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^iollmeldchx^ Erscheint Mittwochs und Samstags
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41. Fahey
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Der , Rcichsanzeigcr
eine Bekanntmachung
:rn und Gebretyj^n »en gchmdheitlichcn
■Ler das Inkrafttreten der Rcichsaufsicht über die privaten Bau- sparlaßen ab 1. Oktober 1931.
Auf Einladung des Ncichsarbeitsministcriums und des
^.,1 )!lichcministcriums des Innern hat gestern eine Besprechung über alle den Ew.i: .^ die diesjährige Winterhilfe der in ter Deutschen Liga für freie
rvoyisa rotgcrändnte LW finden. L Der Unfertig ist Ornfcp
Mohlsahrtspflcge zusammcngcfaßtcn Spitzcnvcrbändc (tätige:
Die Maßnahmen der preußischen Regierung werben voraussichtlich in ihrer Tragweite noch über die Maßnahmen der bayerischen Regierung hinausgehen, die bereits am Donnerstag in •o-v D- .^uJjfcner Notverordnung Gehaltskürzungen, eine Schlachtstcucrerhy- soda'tzs^benVâ lung, eine Beförderungssperrc und eine Wohlsahrtsabgabc ver-
große schor ßinoei
inde stieben, bleibe.
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lUT die Autoniobiliii'
sägt hat.
Am Donnerstag hat der angekündigte Empfang des Führers kr Dcutschnationalen Bolkspartci, Dr. Hugenberg, durch den Reichskanzler Dr. Brüning (tattgefunben.
Der Kreditansschuh des Pancuropaaueschusscs in Genf hat seinen Bericht über die internationale Finanzlage abgeschlossen.
überfahren. Gnfr Aach den bisherigen Inhaltsangaben soll er sich vollkommen mit uspassen, die tef | kr französischen Auffassung decken und z. B. keinerlei Hinweis reitet. Mberfak «i die Reparationssragc enthalten.
Migst bas Mc. ni>, umbläst von bi dastehen. £eutttilai fzulesen'! llnzuvcrlässiMX! :Tmeibba«n Wv. iüdfi^tslofißfcii ^ h eine „AlK-tt ebrachi weiden!
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betenden Apostels s ; Men Montan HÂ 1 sraman". Sein buti. id) strecken sich übe lie sordernden hiink, von S^iebs M tat* »"", elote unb bit â
In Genf erwartet man in den nächsten Tagen ein Schreiben -cndersons, worin dieser aus Anlah der jüngsten politischen Entwicklung in England sein Amt als Präsident der Abrüstungs- linserenz wieder dem Dölkerbundsrat zur Verfügung stellen wird.
Die englische Nationalregierung hat als erste Sparmaß- «hme einen Gehaltsabbau bei 300 000 Beamten ab 1. Scplcm- kr beschlossen. Die Kürzung schwankt je nach der Echaltsklasse zwischen 1 und 5 Schilling je Woche.
Zum neuen Führer der Unlerhausfraktion der englischen kllbcitcrpartci ist, an Stelle Macdonalds der frühere Außen- , Minister Henderson gewählt worden.
Gandhi fährt trotz aller Widerstände zur Londoner Indien- Konferenz.
Die Ablehnung der polnischen Vorschläge für den Abschluh eines russisch-polnischen Nichtangriffspaktes hat in Moskau gro- k& Aufsehen erregt.
Die Militärrcvoltc in Lissabon ist nach schweren Kämpfen ein ben regierungstreuen Truppen niedergeschlagen worden.
Der frühere japanische Ministerpräsident Hamagutfchi ist an hi, Folgen der Verletzungen, die er bei einem Attentat vor neun Monaten erlitten hatte, gestorben.
Der Präsident von Ecuador hat seinen Rücktritt erklärt.
Belutschistan ist von einem schweren Erdbeben heimgesucht
„... Worten. Das Erdbebenzentrum liegt in Quetta, wo schwerer
c auf bem DpW' , €diabcn angcridjtet würbe.
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Für die Heerführer der bayerischen Armee wurden in der Aldherrnhallc in München zwei Ecdenktascln enthüllt.
yn„.-. ... Der Zechenverband in Essen hat das Lohnabkommen für die
über diesem ^1 Muhrbcrgarbeitcrschast für Ende September gekündigt.
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■ 21. Einen "ch
Svarattivn.
Der Reichsfinanzminister hat jetzt den Ländern die ange* 'ürdigten Richtlinien zu der Notverordnung des Reichspräsiden- *n zur Sicherung der Haushalte von Ländern und Gemeinden Äcrsandt.
Die Richtlinien beschränken sich auf die Empfehlungen der- Ieiligen Maßnahmen, die von den Ländern und Gemeinden selbst ’j treffen sind. Sie gehen davon aus, daß die Haushalte der Sinter und Gemeinden unbedingt ausgeglichen werden müssen. Ek die Rechtslage in den einzelnen Ländern verschieden sei, lâsse sich das Reich auf allgemeine Richtlinien beschränken. Aus- iiids- und Inlandsanleihen für Zwecke der öffentlichen Verwal- Mg ständen in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Da die .Znsorgelasten im Winter steigen würden, müsse dringend Dor-
'oige für einen unbedingten Etalsausglcich getroffen werden, in Gieße' "Dieser Ausgleich könne in der Hauptsache nur durch Abstriche auf i tot llusgabenfeite erfolgen.
Mit dem Einsetzen einer Sparaktion größten Ausmaßes nüüt daher sofort begonnen werden. Die Verordnungen der ylerei^ >') Mderregierungen, die auf Grund der Notverordnung des 15 Präsidenten erlagen würden, unterlägen nicht den Dor-
biC "U giften der Landesverfassungen. Im Verordnungswege könne
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'-ton dem bestehenden Landesrecht einschließlich des Landesver- asiungsrechtes abgewichcn oder bestehendes Landesrecht aufge- >>ân werden.
Was die Sparvorschläge im einzelnen betreffe, so gebe das ; -nianz- und Wirtschaftsprogramm des Deutschen Städtetages I »w Reihe beachtlichere Hinweise.
Als Dcrwaltungsmaßnahmen kämen in Betracht: Einstel- «gssperre, Beförderungssperre, Stellenwechsel, Entlassungen • D Kündigungen von Angestellten und Arbeitern, Verwendung iM entbehrlichen Beamten an anderen Stellen. Des weiterer werde entsprechend den Vorschlägen des Städtetages geprüft rotzen müssen, inwieweit der Behördenapparat mit Rücksicht auf vH zukünftige Finanzlage aufrecht erhalten werden könne. Die : öHntlichen Mittel für Wohnungsbau und andere Bauaufgaben nisten eingeschränkt werden. Auf dem Gebiet der Wohlfahrts- I iLat müssen vertretbare Einschränkungen vorgenommen werden.
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Samstag, den 29. August 1931
Aus dem Fälligwerden von kurzfristigen Schulden von Ländern und Gemeinden drohe eine besondere Gefahr für die öffentlichen Haushalte. Die Reichsrcgierung sei bereit, für die Ge- meinden durch eine Umschuldungsaktion, deren Ausmaß und Verfahren noch vorbehalten bleiben müsse, helfend einzugreifen. Länder und Gemeinden würden sich bis dahin rechtzeitig mit ihren Gläubigern über die Verlängerung der Kredite zu einigen haben.
Frankreich-Amerika gewähren England 1600 Millionen Mark Kredit.
Paris, 28. 8. In den französisch-englischen Kreditverhandlungen ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden. Der französische Markt wird dom englischen Schatzamt 5 Milliarden Franken gleich 40 Millionen Pfund Sterling teils als Kredit, teils als Anleihe zur Verfügung stellen. Einen Kredit, ebenfalls in Höhe von 40 Millionen Pfund Sterling, haben die amerikanischen Banken dem englischen Schatzamt bereits zugesagt. Der Zinsfuß beträgt 4% Prozent. Man glaubt, mit dieser Summe (insgesamt 1600 Millionen Reichsmark) jeder neuen Erschütterung des Pfundkurses vorbeugen zu können.
Russische Voraussetzungen.
Kowno, 28. Aug. Wie aus Moskau verlautet, hält oie Sowjctregierung nach wie vor für etwaige Verhandlungen über einen Nichtangriffspakt mit Polen, an folgenden Voraussetzungen fest:
1. Der Pakt wird nur mit Polen, ohne Einschluß irgendwelcher anderer Länder abgeschlossen. 2. Die Sowjetregierung garantiert keinerlei Grenzen. 3. Die Sowjetregierung behält sich alle Schritte gegenüber Beßarabien vor. 4. Die Sowjetregierung erkennt keinerlei Ansprüche Polens in bezug auf Danzig an. 5. Die Sowjctregierung verlangt, daß im Falle eines Krieges zwischen der Sowjetunion und einem der polnischen Verbündeten Polen strenge Neutralität bewahrt.
Hochverratsverfahren gegen Scheringer.
Berlin. Der frühere Reichswehrleutnant Scheringer, der nur noch einige Wochen Festungshaft in Gollnow zu verbüßen hätte, ist am Freitag vormittag nach Berlin übevgefüchrt und in das Untersuchungsgefängnis in Moabit eingeliefert worden. Es ist gegen ihn eine Untersuchung wegen Hochverrats eingcleilet worden.
Wieder ein Polizeibeamter angeschossen.
Hamburg. Am Mittwoch abend wurde ein 45 Jahre alter Polizeimeister angcfchossen und schwer verletzt. Derselbe befand sich auf dem Wege zum Dienst und beobachtete fünf Personen mit Fahrrädern. Einer dieser Radfahrer kam auf ihn zu, rief ihm die Worte: «Hände hoch!" zu und feuerte sofort einen Schuß ab. Er brach zusammen und wurde mit einem Decken schuß ins Krankenhaus übergeführt. Etwa fünf bis zehn Minuten später wurden einem Polizeibeamten, der versuchte, die Täter zu ermitteln, von einem Radfahrer die Worte zugerusen: „Warte man, Ihr kriegt alle noch was!" Auch dieser Radfahrer entkam in der Dunkelheit.
Ein Finanzminister a. D. zu Gefängnis verurteilt.
Bremerhaven. Das Schöffengericht Wesermünde-Lohe verurteilte den früheren Finanzminister Mecklenburgs und späteren Bürgermeister Karl Petersson aus Wesermünde, der Angehöriger der SPD. ist, wegen fortgesetzten Betruges zu neun Monaten Gefängnis.
Die Anlegung der Berufs- und Wirtschafts-Statistik im Handwerk zum 1. Oktober 1931.
Nach den Beschlüßen der Vorstände des Deutschen Handwerks- uns Gewerbekammertages und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks vom 15. Juli 1930 uno 5. August 1931 wird zum 1. Oktober 1931 mit ocr Einrichtung einer laufenden Berufsstands Statistik des H indwerks begonnen. Der Zweck geht dahin, zuverläßige Zablenunterlagcn über die Handwerkswirtschaft in fortlaufender Weise zu gewinnen, da die wirt schaftsvolitische Tagesarbeit nicht länger aus genaue AnbaltS- punkte über den Umfang und die volkswirtschaftliche Bedeutung der Handwerkswirtschaft verzichten kann. Unberührt von der Einrichtung einer eigenen Statistik des Handwerks bleiben die Benlübllnacn der Spitzenverrretung, in die amtlichen Gewerbe- zäblungen künftig Eondercrbebungen über das Handwerk einzu schalten: auch diesen ^Bemühungen durfte in nächster Zeit der gewünschte Erfolg beschieden fein.
Zwangsarbeit für Kinder.
In Sowjetrußlanb wird auch den Kindern Zwangsarbeit diktiert. Infolge der maßenhaften Ansiedlungen von Ingerman- ländern aus ihrer Heimat, herrscht dort ein großer Mangel an Arbeitskräften, sowohl für die Torfarbeit, als auch vor allem für die Ernte. Um Diese Lücken auszufüllen, wurden aus Petersburg Tausende von Arbeitslosen geholt; da diese aber noch nicht genügten, so wurde von den Behörden verfügt, daß alle Schüler, die" augenblicklich Schulferien haben, unabhängig von ihrem Alter, und auch ohne Rücksicht auf Schwächlichkeit oder sonstige physische Mängel, zu den Land- uiü> Torfarbeiten zu mobilisieren sind. Die Eltern wagen nicht zu protestieren, da dies unverzüglichen Arrest zur Folge haben würde.
Nummer 69
Steuerhinterziehung und ihre Folgen.
Betrachtungen anläßlich der Steueramnestie.
Manser Steuerpflichtige wird sich in diesen Tagen die Frage vorzulegen haben, ob er von den Vorteilen der bis zum ZI. August verlängerten Steueramnestie Gebrauch machen kann und soll. Zu diesem Zwecke ist es vor allem erforderlich, sich über den Begriff der Steuerhinterziehung Klarheit zu verschaffen
Der Begriff der Steuerhinterziehung mit ihren Folgen wird durch die Reichsabgabenordnung in den §§ 35g ff. geregelt. Derjenige, der zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erschleicht oder vorsätzlich bewirkt, daß Steuereinnahmen verkürzt werden, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.
Der Wortlaut dieses Paragraphen der RAO. ist geeignet, in viel weiterem Umfange Handlungen beziehungsweise Unterlassungen als Steuerhinterziehung zu ahnden, als dies früher möglich war. Genügt doch heute beispielsweise eine absichtliche Verzögerung von Steuerzahlungen oder eine vorsätzliche Verhinderung von Steuerpfändungen, um sich eine Anklage wegen Steuerhinterziehung zuzuziehen. Auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der weitgehenderen Auslegung des Begriffs der Steuerhinterziehung gefolgt, so daß es im Intercßc eines jeden Steuerpflichtigen, insbesondere der vielen zu Voranmeldungen und Vorauszahlungen verpflichteten, liegt, sich über die Gefahren zu unterrichten, denen er sich unter Umständen unbewußt aussetzen kann.
Steuerhinterziehung liegt selbstverständlich dann vor, wenn auf Grund einer falschen Steuererklärung die Steuer m niedrig festgesetzt wird Aber auch alle jene Fälle fallen hierunter, in denen andere Vorteile unrechtmäßig erlangt werden, zum Beispiel, wenn die Beitreibung einer Steuerforderung vereitelt wird oder wenn mit unerlaubten QUittcIn eine Steuererstattung er wirkt wird. Das Begriffsmerkmal des Erschleichens ist nach einem Urteil des Reichsgerichts das Bestreben, durch trügerische Nkachenschaften einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil zu er reichen. Eine strafbare Steuerhinterziehung liegt jedoch nicht vor, wenn ein zahlungswilliger Schuldner unverschuldet nicht rechtzeitig Anmeldungen vornimmt oder zahlt. Die Absicht einer Steuerhinterziehung ist durchaus nicht erforderlich. Es genügt der Vorsatz des Steuerpflichtigen, das heißt das Bewußtsein, daß als Folge feiner Unterlassung eine Verkürzung der Steuereinnahmen eintreten werde. Den Steuerschuldnern ist die 3or nähme der Anmeldungen und Vorauszahlungen als Rechtspflicht auferlegt. Die bewußte Nichterfüllung dieser Rechtspflicht begründet gegen den Steuerschuldner die Annahme einer Verschweigung seiner Steuerpflicht. Es ist nicht notwendig, daß der Steuerschuldner darauf ausgeht, endgültig Steuern zu verkürzen. Ebensowenig kommt es darauf an, ob er den Vorsatz gehabt hat, einen vermögensrechtlichen Schaden der Finanzverwaltung herbeizuführen oder deren wirtschaftliche Lage ungünstiger zu gestalten. Es genügt sein Bewußtsein, daß die Steuerbehörde zur gegebenen Zeit nicht in den Besitz der Voranmeldungen und Zahlungen gelangen werde.
Demnach genügt allein Unpünktlichkeit in der Steuerzahlung, um wegen Steuerhinterziehung bestraft zu werden, es sei denn, daß eine unredliche Absicht seitens des Steuerzahlers nicht vorgelegen hat. Die unredliche Absicht zu beweisen ist aber nicht, wie sonst im Strafrecht üblich, Sache des Anklägers, sondern der Angeklagte muß Nachweisen, daß ihm eine solche Absicht fern- gelegen habe, wodurch seine Verteidigung naturgemäß wesentlich erschwert wird.
Nicht nur falsche oder unpünktlich abgegebene Steuererklärungen, auch unrichtige Angaben im Ermittlungs- und Stundungsverfahren können als Steuerhinterziehung angesehen werden.
Schreitet beispielsweise bei Nichtabgabe der Voranmeldung das Finanzamt zur Schätzung, und stellt diese sich später als zu niedrig heraus, so erfolgt nach dem Urteil des Reichsgerichts eine Bestrafung, „weil es nicht zu den Tatbestanosmerkmalen der Hinterziehung gehört, daß der Steuerfiskus in seinen Ansprüchen endgültig geschädigt werde, sondern genügt, daß der Steuerpflichtige am Zahlungstage das Bewußtsein gehabt habe, daß durch seine Zahlung Steuereinnahmen verkürzt worden seien."
Ebenso darf niemand mehr von seinen Forderungen als uneinbringlich bezeichnen, als nach seiner Kenntnis der Verhältniße zur Zeit der Abgabe der Steuererklärung tatsächlich uneinbringlich ist.
Auch Stundungsgesucbe sind streng wahrheitsgemäß zu begründen. Denn selbst wenn ein Stundungsantrag nicht genehmigt wird, so werden etwaige in demselben enthaltene wahrheits- wrörige Begründungen als versuchte Steuerhinterziehung be straft.
Die Nicbtabfübrung fälliger Lohnsteuerabzüge wird vom Reichsgericht unter folgender Begründung als Steucrhinter- riebung angesehen: „Wenn der Unternehmer den Arbeitnehmern den ihnen nach Abzug der Lohnsteuer zustchendcn vollen Betrag ihres Lohnes auszahlt, aus ZVanoel an RTitteln aber die darauf entfallende Steuer nicht abführt, dann hat er in Wirklichkeit nichts einbehalten, sondern den Arbeitern den vollen Betrag aus- gezahlt, den er zahlen konnte. Von diesem Betrage aber und nicht von dem, den er den Arbeitern schuldete, hätte er einen Teil als Steuern abführen müßen."