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Samstag, den 23. Mai 1931.

wird gleich dem anderen Gelände planiert und für den Verkehr freigegeben. Nur das hohe Mal soll noch Erinnerung vieler Kämpfe und schwerer Jahre bilden.

Es war am 26. Mai 1923, um vier Uhr morgens, als Albert Leo Schlageter auf der Golzheimer Heide bei Düsseldorf durch fünf französische Kugeln seinen Tod fand. Drei Kompagnien, eine Schwadron Kavallerie, französische Gendarmerie, Offiziere, ausländische Journalisten, verschiedene Geistliche und der Ver­teidiger, ein Düsseldorfer Rechtsanwalt, bildeten die Begleitung, als Schlageter im Morgengrauen erschossen wurde. In nächster Nähe einer Sandwand hatte man einen Pfahl errietet, an dem er niederknien mutzte. Kurz danach rollte die Salve über das weite Feld.

Schlageter war von der damaligen französischen Besatzung angeklagt worden, sich an Störungsaktionen und Sprengungen von Eisenbahnanlagen beteiligt und Informationen, Berichte und Dokumente über die Tätigkeit der Besatzung für die deutschen Behörden gesammelt zu haben. Es gelang den französischen Kriminalbeamten in Essen, verschiedene ihnen verdächtig Er­scheinende als Angehörige der Organisation Heinz zu verhaften. Unter ihnen befand sich Schlageter.

Das letzte Wort Schlageters

lautere am Schlüsse der Verhandlung:Für das, was ich getan habe, stehe ich ein. Ich bin bereit, die Folgen meiner Hand­lung ^u tragen."

Mit den Worten:Grüßt mir mein Deutschland, meine Eltern, Geschwister und Verwandten, meine Freunde . . .!" ging Schlageter am 26. Mai 1923 in den Tod Ihm zum ehrenden Gedächtnis, zur Erinnerung an die 141 Toten des Ruhrkampfes, wird am Pfingstsonnabend das Schlageter-National-Denkmal enthüllt werden.

Schlageters Wollen war rein und grotz, sein Sterben hel­denhaft. Durch die willige Hingabe seines Lebens wurde er zum Sinnbild eines Kampfes, des Ausharrens aller Volks­schichten zwischen Rhein und Ruhr.

Kritisches zum Enteignungsgesetz.

Der kürzlich in der Öffentlichkeit bekanntgewordene, aber von der Reichsregierung immer nochstreng vertraulich" be­handelte Entwurf einesGesetzes über die Entschädi- gungspflicht und den Rechtsweg bei Enteignungen auf dem Ge­biete des Städtebaues" ist in den Kreisen des privaten Haus- und Grundbesitzes auf lebhaften Widerspruch gestoßen. Die Organisationen des städtischen und des ländlichen Grundbesitzes haben keinen Zweifel aufkommen lassen, daß die Regierungs­vorlage für den privaten Haus- und Grundbesitz untragbar ist. Unannehmbar ist sie deshalb, wül sie nicht nur die durch die Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts, angeblich hervor­gerufene Rechtsunficherheit uuf dem Gebiete des kommunalen Enteignungsrechtes zu beseitigen zum Ziele hat, sondern viel­mehr bestrebt ist, den Kommunen einen über Gebühr großen Schutz angedeihen zu lassen. Die Gemeinden sind aber den Grundstückseigentümern gegenüber gar nicht so schutzbedürftig: denn viele von ihnen haben in den letzten Jahren die Zwangs läge der Grundstückseigentümer bei der Ausweisung von Frei­flächen in der unerhörtesten Weise ausgenutzt. Vielmehr er­scheint es notwendig, daß der Haus- und Grundbesitz in Durch­führung des Artikels 1H4 h r Reichsverfassung von 1919 in Gesetzgebung und Verwaltung gefördert und gegen Ucber- lastung und Aufsaugung" endlich geschützt wird.

Die Schaffung eines Gesetzes über die Entschädigungs- Pflicht und den Rechtsw g bei Enteignungen auf dem Gebiete des Städtebaues ist wahrhaftig nicht so dringend, wie die Rcichsrcgicrung behauptet Auf anderen Gebieten dürften gesetzgeberische Maßnahmen dringender erforderlich sein. Eine Reform des kommunalen Enteignungsrechtes kann immer noch vorgenommen werden, wenn die anderen großen Probleme, wie die der Arbeitsbeschaffung, der Beseitigung der Wohnungs- zwangsrvirtschaft, der Aufhebung der Hauszinssteuer usw. ge­löst sind

Die Frau im Sowjetstaat.

Zu den ganz wenigen wirklichen Ruhlandken­nern zählt Dr. Theodor Seibert, der bis vor kur­zem vier Jahre in Ruhland lebte, in Moskau einen eigenen Hausstand führte und fast das ganze Land bereiste. Wir entnehmen seinem soeben bei Knorr & Hirth, Miinchen, erschienenen WerkeDas rote Rußland". Staai, Geist und Alltag der Bolsche- witi" den folgenden interessanten Abschnitt:

In erster Linie wird durch das russische Wohnungselend der Gegenwart natürlich die Frau betroffen. Hier hat dieBe­freiung der Frau aus der Sklaverei des Haushalts" eine merk­würdige und sehr unfreiwillige Verwirklichung gefunden; im Haushalt eines Sowjetproletariers ist aus Mangel an Raum tatsächlich nur noch sehr wenig zu tun. Die russische Städterin kann sich infolgedessen ihren beruflichen und sozialen Interes­sen so wie die Partei diese auffaht in weitgehendem Maße hingeben. Nach dem Wunsche der Partei wird in der Besetzung der Arbeitsposten möglichst wenig Unterschied zwischen den Ge­schlechtern gemacht, und auch praktisch findet man heute in Ruh­land Frauen in allen den Berufen, die bei uns in der Kriegs- zcil von ihnen ausgeübr werden muhten. Anhänger der völli­gen Frauen-Emanzipation werden die fowjctrussischen Verhält­nisse auf diesem Gebiet ideal finden, besonders wenn sie hören, daß die arbeitende Frau in Ruhland einen sehr bemerkens­werten Gesundheitsschutz genießt.

Da wir die sowjetischen Frauen- und Mutterschutz-Gesetze zum mindesten in der Theorie für ideal halten, seien sie hier näher füttert: Handarbeitende Frauen und Mädchen werden von der Arbeit acht Wochen vor und acht Wochen nach einer Geburt befreit, Frauen, die geistige und Büro-Arbeit verrichten, je sechs Wochen. Müttern, die Brustkinder haben, stehen be­sondere Arbeitspausen zu, damit sie ihren Mutterpflichien nach­kommen können. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht zur Nachtarbeit zugezogen werden ein allgemeines Verbot von Nachtarbeit für Frauen besteht dagegen merkwün 'erweise nicht. Die Schutzbestimmungen für Mutter und £ nb werden wirksam ergänzt durch die Einrichtung von K'nder arten. Hausig direkt bei den Fabriken, in denen auch Säuglinge unters acht

Eichener Zeitung"

Die Reichsregierung scheint jedoch anderer Auffassung zu sein und will sich gern, aber unnötigerweise mit nebensäch­lichen Arbeiten belasten, mit denen sie sich innerhalb der pri­vaten Wirtschaft aber wahrhaftig keine Sympathien und kein Vertrauen verschaffen kann. Die gesamte private Wirtschaft ist sich einig in der Ablehnung des neuen, nur auf Drängen der Kommunen geschaffenen Gesetzenrwurfs gegen den privaten Grundbesitz in Stadt^und Vand.

Untragbar sei ferner die Vorschrift, daß überall dort, wo landesrechtliche Bestimmungen die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Entscheidungen über die Höhe der Entschädigung ausschließen, diese bestehen bleiben soll. Eine derartige Be­stimmung stelle offensichtlich einen Verstoß geaen die Reichs­verfassung dar. Da es nach Auffassung des Zentralverbandes nicht angeht, die verfassungswidrigen landesrechtlichen Enteig nungsbestimmungen einfach durch ein Reichsgesetz zu sanktio­nieren, fordert er, daß zur Wahrung der Objektivität die lau desgesetzlichen Rechte dahingehend abgeändert werden, daß sie der Reichsoerfassung voll entsprechen.

Die verfassungsmäßige Zulässigkeit der beabsichtigten Regelung auf dem Gebiete des koinmunalen Enteignungsrechtes bezweifelt auch Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Ernst 3 f a p Berlin) in umfangreichen rechtlichen Darlegungen imGrund­eigentum". Da das neue Enteignungsgesetz rückwirkend vorn 13. August 1919 ab, dem Tage des Inkrafttretens der Reichs Verfassung, in Kraft gesetzt werden soll, und da die Regierungs­vorlage auch die landesrechtlichen Vorschriften sanktioniert, die eine Entschädigung für Eigentumsbeschränkungen und Teil enteignungen ausschließen, vertritt Dr. Jsay die Austastung, daß der vorliegende Gesetzentwurf nur dann zu einem gültigen Gesetze werden kann, wenn er als verfassungsändernd zustande kommt. Dr. 3fan legt nämlich den Artikel 153 der Reichs Verfassung dahin aus, daß er grundsätzlich eine Entschädigung für jede Enteignung verlange und daß ein Ausschluß der Ent schädigung nach ihm nur statthaft sein soll, wenn er sich auf ein Reichsgesetz stützen läßt. Fehlt es an einem solchen, so sei er eben rechtswidrig.Diese Rechtswidrigkeit kann," wie Dr. Jsay überzeugend schreibt,nicht dadurch geheilt werden, daß viele Jahre später das bisher fehlende Reichsgesetz zur Ent­stehung gelangt. Sonst würde ja auch ein im Jahre 2000 er­lassenes Reichsgesetz die während des 20. Jahrhunderts durch geführten entschädigungslosen Enteignungen rehabilitieren, ihnen nachträglich den Stempel eines rechtmäßigen Aktes aufdrücken können. Ja, ein in ferner Zukunft ergehendes Reichsgesetz würde eine Entschädigung wegen aller vor seinem Inkrafttreten angeordneten Enteignungen verneinen können. Eine solche Aus­legung des Artikels 1,53 Abs. 2 ist schon wegen der Rechts- unsicherheit, die sie unfehlbar mit sich brächte, unmöglich. Gesetze, auch Verfassungsgesetze, sind nach oen Regeln der Vernunft augzulegen. Wenn Artikel 153 eine entschädigungslose Ent eignung untersagt, und dann hinrnsetzt:soweit nicht Reichs gesetze etwas anderes bestimmen", so kann er dabei nur Reichs- gesetze im Auge haben, die zur Zeit der Enteignung in Geltung sind, nicht Gesetze die erst m späteren Zeiten geschaffen werden."

Die Entscheidung über das Schicksal des neuen Enteig­nungsgesetzes ist vor Herbst dieses Jahres nicht zu erwarten: denn es ist kaum ^nzunehmen, daß die Reichsregierung die Re­gierungsvorlage im TJege der Notverordnung zum Gesetz er­heben loird. Vielmehr wird sich der Wohnungsausschuß des Reichstages, der laut Beschluß vierzehn Tage vor Zusammen- tritt des Plenupis einberufen wird, mit dem neuen Gesetzent wurf, in Verbindung mit den Anträgen auf Schaffung eines Wohnbeimstättengesetzes" beschäftigen, die bereits vor einigen DlZonaten von den Sozialdemokraten und dem Ehristlich-sozialen Volksdienst im Reichstag eingebracht worden sind.

Dem privaten Haus- und Grundbesitz ist wahrhaftig zu wünschen, daß das Entschädigungspflichtgesetz samt den An­trägen auf Schaffung eines ^Wohnbeimstättengesetzes in der Versenkung verschwindet. Denn es wird Zeit, daß endlich mit den bodenreformerischen und sozialistischen Erperimenten Schluß gemacht wird. Schutz dem Privateigentum! Das ist die Lo­sung der Gegenwart. werden können. Diese Bestimmungen, die, soweit ich be­obachten konnte, bereits sehr weitgehend durchgeführt werden, dürfen wohl als vorbildlich bezeichnet werden. Wo es wirk­lich nöthig ist, Frauen, und insbesondere werdende Mütter, über­haupt zur Berufsarbeit heranzuziehen, sollte auch die deutsche Sozialgesetzgebung auf ähnliche Einrichtungen hinarbeiten.

Für das Ideal der Bolschewiki, dis--Frau dem Manne im Berufsleben vollständig gleichzustellen-, auf das das sowjetische Arbeitsgesetzbuch in seinen Mutte.schutzparagraphcn ausdrücklich hinweist, habe ich allerdings kein Verständnis. Nach meiner Ansicht müßte ein proletarischer Staat, der programmatisch auf eine allgemeine Verminderung der Arbeitszeit und Bcrufslast zielt, in erster Linie darauf hinarbeiten, die Frauen für die Aufgaben freizumachen, die man nun einmal seit Menschen­gedenken alsfrauliche" bezeichnet hat und auch wohl bezeich­nen wird: Aufzucht gesunder Kinder, Pflege einer wohnlichen Häuslichkeit, Kultivierung des Lebensmilieus überhaupt. in dem sich der Mensch nach Erledigung seiner Berufspflichten be­wegt. Ich begreife nicht, wie die Bolschewik', in Begeisterung zu geraten vermögen, wcnu eine immer wachsende Zahl von Frauen an Drehbänken, auf Straßcnbahnführerjtänden, in Koh­lenzechen und auf Lokomotiven steht.

Die Partei macht viel Aufhebens davon, daß die Frauen auch im politischen Leben des Sowjetstaates eine große Rolle spielten. In der erstes Zeit der Revolution war das richtig; Frauen wie Dera Figner, die Kolonsai und Larissa Reißner haben sicher in jenen Sturm- und Drangjahren, aktiv sowohl als stimulierend, erhebliche revolutionäre Verdienste erworben. Im Kleinbetrieb des Sowjetstaates stehen auch heute noch ahl- reiche Frauen an sichtbaren Stellen Je höher man aber in der roten Hierarchie nach oben kommt, je näher man an die wirk­lichen Mochtzeniren Herautritt, desto schwächer wird das weib­liche Element In den Bundesministerien und in den Reihen des Zentralkomitees und der Zentral-Kontroll-Kommission fin- dei man nüti einen einzigen weiblichen Namen. Die eigentliche Parteileitung ist vollständigfrauenrein das Regime ist ein hundertprozentig männliches Regime; höchstens noch in Italien spielen die Frauen eine gleich bescheidene politische Rolle

Nr. 4

Lokaler.

Blühendes Güt.

Von Dr. Curt Kayser.

Alljährlich, wenn vom strahlend blauen Himmel leuchtcnl und wärmend die Sonne auf uns herniederscheint, wenn Feit und Au im Blütenschmucke prangen, dann juchzt des Menscher Herz, dann ziehc's uns hinaus ins Freie, um stets von neuen zu bestaunen das herrliche Wunder der Natur.

Im Ucberschwang dieser Freude lassen sich leicht viele Men schen, und besonders Kinder, dazu Hinreißen, allerlei Blumm zu pflücken und spielerisch ihre Stengel in den'Mund zu nehme, I Sie alle ahnen nicht, daßneben Rosen gleich die Dorne» stehen" und manche dieser schönen Blumen ein gefährliches Gifl in sich birgt. Am bekanntesten ist die Giftigkeit des Goldregen-I durch den, besonders bei Kindern, schwere Vevgiftungserschci nungen ausgelöst werden können. Sehr häufig wird die TollI kirsche, die der schwarzen Kirsche ähnlich sieht, von Kinden! ahnungslos verzehrt und damit eine schwere Vergiftung, bis] weilen sogar tödliche, heraufbeschworen. Besonders geführlia sind ferner die verschiedenen Schierlingsarten, von denen bei Wicscnschierling als Todesgift des alten griechischen Philc-I sophen Sc-krates bekannt ist. Beim Schierling sind besonder die Fruchtkapseln die eigentlichen Träger des Giftes. Die blaue, Blüten und die Blätter des Eisenhutes rufen Vergiftung­erscheinungen in Gestalt von Krämpfen, Koliken und Fiebci hervor. Ein Herzgift, das in der Medizin vielfach verwende wird, ist im roten Fingerhut, der Digitalis, und in den, mef: | als harmlos angesehenen Maiglöckchen enthalten. Schließli^ sei noch Bilsenkraut, Stechapfel und Herbstzeitlose genanni durch deren Genuß schwerer Schaden für unsere Gesundheit ent stehen kann.

Pflicht aller Eltern ist es daher, ihre Kinder vor dem Jv den-Mund nehmen von Pflanzen überhaupt zu warnen und beii Auftreten irgendwelcher Vergiftungserscheinungen für sofort!« ärztliche Hilfe zu sorgen.

Bisweilen genügt aber zum Hervorrufen von Krankheii: erscheinungen schon die bloße Berührung gewisser Pflanzen. Uh bekanntesten sind die auf diesem Wege durch durch Primeln he:- vorgerufenen Hauterkrankungen. Es handelt sich dabei abn nicht um unsere einheimischen, gelben Primeln, sondern um di­meist in Töpfen gezogene, japanische oder chinesische, farbici Primelart. Diese beherbergt in den, an der Unterseite ihn: grünen Blätter befindlichen Drüfenhaaren einen Giftstoff, dn schon beim Berühren mit der Hand austritt und oft bereit nach wenigen Stunden, manchmal aber erst nach Tagen, Hau ausschläge und Fieber bei besonders dafür empfänglichen Me^. schen erzeugt Auch Augen und Nase können, wenn sie bem Riechen an der Blume mit den Giftstoffen in Berührung ^ kommen sind, erkranken. Wenn auch, wie erwähnt, nicht Mensch für das Eist gleich empfindlich ist, so muß doch gai allgemein vor den ausländischen Primeln gewarnt werden.

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Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, daß auch starte Blumeuduft, z. B. bei Flieder und Jasmin, Krantheilsellch- nungen, wie Kopfschmerzen und Benommenheit, hervorzurust vermag. Man vermeide deshalb, diese Blumen oder Pflarpzu überhaupt in Schlafzimmern aufzustellen oder gar in der Wall darin zu belassen.

Am meisten '» bedauern sind schließlich noch jene Menscher die alsZaungäste des Frühlings" draußen stehen bleibst müssen, weil bei ihnen durch Einatmung von Blütenstaub b stimmtet Gräser- und (Setreibearten das alsHeuschnupfen oderHeufieber" bekannte Krankheilsbild in Erscheinung hüt Dagegen hilft nur entweder Aufenthalt an der See, resp. ' einer Gegend, in der es keinen Blutenstaub gibt, oder die Ku des Arztes.

Seit Jahrzehnten hat sich die medizinische Wissenschaft d rum bemüht, diesen armen Menschen, denen ihr Leiden t't Freude an der schönsten Zeit des Jahres vergällt, zu helja Mit Erfolg werden heute Kuren mit Einimpfung bestimmn

* Peliiische Sigita gegen die 51 j-MtiMgen mal niitjslild Lastiraftw jjebtrn politischer 1 «Mansporte bedö ad bezüglich der e isiöMtn eine ande kn gelten sie als n .c-^migten Lastwac (ic-te wird mit Des Äm und mit Gesc timst.

ßingcleitetes I '.Tununistische Uebe Meirs! otal hat zu I test vier Rommur 17)ichM Gericht 'âhren wegen £

* strastamme, W-XyH v Scherer von Bch lechtskräftig zu

Nach dem bolschewistischen Propagandamärchen ist die Fn' im Sowjetstaate von den stumpfen Lasten des Haushaltes 1* freit und kann sich, gleich dem Manne und den Kindern, gcr» den kulturellen Genüssen des Lebens hingeben. Wie verlt>'.'« das ist, ermißt man am besten aus der Tatsache, daß die schewiki als alleinige Bauherren im heutigen Rußland fast nf gends Gemeinschaftshäuser bauen, sondern fast überall $ät* mit Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungey, mit eigener Kocht legenheit und vollständigem Abschluß von den Nachbarfamili-l Das ist nicht etwa zarte Rücksichtnahme auf den rückständG Geschmack des Proletariats, sondern einfach Kapitulation

einem unüberwindlichen Widerstand. Dieser allgemeinen O scheinung gegenüber wollen die paar kollektiven Musterhiuu'. die man jüngst aufgemacht hat. wenig bedeuten.

Soty.

der Deutschenhasser, jener Pariser Parfümfabrikant von r Insel Korsika, der dort nie eine Schulbank drückte, oft im Ric^l kampierte, dann in elendster Verfassung in den schmutzigst verrufensten Gassen von Mc rjaille c.uftauchtc, seiner Tante Papagei stahl und sich mit dem dafür erlösten Gelde vcrdvjlie auf einige Jahre zum Militär ging, nach Paris kam und R bort mit fabelhaftem Geschick - schon mehr Eerissenheit steinreichen Monne machte, überschwemm! heute die halbe mit seinen Erzeugnissen Coty besitzt zuf Zeit denFigo^ und andere einflußreiche Zeitungen, lauste das Prachrsh^ Longchamp und das berühmte Schloß Chambord, ist mehrst Franken-Millionär, schimpft aber gerade noch so auf die ^^ n deutsch Schweine, wie damals, als er kaum feinen Ncn^ ! schreiben konnte. Die deutsche Danienwelr hat diesen ^^ ber über uns hohnlacht, mit reich gemacht! Sie sollte <£ wcni.'lens nunmehr zum eisernen Vorsatz machen, niem^-* 1 mehr Parfüm von Coty zu verwenden und ausnahmslos -u bH,d;äfte zu meiden, die statt der durchaus hochwertigen .eben Erzeugnisse Coty-Düfte anpreisen. Diese riechen s^ wenn man neig, woher sie stammen!

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