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Nummer 63
Samstag, den 8. August 1931
44. Fahrg
Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile aaswärt» 24 Psg^ total 12 Pfg., die 90 mm breite Rellame-Petitzeile 96 Vfß Platz. Vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt, Für Dollklischee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung
Gießen. 2L
Gutscheine für Wohlfahrts- und Rentenempfänger.
Itzehoe. Wie der Itzehoer Magistrat am Freitag mitteilte, sieht sich die Stadt wegen Mangels an Zahlungsmitteln gezwungen, an die Wohlfahrts- und Rentenempfänger zunächst Gutscheine auszugeben.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Bezugspreis 2,40 J< vierteljährlich frei ins Haus.
Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rück- sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Druck und Verlag von Albin Klein in Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage Fernsprecher Nr. 2525 und 2526.
Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a.
München. Die Pressestelle bei der Reichsleitung der NS. DAP. veröffentlicht zum Volksentscheid in Preußen einen Auf
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Heft 1: Wandern, Turnen', ieft 2: Torheiten m tâg-
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Hießener Jettung
Politische Rundschau.
Die Verordnungen der Reichsregierung zur Erntefinanzie- rung werden voraussichtlich am Samstag veröffentlicht werden.
Am Mittwoch wurde im Haager Fricdenspalast das öffentliche Verfahren im Rechtsstreit um die Grundlagen der deutsch- österreichischen Zollunion beendet.
Die Verhandlungen über eine zeitweilige Fortführung der deutschen Sachlieferungcn auf Reparationskonto werden am 11. August in London wieder ausgenommen.
In den nächsten Tagen werden ausführliche Durchführungsbestimmungen zur Steueramnestie veröffentlicht werden.
Der Hauptausschuß der führenden amerikanischen Bankiers erklärte sich einstimmig mit den ihm vom Unterausschuß unterbreiteten Empfehlungen einverstanden.
Die Federal Reservebank von Newyork hat am Donnerstag beschlossen, den amerikanischen Anteil an dem 100-Millioncn- Dollar-Reichskredit der Reichsbank für drei Monate zu verlängern.
Die französischen Banken haben dem Vorschlag der Unterkom- mifjion zugestimmt, der eine Verlängerung der französischen Kredite in Deutschland um drei Monate vorsieht.
Der erste Tag des normalen Zahlungsverkehrs brachte fast durchweg wieder den üblichen normalen Bankenverkehr. Fast durchweg haben die Einzahlungen die Abhebungen überwogen.
Um einer Beunruhigung der Öffentlichkeit vorzubeugen, wird vom Reichsfinanzministerium ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Gelder für die am 10. August fällige zweite Rate der Beamtengehälter dem Rcichssinanzminifterium restlos yir Verfügung stehen.
Der Vorstand des Deutschen und des Preußischen Städtctagcs hat beschlossen, angesichts der schweren Finanzlage der Städte die diesjährige Hauptversammlung ausfallcn zu lassen.
Das Wochenblatt „Reichslandbund", Organ der gleichnamigen Organisation, ist von der preußischen Staatsregierung auf drei Wochen verboten worden.
Die Ernennung des Unterstaatssekretärs Francois Poncet zum französischen Botschafter in Berlin wird offiziell nach Schluß des nächsten Ministerrates, der um den 20. August herum statte findet, bctanntgcgeben werden.
Das amerikanische Marincbauprogramm für das Rechnungsjahr 1933 sieht Ausgaben für Neubauten im Betrage von 130 Millionen vor.
Nach einer Meldung aus Algeciras ist dort plötzlich der Generalstreik ausgcbrochen. In Cadiz find die Bäcker in den Streik getreten.
Die beiden amerikanischen Flieger Herndon und Pangborn sind am Mittwoch in Tokio gelaudet.
Das Berliner Polizeipräsidium hat die für Samstag, den 8. August, abends angemeldcte Stahlhelm-Kundgebung für den Volksentscheid im Berliner Lustgarten verboten.
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Wabldemagogie des Preußenkabinettes.
Die preußische Staatsregierung hat am Donnerstag durch die zuständigen Regierungsstellen den preußischen ZeUungen eine Kundgebung gegen den Volksentscheid in Preußen zugestellt, deren Veröffentlichung den preußischen Zeitungen auf Grund der Notverordnung vom 17. Juli auf der ersten Seite, an erster Stelle und in Fettdruck, in der nächsten Nummer zur Pflicht gemacht wird.
Hier liegt ein ganz grober Mißbrauch der Notverordnung vor, ein Mißbrauch zu Zwecken des Wahlkampfes der noch dadurch verschärft wird, daß die Preußenregierung in ihrem Aufrufe nichts unterlassen und nichts vergessen hat, was die ohnehin mit Zündstoff geladene innerpolitische Atmosphäre noch weiter mit Zündstoff laden könnte. Die Kundgebung der Preu- ßenregierung ist ein demagogischer Mißgriff der gefährlichsten Art.
Schon heute muß feierlich und in aller Form festgcstellt werden: die letzte Verantwortung für die jedes Maß überschreitende Zuspitzung der politischen Spannungen in Preußen trägt das Preußcnkabinctt.
Ein Aufruf der NESW zum Volksentscheid.
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ruf, in dem es u. a. heißt:
Entscheidung in Preußen ist Entscheidung für das Reich. Preußische Nationalsozialisten, mit unbegrenztem Vertrauen schaut das nationale und schaffende Deutschland auf euch. Treibt die Säumigen, rüttelt die Müden auf, gebt den Hoffnungslosen wieder den Glauben an den Siog. Mögen sie euch das geschriebene Wort verbieten, den Geist können sie nicht zwingen. Mit euch ist der Lebenswille und das Recht der Nation. Mit euch ist Deutschland. Nehmt eure heilige Pflicht, unermüdlich Stunde für Stunde für eure Ueberzeugung zu kämpfen und zu merben nicht als Bürde, sondern als eine ehrenvolle Aufgabe. Denkt und fühlt in diesen Tagen nichts anderes als das was euer deutsches Gewissen und die Verantwortung vor der Nation euch vorschreiben. Stellt euer ganzes Sein und eure ganze Krast in den Dienst der großen Sache. Tragt den preußischen Ad er zum Siege, damit Deutschland aufersteht. Der Glaube versetzt Beuge, aber der Wille zerbricht Ketten.
Der Stahlhelm an Preußens Wähler und Wählerinnen!
Die am Volksentscheid beteiligten Bünde, Parteien und Organisationen veröffentlichen folgende Erklärung und bitten die Zeitungen aus Gründen der Loyalität, ihr ebenso wie der Kundgebung der preußischen Regierung Raum zu geben:
„Sämtliche Zeitungen, 2500 an der Zahl, sind unter Berufung auf die Pressenotverordnung des Reichspräsidenten vom 17. Juli gezwungen worden, eine Kundgebung der preußischen Regierung an Preußens Wähler und Wählerinnen gegen den Volksentscheid zu veröffentlichen. Es gibt kein verfassungsmäßigeres und demokratischeres Mittel des politischen Kampfes als die Befragung des Volkes in einer politischen Angelegenheit von Bedeutung. Um dieses verfassungsmäßige Mittel zu bekämpfen und eine dem Volkswillen nicht mehr entsprechende Regierung zu schützen, wird die Pressefreiheit, dieses höchste Gut eines freiheitlichen Staates, vernichtet. Ein besserer Beweis für die Notwendigkeit dieses Volksentscheides konnte nicht erbracht werden.
Eine sachliche Erwiderung auf die von parteipolitischen Erwägungen diktierte Kundgebung der preußischen Regierung erübrigt sich in diesem Augenblick der Entscheidung. Mr sind überzeugt davon, daß nicht nur unsere bisherigen Anhänger in Stadt und Land, die durch derartige parteipolitische Kundgebungen nicht schwankend gemacht werden können, sondern daß darüber hinaus alle wirklich freiheitlich denkenden Männer und Frauen auf diese Vergewaltigung der Meinungsfreiheit die einzig mögliche würdige Antwort geben: Ja! Der Preußische Landtag ist auszulösen."
Genfer Ratstagung.
Genf. Die Tagesordnung der am 1. September beginnenden 64. Tagung des Völkerbundsrats ist vom Völkerbundssekretariat amtlich veröffentlicht worden. Der Präsident der Tagung ist der polnische Außenminister Lcrroux. Auf der Tagesordnung steht in erster Linie das deutsch-österreichische Zollabkommen. Die Tagesordnung weist darauf hin, daß das Gutachten des Haager Gerichtshofes, das Ende August erwartet wird, unverzüglich dem Rat unterbreitet würde. Sodann wird von neuem die große politische Beschwerde der Reichsregierung gegen Polen wegen der Lage in Oberschlesien behandelt werden. Hierbei werden alle oberschlesischen Fragen und die deutsch-polnischen Beziehungen von neuem aufgerollt werden.
2,75 Millionen Arbeitslose in England.
Die Arbeitslosigkeit in England hat in den letzten Wochen weiter zugenommen. Nach der neuesten Statistik ist die Arbeitslosigkeit bereits auf 2,75 Millionen Personen angewachsen, Die Zunahme in den letzten zwei Monaten macht allein eine Viertelmillion aus. Die Arbeitslosigkeit umfaßt gegenwärtig 22,6 Prozent, also mehr als ein Fünftel aller versicherten Arbeiter Englands.
Kinderschicksal in Rußland.
Don gewisser Seite wird stets behauptet, daß in Rußland von Staats wegen ungeheuer viel für die Heranwachsende Jugend getan werde. Man pocht auf den Ausbau des Mütter- und Kinderschuhes, des Schulwesens, der Hygiene. Wie sicht es aber in Wirklichkeit aus?
Das gesamte russische Schulwesen hat seit dem Vorjahr eine grundlegende Aenderung erfahren, die auf eine Einspannung des Kindes in die Fabrikarbeit hinzielt. Nach den amtlichen Richtlinien haben die Kinder vom 8. Lebensjahr an in Fabriken zu arbeiten, an die die Schulen angeschlossen sein müssen. Angeblich sollen die Kinder am laufenden Band ausgebildet werden. Tatsächlich aber geht der russische Staat in steigendem Maße zur Ausbeutung der Kinderarbeit über. In vielen Betrieben gibt es richtige Kinderbelsgschaften, vor allem in den staatlichen Textilfabriken. Auch zum Sammeln von Abfällen und Industrierohstoffen, zur Feldarbeit werden die Kinder herangezogen.
Viel schlimmer noch als diesen Kindern, um die der Staat sich kümmert, geht es denjenigen, die nicht von der Staatsaufsicht erfaßt werden. Es gibt in Rußland etwa 2 000 Kindergärten, von denen sich neun Zehntel in den Städten befinden. Rund 20 Millionen Kinder unter 8 Jahren sind den Eltern überlassen und müssen in ihren elenden Ernähr- ungs- und Wohnverhältnissen leben. Da die Schulen nicht ausreichen, werden nur privilegierte Kinder ausgenommen: Kinder von Gewerkschaftlern, Parteimitgliedern, Cowjetange- stellten und kollektivierten Bauern. Die anderen wachsen ohne Schulbildunig auf.
Aus dem Heer dieser Kinder haben sich Horden gebildet, die bettelnd und stehlend das Land durchziehen. Nach der Statistik sind es etwa 300 000, nach der Angabe der Witwe Lenins, Frau Krupskaja, drei- bis viermal soviel. Not, Elend und Hunger treiben sie auf die Derbrecherbahn.
Wie wird es da um Rußlands Zukunft bestellt sein?
Wirtschaftskrise und Hausbeiik.
Es hagelt Diotoerorbnungcn! Seit dem 13. Juli 1931, dem Tage, an welchem eine der größten deutschen ^Zanken, die Darmstädter und DtationalbanF, ihre Schalter schloß, trifft die Reichsregierung fast Tag für Tag gesetzgeberische Ncaßnahmen, um die Geldkrise zu überwinden, um das deutsche Krcöitsnsscm aufrechtzuerhalten, um den Zusammenbruch der deutschen Wirt» schaft abzuwenden und um das deutsche Volk in allen seinen Schichten vor neuem Elend uno neuer Not zu bewahren. Ohne Zweifel sind all die scharfen ZITaßnabmen, die aus der schwersten Krise, welche die deutsche Wirtschaft und das deutsche Volk jemals zu überwinden hatten, heraus geboren sind, nicht frei von Unzulänglichkeiten und Härten, die aber jeder verantwortungsbewußte deutsche Staatsbürger vorübergehend gern mit in Kauf nimmt, wenn es nur gelingt, die Krise der Gegenwart erfolgreich zu überwinden. Aufgabe der führenden Spitzenverbände ist es aber, an der Lösung der schwierigen Probleme, die jetzt jciyr Tag mit sich bringt, mitzuarbeiten und der Reichsregierung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Denn das eine ist doch sicher, daß wir nur dann wieder aus der Tiefe empor gelangen können, wenn wir alle während dieser Krise Ruhe und Nerven behalten. Wenn jemals das lWort: „Ruhe ist Die erste Bürgerpflicht" galt, so dürfte es in der Gegenwart sein. Die Reichsregierung hat aber ihrerseits die Pflicht, begründete Vorschläge zur Abänderung ihrer Notmaßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Auch der Zentralverband Deutscher Hausund Grundbesitzervereine bat bereits verschiedene Abänderungsvorschläge gemacht, hat sich in verschiedenen Eingaben an die Reichsregierung gewandt, um DIZilbcrungcn der Härten, die sich aus den letzten Notverordnungen für den Hausbesitz ergeben, zu erwirken.
Unbilligkeiten für, den Hausbesitz ergeben sich ohne Zweifel aus der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten vom 18. Juli 1931, welche die Auszahlung von Dienstbezügen in zwei Raten regelt und in ihrem § 7 bestimmt, daß die Rechtsfolgen, die wegen der Nichtzahlung oder nicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eintreten, als nicht eingetreten gelten, sofern ein Schuldner durch die auf Grund der Notverordnung veränderte Zahlungsweise ohne sein Verschulden verhindert wird, eine fällige N^ietzahlung zu leisten. Diese einseitige Regelung für nicht pünktlich geleistete Miet» Zahlungen zugunsten der Mieter ist unzulänglich. Es ist nur ein Gebot der Gerechtigkeit, wenn der Hausbesitz gleichfalls gegen die Rechtsfolgen nicht rechtzeitig gezahlter Hypothekenzinsen, Steuern, Betriebskosten usw. gegenüber dem Schutz nicht rechtzeitig geleisteter Mietzinszahlungcn geschützt wird. Ein solcher Schutz ist um so erforderlicher, als auf Grund der neuen notverordneten Steuereintreibungsvorschriften bei nicht pünktlicher Abführung der Steuern Verzugszuschläge bis zu 120 Prozent bezahlt werden müssen. Der Zentralverband hat die Reichsregie- rung deshalb in yner Eingabe gebeten, entsprechend dem § 7 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Auszahlung von Dienstbezügen unverzüglich eine dahingehende Regelung zu treffen, daß ein Schuldner, der durch die veränderte ZakRungsweise gebindert wird, fällige Hypotbeken- zinsen und Steuerzahlungen rechtzeitig zu leisten, von den Rechtsfolgen der Nichtzahlungen oder nicht rechtzeitigen Zahlungen befreit wird. Da aber auch die große Gefabr besteht, daß die Mieter bei der ersten Auszahlung ihrer Dienstbezüge die Miete nicht bezahlen uns daß sie nach der zweiten Auszahlung nicht mehr über die dazu erforderlichen Mittel verfügen, bat der Zen- tralvcrband, nicht zuletzt im Interesse der ^Nieter selbst bei der Reichsregierung beantragt, zu bestimmen, daß die Empfänger von Dienstbezügen die Miete entsprechend der erhaltenen Bezüge zahlen müssen.
Auch auf dem Gebiete der Zwangsversteigerung von Grundstücken sind infolge der jetzigen Krisenlage und der Maßnahmen der Notverordnung über den Zahlungsverkehr Verhältnisse entstanden, die zu einer großen Unsicherheit bei den Interessenten wie bei den Gerichten geführt haben. Der (Yoroerung, wegen der allgemeinen Zahlungssperre und wegen des Mangels an Zahlungsmitteln die Grunostücksversteigerungstermine auszusetzen, haben nämlich die Zwangsoersteigerungsgerichte nicht entsprechen zu können geglaubt. Die Folge davon ist nun, daß die Interessenten, die infolge der Notverordnung die für die Abgabe eines Gebotes meist erforderlichen Sicherheitsleistungen nicht haben beschaffen können, teilweise überhaupt nicht zu den Terminen erschienen sind. Dadurch können aber außerordentlich schwere wirtschaftliche Schädigungen entstehen. Die Reichsregierung ist sich dessen bewußt Aber die in der Dritten Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen vom 18. Juli 1931 im Art. HL § 2 getroffene Anordnung reicht zur Beseitigung der Recbtsunsicl>erbeit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Scbäsigungen für Gläubiger und Schuldner nicht aus. Nach wie vor droht die Gefahr, daß durch das Fernbleiben der Nächstinteressierten von den Zwangs- versseigerungsterminen große Vermögenswerte verschleuoert werden. Ilm für die Zeit Oer augenblicklich schweren Wirtschaftskrise den Verlust von Vermögenswerten zu vermeiden, hat der Zentralverband in einer weiteren Eingabe die Reichsregierung gebeten, im Vdege der Notverordnung unverzüglich anzuordnen, daß alle Zwangsversteigerungen von Grundstücken bis auf weiteres eingestellt werden. Das Recht des Schuldners, während dieser Auszahlungsfrist die Zwangsverwaltung zu beanfraaen, soll durch eine solche INaßnahme unberührt bleiben. Im In-