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Wt (Gießener Tageblatt) (Neueste Nachrichten)
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Samstag, den 13. Juni 1931
Nummer 47
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Selitihf« NuuMml.
Amtlich wird mitgeteilt: Der Herr Reichspräsident empfing Zeeitag nachmittag den Reichskanzler Dr. Brüning zum Vortrag ibtr die Reise nach Chequers und zu einer Besprechung über die nnenpolitische Lage.
Der Zentralausschuß der Rcichsbank ist für heute zu einer Sitzung einberufen worden. Wie man in Bankkreisen vermutet, Iod es sich um die Frage einer Diskonterhöhung handeln.
Die Rcichsbank hat gestern rund 8,8 Millionen Dollar Gold ins ihrem Newyorker Depot verkauft. Zur Erleichterung der Situation hat die größte amerikanische Notenbank, die Federal Reserve Bank of Newyork, heute den Ankaus von Martdevisen
Zwei Möglichkeiten für Brüning.
Mit der am Freitagvormittag erfolgten Abreise des Reichs-
kanzlers nach Neudeck zum Reichspräsidenten ist sozusagen kurze Atempause in dem inncrpolitischen Durcheinander standen. Der letzte Trumpf, der ausgespielt wurde, war Entschluß der Deutschen Volkspartei in später Rachistunde
eine ent« der vom
Dorgenemmen.
Nach einer Aussehen erregenden Aeußerung ubeitsministers Stegerwald hat der Reichskanzler
int Falle einer Rückwirkung in lcfriedigendcn Entwicklung der der Umsatzsteuer geplant sei.
Die osjiziöse Korrespondenz
des Rcichs- crklärt, daß
der Tributfrage oder einer un- Hauszinssteuer eine Erhöhung
der Bayr. Volkspartei nimmt
Stifte.
intag hier statigefund,^ es zu einem Zusamt ib Kommunisten. Mi es mehrere ÄM adge- wurde eine Person, nach ersonen getötet unb zehr he und Schüsse mehr Ar
in einer Besprechung bet Notverordnung sehr scharf gegen deren einzelnen Bestimmungen Stellung.
Die Rcichstagfrattion der Bayerischen Volkspartei hat be-
flossen, eine Abänderung der Notverordnung zu fordern, der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einer schließung die Abänderung der Notverordnung verlangt.
Der Eesamtvorstand der Wirtschaftspartei fordert in einstimmig angenommenen Entschließung die sofortige
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mer. Gleichnisse W | L. Bertelsmann.
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uralten Eebärdei brr wer, Zorn und Haß, w , Eine Silbermappt. niä für das evangelische Hw
Berufung des Reichstages und die Aufhebung der Notverordnung sowie die sofortige Ausrollung des Reparationsproblems mit dem Ziele der Einstellung sämtlicher Tributleistungen.
Nach einer Meldung eines sozialdemokratischen Blattes iall sich der Reichskanzler unter gewissen Voraussetzungen mit einet Beratung der Notverordnung im Ausschuß einverstanden erklärt haben.
Nach dem Bericht der Reichsanstalt für Arbeitslosenvcrsichc- miig wurden am 31. Mai 4 067 000 Arbeitslose gezählt. In ter zweiten Maihälste hat die Arbeitslosigkeit sich um 144 000 rcrringert.
Die wirtschaftliche Lage, die sich für Deutschland aus der Notverordnung und den Besprechungen in Chequers ergibt, fin-
ict in Presse greifen
In
Paris beweist, will, einem
taube Ohren. Die Reaktion der französischen daß Frankreich nichts begreift und nichts bc-
halbamtlich römischen Bericht wird der Plan
an Klein in Gießen
nds 8$ Uhr agengasse)
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tesiirwortet, daß die Tributgläubigcr Deutschlands sich für eine Streichung der Differenz zwischen Kriegsschulden und Tributen crssprcchcn mögen.
Im Hauptausschuß des Preußischen Landtages wurde der evangelische Kirchcnvcrtrag bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen.
Einer Berliner Blättermeldaing zufolge sollen Verhand- Ivngcn über einen Zusammenschluß der Volkskonservativen, der -taatspartci und der Deutschen Volkspartei cingcleitet worden sein.
Zwischen dem Reich und der Rcichsbank sind Besprechungen über die Ausnahme eines neuen Ucbcrbrückungskredils in Höhe non 250 Millionen auf mehrere Monate durch das Reich er- üffnet worden.
Der Vorstand des Kyffhäuserbundes erhebt gegen die Zulassung des Remarque-Films für geschlossene Veranstaltungen schärfsten Einspruch.
Der am 17. Mai ncugewählte Oldenburgische Landtag wählte in seiner ersten Sitzung den nationalsozialistischen Kandidaten Sichler mit 34 von 48 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten.
Frankreich hat Oesterreich seine Finanzhilfe angeboten, wenn die Wiener Regierung aus die Zollunion verzichtet und weitere Zusicherungen volkswirtschaftlicher Natur macht.
Die italienische Regierung hat bem Vatikan ihre Antwort zu der Bcschwerdenote des Papstes über die Ausschreitungen kegcn die katholische Aktion übermittelt, in der die Regierung ihrerseits Protest gegen die Verletzung des Konkordats durch icn Vatikan erhebt.
Nach Pariser Meldungen sollen Reichskanzler Dr. Brüning und Reichsaußenminister Dr. Curtius eine Reise nach Paris planen, um die in Chequers ftattgefunbene Aussprache fort- rusetzen.
In London gilt es für wahrscheinlich, daß der Besuch Mac Donalds und Hendersons in Berlin nicht vor August, aber noch ror der Ceptembertagung des Völkcrbundsratcs erfolgen wird.
Der amerikanische Schatzsekretär Mellon hat sich am Mittwoch auf der „Mauritania" nach Europa eingeschifft.
Aus Washington wird gemeldet, daß die „Europareise" des Staatssekretärs Stimson keineswegs mit einer neu einzubcrufcn- ben Reparationskonfcrcnz in Verbindung stehe.
Der ehemalige amerikanische Botschafter in Berlin, Hough- 'on, erklärte sich für die Revision des Poungplans und wandte iitf) dagegen, daß Deutschland die Zahlung einer phantastischen Summe angeforbert werde, die jenseits aller Zahlungsmög- ächlciten liege.
Donnerstag auf Freitag, sich für die Ginberufung des Reichstages cinzufetzen. Wenn der Reichsaußenminister Dr. Curtius die Sitzung der Reichstagsfraktion unter Leitung Dingeldeys frühzeitig verließ und sich an der Abstimmung nicht mehr beteiligte, so ist das ein Zeichen, daß eigentlich das Tischtuch zwischen Curtius und seiner Partei so gut wie zerschnitten ist. Wie liegen nun die Dinge zur Zeit? Der Kanzler ist in Neudeck, die Parteien verhalten sich abwartend. Der Vorhang über dem nächsten Akt unseres sehr temperamentvoll gespielten inner- politischen Dramas wird sich erst am Dienstag heben, wenn der Aeltestenausschuß des Reichstags zu seiner entscheidenden Sitzung zusammenkommt. Hier wird um die Frage gestritten:
Ermlltzègungsmöglichteiten
bei der hoff. Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1931.
Die Hessische amtliche Pressestelle zu Darmstadt, Rhein- straße 15, (Tel. 2596), teilt darüber unterm 11. Juni 1931 folgendes mit:
Folgende Befreiungs und Ermäßigungsmöglichkeiten bestehen, wie das Finanzministerium mitteilt, bei der hessischen Conder,acbäudesteucr für das Rechnungsjahr 1931:
i. Nach Art. 2 Abs. 2 EGG.: Herabsetzung des Steuerwerkes auf das Zwanzigfache der Fricdensmictc, falls die Fricdensmietc weniger als 5 v. H. des Friedenswertes beträgt. Nur in den Fällen, in denen die Fricdensmietc nur durch Schätzung festgesetzt wird, darf sie nicht mit weniger als 3 v. H.
des
a)
Reichstagseinbcrusung oder nicht?
Der Kanzler hat nach seiner Rückkehr nach Berlin gen mit den Fraktionsführern vorgesehen, und er entsprechenden Vollmachten des Reichspräsidenten
Besprcchun- wird — die
in
Mappe — keinen Zweifel darüber aufkommcn lassen, zu tun gedenkt, wenn wirklich eine Mehrheit für die
tagseinberufung zustandckommt.
Herr Brüning kann zweierlei seinen Rücktritt, was aber lediglich Natur angesehen werden muß, da nung durch Hern von Hindenburg
machen: erstens er
seiner was er Reichs-
erklärt
als eine Geste rein formaler seine sofortige Wicdererncn-
fraglos ist, oder er
Reichstag sofort auf, ehe überhaupt das Plenum zum mentrilt kommt.
Wenn es zur Reichstagsauflösung kommt, gewinnt
last den Zusam-
die Re-
gicrung immerhin etwa acht Wochen Zeit, bis nach den Wahlen einschließlich der sich anschließenden Pause, bevor das Plenum zur Arbeit zusammenzutreten in der Lage ist. Daß es sich bei der ganzen Beurteilung der augenblicklichen innerpolitischen Verhältnisse um Kombinationen handelt, muß zugestanden werden. Einer Auffassung aber glauben wir doch als irrig ent- gegentreten zu müssen, nämlich der, daß der Reichskanzler un-
ter dem Eindruck worden sei und rechnen müsse.
Brüning hat
des Ansturmes der Parteien amtsmüde ge- man unter Umständen mit seinem Rücktritt
die Aufrollung der Tribut frage in Chequer
in die Wege geleitet, ein Wechsel auf dem Posten de-- Reichskanzlers würde unsere Schwierigkeiten nur vermehren. Außerdem ist nicht anzunehmen, daß Brüning, der alte Feldsoldat, in diesem Augenblick desertieren und die Dinge treiben lassen wird. Es könnte uns nicht Schlimmeres begegnen, als gerade jetzt den Kampf um eine Nachfolgerschaft Brünings in die Wege zu leiten.
Auch die Umbildung des Kabinetts steht jetzt noch in weitem Felde. Brüning hält an seinen Mitarbeitern fest und wird sich kaum von diesem Standpunkt abdrängen lassen. Mit Spannung sieht die Oeftentlichkeit der bereits angekündigten Rede des Kanzlers auf dem Zentrumsparteitag in Hildesheim entgegen. Man rechnet damit, daß er seine Rede nicht nur für seine Parteigenossen bestimmt hat, sondern daß sie auch einen Appell an das gesamte deutsche Volk enthalten werde.
Überall Broteste gegen die Notverordnung.
Tagung Mainz, samtvorstand Mainz seine
der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer.
In den Tagen vom 9. bis 11. Juni hielt der der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer Hauptvorstandssitzung ab. Die Beratungen
Gein bc-
jeböftigten sich u. a. mit Etats- und Laufbahnfragen, Dienstdauervorschriften, Tarifverhandlungen und sonstigen Berufs- fragen. In einer einstimmig angenommenen Entschließung wird gegen die neue Notverordnung der Reichsregierung schärfster Widerspruch erhoben, da sic überspannt und unsozial sei.
Gewerkschaftsring lehnt die Notretordnung ab und fordert ihre sofortige Revision!
Der Vorstand des Eemcrkfchaftsringes lehnt die Notverordnung der Reichsregierung vom 5. Juni 1931 ab, da sie in einseitiger und unsozialer Weise von den Arbeitnehmern unerträgliche Opfer fordert, ohne daß auch nur annähernd die leistungsstarken Schichten unseres Volkes -u gleichen Lasten verpflichtet sind. — Deshalb wird der Gewerkschaftsring die Revision der Notverordnung fordern und beauftragt seinen Wirtschafts- und sozialpolitischen Ausschuß, seine Revisionsforderung durch eine kritische Stellungnahme im einzelnen zu begründen, die in den nächsten Tagen der Reichsregierung überreicht werden soll.
Kursrückgänge an der Börse!
Die Berliner Börse eröffnete am Freitag bei wc:tcren umfangreichen Liquidationsocrkäufcn des Auslandes und des Publikums angesichts der Zuspitzung der inncrpolitischen Lage in matter Verfassung und 3 bis 6 v. H. unter den Vortags- turien _ Die Rcichsbank hatte am Teilenmarft ihren schwersten Tag zu bestehen. Die Anforderungen gingen weitaus über das bisherige Maß hinaus. Man jckätzt die Abgaben der Reichsbank auf 50 Millionen Reichsmark, doch dürfte dieser Betrag eher zu niedrig gegriffen sein.
b)
Friedenswertes anuenommen werden.
2. „Art. 4": Steuerbefreiung:
Für Gebäude und Gebäudeteile, die im Eigentum öffentlicher Körperschaften stehen und für öffentliche oder für gemein nützige, mildtätige, ethische oder religiöse Zwecke benutzt werden:
für Gebäude und Gebäudeteile, die im Eigentum inländischer Personenvereinigungen und Vermögensmasten stehen, sofern diese unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen, ethischen oder religiösen Zwecken dienen, und vorausgesetzt, daß der Grundbesitz für diese Zwecke benutzt wird: sofern nicht schon a oder b Anwendung finden: für Gebäude oder Gebäudeteile, die im Eigentum des Reiches, des Staa tcs, der hessischen Provinzen, Kreise, Gemeinden, der evan gelischen und katholischen Kirche, der rechtsfähigen Religion? Gesellschaften sowie der überwiegend für die Gememdcangehö eigen bestimmten gemeinnützigen Anstalten und Stiftungen stehen und die unmittelbar dem öffentlichen Dienst, dem öffent liehen Gottesdienst, der öffentl. Totenbestattung, dem öffentlichen Unterricht und der geistigen Fortbildung, der Armen-, Kranken- und Waisenpflege, der Strafrechtspflege und der
Fürsorge für Besscrungsbcdürftige dienen.
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Buchstabe a—c |mb nicht gegeben, soweit der (Hrunvbesttz TOohn- zweckcn oder werbenden Zwecken dient.
3. ^ach Art. 5 EGG :
a) Herabsetzung des Steucrwcrtes auf die Hälfte bei ^Teubautcn oder durch Umbau oder Einbau neu geschaffenen Gebäudeteilen, falls sie nach dem i. Juli 1918 bezugsfertig bergestellt und zu ihrer Erstellung Beihilfen aus öffentlichen OTTit- teln gewährt worden sind:
b) Steuerbefreiung der unter a genannten Gebäude oder Gebäudeteile, falls entweder Beihilfen aus öffentlichen NTitteln nicht gewährt worden sind oder falls über das gewährte Bau darlehen erst nach dem 13. Februar 1924 verfügt werden konnte.
4. „Art 6 Abs. ia": Steuerbefreiung für Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 70 Quadrat meter, die bis zum i. 3U^ 1918 einschließlich bezugsfertig hergestellt, zu diesem Zeitpunkt nicht oder mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedenswertes belastet waren und die ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden. Die Bedingung wegen des Flächeninhalts gilt als erfüllt, wenn der Friedenswert den Wert von 4000 NTk. nicht übersteigt.
5. „Art. 6 Abs. ib": Herabsetzung der staatlichen und kommunalen Steuer um ^ ihres Normalbetrags, sofern die Belastung eines Einfamilienhauses am 1. Juli 1918 mehr als 20 v. H. des Friedenswertes betragen hat und die übrigen unter 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Nach Art. 7 Abs. i CGG: Bei vor dem 14. Februar 1924 eingetragenen privatrechtlichen wertbeständigen Lasten gemäß der Verordnung über die Eintragung von Hypotheken in ausländischer Währung vom 13. Februar 1920 oder dem Gesetz über wertbeständige Hopolhcken vom 23. Juni 1923: Auf Antrag Erstattung der Steuer in Höbe des Geldbetrags, der dem Wert der aus der Last sich ergebenden lfd. Geloverpflichtung ent spricht. Das Gleiche gilt für die aus der Umwandlung einer schweizerischen Goldbopotbek entstandenen Frankengrundschulden.
7. „Art. 7 Abs. 3": Herabsetzung der staatlichen und kommunalen Steuer, wenn das Grundstück am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet oder mit nicht mehr als 30 0. H. des Friedenswertes dinglich privatrechtlich belastet war. Die Höhe der Steuerermäßigung ist von dem Grad der Belastung (unbelastet, Belastung bis zu 10 5. H., bis zu 20 v. H., bis zu 30 v. H.) abhängig.
In Ansehung der Belastungsgrenze werden diejenigen Goldmarkbeträge auf Antrag berücksichtigt, die nach dem 31. December 1918 auf den Goldmarkbetrag der an diesem Daae bestandenen privatrcchtlich-dioglichen Last abgetragen worden sind, soweit die Abtragung mehr als 2.5 0. H. des Golomarkbetraas der Last am 31. December 1918 beträgt.
8. „Art. 9 Abs. 1": Ermäßigung der Steuer, soweit sie auf die Wohnzwecken dienenden Gruudstücksteile entfällt,
a um 40 0. H. wenn der ungekürzte Friedenswert (vergl. Ziffer 1) für alle von dem Steuerpflichtigen zu versteuernden Gebäude zusammen höchstens 4000 NTark beträgt,
b) um 20 v. H., wenn der gesamte ungekürzte Friedenswert wie bei a mehr als 4000 NTark, aber höchstens 6000 NT. beträgt.