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I (Gießener Tageblatt) * ^^-^^ (Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags.

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43. Fahey

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Politische Rundschau.

Die Verordnungen, die aus Grund des vom Reichstag ver­abschiedeten Ermächtigungsgesetzes für steuerliche Maßnahmen zur Erleichterung der Krcditverforgung der Wirtschaft zu er­folgen haben, werden dem Steuerausschuß des Reichstags so rechtzeitig zugehen, daß sie noch vor Pfingsten in Lraft treten können.

Der oolkswirtschaftiichc Ausschuß des Reichstages verlängert le die Geltungsdauer der Verordnung über den Vermahlungs­zwang von Inlandswcizen um einen Monat. Die Verordnung, wonach beim Weizenmehl mindestens 50 v. H. Inlandswcizen vermahlen werden müssen, gilt nunmehr bjs Ende Juni.

Der 8. Deutsche Richtertag in Köln hat die Frage, ob eine vrundlegende Iustizreform in Deutschland notwendig ist, bejaht und das Bundespräsidium beauftragt, die erforderlichen weiteren Schritte zu tun.

Da die Ratifizierung des Londoner Paktes in der laufenden «Scnatsfcstion unmöglich ist, verfügte Hoover eine Sondersession, Die außer dem Londoner Pakt auch noch die übrigbleibenden An­gelegenheiten erledigen soll.

Nach Meldungen aus Moskau hat der Rat der Volkskom- wistare beschlossen, der Landwirtschaft im zweiten Halbjahr an Krediten insgesamt 169 Millionen Rubel zur Verfügung zu stel­len. Davon sollen allein zwei Drittel für den Ausbau der Kol- leltivwirtschoft verwandt werden.

Eine Balkan-Friedenskonferenz wird am 5. Oktober ds. Js. ün Athen zufammentreten.

In Utadi ist der frühere Präsident der gesetzgebenden indi­schen Versammlung, Patel, der die Führung der Angriffe auf Die Salzlager von Dharafana übernommen hatte, verhaftet wor­den.

Steuer-ebatte im Mischen Landtag.

Darmstadt, 26. 5. In der heutigen Wieiterberatung der Stcuertapitel im Hessischen Landtag verlangt Abg. Dr. Leucht- pens (Landbund) eine Senkung der Realstcuern. Die Ver­anlagung nach dem Vorkriegswcrt sei schreiendes Unrecht. Abg. Dr. Lux (Soz.) hält es für einen Fehler, daß seinerzeit die Ein­kommensteuer abgebaut wurde, setzt sich aber in Widerspruch zu seinem Parteifreund Hilferding. Abg. Heinstadt (Ztr.) erklärt, daß das Zentrum einem Notopfer in der Form, wie es die Christlichen Gewerkschaften propagieren, sympathisch gegenüber steht. Ministerialdirektor Dr. Schaefer gibt gegenüber früheren Auslassungen des Abg. Dr. Nicpoth zu, daß tatsächlich der Ge- wcrbcsteuerertrag höher war, als vorgesehen. Es handele sich aber nur um 5,5 Prozent. Die Regierung habe sich bemüht, die bei der Sondersteucr zur Ausschüttung kommenden 15 Pro- cut richtig zu berechnen; durch Ersparnis an anderen Stellen sei cs gelungen, den vorgesehenen Ausfall von 2 Millionen um 0,75 Millionen zu verringern. Von 1924 bis 1927 wurden rund 1590 Stellen abgebaut, Abg. Axt (Volksrechtpartei) ist für ein Notopfer, das von allen getragen wird; auch dieses habe aber aber nur eine Bedeutung für ein Jahr. Abg. Schott (DVP.) bezeichnet die heutige Steuergesetzgebung als völlig untragbar für die Wirtschaft. Neben der Senkung aller Steuern ist eine Vereinfachung der Veranlagung notwendig. Die Erbitterung gegen den Staat, der nicht abhilft, wird immer größer und die Folgen dieser Erbitterung sind unabsehbar.

In der Abstimmung über Bad Salzhaufen wird ein Zent­rumsantrag angenommen, der das Kriegs blinden-Erholungs­heim in Bad Salzhaufen von der Kurtaxe befreit; desgleichen wird ein kommunistischer Antrag angenommen, der den für Bälle und Festlichkeiten vorgesehenen Betrag für die Befreiung der Kunaxe verwendet wisten will. Das Kapitel wird angenom­men mit einem Einnahme von 72 658 RM und einer Ausgabe von 76 391 RM.

Sie Botschafterkonferenz für Zerftörung der rheinischen Flugzeughallen.

Die Botschafterkonferenz hat nach einem in Berlin eingetrof- ienen Bericht in der Frage der Zerstörung der Luftschiff- und Flugzeughallen im Rheinland nunmehr entschieden, daß die Zer­störung durchgeführt werden soll. Diese überaus bedauerliche Entscheidung kann auch nichj gemildert werden durch das Zuge- rrändnis, daß zwei Flugzeughallen in Neustadt, die während des Krieges niedergebrannt sind, und später wieder ausgebaut wur­den, innerhalb von drei Jahren einem zivilen Zweck, aber kei­nem Luftverkehrszweck, zugeführt werden sollen.

Die Saarverkandlungen.

Paris, 27. 5. Der Präsident der deutschen Abordnung für Lie Saarverhandlungen, Staatssekretär von Simson, wird im Laufe der kommenden Woche wieder nach Paris zurückkehren. I)ie Verhandlungen haben in Abwesenheit von Simsons ihren Fortgang genommen.

Mittwoch, den 28. Mai 1930

Der Grenzzwifchenfall.

Polnischer Schritt — deutsche Antwort.

Berlin, 27. Mai. Der polnische Gesandte hat beim Auswär­tigen Amt wegen der Vorgänge, die sich anläßlich des Grenz- zwischenfalles bei Neuhöfen abgespielt haben, Vorstellungen er­hoben. Er hat den Tatbestand entsprechend dem polnischen Eommuniquè vom 26. Mai geschildert, wonach es sich um einen Hebelgriff deutscher Amtspersonen gehandelt haben soll. Dem polnischen Gesandten ist erwidert worden, daß sein Protest zu­rückgewiesen werden müsse. Es handele sich aber nach dem bis­herigen Ergebnis der von den zuständigen deutschen Stellen eingeleiteien Untersuchung nicht um einen Uebergriff deutscher Beamten, sondern um eine polnische Grenzverletzung und um Gewalthandlungen, die von polnischen Beamten auf deutschem Territorium begangen worden seien. Der deutsche Gesandte in Warschau ist beauftragt worden, den deutschen Standpunkt in vorstehendem Sinne bei der polnischen Regierung MT Geltung zu bringen.

Die Tagung des demokratischen Reichsvarleiausschusses.

Der ReichsparteiauSschuß der Deutschen Demokratischen Par­tei trat am Sonntag in Halle zu seiner an gekündigten Tagung zusammen. Nach Eröffnung der Tagung durch den Reichslags- abgeordneten Fischer-Köln erstattete der Parteivorsitzende Koch- Weser den Bericht über die politische Lage. Er rechtfertigte zu­nächst die Politik der gegenwärtigen Reichsregierung, der die Partei nur so lange angehören werde, als ihr keine Verletzung lebenswichtiger Grundlagen zugemutet werde. Mit Verschmel­zungsplänen habe die Beteiligung an der Regierung Brüning nichi das geringste zu tun. Innerhalb der Partei müsse Ver­trauen bestehen, wenn sie an den großen Aufgaben fruchtbar Mitarbeiten will.

Zwangsarbeit in Rußland.

Kowno. Der Haupt Vollzugsausschuß der Sowjetunion hat beschlossen, daß alle zu einem Jahr verurteilten Personen nicht mehr ins Gefängnis eingeliefert werden, sondern ihre Strafen mit Zwangsarbeiten in sowjetrussischen Betrieben verbüßen sol­len. Mit dieser Maßnahme will Moskau eine weitere Ueberfül- lung der sowjetrussischen Gefängnisse vermeiden.

Die Sowjets lenken ein! Db es nicht schon zu spät ist?

Die Sowjetregierung in Moskau scheint eingesehen zu ha­ben, daß sie aus ihre bisherige Werse der Propagierung der Kollektivisierung nicht weiter kommt und vor schweren Ernte­sorgen stehen wird. Sie hat jetzt den Mr Zeit in Moskau arbeitenden früheren Vorsitzenden des Rats der Volkskommissare der Wolgadeutschen Republik, Kurz, nach den sibirischen deut­schen Ansiedlungen gesandt, der sich mit den Fehlern der Kollek­tivisierung und der Vorwahlen zu den Dorfräten befassen soll. Er hat dem „Landmann" in Nowosibirsk selbst diese Fehler und seine Aufgabe erläutert: Verletzung des Prinzips der Freiwil­ligkeit und hie und da zwangsweise Heranziehung in die Kol­lektive, Entkulakisierung der Mittelbauern und in einigen Fäl­len auch der Kleinbauern, bei den Dorfwahlen zu den Dorf­sowjets falsche und gesetzwidrige Wahlrechtsenhziehung solcher Bauern, die keineswegs zu den Stimmenentrechteten zu zählen seien. Neben ihnen seien „im Kampf mit den religiösen Vor­urteilen den Einstellungen der Zentralbehörden völlig widrige Maßnahmen durchgeführt worden; Schließung der Kirchen in Administrativordnung ohne entsprechende vorherige Einwilli­gung der Gläubigen dazu". Zuweilen seien diese Fehler „von besonders groben und unzulässigen Handlungen begleitet ge­wesen", die Ausnutzung dieser Fehler durch die „Kulakenpredi­ger und Pfaffen und andere antisowjetische Elemente" habe zu Unzufriedenheit in den deutschen Dörfern geführt, die „die Intensioität ihrer Arbeit, die Lust an der Sache der Verbeste- rung und Hebung der Rekonstruktion der Landwirtschaft herab­gesetzt". Eine Ueber prüfung dieser Fehler gewinnt im Zusammen­hang mit der herannahenden Aussaatkamkagne besondere Be­deutung. Deshalb habe die Regierung ihn, Kurz, als einen mit dem Leben und den Sitten der deutschen Bauern^ vertrau­ten Mann in die sibirischen deutschen Dörfer gesandt mit Voll­machten, an Ort und Stelle alle notwendigen Maßregeln zu er­greifen, die „eine völlige Durchführung des vorgemerkten Pla­nes der Aussaatkampagne in den erwähnten Rayons sicher­stelle".

Wer zwischen den Zeilen zu lesen vermag, weiß Bescheid: Die Sowjetregierung scheint endlich einMsehen, was sie mit der Vernichtung der Selbständigkeit und Arbeilsfreudigkeit der deutschen Bauern für einen Fehler begangen hat unb wie sie sich mit der Bereitstellung ihrer Volksernährung ins eigene heisch geschnitten hat. Ob sie jetzt noch imftanbe sein wird, das Un­heil abzuwehren, wird sich zeigen müsten!

Nummer 42

Satt ein Architekt Provisionen nehmen?

Von Rechtsanwalt Frh. v. Nordenflycht- Berlin.

Dor Bcanrwortuug dieser Frage muß Harfl cito fit werden, was hier unter Architekt verstanden wird. Nach einem Urteil des Kammergerichts tarnt sich jeder Architekt nennen, der sich auf Grund besonderer Eignung und Kenntnisse mit der Errichtung von Bauwerken oder der Anfertigung von Bauplänen befaßt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er eine besondere Vorbildung ge­nossen hat oder nicht. Es kann also sowohl der nur den Bau leitende Baumeister als auch jeder Bauunternehmer und Maurer­meister sich Architekt nennen.

Die Stellung eines Bauunternehmers ist jedoch verschieden von derjenigen eines bauleitenden Architekten. Der Bauunter­nehmer liefen auf Grund eines Werkvertrages einen Bau oder Arbeiten zu einem Bau. Er hat die übernommenen Arbeiten ein­wandfrei und dem Vertrage entsprechend auszuführen, wofür er den vereinbarten Preis erhält. Es ist seine Sache, wie er mit diesem zurechtkommt. In der Spanne zwischen vereinbartem Preis und Selbstkosten liegt sein Gewinn. Wenn es ihm ge­lingt, seinerseits die Arbeiten zu besonders Dorfeilfafkn Be­dingungen an Unterlieferanten oder Handwerker zu vergeben, so kommt der Gewinn ihm allein Anstalten; auf der anderen Seite kann er aber, wenn ihm der Bau teurer wird, als er ihn kalkuliert hat, auch den Preis dem Bauherrn gegenüber nicht heraufsctzcn, bleibt vielmehr an ihn. gebunden. Daraus folgt, daß Provisionen, Rabatte und sonstige Vergünstigungen, die der Bauunternehmer bei der Weitervergebung der Arbeiten erzielen kann, ihm allein zustehen.

Anders ist es jedoch bei dem Honorararchitekten. Er leistet keine Lieferungen oder Arbeiten für den Bau selbst, sondern seine Aufgabe ist es nur, Pläne und Entwürfe 011311 fettigen, den Bauherrn bei der Vergebung der Arbeiten zu beraten und zu vertreten und die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Er steht zu dem Bauherrn in einem Dienstverhältnisse, und zwar in einem ganz besonderen Treuverhältnisse, das ihn ver­pflichtet, die Interessen des Bauherrn in jeder Beziehung wahr­zunehmen. Als Entgelt steht ihm dafür das vom Bauherrn zu zahlende Honorar zu.

Die Stellung, die der bau-leitende Architekt — und nur dieser soll im 'folgenden -unter Architekt gemeint sein — als Berater des Bauherrn hat, und die ihm auch in der Regel einen entscheidenden Einfluß bei,der Vergebung der Arbeiten an Unternehmer und Handwerker gibt, kann leicht zu einem Mißbrauch führen. Bei der großen, auf dem Baumarkte beste­henden Konkurrenz, kommt es häufig vor, daß Baufirmen und Handwerker , die sich um die Ausführung des Baues bewerben, dem Architekten Provisionen ober sonstige persönliche Vergünsti­gungen für den Fall, daß er im Namen des Bauherrn sie bei der Auftragserteilung bedenkt, anbieten, und leider läßt es sich nicht abstreiten, daß häufig solche Provisionen angenommen, ja auch mitunter sogar von Architekten gefordert werden.

Die Annahme von derartigen Provisionen, oder auf deutsch gesagt, Schmiergeldern, ist aber durchaus unzulässig, denn es ist klar, daß sie zu einer Schädigung des Bauherrn führen müs­sen, dessen Interesse gerade der Architekt nach allen Kräften wahrzunehmen hat. Es ist naheliegend, daß die Lieferanten und Handwerker, die dem Architekten Provisionen geben, diese wie­der in irgend einer Form dem Bauherrn aufzuschlagen bestrebt sein werden, so daß nicht sie, sondern in Wirklichkeit der Bau­herr die Provisionen zu tragen hat. Entweder werden sie die Provisionen bei ihren Offerten mit einkalkulieren und die Preise entsprechend höher berechnen, oder, falls dies nicht gelingt, sich durch Lieferung von schlechterem Material oder Arbeit mehr oder weniger schadlos halten. Sie werden damit rechnen können, daß der Architekt, dessen Aufgabe es gerade ist, für möglichst preiswerte Vergebung der Arbeiten zu sorgen und die ordnungs­gemäße Ausführung zu überwachen, vielleicht ein Auge zudrük- ken wird, wenn er selber eine Provision verdient. Es ist ja auch klar, daß ein Architekt durch Annahme von Provisionen hinter dem Rücken des Bauherrn sich in die Abhängigkeit der betreffenden Lieferanten und Handwerker begibt, da sie ihm durch Anzeige bei dem Bauherrn zum mindestens Unannchm- lichkeiten bereiten tönen, und daß der Architekt infolgedessen in seiner Stellung gegenüber den Unternehmungen beeinträch­tigt wird und ihnen gegenüber nicht in derselben sorgfältigen und unnachgiebigen Weise die Rechte des Bauherrn vertreten kann, wie ein Architekt, der sich nicht durch Provisionen har be­stechen lasten.

Die persönliche Annahme solcher Provisionen und Ver­günstigungen ist eine schwere Pflichtverletzung des Architekten. Der angesehene Architektenverband, der Bund Deutscher Archi­tekten, verbietet es seinen Mitgliedern auf das schärfste, Provi­sionen anzunehmen, und geht gegen Mitglieder, die es doch tun, disziplinarisch vor. Die Bestrebungen dieses Architektenver­bandes, das Unwesen der Provisionen auf dem Baumarkte zu unterdrücken, verdient allseitige Billigung und Förderung.

Schießstände niedergebrannt.

Frankfurt a. M. In der Nacht zum Montag brach in den Bürgerlichen Schießständen, der bekannten unb vielbesuchten Ausflugsgaststätte im Frankfurter Stadtwald, an der Isenbur­ger Schneise, ein Großseuer aus, das die Gebäude bis auf die Grundmauern einäscherte.