Sunftin^tu
teßewr Iertung
Erscheint Mittwochs und Samstags
Bezugspreis 2,40 Ji vierteljährlich frei ins Haus, paftionsfdjluß früh 8 Uhr — Für Aufbewahrung oder Rück- ming nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert
Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21.
Fernsprecher Nr. 2525 und 2526.
Postscheckkonto Nr 69 530 Amt Frankfurt a M
Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Neklame-Petitzeile 96 Pfg Platz» Vorschriften ohne Verbindlichkeit Bei Wiederholung Rabatt Für Vollklischee-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung
'lkcrun» NKk nicht eSet
I«.
JA nahes
Mittwoch, den 2. September 1931
Nummer 70
Politiftbe RunMau
uBerorbent(i(^ ^ Die Reichsbank hat mit Wirkung ab Mittwoch, den 2. Sep- und Ladendoiss ü^WEr, den Diskontsatz von 10 aus 8 Prozent und den Lombard-
Ani Schlup Don 12 aus 10 Prozent herabgesetzt.
$ropagan>.j| Nachdem die Vorarbeiten für das große Wirtschaftspro- kurz, wie tzj^.iMlm der Rcichsrcgicrung, das am 1. Oktober in Kraft treten 3t. nod) bqtf[ loU, beendet sind, haben die entscheidenden Beratungen nunmehr ihre Ziel« beüci,la Dienstag begonnen.
für Miitelslandi^ Die Eröffnungssitzung des Koordinationskomitees des Lncpa-Ausschusses in Genf war durch eine sehr lebhafte De-
Neichstagsabgeordnetcr Gemeinder t.
Mainz. Die Nat.-Soz. Versammlung am Samstag in der Stadthalle gestaltete sich zu einer Massenkundgebung. Schon 20 Minuten vor Beginn der Versammlung mußte der Saal polizeilich gesperrt werden, da er die Massen der Teilnehmer nicht fassen konnte. Es sprachen Prinz August Wilhelm von Preußen und der Reichstagsabgcordnete Gemeinder. Reichs- tagsabgcordneter Gemeinder wurde nach Schluß der Versammlung von einem Herzschlag befallen, dem er erlegen ist. — Ec- meinber erreichte nur ein Alter von 40 Jahren.
nie über den Vorschlag Litwinows zur Gründung eines wirt- tciUidjcn Nichtangrifsspaltes ausgefüllt.
Die preußische Regierung ist am Dienstagnachmittag zu- n cin€t u ., '■iincngcgetretcn, um über die Durchführungsbestimmungen st deshalb u T” ' lt6tCn Notverordnung des Reiches zur Sicherung der Etats Miet ^rli ^m^ âki Länder und Gemeinden entscheidend zu beraten.
ten Har m 6t ^m Preußischen Landtag hat die Kommunistische Fraktion 1 «eben ein Mißtrauensvotum gegen das prouß'Me Staats-
..... icanfragt
rt rnt'%;. . ^ Dix mit großer Spannung erwartete Generalversammlung * Dresdner Bank entschied sich unter Protest der Opposition die Beteiligung des Reiches an der Dresdner Bank.
»“iimwispromm™ Rechtsanwalt Dr. Friedmann in Berlin wird die Nichtig- lliags jeden ?Mcâ Ms- und Anscckftungstlage gegen die E.-V,,Beschlü;se bep kissenschafilii glaubet
* Kurssturzes beutst ^Wn behandelt, i guny bei deutschen'P
Großer Fehlbetrag im Frankfurter Stadthaushalt.
Frankfurt a. M., 1. September. Nach dem Wirtschaftsbe- richt für das erste Etatsvierteljahr 1931 hat sich durch Steuer-
ausfälle und Mindereingänge von den Betrieben ein Fehlbetrag von 15 Millionen Marl ergeben, über stehen Einsparung durch Arbeitszeitkürzungen senkungen und weitere scharfe Abstriche in einer
der Stadt Demgegen- und Lohn- Höhe von
n bi bei,Joche" th biefes Mrtoollc jr
klein in Gießen U
Insdner Ban! stellen. Er will seine Klage aus zivil- und ßvtsrcchtliche Einwände gründen.
Die Besprechungen der drei großen politischen englischen Krteien zeigen, daß die nationale Regierung im englischen Merhause über eine Mehrheit von 50 Stimmen verfügt.
Die brasilianische Regierung hat beschlossen, die Amorti- simmg der auswärtigen Schulden einstweilen auszusetzcn mit
etwa 6 Millionen Mark, so daß das zunächst ungedeckte Defizit 9 Millionen Mark beträgt. Für die Magistratsmitglicdcr ist eine scharfe Gehaltssenkung in Aussicht genommen, die sich wieder auf fast die Friedenssätze (8000 Mark Anfangsgehalt gegen heute 18 OCO Mark Ansangsgehalt) belaufen soll. — Der Magistratswahlausschuß beschäftigte sich am Montag mit einer Anzahl brennender Kommunalfragen. Er beschloß mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende Verordnung der preußischen Regierung über die Neuregelung der Bezüge der leitenden Kommunalbeamtcn die Neuwahlen für den Magistrat auszusetzen. Ueber eine mögliche Verringerung des Magistratskörpers von 13 auf 10 besoldete Stadträte wurden noch keine Beschlüsse gefaßt.
t AÜ*Uii<4; «isnähme der beiden Fundicrungsanlcihen und der Kaffee- 1 ® 1 1 «leihe von 1922.
nsrrchnnn Die m Im Woldemaras-Prozeß wurde das Urteil gefällt. Zehn jaden WitimsLliocUagtc, darunter Woldcmaras und zwei feiner Adjutanten, inet. ^«rden freigcsprochcn.
i Gitß^
Anläßlich bet 70. Generalversammlung der deutschen Katho- lilcit in Nürnberg sand nach Kundgebungen der Arbeiter- und Ku criivcrcinc sowie einer Iugendkundgebung eine große öf- fttilichc Schlußversammlung statt.
Aus Anlaß des 14. Gewerkschaftskongresses des ADGB. manstaltetc» die freien Ecwcrtschaften von Frankfurt a. M. ’iib Umgebung eine Massenkundgebung.
Ä O I ßH „Graf Zeppelin" hat die brasilianische Insel Fernando de Noronha erreicht. Das Luftschiff U 10.20 Uhr amerikanischer Zeit
I :;m ersten Male gesichtet.
W
wurde gestern vosrmittag (15.20 Uhr deutscher Zeit)
der
Wendt nach einer anderen Festung überführt.
Berlin. Der frühere Reichsrvehrobcrleutnant W-endt, sich am 22. August aus der Festungshaft Eollnow entfernt
hatte, hat sich in der Nacht auf Montag in Eollnow wieder gestellt. Im Laufe des Montags ist er von Eollnow nach der Festung Eroß-Strchlitz in Schlesien überführt worden. Für sein Vergehen wird Wendt disziplinarisch bestraft werden. Außerdem wird Wendt, dessen Haftzeit normalerweise am 15. September abgclaufen wäre, die acht Tage nachverbüßen müssen.
Die Sozialdemokratische Partei
Hessens hält am 19. uni)
-bis RM300.—
n RM 600.- bis RM 10-:
für Teilnehmer
U. September in Worms ihren Landesparteitag ab.
Der obcrhcssische Arbeitgeberverband hat die Lohntarife ft die Brauereien und Ziegeleien im obcrhessischen Wirtschafts- Hirt für Ende September gekündigt.
---Eröffnung der Genfer Ratstagung
Gegen die Vier- und Getränkesteuer.
Zur diesjährigen Tagung des Deutschen Eastwirteverban- des, die vom 7. bis 11. September in Stuttgart stattfindet, liegen aus den verschiedensten Teilen des Reiches Anträge vor zur Notverordnung, durch die den Gemeinden das Recht bezw. die Pflicht zur Eemeindebier- und Eetränkesteuer aufcrlegt wird. Es wird deren alsbaldige Aufhebung verlangt mit der übereinstimmenden Begründung, daß durch sie ein geradezu katastrophaler Rückgang des Umsatzes eingetreten sei, so daß der gewollte Zweck — eine Stützung der Finanzen — in das Gegenteil umzuschlagen drohe, da nicht nur zahlreiche Existenzen im Gastwirtsgewerbe sondern auch in allen mit ihm
in
Verbindung stehenden Gewcrbezweigen eingetreten sei.
le lelpiig'rHerb Namen der Firmen, « ar. das k«»1"10^ «„ Geschäften und
’rimien.
1931:
jqââ
Genf, 1. September. Um 11 Uhr vormittags wurde am Denstag die 64. Ratstagung eröffnet. Den Vorsitz führte der Maische Außenminister Leroux. Nachdem in geheimer cißung Jie Tagesordnung angenommen worden war, erstattete Dr. Citi ns Bericht über die bisherige Arbeit des Ständigen Wirt- ßtaisausfchiisses des Völkerbundes. Der Bericht umfaßt die Emetischen Bemühungen des Ausschusses zur Vorbereitung di Vereinheitlichung der Veterinär-, Zoll- und Mcistbegünsti- .Kiitzsbcstimmungen. Unmittelbar darauf wurde der Rat bis D ttwochvormittag vertagt.
Der Rückgang der Sparkasseneinlagen im Zuli.
Ende Juli 1931 beliefen sich die Sparkasseneinlagen bei den deutschen Sparkassen auf 10 805,99 Millionen RM. gegen 11 073,61 Millionen RM. Ende Juni 1931. Der Bcrichtsmonot weist mithin eine Abnahme um 267,62 Millioen RM. gegenüber einer Abnahme um 152,18 Millionen RM. im Juni auf.
Einseitige Durchführung einer Notverordnung.
Die Notverordnung vom 5. Juni d. I. sicht bekanntlich vor, daß Länder und Gemeinden die Bezüge ihrer Angestellten und Löhne der Arbeiter spätestens mit Wirkung ab 1. Oktober herab- feßen, soweit sic höher sind als die der entsprechenden Arbeitnehmer im Reichsdienst. Diese Bestimmung der Notverordnung hat zu erheblichen Auseinandersetzungen geführt. Zunächst verhandelte der Reichsoerband kommunaler und anderer öffentlicher Arbeitgeberverbände über die Verwirklichung dieser Maßnahmen mit den Gewerkschaften. Die Verhandlungen mußten als ergebnislos abgebrochen werden. Deshalb sah der Rcichsverband keinen anderen Ausweg, als feine Mitglieder anzuweisen, die Vorschrift der Notverordnung durchzuführen. Daraufhin wandten sich die Gewerkschaften an den Reichsarbeitsministcr, mit dem Erfolg, daß die Anweisung des Reichsverbandes zunächst aufgehoben wurde.
Ueber diese Außerachtlassung einer zwingenden Eesetzesvor- schrift hinaus schloß das Arbeitsministcrium mit der Vertretung der Gcmcindearbeiter einen Kompromiß. Die Löhne wurden nicht, wie es notwendig gewesen wäre, um die volle Differenz zu den Reichsarbeitslöhnen, sondern nur um 4 Prozent gesenkt unter gleichzeitigem Fortfall der Frauenzulage. Für die Gemeinden bleibt diese Abmachung nicht unerheblich unter den Ersparnismöglichkeiten, die sich bei unveränderter Durchführung der Notverordnung ergeben hätten und die auf etwa 70 bis 75 Millionen beziffert worden sind.
Diese Feststellung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Notverordnung an anderer Stelle bestimmt, daß die Gemeinden nur Zuwendungen vom Reich erhalten können, wenn sie alle Ersparnismöglichkeiten voll ausgenutzt haben. Das ist bei der einseitigen Durchführung der Notverordnung in der Frage der Gemeindearbeiterlöhne zweifelsohne nicht der Fall. Dabei ist bemerkenswert, daß die Schuld nicht etwa den Gemeinden beizumessen ist, sondern einer Rcichsstelle, dem Reichsarbeitsmimste- riuni! Es ergibt sich also hier der politisch und staatsrechtlich interessante Fall, daß eine Notverordnung des Reichspräsidenten, als dem höchsten Repräsentanten der Staatsautorität, von einem Ressortminister durchkreuzt wird. Daß dieser Minister Gewerkschaftler ist, kann die offensichtliche Mißachtung der Notverordnung nur erklären, niemals aber rechtfertigen!
Es steht außer allem Zweifel, daß jede Notverordnung nur begründet werden kann mit den besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen wir uns augenblicklich befinden. Um so mehr ist es Pflicht eines jeden einsichtsvollen Deutschen, sich den Bestimmungen jeder Verordnung zu unterwerfen, auch wenn sie gegen ihn gerichtet ist! Vor allem aber muß man vom Reich und den Reichsstellen voraussetzen, daß sie auf die unbedingte und uneingeschränkte Durchführung der Bestimmungen einer jeden Verordnung bestehen. Man kann nur einer Zuschrift an die „Kölnische Volkszeitung" zustimmen, in der es heißt: „Ist eine Notverordnung erlassen, so steht und fällt die Hauptautorität der Regierung, die dieses Notstandsrecht in Anspruch nimmt, auch mit der unzweideutigen allgemeinverbindlichen Durchführung dieser Notverordnung".
und el,»ef» "-^ "
ungen
Stillhaltung noch nicht unterzeichnet.
CL M°rk,<
1 f e f
Newport, 1. September. Die Newyorker Banken werden «co Stillhalteabkommen über die kurzfristigen deutschen An- Btjtn „voraussichtlich" in den nächsten Tagen unterzeichnen.
e t e r De Verzögerung entstand, da die nötige Verbindung mit den
^^
Innern des Landes liegenden Banken einige Zeit bean- uchte. Das Abkommen sieht ein Schiedsverfahren im Falle n Meinungsverschiedenheiten über einzelne Fragen und mssätze vor.
Welche Folgen ergeben sich außerdem aus dieser einseitigen Handhabung einer Zwangsvorschrift! Niâft allein, daß die vom Reich, den Gemeinden und Ländern auferlegtc Pflicht zur radikalsten Beschränkung ihrer Ausgaben zunichte wird. Auch für alle anderen Staatsbürger, vor allem die Beamtenschaft, die sich eine nochmalige Senkung ihrer Gehälter gefallen lassen soll, ergibt sich ein Berufungsfall. Bezeichnend dafür ist der Schiedsspruch in einem Lohnstreit der Arbeiter der Berliner Verkehrsgesell- schaft vom Januar 1930. Nachdem vorher Stadt Berlin ihren Arbeitern eine Lohnerhöhung zugebilligt hatte, kam das Schiedsgericht damals sinngemäß zu folgendem Ergebnis: Weder die Wirtschaftslage noch die Arbertslosennot kann eine Lchnzulage rechtfertigen. Die einzige Begründung ist nur die den städtischen Arbeitern zugestandene höhere Entlohnung. Sie muß selbstverständlich auch für die Arbeiter der städtischen Betriebe Geltung haben.
z! g fl^Ttin Antrag des Hessischen Landbundes auf Hilfe für , 7-onnabc^ ' ^ ländlichen und kleinstädtischen Gewerbetreibenden. Mahl! i-d i .
12. 9. .""f. yte Im Anschluß an die Verfügung des heiinchcn t>lnanzmlNl- e'it e«» vom 26. August 1931, betreffend „Berücksichtigung der W?? Herrn kmicschäden 1931 bei der Einziehung der Landessteucrn" bc- ^Z iUragt der Hessische Landbund, die Erleichterungen, die seitens ■ ^5 Finanzministers den Landwirten im Hauptberuf gewährt I »erben, auf Antrag auch den Eewerbcrreibenden zuzugestehen.
In der Begründung hierzu heißt es, daß infolge der Un- ) ! e.tterschäden der letzten Wochen die Landwirtschaft nicht in der
^gc ist, den Gewerbetreibenden rückständige Zahlungen zu 1 listen oder ihnen sonst etwas zu verdienen zu geben. Das Gewerbe, insbesondere das ländliche und kleinstädtische Ge- ) ^rbc, ist mithin in derselben Notlage wie die Landwirtschaft Hbit.
alZt, xMteMz ^m^^mmju AaMMMs Ö^Mwa4+^Az!
^/e slaubter an ihre eigene iCraJi und an ihren Glücksstern. Nur Pessimisten und Miesmacher verlieren schnell den Kopf, darum/ meine Herren, haben Sie Vertrauen zur wirtschaftlichen Entwicklung halten Sie mit Ihren Einkäufen nicht unnötig zurück^ denn der bald zu erwartende Umschwung bringt eine große Nachfrage und naturgemäß höhere Preise . .
Vor allem aber ist eines noch zu bemerken: Die Gemeinde- arbeiter hätten am allerwenigsten Veranlassung gehabt, sich gegen eine den Zeiten und den Verhältnissen beim Reich entsprechende Senkung ihrer Löhne zu wehren. Sie haben seit Januar 1927 trotz der verringerten Lebenshaltungskosten recht namhafte Lohnerhöhungen erhalten. Für gelernte Gemeindearbeiter betrug die Steigerung 36,5 Prozent, für ungelernte 26,8 Prozent. In der gleichen Zeit erhielten der Chemiearbeiter 23,5 Prozent, der Buchdrucker 22 Prozent, die Textil- und Metallarbeiter 17,5 Prozent und 15,5 Prozent mehr.
Nach dieser Sachlage darf die deutsche Leffentlichleit mit Recht erwarten, daß die Vereinbarung des Arbeitsministeriums mit den Gemeindcarbeitern ohne Verzug für nichtig erklärt wird, wenn der Glaube an die Staatsautorität und die absolute und gleichmäßige Behandlung aller Bürger nicht erschüttert werden soll.