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44. Fahry.

WWW Rundschau.

Der Rcichsrat tritt am Donnerstag nachmittag zu einer Vollsitzung zusammen, um u. a. auch den vom Reichstag bereits angenommenen Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichspresie- gesetzes zu behandeln. Der dem Reichsrat inzwischen zugeleitete Gesetzentwurf über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Ge­biete des Ostens, das sogenannte Osthilsegesetz, wird vom Reichs­rat der Ausschuhberatung überwiesen werden.

Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte am Dienstag die Abstimmungen zum Haushalt des Innenministeriums fort. Unter anderem wurde der Rcichsbeitrag an die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft in Höhe von 6 050 000 RM. bewilligt. Ebenso wurde der Haushaltsposten von 300 000 RM. für die Förderung der Bestrebungen aus dem Gebiet des Schul-, Er- ziehungs- und Volksbildungswesens angenommen.

Der Strafrechtsausschuh des Reichstags nahm am Dienstag die Bestimmungen der neuen Strafrechtsvorlage an, die Angriffe fegen die republikanische Staatsform und gegen verfasiungs- mähige Körperschaften sowie Vergehen bei Wahlen und Abstim­mungen mit Strafe bedrohen.

Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstag einen Gesetz­entwurf zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt, der die Zustimmung des Reichsrates bereits gefunden hat. Der Entwurf bringt u. a. Aenderungen in der Besteuerung von Laft- traftwagcnanhängern und ermächtigt den Minister, das Ende März ablausende Kraftfahrzeugsteuergesetz mit diesen Aenderun­gen neu bekannt zu geben.

Parallel mit den englisch-französischen Flottenbcsprcchungen laufen die englisch-französischen Finanzbesprechungen, die jedoch in den letzten Tagen au Bedeutung einigcrmahen verloren haben.

Der Polizeipräsident von Stockholm hat dem Führer der deutschen nationalsozialistischen Bewegung, Adolf Hitler, sowie dem Reichstagsabgeordneten Dr. Goebbels verboten, vor einer Versammlung der schwedischen Nationalsozialisten zu reden.

Die Wiener Polizei hat mitgeteilt, daß die gesamte Kolonie bet albanischen Emigranten aus Oesterreich ausgewiesen wird, da sie das der Polizei gegebene Versprechen, nichts gegen König Zogu zu unternehmen, nicht gehalten hat.

In Prehburg in der Slowakei wurde eine neue ungarische Kleinbauernpartei gegründet, die im Gegensatz zu den bisher bestehenden zwei ungarischen Parteien in der Tschechoslowakei eine aktivistische Politik mit der Prager Regierung betreiben will.

Der Bollzugsausschuh des Nationalistischen indischen Kon­gresses nahm eine Entschließung an, in der Gandhi uneinge- j^ränltc Vollmacht erhält, eine Abmachung mit dem Vizekönig za treffen. Dieser beabsichtigt, Gandhi nächstens zu sich zu rufen, um die kürzlich aufgenommenen Besprechungen fortzu- ßetzen.

Nach einer Meldung aus Asuncion in Paraguay ordneten die dortigen Gewerkschaften den Generalstreik an. Er soll so lange durchgeführt werden, bis die Regierung den Ausnahme- jufianb aufhebt und die während der Arbeiterwirren Verhaf- teten freiläßt.

Der frühere Großherzog von Oldenburg. Friedrich August, ist am Montag früh gestorben. Nach der Revolution lebte er meist aus dem Schloß Rastede. In der Nachkriegszeit versuchte er, sich auch an dem Wirtschaftsleben Oldenburgs zu beteiligen.

Der Verband Berliner Metallindustrieller hat den Eehalts- tarif der Angestellten zum 31. März gekündigt. Etwa 66- bis ~0 000 Angestellte werden davon betroffen.

Die sofortige Aussperrung aller Transportarbeiter von Madrid ist auf einer Versammlung der Arbeitgeber beschlossen worden. Die Mahnahme wird von den Arbeitgebern damit be­gründet, daß sie nicht imstande seien, die Lohnforderungen der Arbeiter zu erfüllen.

Wie die Nuntiatur mitteilt, hat der Papst auf Grund des Konkordats das Mitglied des Kathedralkapitels von Berlin, Dr. Hranz Hartz, zum Prälaten von Schneidemühl ernannt.

Vom Kriminalkommissar Dr. Braschwitz (Berlin) wurde ein Mitglied des kommunistischen Kampfbundcs unter dem dringen- len Verdacht, an der Röntgentaler Bluttat beteiligt gewesen zu sein, festgenommen.

Wohnungsbau in Kessen.

Darmstadt, 24. Februar. Der Finanzausschuß des Hessischen Landtages setzte in der Dienstags-Sitzung seine Beratung fort. Von Regierungsseite wird mitgeteilt, dah für den Wohungsbau u Hessen im Jahre 1931 nur noch 5 Millionen RM. verfügbar find, also nur die Hälfte von 1930. Die verfügbaren 5 Mil­lionen RM. werden vollständig für Verzinsung und Tilgung der rufgenommenen Anleihen aufgebraucht, weshalb für 1931 nur der Betrag der Rückflüsse und der aufkommenden Zinsen aus den seither gewährten Vamdarlehen mit rund 1,5 Millionen RM. 3ur Verfügung steht. Nach Abzug der Beträge für Instand- schungs-Darlehen, Zusatz-Darlehen für Kriegsbeschädigte, Kin­derreiche, Tuberkulöse, landwirtschaftliche Siedlungen usw. ver­bleiben zur Verwendung noch 1 Million Mark, die für Bau-

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Eichen, Südanlage 21.

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Mittwoch, den 25. Februar 1931

darlehen an den Bauherr oder für Zinszuschüsse zu verwenden sind. Auf Ausführungen des Landbundes, dah vor allem ein­mal versucht werden müsse, bei den Banken und Sparkassen den Zinsfuß zu senken und dah ferner die Bauarbeiterlöhne gesenkt werden mühten, berichtet Minister Korell über seine Ver­handlungen mir den Banken und Sparkassen. Ein Vorgehen der Banken und Sparkassen in Hessen allein verspreche wenig Erfolg, wenn nicht auch die hessen-nassauischen Geldinstitute ihren Zinsfuh senkten. Eine Aenderung des Bauarbeitertarifes könne nur von zentraler Stelle in Berlin aus erfolgen. Die Lohnsenkung habe aber zur Voraussetzung die Senkung der wich­tigsten Lebensmittelpreisc, bei denen die Spanne zwischen Pro­duzenten- und Konsumentenpreis immer noch viel zu hoch wäre. Auf eine Anfrage des Landbundes, warum in Hessen die Real­steuern nur um 5 Millionen RM. gesenkt worden sind, erklärt Finanzminister Kirnberger, daß nach der Notverordnung die Hälfte des im Jahre 1930 für den Wohnungsbau bestimm­ten Betrages zur Steuersenkung verwendet werden müsse. Das sei geschehen. Die Grundsteuer sei dementsprechend um 6 und die Gewerbesteuer um 12 Prozent gesenkt worden. Eine ent­sprechende Verordnung über die Senkung dieser Steuer bei den Gemeinden werde in den nächsten Tagen ergehen. Die Regie­rung teilt noch mit, dah die Zahl der rückständigen Steuerposten sowohl wie die Höhe der Rückstände in den letzten Jahren stark abgenommen habe.

Die Staatspartei in Hessen zum Hess. Staatsvoranschlag.

Der Landesvorstand Hessen der Staatspariei beschäftigte sich in einer Sitzung dieser Tage mit dem hessischen Staatsvoranschlag für 1931 und es wurde folgende Entschließung angenommen:

Die durch den vorgelegten Etat geschaffenen schweren Be­lastungen, wie sie sich namentlich in der Auferlegung erhöhter Steuern und in der Kürzung der Beamtengehälter darstellen, sind nur dann erträglich, wenn gleichzeitig eine durchgreifende Verwaltungsreform, insbesondere auch durch Verminderung und Abbau der Ministerien, beschlossen und durchgeführt wird. Wird dies nicht erreicht, so sind nach Ansicht des Landesvorstands die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, unter welchen die Staats- partei die Mitverantwortung für die Regierung tragen kann.

Der Landesvorstand ist weiter der Ansicht, daß es eine Ver­kennung der grundlegenden politischen Notwendigkeiten ist, wenn die Inangriffnahme und Durchführung der Reichsreform weiter verzögert wird. Der Landesvorstand fordert daher, für die Reichs­reform tatkräftigst einzutreten und dafür zu sorgen, dah diese Frage nicht mehr aus der politischen Debatte verschwindet."

Wohnungsbau und Seizungsfrage.

Ueberspannte Ansprüche an die Wohnung und ihre Einrich­tung haben mit der geringen Kaufkraft breitester Volksschichten und bei dem Mangel an Kapital zu dem unhaltbaren Zustand geführt, dah Tausende von Neubauwohnungen heute leer stehen, weil die Mieten unerschwinglich sind. Beschränkungen im Raum und Ausschaltung verteuernder Nebeneinrichtungen sind künftig erforderlich. Die zwangsläufige Folge davon ist die Rückkehr zum Einzelofen und Herd, die in den letzten Jahren, selbst in Kleinwohnungen, immer mehr zurückgetreten sind. Gerade die hohen Betriebskosten für Sammelheizung und ausschließliche Verwendung von Gas in der Küche überstiegen aber oft die Mittel der Mieter. Die Rückkehr zum Ofen und Herd für feste Brennstoffe bedeutet keineswegs einen kulturellen Rückschritt. In ihren neuzeitlichen Ausführungen entsprechen die Oefen und Herde allen Anforderungen, die in bezug auf äußere Form und Hygiene gestellt werden können. Ihre Bedienung erfordert nur ganz geringe Mühe, zumal wenn als Brennstoff das Braun­kohlenbrikett verwandt wird, das sauber und bequem in der Handhabung ist, schnell anbrennt und, ohne Schlacken zu hinter­lassen, eine intensive und anhaltende Wärme spendet. Die Auf­bewahrung des Brennstoffs in Form der leicht stapelbaren Bri­ketts macht nicht die geringsten Schwierigkeiten und ihre Be­nutzung ist ohne Schmutz möglich. Die kleine Mehrarbeit wird voll ausgewogen durch absolute Billigkeit gegenüber jedem anderen Brennstoff und sonstige Vorteile, die sein Gebrauch bietet. Während z. B. der Gasherd in der Küche eine besondere Wärmequelle für die Beheizung des Raumes in der kalten Jah­reszeit erfordert, kocht, brät, backt der Brikettherd, bereitet ferner warmes Wasser zum Spülen und Waschen und erwärmt die Küche ^Uc5 zu gleicher Zeit und ohne weiteren Brennstoffaufwand. Auch im Badezimmer ist der mit Braunkohlenbriketts beheizte Ofen im Vorteil; denn er ist zugleich Badbereiter und Wärme- spender für den Raum, was gerade hier zur Verhütung von Er­kältungen von großer Wichtigkeit ist. Und reicht der verfügbare Raum für einen Zylurderbadeofen und Wanne nicht aus, ist etwa nur ein Duschraum vorgesehen, dann kann man einen nur wenig Platz beanspruchenden, mit Briketts geheizten Wandbadc­ofen, der dem mit Gas beheizten Durchlauferhitzer ähnlich ist, anbringen, der Warmwasserbereiter ist und zugleich den Raum erwärmt.

In wirtschaftlicher Hinsicht kann die Ueberlegenheit der Ein­zelfeuerungen nicht weggeleugnet werden. Unlöslich verbunden aber sind sie mit dem Problem, Kleinwohnungen zu erschwing­lichen Preisen zu bauen und die laufenden Unkosten der häus­lichen Wärmeversorgung so niedrig wie möglich zu halten.

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame-Petitzeile 96 Pfg. Platz­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Dollklischee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 16

Abrundung und Schätzung des steuerpflichtigen Einkommens.

ZTach den Bestimmungen der Verordnung des Reichspräsi- denten ^ur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom i. De­zember 1930 wird das um die zulässigen Abzüge verminderte Einkommen auf die nachfolgenden Steuerstufen ab oder auf-

gerundet:

Einkommen

Auf- oder

Stufe

abgerundet

auf

RM.

RM.

Von

5«

bis

ausschl.

150

..... 100

15°

ff

275

..... 200

-75

ff

425

..... 35°

425

ff

575

..... 500

Von

575

bis

ausschl.

725

..... 650

H

725

ff

ff

900

..... 800

900

ff

ff

1050

..... 1000

1050

ff

ff

1350

..... 1200

-3.50

ff

1650

..... 1500

1650

ff

ff

»95°

. . . . 1800

«95°

ff

ff

2250

..... 2100

2250

ff

ff

2600

..... 2400

2600

,/

ff

3000

..... 2800

3000

ff

3400

..... 3200

3400

ff

3800

..... 3600

3800

ff

ff

4250

.... 4000

4250

ff

ff

475°

..... 4500

475°

ff

ff

525°

..... 5000

5250

ff

ff

5750

..... 5500

Von

57.50

bis

ausschl.

6250

..... 6000

6250

ff

ff

6750

6500

6750

ff

7250

..... 7000

7250

ff

ff

775°

..... 7500

ff

775°

ff

ff

8250

..... 8000

ff

8250

ff

ff

8750

..... 8500

//

8750

ff

ff

9250

..... 9000

9250

9750

..... 9500

975°

ff

ff

10 250

..... 10000

10250

ff

"

10750

. . . 10500

10750

II

ii 250

..... ii000

ii 250

ff

ff

ii 750

.....US00

ff

11 750

ff

ff

12500

..... 12000

Einkommen von

mehr als 12 000

Reichsmark wird auf

den nächsten durch

1000 teilbaren vollen Reichsmarkbetrag ab-

oder aufgerundet, und zwar Beträge von weniger als 500 Reichs-

mark nach

unten,

Beträge von 500

Reichsmark und mehr

nach oben.

In Ergänzung dieser Vorschriften bestimmt nun ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. Januar noch fol­gendes:

Bei Pflichtigen, deren Einkommen geschätzt werden muß, ist das für die Anwendung des Tarifs maßgebende Einkommen (§§ 54, 55 a EStG.), d. h. also das im allgemeinen um 720 RNT. steuerfreien Einkommenteils und 240 RM. Son- derleistungspaufchale, zusammen 960 RM-, verringerte Rein­einkommen, auf die Stufen der Tabelle zu schätzen. Es ist also im Steuerausschuß so vorzugehen, daß der Pflichtige auf das Einkommen einer bestimmten Stufe und die danach sich er­gebende Steuer veranlagt wird, in ähnlicher TDeisc, wie das früher bei der Einkommensteuerveranlagung in dep meisten Bun­desstaaten üblich war. Die Veranlagung ist nach § 54 Abs. 2 EStG, stets auf den ab- oder aufgerundeten Einkommensbetrag vorzunehmen, der für die Stufe maßgebend ist. Es ist also z. B. eine Veranlagung nicht auf 4890 RM. auszusprechen, sondern die Veranlagung ist in diesem Falle auf die Stufe von 4750 bis ausschließlich 5250 RM. (auf- oder abgerundeter Betrag: 5000 RM.) vorzunehmen. Das Muster zum Steuer- bescheio ist entsprechens geändert. 2luch bei den Pflichtigen, bei denen 0as Reineinkommen nicht als Ganzes geschätzt wird, son­dern bei denen das gesamte Einkommen ganz oder in wichtigen Teilen auf genauen Unterlagen (Buchführung, Gehaltsnach­weisungen oder dergl.) beruht, ist die Veranlagung des Gesamt einkommens in gleicher Weise auf die Stufe vorzunehmen. Durch diese Vorschrift soll die Zahl der Rechtsmittel eingeschränkt werden. Im Rechtsmittelverfahren kann also nur um Beträge gestritten werden, durch die sich eine andere Stufe ergeben würde. Um hier weitere Rechtsmittel zu vermeiden, wird tunlichst davon abzusehen sein, die Pflichtigen etwa durch Streichung kleiner Beträge (Werbungskosten und Sonderleistungen) o0er durch höhere Schätzung der Einnahmen um wenige Mark in eine höhere Stufe hineinzubringen, wenn cs sich um zweifelhafte oder geringfügige Beträge handelt. Sind, wie das bei Ver­anlagungen häufig vorkommt, kleine Beträge zweifelhaft, so ist die Veranlagung auf die Stufe vorzunehmen, in die der Pflich­tige unter billiger Äbwägung der Aussichten in einem Rechts- mittelocrfahren hineingehört.

In Ockershaujen

bei Marburg (Lahn) kam es bei einer nationalsozialistischen Werbeverjammlung zupolitischen Auseinandersetzungen" mit Reichsbannerleuten, deren Ergebnis 14 Verletzte, darunter Schwerverletzte, waren.