sein Demgemäß werden Jteuocranlagungen zur Vcrmögensteucr wie auch DTeu= feststcllungen der Einheitswerte auf den i. Januar 1932 all

gemein ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur für die Zwecke der Realsteuern. Sie ist daher für die Mehrzahl der Länder bedeutungslos.

Erbschaftsteuer:

Auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, bei der die Einheits- lverre lediglich für Den Grundbesitz eine Rolle spielen und im übrigen eine Bewertung nach den Verhältnissen am Todes­tag erfolgt, werden in den Fällen, in denen die Steuerschuld im Kalenderjahr 1932 entsteht, die für den Grundbesitz maß­gebenden Einheitswerte um 20 v. H. gesenkt.

Grunderwerbsteuer:

Ebenso ist bei der Grunderwerbsteuer in den Fällen, in Denen die Steuerschuld im Kalenderjahr 1932 entsteht und der Einheitswerl an Stelle des niedrigeren Veräußerungspreises für oie Veranlagung in Betracht kommt, von einem um 20 v. H. niedrigeren Wert auszugehen.

Die Notverordnung ist rückwirkend mit dem 1. Januar 1932 in Kraft getreten

Selbstverständlich sind die Focoerungen des Zentralver- bandes über die jetzt erzielten Verbesserungen hinausgegangen. Er hatte in den Verhandlungen, die sich überaus schwierig ge­stalteten, vor allem statt eines schematischen generellen Ab­schlages von Den Einheitswertsteuern eine Revision der Einheits­werte selbst gefordert, bei welcher der Verschiedenheit des Ver­mögensrückganges bei den einzelnen Grundstücksarten und den besonderen Verhältnissen in den verschiedenen Bewertungsbe­zirken Rechnung getragen werden sollte. Er verwies z. B. Darauf, daß oie Wirtschaftskrise zusammen mit dem außer- oroentlichen Kündigungsrecht sich besonders katastrophal aus- wirkten bei den Geschäfts- und Jndustriebäusern und bei den Wohngebäuden mit Großwohnungen. Mit besonderem Nach­druck nahm sich der Zentralverbano auch der Verhältnisse der Neubauten und der Grundstücke in den kleinstädtischen und ländlichen Bezirken an, in denen die höchsten Bewertungsmul­tiplikatoren zur Anwendung gelangen. Der Reichsfinanzmi­nister hat grundsätzlich die Berechtigung derartiger Forderun­gen auch anerkannt und in seinem Nunderlaß ausgeführt, daß es an sich nahegelegen hätte,

der Verschiedenheit des Vermögensrückganges bei den einzelnen Vermögensarten durch entsprechend abgestufte Ab­schläge von den Vermögenswerten Rechnung zu tragen. Dies hätte jedoch praktisch zu einer neuen Bewertung geführt, die frühestens im Winter zum Abschluß gekommen wäre. Ein oerartigee Verfahren wäre infolge der damit verbunde­nen Arbeitsbelastung Oer Finanzämter technisch undurch­führbar gewesen und hätte vor allem nicht, was besonders nottut, den Steuerpflichtigen eine sofortige Erleichterung ge­bracht. "

Aus diesen Gründen hat der Reichsfinanzministcr in einem Generellen 2oprozentigen Abschlag die einzige Möglichkeit ge­sehen. wobei zu beachten ist, daß auch oie übrigen Vermögens­arten, wie Betriebsvermögen, Kapitalvermögen usw., nur einen 20prozentigen Abschlag erhalten, obwohl bei ihnen der Vermögensrückgang sicher ebenso groß uno teilweise sogar noch erheblicher ist (Aktienbesitzer, Lanowirtschaft) als beim Grund­vermögen.

In seinem Runderlaß erkennt der Reichsfinanzminister