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43. Fahrv.
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Namens des deutsch-polnische^ Komitees hat dessen Vorsitzender, Professor Iulius Wolf, an den Reichskanzler, den Bizclanzlcr und den Reichauhenministcr telegraphisch den Anirag gerichtet, den deutsch-polnischen Handelsvertrag durch ^eivcrordnung deutscherseits zu ratisizicren, weil er zur Be- lcbung der Wirtschaft im Osten unerläßlich sei.
Der Reichspräsident hat für die Hinterbliebenen der Koblen- jli Lpscr zunächst eine Summe von 10 000 Mark zur Verfügung gestellt.
Unter Leitung des Chefs der Heeresleitung finden in der Zeit vom 15. bis 19. September die diesjährigen Reichswehr- manöver in Oberfranken und Thüringen statt, und zwar nehmen daran teil die fünfte Division, die dritte Kaoallcricdivision, sowie eine Anzahl technischer Truppenteile der übrigen Wehr- treije. Am Schluß der Uebung ist eine Parade vor dem Reichspräsidenten vorgesehen.
Der Bundesvorstand des Stahlhelms hat beschlossen, den lt. Rcichssrontsoldatcntag, am 4. und 5. Oktober, am Rhein, und zwar im Raume von Koblenz bis Bingen stattsindcn zu lassen.
Mit Rücksicht aus die am 14. September ftatifinbenben Neichstagswahlcn ist der Deutsche Zuristentag, der vom 10. bis 13. September 1930, also unmittelbar vor den Neichstagswahlcn, in Lübeck stattsindcn sollte, abgesagt worden. Er wird statt befien mit unuetänbettet Tagesordnung im September 1931 in Vi bed stattsindcn.
Der Acltestcnrat des Braunschweigischen Landtages hat ane Donnerstag beschlossen, den Landtag aus Donnerstag, den 31. Juli einzuberufen. Zn dieser Sitzung soll über die Auflösung des Landtags zum 13. September Beschluh gefaßt werden.
In Straßburg wurde der bekannte Autonomist Karl Bau- menn wegen Beleidigung französischer Behörden zu 50 Franken Koldstrase verurteilt. Nach der Urteilsverkündung rief er aus: „Cs gibt in Frankreich keine Gerechtigkeit!" Er wurde dafür mH einer Ordnungsstrafe von vier Monaten Gefängnis belegt.
Der ehemalige deutsche Schlachtkreuzer „Hindenburg", der in der Bucht von Scapa Flow gehoben worden war, ist beim Mbfdilcppcn unweit der Bucht bei der Znscl Hoy aus Grund ge- tarten.
Die Verhandlungen über eine Erneuerung der Kollektio- oerritäge in den graphischen Gewerben Oesterreichs sind endgültig gescheitert. Der Hauptverband der Buchdruckereibefitzer Oesterreichs teilt daraufhin jetzt mit, die Unternehmerschaft les graphischen Gewerbes sei gezwungen, mit der Aussperrung des gesamten Personals oorzugchcn. Es liege lediglich an der Arbeiterschaft, die Möglichkeit zu bieten, um die endgültigen Salgen dieser Maßnahme auszuhebcn.
Zn Paris, Metz und im Norden Frankreichs hat die Polizei geheime drahtlose Telcgraphenstationen entdeckt, die nach den bisherigen Mitteilungen dazu dienten, mit Umgehung der Post Prioatnachrichtcn zu verbreiten.
Wie aus Lisiabon gemeldet wird, ist es der portugiesischen Polizei gelungen, eine neue Verschwörung gegen die Regierung auszudecken. Ein bedeutendes Wassenlager und zahlreiche Bomben wurden beschlagnahmt.
Die Nankingregierung berichtet über militärische Erfolge über die Nordarmcc, bei denen die letztere schwere Verluste er- litlen habe.
Serorbnuno gegen Mssenmißbrauch in Kraft gesetzt.
Infolge der Auflösung des Reichstages konnte das in Vorbereitung befindliche Gesetz gegen Wasscnmihbrauch nicht mehr i, «angebracht werden. Da das bewaffnete Auftreten von Organisationen radikaler Parteien in letzter Zeit eher zugcnom- inen hat und zu befürchten ist, daß dadurch der friedliche Verlauf der Wahlen bedroht sein könnte, so hat der Reichspräfi- deut auf Vorschlag der Reichsregierung den Gesetzentwurf auf Grund von Artikel 48 der Reichsvcifassung als Verordnung in Riaft gesetzt. Die Verordnung ist bis zum 1. April 1931 best rstet und soll nach erfolgter Neuwahl unverzüglich dem Reichs- ta-g als Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Wirbelwindkataftrvvhe in Venetien
27 Tote in Oberitalien.
Rom, 25. Juli. Ein furchtbarer Wirbelsturm hat die ®e= i; gc«id von Montello und Montebelluna am Fuße der Veneti- amer Alpen heimgesucht und ungeheuere Verwüstungen an- f ge richtet. Bisher sind mehr als 20 Tote und mehrere hundert Purletzte festgestellt. Mindest 1000 Gebäude, meist Bauern- tiäufer, find entweder völlig zerstört oder unbewohnbar gc- ooerben. Innerhalb von zehn Minuten hatte der Wirbel- Kam sein Zerstörungswcrk beendet und war weitergezogen, L.m diese zehn Minuten hatten genügt, um blühende Ort- idUjaften in Schutt- und Trümmerhaufen zu verwandeln.
Treviso, 25. Juli. Bis Freitag mittag hat man 27 Todes-, L optjer des Wirbelsturms festgestellt, durch den die südlichen
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Samstag, den 26. Fult 1930
Abhänge der Venitianer Alpen betroffen worden sind. In dieser Zahl sind fünf Verletzte enthalten, die im Laufe der Nacht gestorben sind. Der Sachschaden ist sehr groß. Neben der Zerstörung ihrer Häuser haben die Betroffenen auch den Verlust ihres ganzen Viehs zu beklagen.
Mindestens 3000 Sete in Südiialien.
Benevento, 25. Juli. Die letzten Angaben der Behörden, lauten dahin, daß allein in der Provinz Aoellina schätzungsweise 2000 Tote und in den Provinzen Benevento und Neapel etwa 1000 Tote zu verzeichnen seien. Dabei steht noch dahin, ob es bei diesen fürchterlichen Zahlen bleibt, denn die Schreckensnachrichten wollen noch immer nicht aufhören, und man erfährt erst jetzt, daß zwei weitere Ortschaften, nämlich Lacedonia und Aquilonia, ebenfalls so gut wie völlig zerstört worden sind und durch Militär igeräumt werden mußten. In Lacedonia hat cs etwa 300, in Aquilonia etwa 400 Tote gegeben. Die überlebenden Einwohner sind obdachlos, da die wenigen noch stehenden Gebäude jeden Augenblick einzustüizen drohen. — Geradezu entsetzliche Szenen ereigneten sich in Mon- tecalvo, das einen einzigen Trümmerhaufen bildet.
9ic Bergungsarbeiten in Koblenz
Koblenz, 25- Juli. Die Bergungsarbeiten, im Lützeler Hafen wurden heute vormittag emsig fortgesetzt. Weitere Leichen sind aber nicht gefunden worden. Bei den zuständigen Stellen ist man nunmehr der Ansicht, daß nach dem Ergebnis der Nachforschungen kaum mehr als die 37 Opfer, die be- bereits geborgen wurden, zu beklagen sind.
Die Reichsbehörden flaggen halbmast.
Die Beisetzung der Opfer der Koblenzer Brückeneinsturz- katastrophe findet am Samstag, dem 26. Juli, nachmittags, statt. Die Reichsbehörden in Preußen setzen ebenso wie die preußischen Behörden aus diesem Anlaß die Flaggen auf Halbmast.
Amerikas neues Flottenprogramm.
Washington.’ Die zuständige Abteilungen im Marinedepar- tement haben sofort nach der Unterzeichnung des Flottenpaktes mit der Prüfung eines ausführlichen, über 6 Jahre sich erstreikenden Flottenprogrammes begonnen, dessen Durchführung nahezu eine Milliarde Dollar kosten würde. Die Flottenvorlagc will für den Fall, daß die noch anzustellenden Versuche zufriedenstellend ausfallen, den Bau eines neuen Schiffstyps empfehlen, und zwar eins mit sechszölligen Geschützen bestückten Kreuzers, der 75 Flugzeuge an Bord sühren könnte.
Geeinte südwestdeutsche Landeskirchen.
Die evangelisch-lutherische Konferenz für Oberhessen beschäftigte sich dieser Tage mit den Einheitsbestrebungen der evangelischen Kirchen im Gebiet Rhein-Main-Lahn und Fulda und sprach sich in einer Entschließung einstimmig für den geplanten Zusammenschluß der Landeskirchen Hessen, Frankfurt, Kassel, Waldeck und Nassau aus. Wie in der Sitzung weiter mitgeteilt wurde, wird Frankfurt voraussichtlich der Sitz der künftigen neuen Kirchenbehörde. Das Gebiet der neuen Landeskirche wird ungefähr das hessische Kirchengebiet aus der Re- formationsjeit umschließen.
Kommunistischer Terror erzwingt Stillegung der Vomag in Plauen.
Plauen, 25. Juli. Die Vogtländische Maschinenfabrik A.-E. legt am Freitag mit Schluß der Schicht ihren Betrieb vollständig still, weil sie den Arbeitswilligen, die in beträchtlicher Zahl oorhairden sind, nicht mehr zumuten kann, unter dem täglich wachsenden Terror und nach den häufig erfolgten schweren Mißhandlungen weiterzuarbeiten. Es kommt eine Belegschaft von 1600 bis 1700 Mann ohne die Angestellten in Betracht.
Arbeftslvsjgleit wächst schon wieder!
Mitte Zuli über 2% Mill. Arbeitslose.
Nach dem Bericht der Reichsanstalt für die Zeit vom 1. bis 15. Juli 1930 hat sich die Besorgnis, daß die sommerliche Entlastung des Arbcitsmarktes bis auf weiteres bereits beendet sei, bestätigt. Zum ersten Male seit dem Höchststände des Winters hat die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung keine Abnahme erfahren, und das Anwachsen der Zahl der verfügbaren Arbeitssuchenden hat sich in verstärktem Maße fortgesetzt. Schließlich ist auch die Zahl der Krisenunterstützlen weiter gewachsen. Es wurden am 15. Juli nach den vorläufigen Meldungen der Arbeitsämter 1 470 000 Hauptunterstützungscmpfänger in der Arbeitslosenversicherung, 380 698 in der Krisenunterstützung gezählt. Damit sind beide Unterstützungseinrichtungen zusammen mehr als doppelt so stark belastet als zur gleichen Zeit des Vorjahres, nachdem die Ueber- lagerung über den damaligen Stand (912 000) auf rund 938 000 angewachsen ist. Die Zahl der verfügbaren Arbeitssuchenden^be- lief sich nach den Zählungen der Arbeitsämter am 15. Juli auf rund 2 770 000.
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Nummer 59
Zur Arbestslosenverstcherunss - Reform.
-Der .Reichsarbeitöminister hat unterm 25. Juni ds. 3s. dein Reichstag den (Entwurf eines (Sefefccs zur Aenderung beo Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Begründung und Anlagen nach Zusiininiung des Reichs- rals zur Beschlußfassung oorgclegt. Dieser Entwurf bemüht sich, weitere Einsparungen sicherzustellen.
§ ?4 wird dahin geändert, daß versichcrungsfrei ist, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Bestimmung gewinnt für oas Handwerk erhöhte Bedeutung, da bamit die seitherige Vorschrift aufgehoben wird, wonach versichcrungS- frei die Beschäftigung auf Grund eines schriftlichen Lehrvertrages von mindestens zweijähriger Dauer war. Ebenso gerät auch § 74 b in Fortfall, der bestimmte, daß Arbeitnehmer, die noch vollschulpflichtig sind, der VcrsichcrungSpflicht nicht unterliegen. Nach der neuen Vorlage ivird auch der Begriff 0er geringfügigen Beschäftigung erweitert. Diese bleibt vcr- sichcrungsfrei, wenn sie sich auf weniger als 30 Arbeitsstunden in einer Kalenderwoche beschränkt oder wenn für sie fein höheres wöchentliches Arbeitsentgelt als 10 RNk. oder kein höheres monatliches Arbeitsentgelt als 45 RNk. vereinbart oder orts- üblich ist. Versichcrungsfrei bleibt ferner die Beschäftigung eines Hilfsbedürftigen, die im Rahmen der Arbeitsfürforge für einen Träger der öffentlichen Fürsorge oder auf dessen Veranlassung für einen Dritten ausgeübt wird, jedoch nicht, lociin die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden oder, falls durch Tarifvertrag eine kürzere, regelmäßige Arbeitszeit vereinbart ist, mindestens die vereinbarte Stundenzahl beträgt und dein Beschäftigten der tarifliche oder, soweit ein solcher nicht besteht, der im Beruf ortsübliche Lohn gezahlt wird. Uber die Frage, unter welchen Voraussetzungen anzunehmen ist, daß jemand den erforderlichen Lebensunterhalt durch selbständige Arbeit erivirbt oder erwerben kann oder im Betriebe eines Angehörigen mif= erwirbt oder miterwerben kann, hat der Verwaltungsaugschuß des Landesarbeitsamts ober mit seiner Zustimmung der Vcr- waltungsausschuß des Arbeitsamts Richtlinien aufzustellen. Für den Fall, daß ein Arbeitsloser Krisenunterstützung bezicht, mindert sich die Höchstdauer seiner oersicherungsmäßigen Unterstützung um die Zahl der Tage, für die er die Krifenunter- stützung bezogen hat, sofern die Anwartschaftözeit, auf Grund deren er die Krisenunterstützung bezogen hat, für die Anwartschaft auf die versicherungsmäßige Unterstützung ganz oder seih weise benötigt wird.
Sehr bedeutsam bleibt der neu einzufügende § 105 a, der im Wortlaut bestimmt:
Arbeitslose der Lohnklassen 7 bis 11 erhalten die Unterstützungssätze ihrer Klasse nur, wenn sie in den letzten 18 Nko- naten vor der ersten Llrbeitslosmeldung, die auf den Erwerb der Anwartschaft folgt, mindestens 52 Wochen in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben, ohne daß ihnen zioischen Beginn und Ende ihrer Beschäftigungszeit Arbeitslosenunterstützung gewährt worden ist. Andernfalls erhalten sie die Hauptunterstützung statt nach den Sätzen der Klasse 7 nach der Klaffe 6, statt nach den Sätzen der Klaffen 8 und 9 nach der Klasse 7, statt nach den Sätzen der Klassen 10 und 11 nach der Klasse 8. Die Familienzuschläge sind jedoch auch dann nach der Lohnklasse des § 105 $u gewähren.
Diese Neuregelung will dem Grundsatz Rèchnung tragen, daß für die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auch die Dauer der versicherungepflichtigen Beschäftigung und damit die Dauer der geleisteten Beiträge maßgebend sein soll. Dadurch wird die Frage der beruföüblichen Arbeitslosigkeit berührt und die hier bislang in vielen 'Fällen anfallenden hohen Unterstützungen bei nur kurzer Dauer der Beitragsleistung erheblich herabgemindert. Die Ersparnisse hierdurch werden für die Zeit vom i. Juli 1930 bis zum 31. März 1931 mit 53 Millionen RM. angegeben. Eine weitere Ersparung wird auch durch die Regelung erwartet, wonach in den Fällen, in denen zwei Hauptunterstützungen von Ehegatten zusammentreffen uno kein Familienzuschlag oder nur ein Familienzuschlag gewährt wird, sich die Unterstützung, und zwar bei verschiedener Höhe der Unterstützungen die niedrigere, um die Hälfte mindert. Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt die ^Wartezeit regelmäßig
I. 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschlagsberechtigte Angehörige,
2. 7 Tage bei Arbeitslosen mit einem, zwei oder drei zuschlagsberechtigten Angehörigen,
3. 3 Tage bei Arbeitslosen mit vier oder mehr zuschlagsberechtigten Angehörigen.
Sie wird damit für alle Ledigen auf 14 Tage ausgedehnt. Ferner ist gemäß dem neuaufzunehmenden § 112 b auf die Unterstützung eines verheirateten Arbeitslosen das Einkommen seines Ehegatten anzurechnen, soweit es 35 RNU in der Ka- lenverwoche übersteigt. Die Anrechnung unterbleibt, wenn dem Arbeitslosen Familienzuschläge für zwei oder mehr Angehörige gewährt werben. Für Betriebe ober Betriebsgruppen, für deren Angehörige die Arbeitslosenversicherung erheblich stärker als der Durcbschnitt in Anspruch genommen wird, kann der Vorstand der Reichsanstalt die Arbeitgeber zu höheren Beiträgen heranzichen. Die Anordnung kann höchstens für die Dauer eines Jahres getroffen werden: sie kann wiederholt werden. Der Reicl'sarbcitsminister kann nach Anerbnung des Ver-