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^^iw*^ I ^* (Gießener Tageblatt) (Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Bezugspreis 2,40^ vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Fahey.

Politische Rundschau.

Der hessische Landtag tritt _, den 29. April, zusam­men. Im Landtagsgebäude herrscht bereits reges Leben.

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(in W 30,

Botschafter von Dircksen ist über die Osterseiertage nach Berlin gekommen und hat bei dieser Gelegenheit mit den zu­ständigen Stellen über die deutsch-russischen Beziehungen ge­sprochen. Diese Besprechungen werden voraussichtlich noch bis in die nächste Woche hinein andauern, worauf der Botschafter wieder nach Moskau zurückkehren wird.

Die Polizeidirektion München hat die von der KPD. für den 1. Mai geplanten Kundgebungen verboten.

Die Belegschaft des Leunawerkes hat es abgelehnt, am 1. Mai zu feiern. 44 v. H. der Belegschaft stimmten für, 46 v. H. gegen die Arbeitsruhe. 10 v. H. haben nicht abgestimmt.

Reichskanzler Dr. Brüning hat seine angekündigte Rede in Breslau auf den 9. Mai verschoben.

Zn der Berliner Metallindustrie ist jetzt von der Arbeit- nehmer-Organiiaion der Rahmentarif gekündigt worden, der im wesentlichen Fragen der Arbeitszeit, der Ueberftundenbezahlung und des Urlaubs enthält.

Am Freitag ist der neue Berliner Nuntius, Monsignore Ce­sare Orsenigo, am Anhalter Bahnhof in Berlin eingetroffen.

Zn Lemberg wurde neuerdings eine ukrainische Kampf­organisation aufgedeckt, die verschiedene Sprengstoffanschläge vor­bereitet hatte. Die Polizei verhaftete in Lemberg zwölf Per­sonen, bei denen Handgranaten, Sprengstoffe und verbotene Druckschriften beschlagnahmt wurden.

Eine Verschwörung in Peru wurde aufgedeckt. Ueber ver­schiedene Departements hat die Regierung den Ausnahmezu­stand verhängt.

General Zen-Si-Schan, der Ministerpräsident der chinesischen Nordregierung, hat Marschall Feng zum Oberbefehlshaber sämt­licher Nordstreitkräste ernannt.

eine ganz Anregung >5 Bobach- Preis 1,20 $ auch alle neue kar­gende Heft ingen jeher ng käuflich. I ©iebetun und Mäd- ben haben, tshefte Nr. ;en Muster- 142:Für nusterbogen. ^seinigkeilen Kd Papirr-

Weltrevolutton 1932.

Die lettische Polizei nahm in den letzten Tagen in Riga, Libau und anderen Städten Lettlands zahlreiche Verhaftungen von Kommunisten vor. Aus den beschlagnahmten Schriftstücken geht hervor, daß die kommunistische Internationale einen ..Fünf-Zahr-Plan zur Vorbereitung der Weltrevolution" nach dem Vorbild des russischen Wirtschaftsplans ausgestellt hat, der bis 1932 durchgeführt werden soll. Agenten mit den gleichen Aufträgen sollen nach allen Ländern entsandt worden sein.

Der Osten dankt.

Die Präsidenten der Landwirtschtaftskammern von Ost­preußen, Grenzmark Posen, Westpreußen, Niederschlesien, Pom­mern und Brandenburg haben an den Reichsernährungsmini- ster Schiele ein Schreiben gerichtet, indem sie diesem, dem ge­samten Kabiett und dem Reichspräsidenten von Hindenburg ihren Dank für die Maßnahmen aussprechen, die zur Hilfe­leistung der Landwirtschaft der östlichen Gebiete ergriffen wor­den sind.

buMnberss erwarteter.Sieg".

Berlin, 25. 4. Nach fast neunstündigen Verhandlungen nahnr heute in später Abendstunde der Patt eivorstand der Deutschnationalen Volkspartei mit mehr als Dierfünstelmehr- hcit eine Entschließung an, in der u. a. erklärt wird: Der Par­teivorstand spricht dem Parteivorsitzenden Hugenberg und dem Vorsitzenden der Reichstagsfraktion, Dr. Oberfohren, seinen Dank für ihr unbeirrtes Festhalten an den auf dem Kasseler Partei­tag und in der Vorstandssitzung vom 8. April ausgestellten Zie­len und Richtlinien aus. Er hält es für selbstverständlich, daß Ne die Führung von Partei und Fraktion keinesfalls vor Ab­lauf der Wahlzeit aufgeben. In der Entschließung wird weiter noch einmal die oppositionelle Stellung der Partei zum gegen­wärtigen Kabinett betont.

Streikende überfallen Arbeitswillige.

Am Donnerstagabend kam es in Z tz e h o e zu schweren Aus­schreitungen streikender Arbeiter gegen Arbeitswillige. Die Belegschaft der Pumpwerke Siemens und Hinsch in Itzehoe be­findet sich im Streik. Als eine Anzahl Arbeitswilliger einen in der Umgebung von Itzehoe wohnenden Kollegen über das freie Feld nach Hause begleiten wollte, fielen etwa 25 Strei­kende, die ihnen aufgelauert hatten, mit dicken Knüppeln und Steinen über sie her. Von der Fabrik wurde der Ueberfall bemerkt, und weitere Arbeitswillige eilten den bedrängten Kameraden zu Hilfe. Auch sie wurden jedoch mit blutigen Köpfen abgeschlagen. Im ganzen sind sieben der überfallenen Arbeiter schwer verletzt worden. Gegen die Streikenden, die zum Teil erkannt worden sind, ist Strafantrag wegen Land­friedensbruch gestellt worden.

Druck und Verlag von Albin Klein in Eiehen. Geschäftsstelle: Eiehen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526.

Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstay, den 26. April 1930

Englands Faust über Indien.

Bombay, 25. April. In den Goldbergwerken von Oore- gaum im Staate Mysore, wo der Streik der Bergarbeiter be­reits wiederholt zu blutigen Zusammenstößen geführt hat, kam es erneut zu Unruhen, bei denen 20 indische Bergarbeiter ge­tötet oder schwer verletzt wurden. Die Menge war in das zur Balaghatgrube gehörige Terrain eingedrungen und bewarf die Polizisten, die sich ihr entgegenstellten, mit Steinen. Als der Aufforderung der Polizei, auseinanderzugehen, nicht Folge ge­leistet wurde, befahl der Kommandant, Feuer zu geben. Die Menge stob dann auseinander, 20 Tote und Verletzte auf dem Platze lassend. Im ganzen Bezirk sind die Läden aus Furcht vor Plünderungen geschlossen, und eingeborene Soldaten pa­trouillieren in den Straßen.

Einer Hungerkatastrophe gehen die Einwohner der chinesischen Provinz Schansi entgegen. Nach alarmierenden Nachrichten sind bereits zwei Millionen Menschen in der Gegend von Sianfu verhungert. Auf den Sttaßen liegen ungezählt Tote. Alle Verkehrsmittel sind lahm­gelegt. Frauen und Mädchen wurden in großer Zahl nach an­deren Gebieten verkauft und zahlreiche Fälle von Kannibalis­mus werden gemeldet.

Menschenhandel in Oesterreich.

Wien, 25. 4. Die österreichische Regierung hat, wie dieNeue Freie Presse" meldet, mit dem französischen Au sw andere rkom i te e ein Abkommen getroffen, wonach 15 000 österreichische Erdarbei­ter vermittelt werden sollen. Für die Auswanderung kommen nur Männer in Betracht, die Mitnahme von Frauen ist ausge­schlossen.

Der goldene Federhalter von Locarno verschwunden.

Paris, 24. April. Der goldene Federhalter, mit dem der Vertrag von Locarno unterzeichnet wurde, der die Form eines Gänsekiels hatte, und den der Gemeinderat von Locarno leih­weise der Stadt Haag für ihre Friedensausstellung überlassen hatte, ist dort spurlos verschwunden.

Deutsche Reparationslieferung an Frankreich.

Paris, 25. 4. Ein Schwimmdock von 42 000 Tonnen, das von Deutschland auf Reparationskonto geliefert worden ist, traf am Donnerstag in Rouen ein.

Verhaftung des Stuttgarter Attentäters.

Der Händler Karl Staengle, der einen tätlichen Angriff auf den württembergischen Iustizminister Dr. Beyerle begangen hat, konnte von der Kriminalpolizei in Ulm a. d. D. verhaftet werden.

W und Schatten der Erwerbölosenfürsorge.

Aus dem- Ruhrgebiet wird uns geschrieben:

Es ist zweifellos als ein Fortschritt zu werten, daß durch Unterstützung Erwerbsloser versucht wird, allzu große Hätten im Wettbewerb um die Verdienstmöglichkeiten zu vermeiden. Aber es erscheint selbstverständlich, daß man dabei nicht soweit gehen darf, den gesunden Wettbewerb auszuschalten, der sich normalerweise in einer Steigerung der Leistungsfähigkeit aus­wirkt. Denn je höher die Leistungen der Erwerbslosenfürsorge sind, um so eher wird der Arbeitsunlustige, der im freien Wett­bewerb zur Arbeit gezwungen wäre, auf die Arbeit verzichten. Daß solche Ueberlegungen nicht nur Therotte sind, sondern durch die tatsächliche Entwicklung immer wieder bestättgt werden, zeigen zwei Vorkommnisse auf einer Zeche unseres Reviers.

Als dort wegen Absatzmangels einem Hauer zum 1. März gekündigt werden sollte er wurde ausgewählt, weil er sich als wenig leistungsfähig herausgestellt hatte protestierte die­ser zunächst gegen die Kündigung, weil er sieben Kinder zu versorgen habe. Als man ihm daraufhin anbot, die Kündigung zurückzunehmen, erklärte er sich nicht etwa freiwillig damit ein­verstanden, sondern bat um einige Tage Bedenkzeit, um die An­gelegenheit erst mit seiner Frau zu beraten. Trotzdem nahm die Zechenverwaltung die Kündigung zurück.

Daß das Unterstützungsshstem ohne Arbeitszwang nicht nur zu einer Verminderung des Verantwortungsgefühls des einzel­nen gegenüber sich selbst und seiner Familie, sondern auch zur ausgesprochenen Verantwortungslosigkeit führen kann, beweist folgendes Vorkommnis auf derselben Zeche.

Ein Gedingeschlepper bat, daß man ihn an Stelle eines an­deren, zum 1. April gekündigten Arbeiters, entlassen möge, da seine Alimentationsoerpftichtungen den größten Teil feines Lohnes in Anspruch nähmen. Er wollte sich also auf diese Weise nicht nur seinen Verpflichtungen entziehen, sondern sie den öffentlichen Wohlfahrtseinrichtungen zuschieben. Es wurde ihm empfohlen, freiwillig seine Arbeitsstelle aufzugeben, was er ablehnte, weil er dann keine Unterstützung bekäme.

Diese negative Seite der Arbeitslosenunterstützung sollte um so mehr zu denken geben, als die Höhe der Beiträge für die Arbeitnehmer unb die gesamte Wirtschaft eine kaum tragbare Last darstellt.

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Nummer 33

Kommunalisierung des Bodens?

Der Neserentenentwurs einesBaulandgesetzes".

Das Reichsarbeitsministerium hat in Nr. 5 desRcichs- arbeitsblatts" (Jahrgang 1930) einen vorläufen unverbind­lichen Referentenentwurf für ein

Gesetz über die Erschließung und Beschaffung von Bau­gelände (Baulandgesetz) veröffentlicht. Dieser Referentenentwurf ist letzten Endes nichts anderes als ein erster amtlicher Versuch, die Wünsche des Bun­des Deutscher Bodenresormer in die Wirklichkeit umzusetzen. Es wirkt geradezu grotesk, daß ein Gesetz gegen die privatkapita­listische Terrainspekulation in einer Zeit geschaffen werden soll, in der es private Bodenspekulanten so gut wie überhaupt nichr mehr gibt.

Schon seit Jahren ist die privatkapitalistische Boden­spekulation von der kommunalen verdrängt.

Ein Beispiel dafür liefern die zahlreichen und großen Grund­stückstransaktionen der Stadt Berlin in der Aera Böß-Busch.

Die kommunale Terrainspekulation noch durch gesetzliche Maßnahmen zu unterstützen, war das Ziel des vom bodenrefor­merischenStändigen Beirat für Heimstättenwesen beim Reichs­arbeitsministerium" ausgearbeitetenWohnheimstättengesetzent­wurfs". Seine Bestimmungen bedeuten eine für die gesamte deutsche Wirtschaft untragbare Begünstigung der Kommunen und eine gen Himmel schrttende Entrechtung der Privateigen­tümer von Grund und Boden. Angesichts dieser Tatsachen braucht es wahrhaftig nicht wunderzunehmen, daß unentwegte Kommunalsozialisten â la Oberbürgermeister Dr. Belian den Entwurf desStändigen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministerium" als hervorragend bezeichnen. Eott- seidank gibt es aber in Deutschland auch noch Kommunalpoli­tiker, die den Erfordernissen der Wirtschaft Verständnis ent­gegenbringen. Oberbürgermeister Dr. Jarres (Duisbug) und Oberbürgermeister Bracht (Essen) haben gerade dasMeister­werk" des Dr. h. c. Damaschke als äußerst gefährlich bezeichnet. Daß auch die Reichsregierung denWohnheimstättengesetz­entwurf" der Privatinstitution des Herrn Damaschke, desStän­digen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministe­rium", für nicht geeignet hält, ihn zum Gesetz zu erheben, geht aus der Tatsache hervor, daß das Reichsarbeitsministerium' einen Referentenentwurf ausgearbeitet hat, der nunmehr als ein vorläufiger und unverbindlicher veröffentlicht ist. Dieser Referentenentwurf wird nicht nur der privaten Wirtschaft, son­dern auch öen Kommunen keine Freude machen.

Er zerfällt in sechs Abschnitt^: Zweck des Gesetzes, Gelände­erschließung, Anliegerleistungen, Bodenbeschaffung, Entschädi­gung, Schlußbestimmungen, und umfaßt nicht weniger als 72 Paragraphen.

Nach dem Entwurf haben die Gemeinden die Boden­benutzung und Besiedlung ihres Gebiets zweckentspre­chend zu regeln und den für die Zwecke der Wohnungs­wirtschaft benötigten Grund und Boden zu beschaffen.

Diese Bestimmung des Vaulandgesetzentwurfes ist kautschuk­artig, und es wird dringend notwendig sein, die Aufgaben der Kommunen auf Grund des Baulandgesetzes scharf zu umgrenzen. Dies dürfte nicht nur im Interesse der privaten Wirtschaft lie­gen, sondern zugleich auch in dem der Kommunen, und insbe­sondere würde dadurch etwaige Leerlaufarbeit von vornherein vermieden werden.

Auf Grund des Vaulandgesetzentwurfes können Nutzungspläne der Gemeinden, welche die für das Wohnen, den Vettehr, die Industrie und das Kleingewerbe, die Land- und Forstwirtschaft und den Klein­gartenbetrieb, den Bergbau und die Erholung erforderlichen Flächen ausweisen (Wirtschaftspläne, Flächenauftttlungspläne), bei Vorliegen eines Bedürfnisses ganz oder teilweise nach nähe­rer Vorschrift der Landesgesetze rechtsverbindlich in der Weise festgelegt werden, daß die von der Festlegung betroffenen Grund­stücke nur dem Plane gemäß benutzt oder bebaut werden dürfen. Die Freiheit über das Grundstück soll dadurch eine wesentliche Einschränkung erfahren, daß die Gemttnden bei Beabsichtigung einer Planung über das Planungsgebiet oder Teile desselben mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die

Bausperre für Neu-, Um- und Ausbauten bis zu drei Zähren verhängen können. Für die sich aus der kommunalen Flächen- aufieilung ergebenden Beschränkungen des Eigentums soll

kein Anspruch auf Entschädigung begründet werden. Eine Milderung dieser untragbaren Be­stimmung soll nur dann Platz greifen, wenn ein nach dem In- kraftreten des Baulandgesetzes rechtsverbindlich festgelegter Flächenaufteilungsplan abgeändert wird, und wenn derjenige, der zur Zeit der Abänderung Eigentümer eines von der Plan­änderung betroffenen Grundstückes oder an diesem dinglich be­rechtigt ist, durch die Aenderung des Planes in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Ein infolge der Abänderung entgangener Gewinn soll jedoch hierbei nicht als Schaden gelten. Die Ueber, nähme des Grundstücks durch die Gemeinde kann der Eigentümer dann verlangen, wenn das Grundstück infolge von Beschränkun­gen durch den Plan nicht mehr zweckmäßig bebaut oder seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmungen gemäß benutzt werden kann. Aus Gründen der Gerechtigkeit muß nachdrücklich ge­fordert werden, daß auch für die sich aus der gemeindlichen Flä-