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Samstag, den 14. März 1931.

„Eichener Zeitung"

Nr. 21

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Gebt Arbeit dem Handwerk!

Kennt Ihr die Not des Handwerks und des Gewerbes? Mehr denn je ist seine Existenz bedroht!

Kauft Eure Fleischwaren bei den hiesigen Metzgern, Eure Backwaren bei den hiesigen Bäckern, Eure Kleider und Wollsachen bei den hiesigen Kaufleuten, Eure Lebensmittel bei den hiesigen Kolonialhändlern, Eure Brennmaterialien bei den hiesigen Kohlenhändlern!

Denkt bei Vergebung von Aufträgen an die Bauhandwerker, Maurer, Zimmerleute, Verputzer, Maler und Weißbinder, Glaser und Schreiner. Denkt an die Spengler und Instal­lateure, Sattler und Tapezierer. Vergeßt nicht die Elektro­techniker, Schlosser, Schmiede, Buchbinder, Buchdrucker usw. Vergeht nicht, daß Handwerk und Gewerbe einen großen Teil Iber Gemeindesteuern aufbringen müssen, und dieselben nicht zahlen können, wenn sie kein Geschäft haben.

Beschäftigt keine Schwarzarbeiter. Kauft alle Eure täglichen Bedürfnisse bei den beimischen Geschäften!

Bevorzugt die Maßarbeit der Schneider, Schuhmacher und Sattler!

Kauft Qualitätsarbeit am Platze, sie ist nicht teurer als ln der Großstadt!

Maler.

Elternfreuben — Elternsorgen'.

Elternfreuden, die zum ersten Male erblühten, als ihnen das Kind in der Wiege entgegenlächelte, haben mit dem Zeit­punkt der Schulentlassung das Sonnige und Ungetrübte und die gewisse Sorglosigkeit verloren. Zum ersten Male tritt an sie die bange, schwere Frage heran: „Was soll der Zunge werden?". Eine um so schwerer lösbare Frage, weil man nicht weiß, nicht bestimmen kann, ob der für den Jungen sorg­sam ausgewählte Beruf auch der richtige ist, ob man nicht etwa fehl greift und den Jungen in ein Leben hineinzwingt, das ihm später, wenn mit den Jahren Selbständigkeit und Selbstwert erwacht sind, zu einer recht verderblichen Fessel werden kann.

Alle Elternliebe bäumt sich dagegen auf, hier ein hartes „Muß" aussprechen zu müssen, wenn es das kindliche Gemüt auch noch gar nicht zu verstehen vermag oder sich aufzubäumen versucht gegen den Willen der Eltern. Denn es mag einer gut veranlagt sein oder große Vorliebe für einen Beruf haben, den er seiner Verhältnisse wegen doch nicht ergreifen kann, weil entweder di« Ausbildung dafür zu kostspielig ist, oder weil dazu Borkenntnisse oder Anlagen besonderer Art erforderlich sind: Man muß sich zunächst mit dem bescheiden, was zu erreichen möglich ist, und wenn es auch einen Umweg einzuschlagen gilt, um zu dem wirklich ersehnten Ziele zu gelangen. Daß es trotz alledem nicht an Enttäuschungen in dieser oder jener Hinsicht fehlen wird, ist unvermeidlich. Lehrjahre sind eben eine Lern­zeit in allem.

Was soll der Junge werden? Da möchte man vor allem darauf Hinweisen, daß in der deutschen Jugend die deutsche Zukunft ruht und daß Deutschland einst Männer braucht, wenn uns je eine Morgenröte wieder leuchten soll. Unser allver- hrter Reichspräsident von Hindenburg hat dafür, noch in der .^riegszeit, ein recht ernstes und beherzigenswertes Wort ge- orägt, als er auf eine an ihn gerichtete Huldigung eines Ju- aendbundes die Mahnung an die Jugend richtete: „Am besten werdet ihr euren tapferen Vätern und Brüdern für die hatten Opfer, die sie auch für euch bringen, danken, indem ihr was tüchtiges lernt. Das Vaterland erwartet von euch, daß ihr recht bald als Ersatz für die vielen uns fehlenden Angehörigen md als Stützen für eure weiblichen Familienmitglieder cin- rreten könnt. Tut ihr also eure Pflicht in der Heimat, wie wir vorm Feinde, so wird das für uns alle draußen der schönste Lohn sein,"

Der Weltkrieg, der diese Mahnung gebar, ist zwar vor- [ über, aber noch seufzen wir unter seinen unglücklichen Nach­wehen. Darum soll es auch heute der Mahnruf für alle Eltern sein, sich in der Berufswahl in erster Linie von dem Gedanken leiten zu lassen, daß der Junge, gleichviel in welchem Berufe, >u einem echten deutschen Manne erstarke. Denn nicht der Be­ruf allein ist ausschlaggebend, sondern die Gesinnung, ihn aus» iuüben zum Wohle des Ganzen, wie Rückert so treffend sagt: „Stell' dich in Reih' und Glied, das Ganze zu verstärken, — Mag auch, wer's Ganze sieht, dich nicht dabei bemerken".

Kleinstadtzauber.

Der unwiderstehliche Reiz, den so manche deutsche Klein- iLrbt auf den Grotzstadtmenschen auszuüben vermag, liegt in jener geheimnisvollen und seltsamen Romantik, die von den

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ehrwürdigen alten Bauten und Kulturdenkmälern auf den Be­schauer überströmt. Wir spüren noch den Hauch ihres Schöpfers in diesen Dingen und werden wohlig umfangen von einer liebe­vollen Wärme, die wir im hastenden Trubel der Großstadt, um­geben von den nüchternen Erzeugnissen moderner Massenpro­duktion, niemals empfinden können. Es ist der Geist handwerk­lichen Schaffens, der da zu uns spricht. Dieser Geist, der große und bedeutende Männer, wie Gutenberg, Hans Sachs, Jakob Böhme, Albrecht Dürer aus unserem Volke emporwachsen ließ, leuchtet auch heute noch aus jedem Stück Handwerksarbeit uns entgegen, er ist heute noch lebendig im deutschen Handwerk, das, wenn auch übertönt vom Lärm der Fabriken, immer noch eine bedeutende Rolle in unserer Volkswirtschaft spielt.

Die Reichs-Handwerks-Woche wird als erste machtvolle Gemeinschaftskundgebung des geeinten deutschen Handwerks allen deutschen Volksgenossen die große Bedeutung des deut­schen Handwerks für deutsche Volkswirtschaft, Kultur und Volksgemeinschaft lebendig vor Augen führen.

*

* Stadtratssitzung. Für Dienstag, den 17. März 1931.

16 Uhr, ist zu einer Sitzung des Stadtrats eingeladen. Es liegt folgende Tagesordnung vor:

1. Bewilligung eines weiteren Kredits von 40 000 RM. für Fürsorgearbeiten.

2. Erhebung einer Getränkesteuer in der Stadt Gieße«.

3. Erhebung einer Biersteuer in der Stadt Gießen.

4. Das städtische Archiv.

5. Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städti­schen Kanäle in Gießen; hier: Nachtrag zur Gebühren­ordnung.

6. Erhebung von Gebühren für die Müllabfuhr in der Stadt Gießen; hier: Nachtrag zur Gebührenordnung.

7. Festsetzung des Wasserpreises.

8. Baugesuche:

9. Neufestsetzung des Bebauungsplans über die Gebiete zwi­schen Gaffkystrahe, Freiligrathstraße, Aulweg, Schubertstrahe und Wartweg, Bergwerk, Freiligrathstraße, Aulweg.

10. Krastdroschkenordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen.

11. Beseitigung der Kehrrichtlagerstätte an der Strohe Hinter der Westanlage und Umgestaltung bezw. Neubefestigung ge­nannter Straße.

12. Aufhebung der Polizeiverordnung, betr. Einführung der Trichinenschau vom 30. Juni 1905.

13. Vergebung von Arbeiten und Lieferungen:

14. Kreditbewilligungen:

15. Sachliche Kosten der Fortbildungsschule; hier: Schulgeld für ortsfremde Schüler.

16. Das polizeiliche Meldewesen in der Stadt Gießen; hier: Erlaß einer Meldeordnung.

17. Gesuche um Erlaubnis zum Schankwirtschaftsbetrieb:

18. Mitteilungen der Stadtverwaltung.

*Briefsendungen dürfen auf ihrer Aufschriftseite Wohl- tätigkeits-, Eeschäftsanpreisungs-, Gedenk- und ähnliche Mar­ken nicht tragen.

* Das Postgebührenheft ist unter Berücksichtigung der am 1. März eingetretenen Gebührenänderungen neu herausgegeben worden. Das Heft enthält eine Zusammenstellung der Post-, Postscheck-. Telegraphen- und Fernsprechgebühren und ist an den Postschaltern für 10 Pfg. käuflich.

* Schulfeiern. Der hessische Minister für Kultus und Bil- dungswesen hat an die hessischen Schulen einen Erlaß gegeben, in dem es u. a. heißt: „Am 20. März 1931 sind 10 Jahre seit der Abstimmung in Oberschlesien vergangen. Ich empfehle, an diesem Tage in einer geeigneten Stunde des Unterrichts der Bedeutung des Tages zu gedenken." Der Minister macht außer­dem die Schulen mit Rundfuntanlage auf die Übertragung der in Preußen stattfindenden Gedenkfeier der oberschlesischen Ju­gend aufmerksam.

* In den Ruhestand wird mit Wirkung vom 1. April der Fortbildungsschullehrer Th. Zeiler versetzt.

* Ermäßigung der Braunkohlenbrikettpreise. Das Rhei­nische Braunkohlensyndikat läßt ab 1. April d. J. wieder die üblichen Sommerrabatte für Braunkohlen und Briketts einfüh­ren. Gegenüber den regulären Preisen werden die Rabatte, di- für die einzelnen Sommermonate besonders gestaffelt sind, eine Ermäßigung von durchschnittlich 2 RM. pro Tonne aus­machen.

* Stadttheater. Am Sonntag wird als Fremdenvorstellung zum letzten Male der Schwank „Das öffentliche Aergernis" auf­geführt.

* Gothe-Bund. Morgen abend liest die große dänische Dichterin Karin Michaelis in der Neuen Aula der Uni­versität aus eigenen Werken.

* Heimarbeiter sind versicherongsfrei. Der Verwaltungs- rat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen­versicherung hat den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern eine Verordnung zugehen lassen, nach der die Beschäftigung von Ehefrauen als Hausgewerbetreibende oder Heimarbeiterinnen versicherungsfrei ist, wenn durch diese Beschäftigung kein höherer wöchentlicher Verdienst als 12 RM. erzielt zu werden pflegt. Versichcrungsfrei sind ferner Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter, die mehr als zwei familienangehörige Arbeits­kräfte über 14 Jahren oder mehr als eine familienfremde Ar­beitskraft als Hilfskräfte beschäftigen.

* Einen Arbeitsrichterkursus in Frankfurt für die Gebiete Hessen, Hessen-Nassau und Pfalz hält der Deutsche Werkmeister- Verband am 14. und 15. März ab. Behandelt werden: Still­legung, Konkurs, Vergleichsverfahren und Dienstvertrag.

* Erfreuliche Botschaft. Die Beruforganisation der Kran­kenpflegerinnen Deutschlands (Sitz Frankfurt a. M., Gärtner­weg 2, Fernsprecher Zeppelin 54261) teilt mit, daß sie in ihrer Dorstandssitzung beschlossen hat, den wirtschaftlichen Verhält­nissen entsprechend, die Pflegesätze für die Privatkranken­schwestern erheblich herunterzusetzen.

Die Arbeit der RabrunaSmittelpottzei in Gießen im Fahre 1930.

Die Nahrungsmittelkontrolle wird im allgemeinen in der Oeffentlichkeit wenig beachtet. Hin und wieder verschafft ein auffallendes Gerichtsurteil einen Einblick in diese wichtige Auf­gabe der Polizei. In welchem weit größeren Umfang aber sich diese polizeiliche Tätigkeit im Laufe eines Jahres auswirkt, möge zur Beruhigung der Bevölkerung und zur Warnung für gewissenlose Händler nachstehende Schilderung zeigen:

Es wurden im Jahre 1930 vom Polizeiamt Gießen 491 Proben von Nahr«ngs- und Genußmitteln dem hiesigen Che­mischen Unterfuchungsamt zur Nachprüfung übergeben.

Es waren folgende: Mehl-, Back- und Teigwaren 19 (3), Konditoreiwaren, Fruchtsäfte, Obst und Obstkonserven 14 (1), Zucker, Sirup und Honig 3(—), Wurst- und Fleischwaren 9 (5), Milch und Milchkonserven 373 (39), Butter und Käse 36 (9), Wein und Obstwein 9 (—), Bier und Branntwein 6 (3), Was­ser und Mineralwasser 6 (2), Kaffee, Tee, Kakao und Schoko­lade 4 (2), Essig, Gewürze und Spezereiwaren 8 (2) und son­stige Gebrauchsgegenstände 4 (—). Die Zahl der Beanstan­dungen ist in Klammern genannt. Don sämtlichen untersuchten Proben wurden beanstandet: 66 Proben — 13,4 Prozent, gegen 12,6 Prozent im Vorjahre. Wie die Aufftellung ersehen läßt, erstreckt sich ein sehr großer Teil der Untersuchungen auf Milch und Milchpräparate. Weiter wurden 1221 Milchproben durch die Nahrungsmittelkonnollbeamten vorgeprüft. In 23 Fällen, bei welchen die Milch verdächtig erschien, mußten bei Land­wirten in verschiedenen Ortschaften von unseren Kontrollbeam- ten in den Früh- und Abendstunden Stallproben erhoben wer­den. Wegen Nahrungsmittelfälschungen wurden 10 Anzeigen erhoben und erhebliche Strafen verhängt. Verschiedentlich mußte auch gegen Lieferanten von Vorzugsmilch eingeschritten werden.

Außerdem wurden 1711 Revisionen in allen Gewerbebetrie­ben und Handlungen, in welchen Nahrungs- und Eenußmittel zum Verkauf stehen, gelagert und hergestellt werden, z. B. auch in Backstuben, Mehlkammern, Wurstküchen und Speiseherstel­lungsräumen auf Reinlichkeit, sachgemäße und vorschriftsmäßige Behandlung der Ware vorgenommen. Hier wurden zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Es wurden verdorbene Fleisch- und Wurstwaren vorgefunden, beschlagnahmt und der Abdeckerei zugeführt. Brotgewichtsrevisionen wurden 281 vorgenommen, wobei auch das von auswärts zugefahrene Brot der Gewichts- kontrolle unterzogen worden ist. 63 Brote, die Mindergewicht bis zu 150 Gramm hatten, wurden weggenommen und die be­treffenden Bäcker zur Anzeige gebracht. Auch auf die Kohlen, die in Säcken den Verbrauchern zugefahren werden, wurde ein besonderes Augenmerk gerichtet. Bei 192 Stichproben konnten strafbare Fälle von Mindergewichten in den Säcken nicht fest- gestellt werden. Ferner sei hier noch erwähnt, daß der Wochen­markt, der Straßenhandel, der Fleischtransport, das Vorrätig­halten von Hackfleisch in der Sommerzeit und die Fleischeinfuhr unter dauernder polizeilicher Kontrolle stehen. Wegen ver-. botswidrigen Dorrätighaltens von Hackfleisch wurden 2 Metzger angezeigt und bestraft.

Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, ist reichsgesetzlich geregelt, daß alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Genuß bestimmt ist und nicht restlos im eigenen Haushalt verwendet wird, vor und nach der Schlachtung von einem amtlich verpflichteten Fleischbeschauer oder Tierarzt un-

ZS/ verehrte Hausfrau!

vom Preisabbau und von der Billigkeit«

Franck ist ausgiebiger, kräftiger, gehaltvoller# daher viel billiger, viel preiswerter als andere Kaffeewürzen. Mühlen Franck die gute Würze ZU jedem Kaffee!

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