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Gießener Zeitung

Erscheint Samstags.

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Samstag, den 8. Oktober 1932

Nummer 40

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Das Reichskabinett hat eine ganze Reihe innerpolitischer, wirtschaftlicher und sozialer Fragen behandelt, ohne Beschlüsse zu fassen.

Das politische Schachspiel um den Gedanken der Londoner Konferenz geht weiter, ohne daß sich bisher absehen läßt, wann

bie entscheidenden Züge getan werden.

Aus leitenden englischen Kreisen wird bestätigt, daß englische Regierung uneingeschränkt an ihrem Vorschlag baldigen Zusammentreffens der Fünfmächtelonserenz über Regelung der Gleichberechtigungsfrage festhalte.

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Zum Abschluß der Tagung des deutfchnationalen Partei­vorstandes wurde eine Entschließung gefaßt, in der es u. a. heißt: Das Stcuerfcnkungsprogramm des Kabinetts Papen begrüßen wir als den Anfang einer Entlastung der deutschen Wirtschaft.

In einem Teil der Presse ist von einer angeblichen Inter- «ssennahme der Reichsregierung an den Verlagen Ullstein und Rosse sowie an anderen Zeitungen gesprochen worden. Bon zuständiger Stelle wird ausdrücklich erklärt, daß die Reichs- regierung keine Zeitung kenne, die irgendwie von ihr subven­tioniert werde.

Die schon seit längerer Zeit in Gang befindlichen und wie­derholt unterbrochenen Verhandlungen zwischen* einer schweize­rischen und einer deutschen Delegation über den gegenseitigen Warenaustausch sind in Bern wieder ausgenommen worden.

Im Mittelpunkt der Reichspropagandatagung der National­sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei stand die Kampfparole Adolf Hitlers für den beginnenden großen Wahlkampf.

Im Röntgenstraße-Prozch vor der Ersten Kammer des Ber­liner Sondergerichts wurden neun kommunistische Angeklagte auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Es handelte sich um den Zusammenstoß zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten am 29. August d. I., in dessen Verlaus ein Nationalsozialist er­schollen und zwei andere verletzt wurden.

Die fünfte große Strafkammer beim Landgericht I in Ber­lin verurteilte am Freitag den bisherigen sozialdemokratischen Neichslagsabgcordneten Gerhard Seger, Hauptschriftleiter des sozialdemokratischenVolksblattes für Anhalt" wegen Beleidi­gung der Reichswehr zu einem Monat Gefängnis.

Der verantwortliche Redakteur der nationalsozialistischen oterschlesischen TageszeitungDeutsche Ostfront" ist im Berlags- und Redaktionsgebäude des Blattes nach einer polizeilichen Durchsuchung verhaftet worden.

In verschiedenen Städten Westsachsens wurden polizeiliche Haussuchungen bei Anhängern der NSAP. vorgenommen. 25 Personen wurden festgcnommcn.

Zwischen den beiden großen deutschen Frontsoldaten-Ver-

bänden, dem Stahlhelm und dem Kyffhäuser-Bund, soll

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Tr Erna Mev mgerc politische Zusammenarbeit herbeigeführt werden Das Gericht in Tomsk verurteilte fünf Beamte der

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triebe zum Tode durch Erschießen. Die Todesurteile wurden t an Donnerstag durch die Wachen der OGPU. vollstreckt.

Die bulgarische Polizei ist einer bolschewistischen Spionage- - crganisation aus die Spur gekommen, in die mehrere Abgeord­nete der bulgarischen Arbeiterpartei und ein in Sofia lebender Rasse verwickelt sind.

Zn Indien laufen Gerüchte um über den Ausbruch eines K Bürgerkrieges in Tibet. Es soll bereits zu heftigen Kämpfen l gekommen sein. Der Dalailama hat angeblich die Flucht cr- » griffen.

Das Parlament des mexikanischen Staates, Perakruz, nahm tinc Vorlage an, die alle katholischen Bürger ihres Bürgerrechts für verlustig erklärt und der Regierung Vollmachten gibt, un- verzüglich aller Güter der Kirche zu säkularisieren.

Zur Beilegung des Tarifstreits im Groß-Berliner Einzel- r handel fanden am Freitag vor dem Schlichtungsausschuß Ber- ' Handlungen statt, in denen jedoch kein Einverständnis erzielt werden konnte. Von dem Tarifstreit sind etwa 40 000 Angestellte des Groh-Berliner Einzelhandels betroffen.

Auf Grund des Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichs­regierung und durch Einlegung von Feierschichten werden im WBezirk der Reichsbahndirektion Wuppertal in diesen Tagen min- bestens 1000 Arbeiter wieder eingestellt werden.

Die schwebende Schuld des Deutschen Reiches betrug am 4 81. August 1932 1908,8 Millionen Reichsmark gegenüber 1942,3 * Millionen RM. am 31. Juli 1932.

Entgegen anderslautenden Pressemeldungen wird von zu­ständiger Stelle erklärt, daß die Städte nicht in der Lage seien, die Bürgersteuer in unbeschränkter Höhe zu erheben. Sowie * die Bürgerstener 200 v. H. übersteige, unterliege sie der Ge- f^nehmigung der Landesregierungen.

Serstürtter AersammlungSschutz geplant

Außer den außenpolitischen Fragen werden im Schoße der MAeichsregierung zur Zeit als Fortsetzung der bisherigen Arbei- ^itn wirtschaftspolitische, innerpolitische und sozialpolitische Er- l^wägungen gepflogen. Innerpolitisch wird zur Zeit bei der Reichsregierung erwogen, einen stärkeren Schutz politischer Ver­sammlungen einzuführen. Dabei wird geprüft, in welcher Weise

die Bestrafung von Versammlungsstörungen ausgedehnt und 'verschärft werden kann. Die Erwägungen verlaufen in der Richtung, den Begriff der Vevsammlungssprengung nicht nur auf Tätlichkeiten, -sondern auch auf Sprechchöre und andere Störungsversuche zu beziehen. Im Zusammenhang hiermit untersucht man die Awwendungsfähigsteit des Begriffes .Haus­friedensbruch".

Weitere Möglichkeiten liegen auf vevwaltungsmäßigem Ec- 'biete. Sie gehen dahin, daß man einer Partei für bestimmte Zeiten grundsätzlich jede Versammlungserlaubnis versagt, wenn sestgestellt wird, daß ihre Anhänger planmäßig Kundgebungen anderer Parteien gestört haben. Die Beratungen der beteilig­ten Ressorts also vor allem Reichsinnen- und Reichsjustiz­ministerium sind noch im Gange.

Sie Wahlparole des Stahlhelm.

Die Bundesführer des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, 'erlassen folgende Kundgebung zu der bevorstehenden Reichs- tagswahl:

Wieder einmal steht das deutsche Volk vor einer Wahl. Wir haben sie nicht gewünscht, weil auch durch diese Wahl grundlegend nichts gebessert werden kann. Trotzdem bleibt die Beteiligung wie immer selbstverständliche Pflicht jedes Kameraden. Keinesfalls darf Verärgerung zu Wahlent­haltung und damit zur Stärkung des Marxismus führen. Der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, wird nach wie vor keine Bindungen mit einzelnen Parteien eingehen. Die Richtung seines Kampfes wird durch seine großen un­veränderlichen Ziele bestimmt: Starke Staatsführung, un­abhängig von Parteien- Bedingungslose Wehrhoheit; Neu­aufbau des Reiches; Eingliederung aller Deutschen in Er­zeugung und Genuß des Volksvermögens, Eigentum für jeden Deutschen. Hiernach muß sich jeder Stahlhelmkame- rad schlüssig werden, welcher Partei er seine Stimme zu geben hat."

45 Anträge im Hessischen Landtag.

Darmstadt. Die im Hesiischen Landtag ayr Donnerstag be­gonnene Aussprache über 45 wirtschafts- und sozialpolitische 'Anträge wurde gestern stundenlang fortgesetzt und von den ^Abgeordneten teilweise zu den Etatreden ausgenützt, die sie in diesem Jahr nicht halten konnten. Der Nationalsozialist ^Göckel polemisiert gegen die Kommunisten und verlangt eine 'Einfuhrsperre für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Abg. >Glaser (Landvolk) verlangt Anpassung der Aeckerpachten und der Preise an die Friedenssätze. Abg. Thomas (6) setzt sich mit den Nationalsozialisten und deren Inflationsplänen aus­einander. Abg. Renz (Natsoz.) behauptet, daß durch die Re­gierungen der Nachkriegszeit Handwerk und Gewerbebewußt ruiniert worden" seien.

In wohltuendem Gegensatz zu diesen Ausführungen steht das, was Abg. Böhm (Dntl.) sagt. Er widerlegt einige Aus­führungen des Finanyministers, gibt aber zu, daß ihm kein Fall bekannt geworden ist, in dem wegen rückständiger Steuern eine Zwangsversteigerung durchgeführt worden ist. Er wendet sich gegen die dauernde Einbringung rein agitatorischer Anträge durch die radikalen und sozialistischen Parteien und kündigt an, daß, wenn es so weiter getrieben wird, er einen Antrag ein­bringen wird, der besagt, daß jeder Wähler zwecks Ankurbelung der Wirtschaft 3000 Mark in bar erhalten soll, daß die Steuern 'abgeschafft, aber alle Ausgaben vom Staat getragen werden 'sollen! Die Abg. Stöhr (Ztr.) und Weckler (Ztr.) sprechen zu Fragen des Hausbesitzes und der Forstbesoldungsbeiträge.

1 Finanzminister Kirnberger erklärt, daß die Regierung 'allen Anträgen und Vorschlägen gern nachkommen werde, so­fern ein durchführbarer Deckungsvorschlag beigebracht werd«. Den Antrag Dr. Niepoth, die Hauszinssteucr unter die Steuern aufzumehmen, die mit Steuergutscheinen bedacht werden können, 'wird die Regierung im Reichsrat befürworten. Damit ist die Debatte über die wirtschafts- und sozialpolitischen Anträge ge- fchlosien, und es folgen als ihrErgebnis" eine Unzahl per- fönliche Bemerkungen, in denen die Linke und die NSDAP, sich ^die hahnebüchensten persönlichen Vorwürfe machen.

Es folgt die Beratung des nationalsozialistischen Antrags huf Einführung eines Schächtverbots.

Aus der Abstimmung über die 45 Punkte seien die wichtigsten mitgeteilt. Der nationalsozialistische Antrag auf 'Einführung eines Schächtverbots wird mit 34:32 Stimmen ab­gelehnt. Angenommen wird ein kommunistischer Antrag, der gegen das Wirtschaftsprogramm der Regierung von Papen pro- 'teitiert, seine Nichtdurchführung in Hessen fordert und der Re­gierung 0. Papen das schärfste Mißtrauen ausfpricht. Ein na­tionalsozialistischer Antrag auf Erlaß der Sondergedäudesteuer äuf die Hälfte wird mit 33:32 Stimmen angenommen. Der An­trag Dr. Niepoth, die Sondergebäudesteuer zu den Steuern zu rechnen, denen die Vergünstigung der Steuergutscheine zuge- 'billigt wird, findet die Zustimmung des ganzen Hauses mit 'Ausnahme der Kommunisten. Ein kommunistischer Antrag, die 'Provinzial-, Kreis- und Gemeindewahlen zusammen mit der Reichstagswahl vorzunehmen, wird abgelehnt.

Zum Schluß kommt es noch einmal zu persönlichen Be­merkungen, die der Sitzung ihren geräuschvollen Abschluß geben.

Der Landtag tritt erst wieder am 15. November zusammen.

MMllllonen-Kredlt für den Althausbesitz.

Die Hessische Handwerkskammer hat sich rechtzeitig mit dem zuständigen hessischen Ministerium wegen der Regelung des in Hessen zu beobachtenden Verfahrens in Verbindung gesetzt, da das Reichsarbeitsministerium es den Ländern überlasten hat, nähere Ausführungsanwcisungen zu treffen Hierbei wurde da rauf hingcwicscn daß die Spitzenverbände des Handwerks und Des Hausbesitzes ihre ZUitwirkung bei Der Durchführung der Maßnahmen zugesagt haben und daß auch das Reichsarbeits- ministerium die Mitwirkung von Handwerk unD Hausbesitz als zweckmäßig bezeichnet hat. Es wurde angeregt, entsprechend den in Den Vorverhandlungen gestellten Forderungen alle büro­kratischen Hemmungen auszuschalten und insbesondere kom­plizierte Nachprüfungen Durch behördliche Instanzen diesmal zu vermeiden. Die Regelung ist im Sinne Der weiter unten veröffentlichten Vorschläge des Zentralverbandes Deutscher Haus und Grundbesitzervereine gewünscht worden, denen das Handwerk beigetreten i|l Als Beratungs- und Durchführungs- stelle sollte hiernach üe Handwerkskammer bestimmt werden, während örtliche Kommissionen. paritätisch zusammengesetzt aus I? i2 Vertretern des Hausbesitzes und des Handwerks die örtlichen Nachprüfungen usw. vornehmen sollten.

Leider hatten Handwerkskammer und Hausbesitz mit ihren Vorschlägen keinen Erfolg Es gelang lediglich zu erreichen, daß seitens der Grundstückseigentümer eine Bestätigung der Handwerkskammer oder ihrer Nebenstellen darüber erbracht werden muß, daß der ausführende Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Damit ist die Berücksichtigung von Schwarzarbeitern nach Kräften unterbunden.

Die hessische Ausführungsverordnung hat folgenden Wortlaut:

Bekanntmachung, betr. die hessischen Anordnungen zur Durchführung der Bestimmungen zur Wieder­instandsetzung des Althausbesitzes.

Vom 26. September 1932.

Oberste Landesbehörde im Sinne der Ziffer 6 ist der hessische Minister des Innern.

II.

Anträge auf Gewährung von Reichszuschüssen sind unter

Angabe der Lage des Grundstücks

Straße und Haus-

nummer, der grundbuchmäßigen Bezeichnung (Flur, Nr., qm), der Brandversicherungssumme, des Verwendungszweckes des Zuschußes sowie des Zeitpunktes für die Inangriffnahme der Arbeiten bei den Bürgermeistereien einzureichen. Diese haben die Anträge zu begutachten, mit ihrem Vermerk zn ver­sehen und danach unmittelbar dem hessischen Minister des In­nern (Arbeit und Wirtschaft) vorzulegen.

a) b)

c)

[II.

Den Anträgen sind beizufügen: ein eingehender Kostenvoranschlag, ein Geschoßgrundriß für jedes Wohngeschoß, soweit räum­liche Veränderungen geplant sind. Aus dem Plan muß der Stand vor und nach der Abänderung erkennbar sein, je eine Bescheinigung des Grundstückseigentümers darüber, i. daß die für die Ausführung der veranschlagten Ar­beiten erforderlichen Geldmittel zur Auszahlung

d)

2.

sichergestellt sind,

daß nur solche Bauunternehmer und Lieferanten be­rücksichtigt werden, deren Gewerbebetrieb polizeilich angemeldet ist und Die in oie Handwerkerrolle einge-

tragen sind. Die Nachweisung hierüber ist durch eine Bescheinigung der Hesiischen Handwerkskammer oder ihrer Nebenstellen beizubringen,

3. ob eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für die Durchführung Der Arbeiten oder ein Nachlaß der Hauszinssteuer gewährt oder in Aussicht gestellt wurde uno von welcher Behörde dies geschehen ist.

eine Rentabilitätsberechnung, wenn es sich um die Teilung von Wohnungen oder den Ausbau sonstiger Räume handelt.

IV.

Als Wohngebäude gelten auch Ledigenheime, Lehrlings­heime, Gesellenhäuser uno Gebäude, die ähnlichen Zwecken die­nen, wenn sie überwiegend Wohnräume enthalten. Reichs- zuschüsie für Gebäude, die im Eigentum oder in Verwaltung von Gemeinden stehen, können nur in besonders begründeten Fällen und nur dann, wenn es sich ausschließlich um Mietwohnungen handelt, gewährt werden.

V.

Der Reichszuschuß wird zunächst durch einen Vorbescheid unter Ausschluß des Rechtsanspruchs in Aussicht gestellt. Die endgültige Bewilligung erfolgt erst nach Abschluß aller Bau­arbeiten. Zu diesem Zweck sind die Kosten durch Vorlage der einzelnen Rechnungen und in einer besonderen Uebersicht nachzu­weisen. Diese Nachweisnng ist in den Städten mit Städteord­nung dem städtischen Banamt, in den übrigen Fällen dem zu­ständigen Hessischen Hochbauamt ;ur Prüfung emzureichen. Die Banämter haben die einzelnen Rechnungsbelege rechnerisch, säch­lich und auch darauf hin zu prüfen, daß nur selbständige Hand-