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Gießener JeiLung

V y I ^ (Gießener Tageblatt) (Neueste Nachrichten)

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43. Jahrs.

Samstag, den 25. Januar 1930

Nummer 7

Politische Rundschau.

Der von der kommunistischen Presse für Anfang Februar -ngelündigte „Hungermarsch" der Erwerbslosen in Hamburg ist verboten worden. Die Hamburger Polizeibehörde teilt mit, dah alle Demonstrationen unter freiem Himmel in Hamburg vom 31. Januar bis 2. Februar einschlichlich verboten find.

Der Dampfer „Monte Cervantes" der Hamburg-Siidamc- rikanischen Dampsschisf-hrtsgcfellfchaft ist in der Magalhaesjtrahc aus ein Felsenriff gelaufen. Di« rund 400 Passagiere, die sich meist aus einer Vergnügungsreise befanden, wurden in Rettungs­booten wohlbehalten von Bord gebracht.

Das seit mehreren Tagen oermigte Verkehrsflugzeug Amiens- Le Havre wurde fünf Kilometer nördlich von Dieppe auf einer Klippe entdeckt. Der Pilot und die vier Passagiere haben den Tod gesunden.

3m Tschcrwonzcnfälscherprozeh wurde am Donnerstag die Ladung des Kapitäns Ehrhardt für Donnerstag nächster Woche beschlossen.

„tëimnühr für dir Saager Abmachungen?

Das Reichskabinett hat mitteilen lassen, daß seine Bera­tungen über die Haager Verhandlungen volle Einmütigkeit er­geben hätten. Fürsorglich hat man in der Verlautbarung über den Kabinettsrat den „Fall Schacht" nicht erwähnt. Auch die Saarvcrhandlungcn hat man vergessen. Es ist aber bekannt, daß hierin und in zahlreichen anderen Fragen die Meinungen im Kabinett und vor allem in der Koalition ganz erheblich auseinandcrgehcn. Wie steht cs mit der „einmütigen" Beur­teilung .der Sanktions-Abmachungen? Wie ist es mit dem Fortbestand und mit der Erweiterung des feindlichen Kontroll­rechts? usw. usw.

Aus der Koalition selbst heraus sind gerade in der letzten Zeit immer lauter Bedenken geäußert worden gegen die Haager Abmachungen. Erinnert sei nur an die Rede des bayerischen Ministerpräsidenten Held, weiter an die Tatsache, daß ganze deutsch-volksparteiliche Ortsgruppen gegen den Tributplan öp- fcntlid) protestieren, und schließlich an die bekannten Forderun­gen des Zentrumsvorsitzcnden Kaas, die in keinem Punkt er­füllt worden sind. Auch demokratische Aeußerungen fehlen nicht, die Aufsehen erregend scharfe Kritik übten. Und das nennt man „Einmütigkeit"?

Wir hoffen und nehmen an, daß bereits die allernächst« Zeit zeigen wird, wie wenig von „Einmütigkeit" für den Haager Tributplan gesprochen werden kann. Bereits die Reichsrats­oerhandlungen über die Haager Abmachungen, die in der kom­menden Woche stattfinden, dürften erheblich lebhafter werden als gemeinhin.

--und es wird sich zeigen, daß wirklich einmütig nur alle Ehrlichen darin sind, daß der Poungplan und dah erst recht die Haager Abmachungen unerfüllbar, unerträglich und deshalb unannehmbar sind.

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Der österreichische Bundes­kanzler Schober wurde in Wien bei seiner Rückkehr vom Haag, wo er die Wiederherstel­lung der österreichischen Souve­ränität erreicht hatte, von bet Regierung, vom Diplomatischen Korps und von einer jubelnden Menschenmenge begrüßt. Rcgi- mentsmusik stimmte die östcrici- chische Bundeshymne an, die be­geistert ausgenommen wurde.

II.

Bundeskanzler Schober teilte bei seiner Ankunft in Wien mit: „34 habe im Haag erklärt, daß ein Land, das 300 000 Ar, beitrlofe zählt, nicht imstande ist, auch nur einen Groschen an das Ausland zu zahlen".

Berlin

Für die Rückkehr der reichs- deutschen Abordnung aus dem Haag waren auf dem Berliner Bahnhof Friedrichstr. die Für- ftenzimmer vorbereitet worden. Die Abordnung verließ aber be­reits auf dem Bahnhof Zoo un­bemerkt ben Zug und fuhr in Kraftwagen weiter, da man trotz der frühen Ankunfisstunde mit Kundgebungen der Passan­ten gegen die Haager Abma­chungen rechnete.

Trotzdem die Zahl der Ar­beitslosen in Deutschland be­reits 2 Millionen überschritten hat, unterschrieb bie deutsche Delegation im Haag wider­spruchslos den Entwurf der Tribukvcrträge, die Deutschland auf Generationen zu unerfüllt l baren Zahlungen verpflichten.

Verschuldung der Landwirtschaft.

In einer in Berlin stattgefundenen Versammlung der Ver­einigung der Samenhändlcr des deutschen Reiches und des Ver­eins Berliner Getreide- und Produltenhändler bezifferte Reichs- tagsabgcordneter Mollath die Verschuldung der Landwirtschaft auf 16 Milliarden Rink., wofür alljährlich 1,6 Milliarden Zin­sen ausgebracht werden müssen.

Zu den Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche.

Die deutsche Reichsversassung proklamiert bekanntlich die Trennung von Staat und Kirche. Während sie diese Trennung in rechtlicher Beziehung bereits durchführt, überläßt sie die sehr viel schwierigere finanzielle Auseinandersetzung der Landes- gesetzgebung. Jedoch sollen die Grundsätze hierfür durch Reichs­gesetz ausgestellt werden: bis dahin bleiben1 bie bisherigen Staatsleistungen an die Religionsgefellfchaften bestehen. Jenes Reichsgesetz, das die Verfassung ankündigt, liegt — zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung — noch immer in weiter Ferne. Andererseits konnte jene Spcrrbestimmung nicht hindern, daß es in mehreren Ländern über das Ausmaß der staatlichen Leistungspflicht zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den staatlichen und kirchlichen Stellen kam und daß mehrere Kirchen durch die Auslegung, die der bett. Staat den Verfassungsbestimmungen gab, in erhebliche wirtschaftliche Rot gerieten.

So haben wir denn das Bild, daß in einer Reihe von Län­dern Staat und Kirche sich gezwungen sahen, ohne jenes Reichs- gefetj akquwaiten, den Weg einer vorläufigen finanziellen Aus­einandersetzung zu beschreiten. In Thüringen ist dies aus dem Wege eines Staatsvertrages geschehen. Ein ähnlicher Vertrag ist zwischen dem Sächsischen Staatsministerium und der Evan- gclisch-luth. Landeskirche bereits seit längerer Zeit abgeschlos­sen und beschäftigt in diesen Tagen den Sächsischen Landtag. Die stärkste Beachtung im ganzen Reich hat der vor dem Staats- gerichtshos ausgetragene Konflikt zwischen Staat und evange­lischer Kirche in Braunschweig gefunden, der dem braunschweigi­schen Staat die Verpflichtung auflegte, ein Drittel der Ge­hälter zu tragen.

In Hessen wurde durch Vereinbarung zwischen dem hessischen Staat und der evangelischen Landeskirche die Einsetzung eines Schiedsgerichts beschlossen, das für die nächsten 10 Jahre die Höhe der Stoatslcistungen an die Kirche festfetzen soll. Gegen­wärtig sind beide Instanzen damit beschästigt, ihre Schiedsrich­ter zu ernennen. Jede Pattei ernennt zwei Schiedsrichter, während der Vorsitzende in gegenseitiger Uebereinstimmung be­stimmt wird.

Trotz Wohnungsnot leerstehende Neubauwohnungen.

Der Frankfurter Generalanzeiger schreibt:

„Die von der Stadt Stuttgart zur Vermietung ausgeschrie­benen 290 Neubauwohnungen, bie aus städtischen Mitteln er­stellt wurden, sind trotz großer Wohnungsnot (11000 Wohnungen werden gesucht) nur wenig begehrt. Es haben sich nur 60 Be­werber gemeldet. Die Wohnungskommission ist sich noch nicht darüber klar, ob daran die entfernte Lage vom Zenttum der Stadt oder die Wohnungsausführung schuld ist. Jedenfalls dürfte nach der Ecldveiknappung auch dieser Vorgang die Ver­anlassung gegeben haben, daß die Stadt Stuttgart den Beschluß gefaßt hat, „den Bau städtischer Wohnungen einzustellen". In Gießen liegen ähnliche Verhältnisse vor und ist es ein Glück, daß die Stadt nicht unmittelbar selbst gebaut hat, sondern dies der „Gchemag" überlassen hat, die für ihre Häuser am Kugel­berg ebenfalls nicht genug Mieter finden kann.

Oberbürgermeister Bötz zum Rücktritt bereit.

Berlin. Der Oberbürgermeister von Berlin, Böß, hat sich, Blättermeldungen zufolge, bereit erklärt, sein Amt sofort nie« derzulegeu, wenn er die ihm gesetzlich zustehende Pension er­hält. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat mit« geteilt, daß er mit dieser Lösung einverstanden ist. Da aber die Mrtschaftspattei eine Kürzung bet etwa 28 000 Mark be­tragenden Pension gefordert hat, sind neue Verhandlungen nötig geworden.

Mut vor dem Richter.

Todesurteile im Leningrader Tscherwonzensälscherprozeß.

Kowno, 24. 1. Im Tscherwonzensälscherprozeß ergriff nach dem Plaidoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger der Haupiangeklagie, Rittmeister Schiller, das Wort. Er betonte, daß er keine Gnade von der Sowjetregierung brauche. Es fei überzeugter Monarchist und hasie die Sowjetregicrung. Er habe mit Ucberlegung gehandelt und bedauere cs nur, daß sein Unter­nehmen, das Sowjctrcgime zu stürzen, nicht gelungen fei. Bei diesen Ausführungen wurde ihm vom Vorsitzenden das Wort entzogen. Nach längerer Beratung verurteilte der Oberste Ge­richtshof die Angeklagten Schiller, Gayer, Kartaschow und Fedo­tow wegen des Versuches, den Sturz des Sowjetregimes kerbei- zuführen, zum Tode durch Erschießen. Gegen das Urteil des Loersten Gerichtshofs gibt es kein« Berufung.

Ein Drittel der polnischen Staatsausgaben für militärische Zwecke.

Warschau, 24. 1. Der polnische Heereshaushalt umfaßt für das Jahr 1930=31 zusammen mit ben Ausgaben für den Grenz­schutz und die militärische Jugcndausbildung eine Summe von über 900 Millionen Zloty, b. H. also ein Drittel des gesamten Haushaltes.

Industrie und Wohnungrzwangswirtschaft.

Stellungnahme des Reichsverbandes der deutschen Industrie.

2. Fortsetzung.

Es heißt bann in der Denkschrift (6. 37) weiter:

„Aus dem gleichen Grunde halten wir einen allmählichen Abbau der Hauszinssteuer und der Wohnungszwangswirtfchaft für notwendig.

Ze weiter wir uns von der Znslationszcit, aus der die Hauszinssteuer ihre Begründung herleitet, cntscr- nen, um so drückender mutz der Hausbesitz diese Be­lastung, die als starke Eigcntumsbeschränlung wirkt und den Häusermarkt völlig untergraben hat, cmpsin- den. Durch die bisherige Entrichtung der Hauszins- steuer dürsten die Borteilc, die der Hausbesitz aus der Geldentwertung gezogen hat, weitgehend ausgeglichen sein. Die Gerechtigkeit erfordert, daß der Hausbesitz von dieser Last in möglichst kurzer Frist befreit wird.

Die Erträgnisse der Hauszinssteuer werden etwa zur Hälfte zur Beschaffung neuen Wohnraumcs verwendet. Wir halten es für notwendig, daß nach längstens fünf Jahren, gleichzeitig mit dem Abbau der Wohnungszwangswirtjchaft, dieser Teil der Hauszinssteuer verschwindet. Das wird umso schneller möglich jein, wenn versucht wird, für den Wohnungsneubau statt der Kapitalhergabe aus den laufenden Einnahmen der Hauszinssteuer Zinsverbilligungszuschüste zu gewähren, solange derartige Zuschüsse überhaupt für notwendig zu erachten sind. Nach Ablaus der Uebergangsperiode kann eine Gewährung von Zinsvcrbilligungszuschiifsen nur insoweit in Frage kommen, als Rückcinnahmcn aus den bereits gewährten Hauszinsstcuer- hypolheken vorhanden sind.

Der andere Teil der Hauszinssteuer, der zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarss bient, muß abgebaut und durch eine allgemeine Besteuerung des Wohnraums ersetzt werden, die nur vom Mieter zu tragen ist."

Der Vorschlag einer Mietsteuer wird oben noch weiter er­läutert. Zunächst ist es zu einem vollen Verständnis notwen­dig, auch noch die Ansicht der Industrie über den Rcalsteuer- abbau zu hören

Ueber die Gewerbesteuer heißt es auf 6. 35 der Denkschrift:

„Als geringe zusätzliche Belastung des fundierten Einkom­mens und zum Ausgleich der durch die Gewerbebetriebe ver­ursachten öffentlichen Aufwendungen konnte man bie Gewerbe­steuer noch hinnehmen zu einer Zeit, in der die gewerblichen Betriebe hohe Erträge abwarfen, in der die Gewerbesteuer in mäßigen Sätzen als Ergänzung einer geringen Einkommens­und Vermögensbesteuerung erhoben wurde und in der es einen Finanz- und Lastenausgleich im heutigen Sinne nicht gab. In der Nachkriegszeit haben sich alle Voraussetzungen, mit denen eine Sonderbelastung des Gewerbes seinerzeit noch zu rechtfer­tigen war, grundlegend gewandelt. Darüber hinaus ist die ge­werbliche Wirtschaft heute weit mehr als früher zum tragenden Pfeiler der gesamten Volkswirtschaft geworden. Von ihrem Gedeihen hängt das Schicksal des Volkes ab. In einer solchen Lage widerspricht eine Sonderbelastung des Gewerbes jeder wirtschaftlichen Vernunft.

Diese Ucberlegung zwingt zu der

Forderung aus vollständige Beseitigung der Gewerbesteuer.

Bei dem gegenwärtigen Eemeindesteuersystem und der gel­tenden Regelung des Finanzausgleichs könnte die sofortige völlige Abschaffung der Gewerbesteuer allerdings zu gewißen Schwierigkeiten in der Finanzgebarung von Ländern und Ge­meinden führen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, wird man sich damit einverstanden erklären können, die Gewerbesteuer zu­nächst noch in gewissem Umfange bestehen zu lassen, aber nur unter der Voraussetzung, daß für ihre endgültige Beseitigung ein genauer Plan bereits jetzt ausgearbeitet und gesetzlich festge­legt wird. Sie muß jedoch sofort zum mindesten auf die Hälfte gesenkt werden.

Auch die Grundvermögenssteuer hat in den letzten Jahren eine allzu starke Steigerung erfahren. Sie mutz daher ebenfalls abgebaut werden, und zwar besonders im Interesse der Landwirtschaft, eines Erwerbszweiges, der erwiesenermatzen seit Zahren ohne Rente arbeitet. Wir schlagen deshalb vor, die Erundvermöoenssteuer für landwirtschaftliche Grundstücke aus die Hälste zu ermätzigen.

Daß Länder und Gemeinden diese Senkung der Realsteuern auch tatsächlich durchführen, ist durch die Reichsgesetzgebung sicheizustellen."

Es wird bann noch eine Senkung der Einkommensteuer ge= fotbert:

„Die steuerliche Ueberlastung des Einkommens besonders in den mittleren und höheren Stufen hat im Laufe der letzten Jahre die Steuermoral so untergraben, daß Steuern und Ka-