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Erscheint Mittwochs und Samstags.

Bezugspreis 2,40 Ji vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

13. Fahrs

WitWe RundsAau.

Der Zoll für Erbsen des Zolltarifs wurde für Speiscerbscn auf 15 RM, für Futtcrcrbscn auf 4 RM für einen Doppelzent­ner festgesetzt.

In der Frage des Angestelllenabbaucs in der Berliner Me­tallindustrie hat der Arbeitgeberverband dem Vorschlag des Reichsorbeitsministeriums zugestimmt.

Der Schiedsspruch im Manteltaris der oberschlesischen Eisen­hütten ist für verbindlich erklärt worden.

Die Reichsregierung ist bereit, der finnischen Regierung ein

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Kcntingentabkommcn für die finnische Butter­suhr nach Deutschland anzubicten.

Die deutsch-dänischen Verhandlungen über Lpenmahnahmen an der dänischen Grenze wegen

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in Siijt»-

Käsecin-

und

deutschen aus däni-

die der

id><m Gebiet herrschenden Maul- und Klauenseuche werden am Äüttwrch beginnen. Federführend für Deutschland sind in dieser Angelegenheit dos Rcichsinnenministerium, das Reichsgesund- heitsamt und das preußische Landwirtschaftsministerium.

Die Königsberger Meldungen über eine neue polnische Erenz- DakfciHig werden von zuständiger Stelle bestätigt. Die Rcichs- regierung wird wegen der Angelegenheit in Warschau vorstellig idtrbcn.

Wie aus Moskau gemeldet wird, wurden in den letzten Ta­gen von kommunistischen Jugendorganisationen bei russischen und armenischen Geistlichen in Moskau und in der Umgebung unter tem Vorwand der Suche nach Silbergeld Haussuchungen vorge- ncittmcn, wobei Kirchcngerätc beschlagnahmt wurden. Nur bei einem Geistlichen wurden einige Rubel Silbergeld gesunden. Der Geistliche wurde sofort verhaftet und verschickt.

In der gestrigen Vollsitzung des Internationalen Studenten- orrbandes kam es durch die Behauptung eines polnischen Bertre- icis, die deutsche Studentenschaft sei ein nationalistischer Klub, der keine sachliche Arbeit aus internationalem Gebiet leiste, zu einem Zwischenfall, der dadurch verschärft wurde, daß der deut­schen Abordnung, die diese Behauptung zurUckweisen wollte unD bas Wort zur sofortigen Erwiderung verlangte, von dem fran= zolfijchcn Präsidenten das Wort entzogen wurde. Die deutsche Ab­öl dnung verließ unter Protest die Versammlung. Ob sie weiter de m Kongreß beiwohnen wird, hängt von den heutigen Verhand­le ngen ab.

Wie aus Moskau gemeldet wird, haben sich verschiedene Lewjet-Organisationen an den Schriftsteller Maxim Gorki ge­wandt mit der Bitte, in die Sowjetunion zurückzukehren. Gorki, bet zur Zeit in Sorrent wohnt, hat zugesagt, noch in diesem Jahre in die Sowjetunion zu kommen. Voraussichtlich wird er jedoch nur für einige Wochen nach Rußland fahren.

Herbes ton Auf- u. Umzügen uSurckmärfchen nntienalfoitoliftifibtr und kemmunülifther

Srgonifoticntn.

Der Herr Minister des Innern hat auf Grund des Art. 123 Abs. 2 der Reichsverfassung und zur Aufrechterhaltung der öffent­lichen Ruhe, Sichcrh«it und Ordnung für das Gebiet des Volks­staates Hessen alle mit Kraftfahrzeugen, Fuhrwerken oder Fahr­rädern erfolgenden Auf- und Umzüge, Durchmärsche und Sam­meltransporte von Mitgliedern und Anhängern nationalsozi- ilistischer und kommunistischer Organisationen verboten. Die

ier cd

Maßnahme gründet sich auf die Tatsache, daß bei Umzügen und

EUebcrlandfahrten der genannten Parteien Belästigungen der IT Ir M irftorr '^Ronns^orirnn HnhorfÄTTo ah t WrtXorQhottf^rilhifr miebßls

sricdlichen Bevölkerung, Ucberfälle auf Andersdenkende wieder-

holt zu verzeichnen waren. Es hat sich gezeigt, daß insbesondere bei Umzügen ortsfremder Gruppen die Benutzung schneller Be- icrdcriingsmittcl insofern einen Anreiz zu Ausschreitungen bietet als die Rechtsverletztcr glauben, sich einem polizeilichen Zugriff leicht und rasch entziehen zu können. Die Polizeibehörden sind angewiesen, das Verbot mit allen polizeilichen Mitteln nach­drücklichst durchzufühlen und gegen Zuwiderhandlungen rück­sichtslos einzuschreiten. Da es sich bei Zuwiderhandlungen um den Tatbestand des Landfriedensbruchs handelt, wird eine Uober- schreitung des Verbots schwere Strafen im Gefolge haben.

Branntweinverbot am Wahltag in Vreußen

Wie der amtliche preußische Pressedienst mittcilt, wird in der nächsten Nummer der preußischen Gesetzsammlung eine von dem preußischen Minister des Innern erlassene Bekanntmachung

»Lröffentlicht werden, durch die für den Bereich des Landes Prell­en anläßlich der Wahlen zum Reichstag der Ausschank von Aranntwein und der Kleinhandel mit Trinkbranntwein für Sonntag, den 14. September 1930, verboten wird. Das Verbot das Kleinhandels mit Trinkbranntwein trifft auch den Fall, bag dieser in verschlossenen oder versiegelten Flaschen abgc- gaben wird. Der Minister Har alle Polizeibehörden ersucht, die z.anehaltung dieser Vorschriften auf das strengste zu überwachen. Sofern an manchenOrten Tatsachen dieAnnahme rechtfertigen, daß

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Gießen 21.

M.

Mittwoch, den 2«. August 1930

durch den Ausschank von sonstigen geistigen Getränken am Sonn­tag, den 14. September, in den Abendstunden eine Gefährdung

de r öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Ortspoli,zcibehörden unbenommen, einen Polizeistunde festzusetzen.

Es wäre cmpsehlenswert, wenn die

eintritt, bleibt cs den früheren Beginn der

anderen Länderregie-

tungcn diesem guten Beispiel Preußens folgten.

Eine Stift die keine ist.

Am 1. August ist in Berlin dieDeutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten, A. G." mit einem Aktienkapital von 150 Millionen RM und ausgewiesenen Reserven im Betrag von 105 Millionen Reichsmark gegründet worden. Zweck der Gesell­schaft ist, die Errichtung und den Ausbau wcrtschafsendei An­lagen durch Aufnahme von Anleihen und Darlehen im In- und Auslande und die Gewährung von Darlehen im Inland an öffentlich-rechtliche oder gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen zu fördern.

Das Reich ist an diesem Unternehmen, das mit Anleihen und Darlehen arbeitet, maßgebend beteiligt. Die Gründung soll ei­nen schöpferischen Gedanken auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaf­fung vortäuschen Wer sich wirklich täuschen läßt, denkt nicht daran, daß der Staat oder ein staatlich unterstütztes Institut nicht mehr geben kann, als diese in Form von Steuern und an­deren Abgaben dem Staat zuführen oder zugeführt haben. Sch.

Wifitrltr Rundfunk.

Ende Juni dieses Jahres wurde durch den hannoverschen Rundfunk unter Anschluß an sämtliche Noragsender des Haupt- senders Hamburg und an die Deutsche Welle Königswuster- hausen eine Rede des sozialdemokratischen Reichstagsabgeord­neten Brey-Hannover zum vierzigjährigen Jubiläum des Fabrikarbeiterverbandes verbreitet. Es war eine mit partei­politischen Tendenzen stark gewürzte Festrede, die ein großer Teil der Rundfunkhörer mit anhören mußte. Dieser Umstand veranlaßte, wie dieDeutsche Bergwerks-Zeitung" vom 2. August 1930 schreibt, den Syndikus des Verbandes der Haus- miV ©iuiiblrejitjvi,^93ci.t;inv bei ^wvino ^nuniwvi, Jöüt-awwi' steher Niebuhr, an die Norag in folgendem Sinne zu schrei­ben:

Die Verbreitung einer Rede des Genossen Brey, M. d. R., anläßlich des vierzigjährigen Jubiläums des Fabrikarbeiter­

Verbandes nover die Rundfunk sachlichen,

in Hannover veranlasse ihn, an die Norag in Han- Frage zu richten, ob nicht auch ihm einmal der zur Verfügung gestellt werden könne zu einem parteipolitisch neutralen Vortrage überLebens­

fragen des Haus- und Grundbesitzes" oder über das Thema Der Haus- und Grundbesitz als Steuerquelle für Reich, Staat und Gemeinde" oder überNotwendigkeit des Ueber- ganges zur freien Wirtschaft im Wohnungswesen". Im nie= dersächsischen Wirtschaftsgebiete würden sicherlich über hun­derttausend dem Rundfunk angeschlossene Hauseigentümer der Norag für die Zulassung eines derartigen Vortrages dankbar sein."

Zunächst antwortete die hannoversche Noragstelle, daß sie den Antrag zuständigkeitshalber nach Hamburg weitergeleitet habe. Einige Tage später ging von Hamburg ein Ablehnungs­schreiben ein, in dem cs heißt:Wir bedauern, von Ihrem freundlichen Anerbieten keinen Gebrauch machen zu können, da

wir kön-

wir augenblicklich derart mit Material überlastet sind, daß in absehbarer Zeit keine neuen Verpflichtungen eingehen nen."

Die Rorag ist also vorsichtig, indem sie die Ablehnung Matcrialandrang begründet, anstatt direkt zu antworten,

mit der

unter sozialdemokratischem Einsluß stehenden Rundsunkleitung sei ein Vortrag, in dem über die Entrechtung des Haus- und Grundbesitzes und den starken Realsteuerdruck berichtet werde, unerwünscht.

Vor einigen Jahren, als in Bremen der Zentraloerbands­tag Deutscher Haus- und Grundbesitzeroereine stattfand, hatte die Norag die Verbreitung des Referates des Würzburger Unk versitälsprofessors Dr. Pesl abgelehnt. Dagegen wurde Anfang Juni dieses Jahres die Rede des Wohlfahrtsminister Hirt- fieser auf der Deutschen Tagung für Wohnungswesen, in der er von der Notwendigkeit einer Verlängerung der Wohnungs­zwangswirtschaft um fünf Jahre sprach, den Rundfunkteilneh­mern brühwarm übermittelt, ohne das der Haus- und Grund­besitz in Anbetracht des Rundfunkmonopols der Reichspost die Möglichkeit hatte, mit einigen bitteren Wahrheiten da- zwischcnzufunken! Der Hausbesitz mußte sich deshalb zur Be­kanntgabe einer scharfen Gegenerklärung der Tages- und Fach­presse bedienen.

Serbische Waffendrohung gegen Ungarn und Bulgarien.

Belgrad, 19. August. DieNooisti" veröffentlich einen Artikel aus Veldes, wo sich gegenwärtig der südslawische Hof, die Minister und das diplomatische Korps aufhalten. Der Ar­tikel beruft sich auf Informationen von unterrichteter Seite und kündig, gegen Bulgarien Waffengewalt an, falls die Habsbur­ger Frage und die Frage des mazedonischen Komitees nicht in befriedigender Weise gelöst würden.

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Nummer 66

Sozialisierter" Wohnungsbau in Rußland.

Eine der ersten Taten der bolschewistischen Revolution war die Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden. Darauf folgte das Dekret vom 20. August 1918 über dieAuf­hebung des Privateigentums an Immobilien in den Städten". Damit waren die Hausbesitzer endgültig enteignet und nur ganz kleine Wohnungen verblieben den bisherigen Eigentümern. Die Eroßwohnungcn, Villen und Paläste wurden zwangsweise geräumt und aller Wohnraum auf den Kops der Bevölkerung errechnet und aufgeteilt. So glaubte man in Sowjet rußland das Wohnungsclend besiegt und beseitigt zu haben Damit aber dieSozialisierung" vollständig fei, wurde durch Dekret vom 27. Januar 1921 der Mietzins, wo solcher überhaupt noch bezahlt wurde, mit einem Schlage abgeschafft. Das Wohnungs­paradies für Mieter, soweit von Mietern noch geredet werden konnte, war vollkommen.

Nun trat aber etwas ein, womit die Schöpfer dieses Woh­nungsparadieses nicht gerechnet hatten:

die Häuser zerfielen rapid!

Kein Mensch hatte ein Interesse an der Erhaltung und Pflege. Man riß von den Häusern ab, was gerade gefiel, und bald be­fanden sich die meisten in einem derartigen Zustand, daß nicht einmal die Kosten einer Reparatur mehr lohnten. Nach der Wohnungszählung vom Jahre 1923 mußten rund 12 Prozent aller Häuser für unbewohnbar erklärt werden. Den Sowjets kam die Erkenntnis, daß es so nicht weitergehen bür^c, sollte nicht bald das letzte Haus zerfallen. Mit der neuen ökonomi­schen Politik (NEP.) wurde nicht nur der Mietzins wieder ein­

geführt, sondern auch die im ersten Rausch kommunalisierten" Häuser zum großen Teil munalisiert". Alle Häuser mit weniger als wurden den alten Besitzern zurllckgegeben.

der Revolution wiederentkom- fünf Wohnungen

Im Jahre 1923 besannen sich die Sowjets darauf, daß der Sowjetstaat auch Häuser bauen müsse. Man ging an die Wie­derherstellung der alten und den Bau von neuen Häusern. Die Wohnungsnot stieg indessen weiter und nahm besonders in SPiv^tiiM Miib Ävitii^VM-b tk* iv^L V M ^rtjKA ('V ^vnnc» um, trenn bt^ Wohnungsnot wuchs schneller als die im Bau befindlichen Häu­ser. Di« Bevölkerung der Städte nahm jährlich durchschnitt­lich um 6 Prozent zu, aber nur 3 Prozent neuer Häuser wurden erstellt. Man war gezwungen, eine nochmalige Aufteilung des Wohnraumes vorzunehmen und die schon überfüllten Wohnun­gen wurden mit immer neuen Parteien belegt, während in Deutschland auf 100 Wohnungen zur Zeit der größten Woh­nungsnot 107,2 Familien kamen, entfielen in Rußland ruf 100

Ver-

Wohnungen durchschnittlich 167,7 Familien; doch ist das Hältnis in den großen Städten weit schlimmer.

Es kamen in Moskau durchschnittlich aus jede Wohnung in Leningrad 2% und in Charkow 2 Familien.

Die Wohnungsnot stieg weiter trotz aller Dekrete.

3,

Um

Geldmittel für den Bau staatlicher Wohnungen zu bekommen, wurde in den Jahren 1927 und 1928, also zweimal hintereinan­der, der Mietzins erhöht. Am 8. Januar 1928 verfügte das Exekutivkomitee, daß fortab die Mieten so berechnet werden mußten, daß jedes Defizit bei der Bewirtschaftung der Häuser ausgeschlossen sei. Trotzdem fehlten die nötigen Mittel, um durch Neubauten der Wohnungsnot zu steuern. Bereits durch Dekret vom Jahre 1923 war der private Wohnungsbau wieder zugelassen worden. Der Anteil der privaten Bauherren an den Neubauten betrug in den Jahren 1924 bis 1928 weit über die Hälfte allen Wohnraumes. Am 28. August wurde durch Dekret nicht nur russisches, sondern auch ausländisches (!) Ka­pital unter Zusicherung besonderer Vergünstigung«!, ermuntert, Wohnhäuser zu bauen. Alle verlangte Dodenfläche wurde frei- gegeben und die darauf erstellten Häuser sollen in der Bewirt­schaftung der privaten Bauherren bleiben.

Die staatlichen Mietsätze fallen bei diesen Neubauten weg, und die Bauherren haben das Recht der freien Vermietung und des Abschlusses von Mietverträgen.

Auch dürfen die Kommunen zwangsweise keine Einquartierun­gen vornehmen. Sogar die Grundsteuer wurde den privaten Bauherren erlassen, und ihre Erben brauchen keine Erbschasts- stcucr von diesen Neubauten zu zahlen.

Mit diesem letzten Dekret ist der Bankerott ber bolschewisti­schen Wohnunigswirtschaft besiegelt. Das kommunistische Woh- nungsparadies ist aue-geträumt und an die Stelle dersoziali­sierten" Wohnungswirtschaft tritt wieder der private Haus­besitzer.

Wieder zwei tote Kinder in Lübeck.

In der Nacht zum Dienstag sind in Lübeck wiederum zwei Kinder, bei denen das Calmette-Präparat Anwendung fand, gestorben. Die Zahl der Toten beläuft sich nunmehr auf 67, krank find immer noch 53 Kinder.

Franz Joses-Denkmal.

Innsbruck, 19. 8. In Innsbruck wurde aus Anlaß der Feier des 100. Geburtstages Kaiser Franz Josefs auf dem Berge Isel ein Denkmal des alten Kaisers enthüllt, das vom Verband der Tiroler Kaiserjäger gestiftet wurde. An der Feier nahmen auch Mitglieder des Hauses Habsburg, sowie zahlreiche Generale und andere Oftiziere der alten Armee teil.