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44. Fahry.
WWW Rundschau.
Der Rcichsrat tritt am Donnerstag nachmittag zu einer Vollsitzung zusammen, um u. a. auch den vom Reichstag bereits angenommenen Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichspresie- gesetzes zu behandeln. Der dem Reichsrat inzwischen zugeleitete Gesetzentwurf über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete des Ostens, das sogenannte Osthilsegesetz, wird vom Reichsrat der Ausschuhberatung überwiesen werden.
Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte am Dienstag die Abstimmungen zum Haushalt des Innenministeriums fort. Unter anderem wurde der Rcichsbeitrag an die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft in Höhe von 6 050 000 RM. bewilligt. Ebenso wurde der Haushaltsposten von 300 000 RM. für die Förderung der Bestrebungen aus dem Gebiet des Schul-, Er- ziehungs- und Volksbildungswesens angenommen.
Der Strafrechtsausschuh des Reichstags nahm am Dienstag die Bestimmungen der neuen Strafrechtsvorlage an, die Angriffe fegen die republikanische Staatsform und gegen verfasiungs- mähige Körperschaften sowie Vergehen bei Wahlen und Abstimmungen mit Strafe bedrohen.
Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstag einen Gesetzentwurf zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt, der die Zustimmung des Reichsrates bereits gefunden hat. Der Entwurf bringt u. a. Aenderungen in der Besteuerung von Laft- traftwagcnanhängern und ermächtigt den Minister, das Ende März ablausende Kraftfahrzeugsteuergesetz mit diesen Aenderungen neu bekannt zu geben.
Parallel mit den englisch-französischen Flottenbcsprcchungen laufen die englisch-französischen Finanzbesprechungen, die jedoch in den letzten Tagen au Bedeutung einigcrmahen verloren haben.
Der Polizeipräsident von Stockholm hat dem Führer der deutschen nationalsozialistischen Bewegung, Adolf Hitler, sowie dem Reichstagsabgeordneten Dr. Goebbels verboten, vor einer Versammlung der schwedischen Nationalsozialisten zu reden.
Die Wiener Polizei hat mitgeteilt, daß die gesamte Kolonie bet albanischen Emigranten aus Oesterreich ausgewiesen wird, da sie das der Polizei gegebene Versprechen, nichts gegen König Zogu zu unternehmen, nicht gehalten hat.
In Prehburg in der Slowakei wurde eine neue ungarische Kleinbauernpartei gegründet, die im Gegensatz zu den bisher bestehenden zwei ungarischen Parteien in der Tschechoslowakei eine aktivistische Politik mit der Prager Regierung betreiben will.
Der Bollzugsausschuh des Nationalistischen indischen Kongresses nahm eine Entschließung an, in der Gandhi uneinge- j^ränltc Vollmacht erhält, eine Abmachung mit dem Vizekönig za treffen. Dieser beabsichtigt, Gandhi nächstens zu sich zu rufen, um die kürzlich aufgenommenen Besprechungen fortzu- ßetzen.
Nach einer Meldung aus Asuncion in Paraguay ordneten die dortigen Gewerkschaften den Generalstreik an. Er soll so lange durchgeführt werden, bis die Regierung den Ausnahme- jufianb aufhebt und die während der Arbeiterwirren Verhaf- teten freiläßt.
Der frühere Großherzog von Oldenburg. Friedrich August, ist am Montag früh gestorben. Nach der Revolution lebte er meist aus dem Schloß Rastede. In der Nachkriegszeit versuchte er, sich auch an dem Wirtschaftsleben Oldenburgs zu beteiligen.
Der Verband Berliner Metallindustrieller hat den Eehalts- tarif der Angestellten zum 31. März gekündigt. Etwa 66- bis ~0 000 Angestellte werden davon betroffen.
Die sofortige Aussperrung aller Transportarbeiter von Madrid ist auf einer Versammlung der Arbeitgeber beschlossen worden. Die Mahnahme wird von den Arbeitgebern damit begründet, daß sie nicht imstande seien, die Lohnforderungen der Arbeiter zu erfüllen.
Wie die Nuntiatur mitteilt, hat der Papst auf Grund des Konkordats das Mitglied des Kathedralkapitels von Berlin, Dr. Hranz Hartz, zum Prälaten von Schneidemühl ernannt.
Vom Kriminalkommissar Dr. Braschwitz (Berlin) wurde ein Mitglied des kommunistischen Kampfbundcs unter dem dringen- len Verdacht, an der Röntgentaler Bluttat beteiligt gewesen zu sein, festgenommen.
Wohnungsbau in Kessen.
Darmstadt, 24. Februar. Der Finanzausschuß des Hessischen Landtages setzte in der Dienstags-Sitzung seine Beratung fort. Von Regierungsseite wird mitgeteilt, dah für den Wohungsbau ■u Hessen im Jahre 1931 nur noch 5 Millionen RM. verfügbar find, also nur die Hälfte von 1930. Die verfügbaren 5 Millionen RM. werden vollständig für Verzinsung und Tilgung der rufgenommenen Anleihen aufgebraucht, weshalb für 1931 nur der Betrag der Rückflüsse und der aufkommenden Zinsen aus den seither gewährten Vamdarlehen mit rund 1,5 Millionen RM. 3ur Verfügung steht. Nach Abzug der Beträge für Instand- schungs-Darlehen, Zusatz-Darlehen für Kriegsbeschädigte, Kinderreiche, Tuberkulöse, landwirtschaftliche Siedlungen usw. verbleiben zur Verwendung noch 1 Million Mark, die für Bau-
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Mittwoch, den 25. Februar 1931
darlehen an den Bauherr oder für Zinszuschüsse zu verwenden sind. Auf Ausführungen des Landbundes, dah vor allem einmal versucht werden müsse, bei den Banken und Sparkassen den Zinsfuß zu senken und dah ferner die Bauarbeiterlöhne gesenkt werden mühten, berichtet Minister Korell über seine Verhandlungen mir den Banken und Sparkassen. Ein Vorgehen der Banken und Sparkassen in Hessen allein verspreche wenig Erfolg, wenn nicht auch die hessen-nassauischen Geldinstitute ihren Zinsfuh senkten. Eine Aenderung des Bauarbeitertarifes könne nur von zentraler Stelle in Berlin aus erfolgen. Die Lohnsenkung habe aber zur Voraussetzung die Senkung der wichtigsten Lebensmittelpreisc, bei denen die Spanne zwischen Produzenten- und Konsumentenpreis immer noch viel zu hoch wäre. Auf eine Anfrage des Landbundes, warum in Hessen die Realsteuern nur um 5 Millionen RM. gesenkt worden sind, erklärt Finanzminister Kirnberger, daß nach der Notverordnung die Hälfte des im Jahre 1930 für den Wohnungsbau bestimmten Betrages zur Steuersenkung verwendet werden müsse. Das sei geschehen. Die Grundsteuer sei dementsprechend um 6 und die Gewerbesteuer um 12 Prozent gesenkt worden. Eine entsprechende Verordnung über die Senkung dieser Steuer bei den Gemeinden werde in den nächsten Tagen ergehen. Die Regierung teilt noch mit, dah die Zahl der rückständigen Steuerposten sowohl wie die Höhe der Rückstände in den letzten Jahren stark abgenommen habe.
Die Staatspartei in Hessen zum Hess. Staatsvoranschlag.
Der Landesvorstand Hessen der Staatspariei beschäftigte sich in einer Sitzung dieser Tage mit dem hessischen Staatsvoranschlag für 1931 und es wurde folgende Entschließung angenommen:
„Die durch den vorgelegten Etat geschaffenen schweren Belastungen, wie sie sich namentlich in der Auferlegung erhöhter Steuern und in der Kürzung der Beamtengehälter darstellen, sind nur dann erträglich, wenn gleichzeitig eine durchgreifende Verwaltungsreform, insbesondere auch durch Verminderung und Abbau der Ministerien, beschlossen und durchgeführt wird. Wird dies nicht erreicht, so sind nach Ansicht des Landesvorstands die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, unter welchen die Staats- partei die Mitverantwortung für die Regierung tragen kann.
Der Landesvorstand ist weiter der Ansicht, daß es eine Verkennung der grundlegenden politischen Notwendigkeiten ist, wenn die Inangriffnahme und Durchführung der Reichsreform weiter verzögert wird. Der Landesvorstand fordert daher, für die Reichsreform tatkräftigst einzutreten und dafür zu sorgen, dah diese Frage nicht mehr aus der politischen Debatte verschwindet."
Wohnungsbau und Seizungsfrage.
Ueberspannte Ansprüche an die Wohnung und ihre Einrichtung haben mit der geringen Kaufkraft breitester Volksschichten und bei dem Mangel an Kapital zu dem unhaltbaren Zustand geführt, dah Tausende von Neubauwohnungen heute leer stehen, weil die Mieten unerschwinglich sind. Beschränkungen im Raum und Ausschaltung verteuernder Nebeneinrichtungen sind künftig erforderlich. Die zwangsläufige Folge davon ist die Rückkehr zum Einzelofen und Herd, die in den letzten Jahren, selbst in Kleinwohnungen, immer mehr zurückgetreten sind. Gerade die hohen Betriebskosten für Sammelheizung und ausschließliche Verwendung von Gas in der Küche überstiegen aber oft die Mittel der Mieter. Die Rückkehr zum Ofen und Herd für feste Brennstoffe bedeutet keineswegs einen kulturellen Rückschritt. In ihren neuzeitlichen Ausführungen entsprechen die Oefen und Herde allen Anforderungen, die in bezug auf äußere Form und Hygiene gestellt werden können. Ihre Bedienung erfordert nur ganz geringe Mühe, zumal wenn als Brennstoff das Braunkohlenbrikett verwandt wird, das sauber und bequem in der Handhabung ist, schnell anbrennt und, ohne Schlacken zu hinterlassen, eine intensive und anhaltende Wärme spendet. Die Aufbewahrung des Brennstoffs in Form der leicht stapelbaren Briketts macht nicht die geringsten Schwierigkeiten und ihre Benutzung ist ohne Schmutz möglich. Die kleine Mehrarbeit wird voll ausgewogen durch absolute Billigkeit gegenüber jedem anderen Brennstoff und sonstige Vorteile, die sein Gebrauch bietet. Während z. B. der Gasherd in der Küche eine besondere Wärmequelle für die Beheizung des Raumes in der kalten Jahreszeit erfordert, kocht, brät, backt der Brikettherd, bereitet ferner warmes Wasser zum Spülen und Waschen und erwärmt die Küche — ^Uc5 zu gleicher Zeit und ohne weiteren Brennstoffaufwand. Auch im Badezimmer ist der mit Braunkohlenbriketts beheizte Ofen im Vorteil; denn er ist zugleich Badbereiter und Wärme- spender für den Raum, was gerade hier zur Verhütung von Erkältungen von großer Wichtigkeit ist. Und reicht der verfügbare Raum für einen Zylurderbadeofen und Wanne nicht aus, ist etwa nur ein Duschraum vorgesehen, dann kann man einen nur wenig Platz beanspruchenden, mit Briketts geheizten Wandbadcofen, der dem mit Gas beheizten Durchlauferhitzer ähnlich ist, anbringen, der Warmwasserbereiter ist und zugleich den Raum erwärmt.
In wirtschaftlicher Hinsicht kann die Ueberlegenheit der Einzelfeuerungen nicht weggeleugnet werden. Unlöslich verbunden aber sind sie mit dem Problem, Kleinwohnungen zu erschwinglichen Preisen zu bauen und die laufenden Unkosten der häuslichen Wärmeversorgung so niedrig wie möglich zu halten.
Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame-Petitzeile 96 Pfg. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Dollklischee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.
Nummer 16
Abrundung und Schätzung des steuerpflichtigen Einkommens.
ZTach den Bestimmungen der Verordnung des Reichspräsi- denten ^ur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom i. Dezember 1930 wird das um die zulässigen Abzüge verminderte Einkommen auf die nachfolgenden Steuerstufen ab oder auf-
gerundet:
Einkommen
Auf- oder
Stufe
abgerundet
auf
RM.
RM.
Von
5«
bis
ausschl.
150
..... 100
15°
ff
275
..... 200
„
-75
ff
425
..... 35°
425
„
ff
575
..... 500
Von
575
bis
ausschl.
725
..... 650
H
725
ff
ff
900
..... 800
„
900
ff
ff
1050
..... 1000
1050
ff
ff
1350
..... 1200
-3.50
ff
1650
..... 1500
„
1650
ff
ff
»95°
. . . . 1800
«95°
ff
ff
2250
..... 2100
2250
ff
ff
2600
..... 2400
2600
,/
ff
3000
..... 2800
3000
ff
3400
..... 3200
3400
ff
3800
..... 3600
3800
ff
ff
4250
.... 4000
4250
ff
ff
475°
..... 4500
„
475°
ff
ff
525°
..... 5000
5250
ff
ff
5750
..... 5500
Von
57.50
bis
ausschl.
6250
..... 6000
6250
ff
ff
6750
6500
6750
ff
7250
..... 7000
7250
ff
ff
775°
..... 7500
ff
775°
ff
ff
8250
..... 8000
ff
8250
ff
ff
8750
..... 8500
//
8750
ff
ff
9250
..... 9000
„
9250
9750
..... 9500
975°
ff
ff
10 250
..... 10000
10250
ff
"
10750
. . . 10500
„
10750
II
ii 250
..... ii000
ii 250
ff
ff
ii 750
.....US00
ff
11 750
ff
ff
12500
..... 12000
Einkommen von
mehr als 12 000
Reichsmark wird auf
den nächsten durch
1000 teilbaren vollen Reichsmarkbetrag ab-
oder aufgerundet, und zwar Beträge von weniger als 500 Reichs-
mark nach
unten,
Beträge von 500
Reichsmark und mehr
nach oben.
In Ergänzung dieser Vorschriften bestimmt nun ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. Januar noch folgendes:
Bei Pflichtigen, deren Einkommen geschätzt werden muß, ist das für die Anwendung des Tarifs maßgebende Einkommen (§§ 54, 55 a EStG.), d. h. also das im allgemeinen um 720 RNT. steuerfreien Einkommenteils und 240 RM. Son- derleistungspaufchale, zusammen 960 RM-, verringerte Reineinkommen, auf die Stufen der Tabelle zu schätzen. Es ist also im Steuerausschuß so vorzugehen, daß der Pflichtige auf das Einkommen einer bestimmten Stufe und die danach sich ergebende Steuer veranlagt wird, in ähnlicher TDeisc, wie das früher bei der Einkommensteuerveranlagung in dep meisten Bundesstaaten üblich war. Die Veranlagung ist nach § 54 Abs. 2 EStG, stets auf den ab- oder aufgerundeten Einkommensbetrag vorzunehmen, der für die Stufe maßgebend ist. Es ist also z. B. eine Veranlagung nicht auf 4890 RM. auszusprechen, sondern die Veranlagung ist in diesem Falle auf die Stufe von 4750 bis ausschließlich 5250 RM. (auf- oder abgerundeter Betrag: 5000 RM.) vorzunehmen. Das Muster zum Steuer- bescheio ist entsprechens geändert. 2luch bei den Pflichtigen, bei denen 0as Reineinkommen nicht als Ganzes geschätzt wird, sondern bei denen das gesamte Einkommen ganz oder in wichtigen Teilen auf genauen Unterlagen (Buchführung, Gehaltsnachweisungen oder dergl.) beruht, ist die Veranlagung des Gesamt einkommens in gleicher Weise auf die Stufe vorzunehmen. Durch diese Vorschrift soll die Zahl der Rechtsmittel eingeschränkt werden. Im Rechtsmittelverfahren kann also nur um Beträge gestritten werden, durch die sich eine andere Stufe ergeben würde. Um hier weitere Rechtsmittel zu vermeiden, wird tunlichst davon abzusehen sein, die Pflichtigen etwa durch Streichung kleiner Beträge (Werbungskosten und Sonderleistungen) o0er durch höhere Schätzung der Einnahmen um wenige Mark in eine höhere Stufe hineinzubringen, wenn cs sich um zweifelhafte oder geringfügige Beträge handelt. Sind, wie das bei Veranlagungen häufig vorkommt, kleine Beträge zweifelhaft, so ist die Veranlagung auf die Stufe vorzunehmen, in die der Pflichtige unter billiger Äbwägung der Aussichten in einem Rechts- mittelocrfahren hineingehört.
In Ockershaujen
bei Marburg (Lahn) kam es bei einer nationalsozialistischen Werbeverjammlung zu „politischen Auseinandersetzungen" mit Reichsbannerleuten, deren Ergebnis 14 Verletzte, darunter Schwerverletzte, waren.