Mittwoch, den 4. Februar 1930.
„Gießener Zeitung"
Nr. 10
Lokales.
Nocturno.
Die Nacht liegt schwer auf der schwarzen Erde. Der Lärm des Verkehrs verebbt. Manchmal brandet noch eine Lärmwelle von einer der Hauptstraßen herüber. Die Hälfte der Straßenlaternen ist längst erloschen. Die andere Hälfte verbreitet ein ungewisses Licht.
Dor einem Hause steht eine Gruppe von Menschen. Stumm. Das Haus ist ein Krankenhaus. Aus drei gerieften, ungeschütz- ten Fenstern fällt das Licht auf die Straße. Eine umhüllte Bogenlampe schüttet weißes Licht in Bündeln auf einen Tisch. Den Tisch — es ist der Operationstisch — sieht man nicht, man ahnt ihn nur. Drei Krankenschwestern stehen um den Tisch. Ihre Gesichter sind weiß verhüllt wie die der Nonnen, aber von unten bis zur Nase. Von oben bis zu den Augen. Wachsbleich erscheinen ihre Züge, soweit man sie sieht. Der Arzt, ein älterer Herr mit grauem Vollbart, tritt an den Tisch. In seinen Händen, die in Gummihandschuhen stecken, hält er blitzende Instrumente. Zwei Schwestern beugen sich über den Tisch.
Niemand in der Menschengruppe aus der Straße rührt sich. Eine so späte Operation, das heißt: Kampf mit dem Tode, Kampf für das Leben. Es ist, als schütte sich das Licht immer stärker über den Tisch aus. Zuweilen geht eine der weißverhüllten Schwestern zu dem Instrumentenschrank.
Ein Windstoß segt durch die Straße. Treibt ein entfaltetes Papier vor sich her. Dann ist wieder alles still.
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Zu öffentlichen Versammlungen.
Das Polizeiamt weist aus folgendes hin:
In letzter Zeit ist wiederholt beobachtet worden, daß Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung Spazierstöcke mit sich führten. Wir verweisen auf den § 11 des Neichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908, wonach niemand in einer öffentlichen Versammlung oder in einem Auszug, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattsindet, bewaffnet erscheinen darf.
Gemäß Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 19. Juli 1927 zu Nr. M. d. I. 26 782 gelten als Waffen im Sinne des § 11 des Vereinsgesetzes alle Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung zu eigener Zufügung gefährlicher Verletzungen beim Angriff oder der Verteidigung gebraucht werden. Demnach sind Stöcke, Knüppel, Gummiknüppel, Schlagringe, Stahlruten, Spiralfedern und Spaten als Waffen im Sinne des § 11 des Vereinsgesetzes anzusehen.
Wir haben unsere Beamten angowiesen, auf die angeführten Bestimmungen genau zu achten.
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Für Ladeninhaber und Gast- und Schankwirte.
Vom Polizeiamt wird uns geschrieben:
Es ist festgestellt, daß immer noch ein Teil der Gewerbetreibenden den Bestimmungen des nachstehend abgedruckten § 15a G.O. trotz wiederholter Aufforderung noch nicht nachgekommen ist. An die in Frage kommenden ^Gewerbetreibenden ergeht deshalb nochmals die Aufforderung, die vorschriftsmäßigen Aufschriften bis spätestens 20. Februar 1931 anbringen zu lassen, widrigenfalls unnachsichtlich Anzeige gegen die Säumigen erhoben wird.
Weiter wird darauf hingewiesen, daß der Vorname ausgeschrieben werden muß, und zwar bei mehreren Vornamen der Rufname.
§ 15 a.
Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an' der Außenseite oder am Eingänge des Ladevs oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.
Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen: ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.
Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Ramen der persönlich hastenden Gesellschafter gilt, was in betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist.
Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wäre, so genügt es, weny die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligten anordnen.
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Hütet Arzneien vor Kinderhänden.
Einer kranken Frau waren zur Beruhigung starkwirkende Tropfen vom Arzt verordnet. Eines Nachmittags will sic von den Tropfen nehmen, zählt die vorgeschriebene Anzahl in ein Glas mit Wasser und wird dann plötzlich abberufen. Sie stellt das Glas mit der Arzneiflasche auf den Tisch. Das spielende Kindchen hat gesehen, wie die Mutter die Tropfen gezählt hat, klettert nun auf den Stuhl und machts der Mutter nach, zählt immer mehr Tropfen ins Glas und spielt dann weiter. Die ahnungslose Mutter kommt zurück, trinkt das Glas aus und stirbt, weil sie nun das Gift in zu starker Dosierung einnahm. Dieser Fall hat sich vor wenigen Wochen in einer Stadt Schleswig Holsteins ereignet. Er zeigt aufs neue, wie notwendig es ist, Arzneien stets vorsichtig aufzubewahren, so daß Kinderhände nicht damit spielen können. Man glaube auch nicht, daß durch sog harmlose Arzneimittel Unglücksfälle nicht passieren können. Arzneimittel jeglicher Art sollen stets sorgfältig unter Verschluß gehalten werden. Wie oft ist cs nicht schon vorgekommen, daß Kinder mit herumliegenden Arzneitabletten oder Kräutern gespielt, davon genascht haben und dann bedenklich erkrankt sind. Man frage lieber den Aporhcker, wenn man im Zweifel ist.
* Lchrstellensuchc im Handwerk. Viele der an Ostern aus der Schule kommenden jungen Leute beabsichtigen, ein Handwerk zu erlernen und suchen nach einer passenden Lehrstelle. Eltern und Vormündern seien dabei zur Vermeidung von Nachrcilen dar auf hingewiesen, daß nicht in jedem beliebigen Handwerksbetrieb
Lehrlinge angeleitet werden dürfen, sondern nur dort, wo der Inhaber oder sonst jemand im Betrieb die Meisterprüfung abgelegt hat, oder ihm auf Grund der Übergangsbestimmungen zur Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Mai 1908 die Anlei- tungsbesugnis ausweislich einer Urkunde des zuständigen Kreisamts verliehen worden ist.
* Selbstmord. Gestern früh ließ sich auf der Main-Weser- bahn, Strecke Gießen— Marburg, zwischen den Stationen Lollar und Friedelhausen der 16 Jahre alte ^Vürolehrling Fritz Müller von hier von einem Zug überfahren. Der junge Mensch, der schon seit gestern mittag vermißt wurde, fand unter den Rädern des Zuges einen schrecklichen Tod. Die Leiche war völlig zerstückelt. Was ihn zu der Tat bewogen hat, ist nicht bekannt.
* Stenographenprüfung. Die Geschäftsstenographenprllfung ist auf Sonntag, den 15. März, vormittags 9 Uhr, in der Mittelschule 2, zu Darmstadt, festgesetzt worden. Die Prüfung kann nur in Einheitskurzschrift, und zwar in den Geschwindigkeits- stufen von 120 Silben ah, abgelegt werden.
* Wohltätigkeits-Konzert. Am Donnerstag, dem 5. Februar, abends 8 Uhr, findet im Cafe Leib zum Besten der Winterhilfe 1930 31 ein großes Militär-Streichkonzert des Musik- korps des hiesigen Bataillons unter Leitung von Obermusikmeister Löber statt.
* Aus dem Stadttheater. Heute abend, 8 Uhr, wird als 17. Mittwoch-Abonnements-Vorstellung „Marius ahoi!" („Zum goldenen Anker"), eine Komödie von Marcel Pagnol, in vier Akten, gegeben.
* Volkshochschule. Eine Mozartfcier, zu Mozarts 175. Geburtstag. wird am Samstag, dem 7. Februar, nachmittags 8 Uhr, im Singsaal des Realgymnasiums, veranstaltet.
* Goethe-Bund. Einen Lichtbilder-Vortrag über „Deutsche .Scenenkunst von den Meiningern bis zu Reinhardt und Piscator" hält am Sonntag, dem 8. Februar, vormittags 11.15 Uhr, im Stadttheater, Herr Dr. Stahl aus München.
* Die Heilkraft der Zwiebel. Die Zwiebel ist ein vorzüglich wirkendes Mittel für die Nieren, dem angestrengten Hirn gibt sie Ruhe und Nahrung und ist bebei ein gutes und harmloses Schlafmittel. Schon die alten Griechen, von denen wir wissen, daß sie das älteste Volk sind und die Aerzte hatten, rühmten die Kraft der rohen Zwiebel und ihre günstige Anregung auf das Blut, auf Magen und Leber. Sie verleiht reinen Teint und frifche Gesichtsfarbe und durch ihren Reichtum an Kohlenstoff und Schwefel schafft sie dem Blut mehr Wärme-Energie als irgend ein anderes Nahrungsmittel. Sie macht den Organismus widerstandsfähig und zerstört alle Keime und Bazillen des Katarrhs und der Grippe. In der Volksmedizin dient Zwiebel- saft mit Zucker verkocht als Hustenlösungsmittel, der reine Saft dagegen zum Einreiben der Kopfhaut gegen Haarausfall. Es ist deshalb ratsam, den verschiedensten Gerichten und Salaten Zwiebel reichlich beizumengen.
Verwendung alter Arzneien.
Es gibt wohl kaum einen Haushalt', in dem sich nicht im Lauf der Zeit eine Hausapotheke angesammelt hat. Besonders in kinderreichen Familien, wo häufig Pflaster, Salben, Kräuter gebraucht werden, werden vielfach Reste von Arzneien aufbewahrt, um sie später wieder zu verwenden. Soweit es sich um aus Apotheken bezogene Hausmittel, wie Heilkräuter oder Salben - Borsalbe, Vaselin u a. — handelt, wird bei zweckmäßiger Aufbewahrung in der Regel eine spätere Weiterverwendung ohne Bedenken möglich sein. Man sei aber stets vorsichtig und gebrauche insbesondere alte Heilkräuter nicht wieder, ohne den Apotheker um Rat gefragt zu haben, ob die Kräuter noch gut sind. Besondere Vorsicht ist aber bei vom Arzt verordneten Arzneien geboten. Auch hier hat sich, besonders bei Arznei- tabletten, die Gewohnheit eingebürgert, sic im Familien- oder Bekanntenkreis weiterzugeben. Hierdurch ist schon viel Schaden' angerichtet worden. Auch harmlose Arzneien können, alt geworden, zersetzt sein und dann sehr schaden. Der Laie sieht einer Arznei, sei sie flüssig oder in Tablettenform, nicht an, ob sie verdorben ist. Man vermeide daher, insbesondere ärztlich verordnete Arzneien, die längere Zeit aufbewahrt wurden, wieder zu verwenden, ohne sie vorher dem sachkundigen Apotheker gezeigt, oder den Arzt konsultiert zu haben.
Lebensversicherunczsaufwertung.
Nach dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Teilungsplan für die aufsznwertenden Markversicherungen des deutschen Versicherungsbcstandes der Lcbensversicherungs - Gesellschaft „Phönix" in Wien gelangt auf den 14. 2. 24 eine Quote von 10 Proz. des Goldmarkwertes der einzelnen Versicherung zur Ausschüttung. Ansprüche aus aufzuwertenden Versicherungen, die vor dem 14. 2. 24 durch Rückkauf, Ablauf oder Tod erloschen sind, werden zuzüglich 4 Proz. Zins und Zinseszins in bar weggefertigt. Die gleiche Regelung tritt ein, wenn es sich um Versicherungen handelt, die sich zwar am 14. 2. 24 noch in Kraft befanden, aber einen Aufwertungsanteil von weniger als RM. 100.— ergeben. Ferner sind Ansprüche aus ausgewerteten Rentenversicherungen durch einmalige Barauszahlung abzulösen, wenn die neue Iahresrente unter RM. 25.- bleiben würde. Bei den übrigen Versicherungen werden die Aufwertungs- ' ansprüche als einmalige Nettoprämien zur Bildung neuer, beb tragsfreier. nicht gewinnberechtigter Policen verwendet. Die ursprüngliche Versicherungsart wird beibehallcn. Die prämien- freien Versicherungen beginnen am 14. 2. 21. Erlebensfall- leistungen werden jeweils an dem 14. Februar fällig, welcher dem ursprünglich vereinbarten Termin am nächsten liegt.
Bisher nicht veröffentlicht und genehmigt wurden die Tcb lungspläne der „Iduna" zu Halle und der „Victoria" zu Berlin. Interessenten erhalten auf Wunsch gegen Einsendung des doppelten Briefportos vom Schutzverband der Lebens- und Feuer- versicherten e. V., München 13, Neureutherstr. 13, kostenlos ein Druckstück, das nähere Einzelheiten über die Lcbcnsoersiche- rungsa ufwe rtun g enthält.
Zur Arbeitstage in der Schweiz.
Die Lage des schweizerischen Arbeitsmarktes ist zurzeit auch äußerst gespannt. Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß jeder Stellenantritt in der Schweiz ohne ausdrückliche Bewilligung durch die schweizerische Fremdenpolizeibehördc verboten ist, und wird dringend davor gewarnt, ohne Bewilligung einzu- rcisen. Interessenten wollen sich vor der Einreise mit ihrem zuständigen schweizerischen Konsulat in Verbindung setzen
Auè Nah und Fern.
Leihgestern. In der vor einigen Tagen stattgesundenen Generalversammlung wurde beschlossen, den Landwirtschaftlichen Cosumverein e. E. m. u. H., in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln.
Aus dem Lumdatal. Das häufige Vorkommen des Kropfes konnte im Lumdatal festgestellt werden. Durchschnittlich 14 bis 15 Prozent der Schulkinder, in Treis-Lumda sogar 30 Prozent, haben Anlage zur Kropfbildung. Ferner zeigt eine hohe Befallsziffer Allendorf, Steinbach und Burkhardsfelden. Die Kinder bekommen als Heilmittel Iodropon-Struma-Tableticn.
Offenbach. Der Kreisdirektor hat alle öffentlichen Umzüge, Durchmärsche und Versammlungen unter freiem Himmel für alle Parteien ausnahmslos verboten.
Gefängnis für den Bürgermeister von Michelstadt.
Darmstadt. In einer zum Teil heftigen und erregten Gerichtssitzung hatten sich am Montag sieben Michclstädter, unter ihnen Bürgermeister Nefs, vor dem hiesigen Bezirksschöffengericht wegen Landfriedensbruchs zu verantworten. Das Gericht verkündete folgendes Urteil: Zwei Angeklagte erhalten wegen Landesfriedensbruch sechs Monate Gefängnis, da als erwiesen angesehen werden müsse, daß sie tätlich vorgegangen seien. Bürgermeister Neff erhält wegen Teilnahme am Landes- friedensbruch drei Monate Gefängnis. Zwei Angeklagte werden freigesprochen.
Eine Gemeinde ändert ihren Namen.
Nach einer Entschließung des hessischen Gesamtministeriums ist der Name des rund 400 Seelen zählenden Ortes E i ch l o ch (Kreis Oppenheim) künftig amtlich mit „Rommersheim" zu benennen.
Darmstadt. Die kirchliche Trauung des Erbgroßherzogs' Georg Donatus mit dèr Prinzessin Cäcilie von Griechenland, die bereits am 23. Januar standesamtlich getraut worden waren, wurde am Montag vormittag im neuen Palais nach griechischem Ritus vollzogen, anschließend erfolgte in der Kirche des alten Schlosses die evangelische Trauung. Die Braut, eine Nichte des Königs Konstantin von Griechenland, ist erst 20, der Erbgroßherzog 25 Jahre alt. Die Menschenmassen begrüßten das Brautpaar bei der Fahrt zur kirchlichen Trauung.
Bensheim. Der Kreisdirektor hat sämtliche Demonstrationen unter freiem Himmel verboten.
Wetzlar. Auf dem Bahnhof Burgsolms wurden bei einer unvermuteten Revision der Stationskasie Unregelmäßigkeiten festgestellt, und zwar fehlte ein Betrag von über 700 Mark. Der betreffende Beamte wurde einstweilen seines Dienstes enthoben.
Herborn, 1. Febr. In der Nacht zum Sonntag hatte ein 25 Jahre alter Elektrotechniker aus Burg seinen Freund auf seinem Motorrad nach dessen Wohnung nach Herborn-Seelbach gefahren. Auf der Rückfahrt versuchte dieser eine scharfe Kurve zwischen Herborn-Seelbach und Burg mit größerer Geschwindigkeit zu schneiden. Hierbei fuhr er gegen einen Baum und stürzte derart unglücklich, daß durch Schädelbruch der Tod auf der Stelle eintrat.
Dillenburg. Auf der Landstraße zwischen Herbornseetbach und Burg ereignete sich am Montag ein tödlicher Motorradunfall. Ein junger Mann stürzte mit einer ihm anscheinend nicht vertrauten Maschine an abschüssiger Stelle und blieb tot liegen.
Frankfurt a. M. Die Stadt Frankfurt legt ihren Haushaltsplan für das Jahr 1931=32 vor Der Etat bringt einen Einnahme-Ausfall von rund 30 Millionen, die größtenteils durch Abstriche wieder ausgeglichen werden. Die vom Staats- lommissar ungeordneten Steuersätze sollen unverändert bestehen bleiben. Die Bürgersteuer wird auf 10,80 RM. pro Kopf und Jahr festgesetzt. Damit ist der Etat ausgeglichen.
Frankfurt a. M. Am Montagmorgen wurde die Metzgersfrau Luise Eggcrth in einem Treppenhaus von einer männlichen Person überfallen und ihr die Aktentasche mit Banknoten in Höhe von 9000 Mark geraubt.
Kassel. Der 28jährige Schreincrgesclle Karl Engelhardt aus Bründersen im Kreis Wolfs-Hagen schoß im Hausflur feiner Schwiegereltern aus allernächster Nähe seine Braut Sofie Iakob nieder: er fuhr dann nach Kassel und stellte sich freiwillig der Polizei.
Hagen. In der Nähe von Gleidorf im Kreise Meschede fuhr ein mit vier Kindern besetzter Rodelschlitten einem mit Wintersportlern besetzten Lieferwagen in die Flanke. Zwei Kinder wurden getötet. Von den beiden anderen Kindern erlitt das eine einen schweren Schädelbruch, das andere eine Gehirnerschütterung.
Zur Tarifkündigung in der Samtinduftrie.
Wie wir hören, hat der Arbeitgeberverband der deutschen Samtindustrie den Gewerkschaften folgende Vorschläge für den Ncuabschluß eines Lohntarifes überreicht :
1. Abbau des Lohntarifes um 12 Prozent.
2. Wegfall der tariflichen Regelung der Akkordlöhne.
3. Grundlegende Aenderung der Vergütungen für Schichtarbeiter.
Ein- und Ausfuhr 1930.
In den ersten Monaten des Jahres 1930 ging die deutsche Gesamteinfuhr der Menge nach gegenüber derselben Zeit des Vorjahres um etwa 9 Proz. und dem Werte nach um etwa 20 Proz. zurück. In der Differenz von 9 und 20 kommt die Verbilligung der wichtigsten Rohstoffe zum Ausdruck. Im einzelnen ist die Fertigwarcncinfuhr der Menge nach um 15 Proz, die Halbfertigwaren- und Rohstosfeinsubr um 8 Proz. und die Lebensmitteleinsuhr um 6 Proz. zurückgegangen.
Die Ausfuhr unter Einbeziehung der Reparationslieferungen ist in den ersten neun Monaten 1930 wertmäßig um 9 Proz., mengenmäßig um 3,6 Proz. zurückgegangen Der Preisrückgang zeigt sich also auch bei der deutschen Ausfuhr. Im einzelnen beträgt bei der Rohstoff- und Halbsertigwarenfabrilation der Mengenrückgang 5 Proz. und der Wertrückgang 14 Proz. Vci der Fertigwarenausfuhr beträgt der Wcrtrückgang 6 Proz. und der Mengenrückgang 3 Proz., bei der Ausfuhr von Lebensmitteln und Getränken beträgt der Wcrtrückgang 30 Proz. und der mengenmäßige Rückgang 14 Proz.