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43. Fahds

Sparprogramm deß

Im Hinblick auf die außerordentlich schwierige Lage der Landwirtschaft, sowie der gesamten übrigen Wirtschaft hat die Fraktion des Hessischen Landbundes erneut dem Hessischen Land­tag ein ausführliches Sparprogramm vorgelggt.

Wir veröffentlichen nachstehend den Antrag im Wortlaut: Die Wirtschaftslage wird in Deutschland mit jedem Tag trostloser. Die Beschäftigungslosigkeit nimmt zu. Der Ab­satz stockt, die Preise fallen. Die Lage der Landwirtschaft ist unerträglich, insbesondere haben die Preise für landwirtschaft­liche Produkte einen unerhörten Tiefstand erreicht, der jeg­liche Rentabilität ausfchlicßt. Steuern und Abgaben an die öffentliche Hand können in weitem Maße nicht mehr entrich­tet werden. Im hessischen Etat droht infolgedessen ein er­schreckend hoher Fehlbetrag. Trotz dieser Lage hat die hessische Regierung bis jetzt keine durchgreft'enden Maßnahmen getrof­fen, um der Lage Herr zu bleiben. Die Untätigkeit der Re­gierung erscheint umso weniger verständlich, als der Landtag nur verlängert worden ist, damit die erforderlichen Sparmaß­nahmen im laufenden Rechnungsjahr durchgeführt werden. Angesichts dieser Lage sieht sich der Hessische Landbund ge­zwungen, erneut mit einem Sparprogramm an den Landtag heronzutreten.

Wir beantragen: der Landtag wolle beschließen, die Re­gierung zu ersuchen, dem Landtag sofort Gesetzentwürfe vor­zulegen, in welchen folgenden Forderungen Rechnung getragen wird:

A. Sparmaßnahmen in der Zentralverwaltung.

1 . Die Zahl der Ministerien ist von 5 auf 2 hcrabzu,etzen.

2 Die Zahl der oberen, mittleren und unteren Stellen in den Ministerien ist um je 30 Prozent zu verringern. Die durch diese Maßnahme in der Zentralverwaltung frei wer­den Beamten sind, soweit festangestellt, in der Lokaloer- waltung zu verwenden.

B. Sparmaßnahmen im Bereiche des Ministeriums für Kultus und Bildungswesen.

1. Die Bolksschulklassen mit erweitertem Lehrziel find auf- zuheben.

2. Die staatliche Fortbildungsschule ist unter Rückführung der hauptamtlichen Fortbildungsschullehrer und -Schullehre­rinnen in den Volksschuldienst aufzuheben. Die Fortbil­dung der schulentlassenen Jugend ist durch Einrichtung von Abendkursen im Winterhalbjahr durchzuführen.

3. Die landwirtschaftlichen Winterschulen sind der Land­wirtschaftskammer zu übertragen, die gewerblichen Fort­bildungsschulen werden der Handwerkskammer, die kanf- männischen Fortbildungsschulen der Industrie- und Han­delskammer angegliedert. Dabei ist Sorge zu tragen, daß die aus der Besoldung und Anstellung der seitherigen Lehrkräfte an diesen Schulen sich eygebenden Verpflich­tungen des Staates auch vom Staate weiterhin erfüllt werden.

4 Die Zahl der höheren Schulen in Hessen ist um mindestens ein Drittel zu vermindern.

5. Der zur Zeit für die Hochschulen aufzuwendende Staatszu­schuß in Höhe von rd. 5 Millionen RM. ist um mindestens 1 Million RM. durch Verringerung der Personalaus­gaben und andere Einsparungen zu senken.

6. Der Staatszuschuß für das Landestheater ist zu streichen.

7. Alle überflüssigen Schulaufsichtsorgane in Zentral- und

Politische Rundschau.

Reichspräsident von Hindenburg hat am Donnerstag die Landvolkführer Döbrisch, Dr. Gercke und Hepp in Gegenwart des Reichsernährungsminifters Schiele empfangen.

Reichskarrzker Dr. Brüning empfing einen Vertreter der Landvollpartei, demgegenüber er den Wunsch des Landvolks auf beschleunigte Einberufung des Reichstages ablehnte, aber die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Behebung der land­wirtschaftlichen Not ankütldigte.

Der Reichsrat hat darauf verzichtet, gegen das Amnestie- gesetz Einspruch zu erheben und den Reichstagsbeschlüssen über die Schuldentilgung zugestimmt.

Im Preußischen Landtag ist auch von den Kommunisten ein Mißtrauensantrag gegen den neuen preußischen Innen­minister Severing eingebracht worden. .

Die preußische Regierung beabsichtigt Maßnahmen, die sich u a auf die Verlängerung der Schulpflicht, auf die Kürzung der Arbeitszeit, auf die Einschränkung der Beschäftigung aus­ländischer Arbeiter in Preußen und auf Meliorationsarbeiten in der Landwirtschaft beziehen. ..

Der braunschweigische Innenminister hat alle Umzüge un öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verboten. Die nationalsozialistische Landtaassraktion in Bayern hat beim Staotsgerrchtshof Klage auf Ungültigkeitserklärung aller seit dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 12. Februar ge­faßten Beschlüße eingereicht.

Im Haushaltsausschuß des Bayerischen Landtags wurde am Donnerstag das Sanierungsgesetz der Regierung mit allen

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Samstag, den 25. Oktober 1930

Landbundes!

Lokalverwaltungen sind mit sofortiger Wirkung aufzu­heben.

C. Sparmaßnahmen im Bereiche des VerwaUungs- und Gerichtswesens.

1. Die Berwaltungsarbeiten der Zentralverwaltung find durch Uebcrwcisung von Aufgaben an die Lokalverwal- tung cinzuschränken. Der Instanzenweg ist zu verlürzen.

2. Die Provinzialvcrwaliungen sind als besondere Behör­den aufzuheben.

3. Die Ausgaben für Kreisverwaltungen und für Gerichte sind durch eine starke Verminderung des Verwaltungs­und Gerichtspersonals zu senken. Der schwerfällige Ge­schäftsgang an den Gerichten ist durch Verminderung des Schreibwerks und durch andere organisatorische Maßnah­men zu vereinfachen.

4. Das Notariatswesen ist einer grundlegenden Aenderung m unterziehen.

5. Sämtliche Lokalverwaltungsstellen sind den zuständigen Kreisämtern zu unterstellen.

6. Die Bermessungsämter sind unter starker Verminderung ihrer Zahl mit den Feldbereinigungsämtern zusammen­zulegen.

7. Die Kosten für die Ortspolizei in den hessischen Städten sind den Sitzgemeinden aufzuerlegen.

D. Sparmaßnahmen auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung.

1. Bis auf weiteres tritt eine Einstellungs-, Anstellungs- und Beförderungssperre für alle Veamtengruppen mit sofortiger Wirkung ein.

2. Die Altersgrenze für die Ruhestandsversetzung der Be­amten ist unter Aenderuilg der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vom 65. auf das 68. Lebensjahr hinauf­zusetzen.

3. Die Regierung legt mit sofortiger Wirkung eine neue Vesoldungsordnung vor, in welcher folgende Gesichts­punkte berücksichtigt werden:

Das Aufrückungssystem ist zu Gunsten des Beförde­rungssystems aufzuheben. Jede Beamtengruppe kommt in eine Besoldungsgruppe. Die weiblichen Beamten und Angestellten bekommen Gehälter und Vergütungen, die 20 Prozent unter denen ihrer männlichen Berufsgenossen liegen.

In Frage der Vesoldungsordnung werdenwohlerwor­bene" Rechte der Beamten im Sinne des Artikels 129 der Reichsverfassung nicht anerkannt. Die Bezüge der Be­amten und Angestellten sind auf den Stand vom Jahre 1926 zurückzuführen.

Die Gehälter der Minister und die Aufwandsentschädi­gungen der Landtagsabgeordneten sind entsprechend den Vorschlägen der Reichsregierung um 20 Prozent zu senken.

E.

Der Landtag wird zum Zwecke der parlamentarischen Erledigung vorstehenden Sparprogramms sofort einbe­rufen.

Darmstadt, den 22. Oktober 1930.

Dr. von Helmolt, Glaser, Fenchel, Dr. Leucht- gens, Jost, Guß mann, Wolf, Dr. Möbus, Dr. Müller.

Stimmen bei Stimmenthaltung des Bauernbundes und der Nationalsozialisten angenommen.

Der für den 2. November geplante große Heimwehrauf­morsch in Wien ist aufgrund eines Beschlußes der Landcssüh- rertaaung abgesagt worden, um den von der Linken geflißent- lich verbreiteten Putschgerüchten keine Nahrung zu geben.

Der finnische Generalstabschef, General Wallenius, und Generol Oesch, der Kommandeur der 1. Division in Helsingsors, sind verhaftet worden.

Wie aus Oslo gemeldet wird, werden sich die Parteien im neuen Storting wie folgt verteilen: Konservative und Frei­sinnige 44 (gegen 31 im Jahre 1927), Bauernpartei 47 (62), Ein Kommunist ist nicht wieder gewählt worden. 163 bürger­lichen Abgeordneten stehen also 47 Arbeiterabgeordnete gegen­über.

;n Gent fand die feierliche Eröffnung der nunmehr voll­kommen slamifierten Universität statt.

Die Lage in Aegypten spitzt sich jetzt in katastrophaler Weise zu. König Fuad hat, allen Widerständen zum Trotz, das neue Wahlrecht für Aegypten durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Die Neuwahlen sollen nach Fertigstellung der neuen Wahllisten abgesehen werden.

Die chinesisch-russische Konferenz in Moskau ist gescheitert. Der Hauptstreitpunkt war das Protokoll von Chabarowsk, das die chinesische Regierung trotz des Drängens der Sowjetregie­rung nicht anerkennen wollte.

Präsident Hoover hat die Ausfuhr von Kriegsmaterial aus den Vereinigten Staaten nach Brasilien verboten, sofern dieses nicht von der Regierung in Rio de Janeiro bestellt ist

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Nummer 85

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SKikksalsfragen nm Sderrhein.

Die Auswirkungen der neuen Zollgrenze für Wirtschaft und Schiffahrt.

Die wirtschaftlichen Folgen eines Seilenkanals. Die Gründe gegen ihn.

Es bedarf keines Beweises, daß die wirtschaftlichen Wir­kungen, die von der Ausführung des Rhein-Seitenkanals auf Südwestdeutschland, vornehmlich auf Baden, ausgehen würden, um so einschneidender sein müssen, als dessen Wirtschaft durch die Abtrennung Elsaß-Lothringens vom Reich schon sehr stark gelitten hat. Denn obwohl Frankreich über seine Absichten, ob es den Kanal bauen will oder nicht, sich in tiefes Schweigen hüllt, dürfte die Entscheidung voraussichtlich schon fallen, wenn die Kraftgewinnungsanlagen, die an dem zur Umgehung der Meiner Schwelle im Bau befindlichen Umgehungskanal errich­tet werden sollen, ergeben haben, ob eine Wirtschaftlichkeit der Energiegewinnung an dieser Stelle möglich ist. Wie wir sahen, legt Frankreich in dem Wunsche, Straßburg als Endhafen der Eroßschiffahrt erhalten zu sehen, keinen allzugroßen Wert auf die vcrkchrswirtschastliche Auswirkung des neuen großen Ka­nals Ihm kann im Interesse Straßburgs infolge technischer und zollpolitischer Schwierigkeiten die Hemmung der Groß- sckisfahrt südlich Straßburgs, die fast allgemein als cintrctend angenommen wird, in diesem Sinne nur erwünscht sein.

Badens Lage ist gekennzeichnei durch seine schmale Aus­dehnung am Rhein, die im Süden und Norden eine nach Osten ausholende Verbreiterung erkennen läßt. Auf 262 km fällt die Reichsgrenze mit der Badens gegen die Schweiz, auf 182 km nunmehr mit der gegen Frankreich zusammen. Damit wird die Rheinebene zur wirtschaftlichen Schwerfläche des Landes, und sie war es früher in höchstem Maße, weil die wirtschaftlichen Belange des rechtsrheinischen Baden und des gegenüberliegenden linksrheinischen Effaß-äthringen sich in der glücklichsten Weise ausglichen und ergänzten. Die hohen Zollmauern der Schweiz und Frankreichs vermehren jetzt die Schwierigkeiten, die sich aus ben weiten Entfernungen für die Aufnahme wirtschaftlicher Beziehungen zu Innerdeutschland ergeben.

Durch die neue.politische und Zollgrenze gegen Frankreich hat sich eine völlige Strukturwandlung der badischen Wirt­schaft zu ihren Ungunsten schon jetzt vollzogen. Sie drückt sich zunächst in einer starken den Reichsdurchschnitt übertreffenden Ab- und Auswanderung der bodenständigen Bevölkerung aus, die vielleicht der Zahl nach, aber nicht hinsichtlich ihrer wirt­schaftlichen Bedeutung für das Land durch die zugewanderten, meist ausgewiesenen Elsaß-Lothringer ausgeglichen wird, da diese weder Haus- noch Landbesitz, noch sonstiges Vermögen in nennenswertem Maße ihr Eigen nennen und noch dazu größtenteils auch keine Arbeit finden können.

Die landwirtschaftlichen Betriebe Elsaß-Lothringens ar­beiten unter besseren Bedingungen, als es die Sozial- und Steuerlasten des anderen Rheinufers in Baden zulassen, und bieten daher ihre Erzeugnisse z. T. billiger an, als die heimische Landwirtschaft es vermag, während sich vor dem Kriege ein Ausgleich dadurch vollzog, daß die Erzeugnisse des einen Lan­des mit denen des anderen ausgetauscht wurden, da beide unter denselben Bedingungen und ohne Zollgrenze produzierten, während ihre Erzeugnisse in ihrer Art voneinander abwichen.

Mährend nämlich Baden hauptsächlich Getreide und Hack­früchte, Zuckerrüben und Zichorie, Tabak und Hopfen, Wein und Obst, sowie Feldgemüse in der Nähe der großen Städte anbaut, eignet sich der Voden> Elsaß-Lothringens hauptsächlich für die die Erzeugung von Futtermitteln aller Art und verfügt über Düngemittel. So blieb der badischen Landwirtschaft früher die Möglichkeit ihren Boden für die obengenannten kochwertigen Erzeugnisse auszunutzen und den ihr fehlenden Bedarf in Elsaß-Lothringen zu decken, wie es auch umgekehrt der Fall war.

Die Holzwirtschaft Badens, die neben Rheinland und der Schweiz das Saargebiet und Elsaß-Lothringen versorgte, findet um so größere Schwierigkeiten infolge der von Frankreich neu errichteten und von der Schweiz erhöhten Zollmauern, als die Dvrchfohrtspolitik der Reichsbahn aus der Tschecho-Slowakei und Oesterreich stammendes Holz, das für Elsaß-Lothringen und das Saargebiet bestimmt ist, billiger als deutsches Holz anzubieten gestattet. Indem der Hol.zhandel so von seinen alten Märkten abgedrängt wird, muß er versuchen, zu stark gedrückten Preisen und bei erhöhten Frachten die weiter ent­legenen Rheinlandmärkte, die unter ausländischem Ueberange­bot leiden, zu beliefern.

Die Folgen dieser nur kurz gestreiften Verhältniße sind, daß die selbständigen landwirtschaftlichen Betriebe, die Durch- schnittserträgniße an Brotgetreide, Gerste, Hafer und Kar­toffeln, der Anbau von Hopfen, Tabak und Wein, von Jahr zu Jahr zurückgeht, der Viehbestand sich veringert, die Schulden­last immer mehr zunimmt.

Wenn der von den Franzosen beabsichtigte Kanalbau Wirklichkeir würde, müßte durch die baburd). bewirkte starke Waßerentziehung von 950 ebm sec. eine erhebliche Senkung des Erundwaßerspiegels im Rhein eintreten, da die restlichen