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Tageblatt)

(Neueste Nachrichten)

43. Fahrs

Samstag, den 13. Dezember 1930

Nummer 99

«nzeigenpreife: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., total 12 Psg., die 90 mm breite Rrllamc-Petitzeile 96 Psg. Play. Vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischce-Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

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Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle' Gießen, SSdanlage 21.

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Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

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Kietzener Iettung

I w^ (Gießener Tageblatt) (Neueste Nachrichten)

Politische Rundschau.

Die Filmobcrprüsstellc hat den Remorque-Film wegen Ee- jöhrdung des deutschen Ansehens verboten.

Der Reichsrat genehmigte ein Abkommen über die deutsch- belgische Grenze, den Auslieserungsoertrog mit der Türkei und oclschiedene kleine Abkommen.

Der Reichstag nahm die Entschließungen über die Hilss­maßnahmen in den Hochwassergebieten an.

Der Strafrcchtsausfchuß des Reichstages hat den Abgeord­neten Dr. Kahl zum Vorsitzenden gewählt.

Die Bereinigte Schweizer Bundesversammlung hat am Don­nerstag den jetzigen Vizepräsidenten, Bundesrat Heinrich Häber- litt, zum Bundespräsidenten und zum Vizepräsidenten Bundcs- iot Euiscppe Motta gewählt.

Das Einwonderungskomitce des Abgeordnetenhauses in den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat dem von Senator Reed eingebrochten Antrag auf Suspendierung der Einwande­rung in den Bereinigten Staaten für zwei Jahre zugestimmt.

Nach einer Meldung aus Rio de Janeiro hat der Minister für össentliche Arbeiten wegen der schwierigen Wirtschaftslage tierläufig jede Einwanderung nach Argentinien verboten.

Im englischen Unterhaus wurde ein Ergänzungskredit von 10 M Millionen Pfund Sterling für die Arbeitslosenversicherung angenommen.

In den Verhandlungen zwischen Zechenverband und Gewerl- schaften wurde eine Einigung über die ab 1. Januar sestzu- skyenden Löhne nicht erzielt.

Die französischen Flieger haben ihren Angriss auf den Dauerslugrekord infolge stürmischer Witterung aufgeben müssen.

Bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Breslau sind, wie in einer Pressekonferenz von Mitgliedern des Vorstandes erklärt wurde, schwere Verfehlungen ausgedeckt worden.

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MMaftsvarlei und Realileuern.

Berlin, 12. Dezember. Eine Reihe von Gemeinden versucht, Weils auf Grund einer Initiative, teils sogar auf Druck behörd­licher Stellen, eine Erhöhung der Realsteuern vor dem 31. De­zember zu erreichen, um später bei ihrer Reduktion um 10 bezw. 20 Prozent trotzdem das heutige Soll zu behalten. Die Wirt- fäaftspartci hat zu diesem Zwecke einen Antrag eingebracht, als Stichtag nicht den in der Notverordnung vorgesehenen 31. De­zember, sondern den 1. Dezember anzunehmen. Dieser Antrag ist zweimal im Plenum vergeblich versucht worden, auf die Ta gesorbnung zu bringen. Nun sind aber, wie wir hören, sehr ernste Bestrebungen im Gange, auf anderem Wege diese Versuche, die Realsteuer zu erhöhen, durchzusetzen. Das Reichsfinanz- Ministerium scheint die Auffassung zu vertreten, daß eine solche ' Maßnahme unter allen Umständen verhindert werden müsse. Es ist also mit irgendwelchen Abwehrmaßnahmen zu rechnen.

Ein Preisausschreiben über die Reparationen.

Berlin, 12. Dezember. Im Reichstag ist ein von der Wirt- itaftspartei, der Deutschen Volkspartei, der Landvolkpartei, den ?cutschnationalen, den Konservativen und der Staatspartei un- ikizcichneter Antrag eingogangen, der den Reichsaußenminister «ufiorbert, 100 000 RM. zur Prämiierung der besten Arbeiten über den Einfluß der deutschen Reparationszahlungen auf die Weltwirtschaftskrise bereitzustellcn. Dies« Mittel sollen durch Einsparungen bei den Titeln des Haushalts des Auswärtigen inits aufgebracht werden.

zur etlrnnltfltutr.

Pon dem Deutschen KonditorenEund E. D., die Spitzenor- gatrifation und oberste Berufs- und Standesvertretung der deut- ichen Konditoren, ging uns folgende Erklärung zu.

Nachdem die Gctränkestcuer in einzelnen Gemeinden einge= führt' ist erklärt das deutsche Konditorengewerbe auf Grund der («Donnenen Erfahrungen aufs Neue, daß diese Steuer, bie unter Veilassung jedes noch so üppigen Haus-verzehrs an Getränken ,n «sozialer'und ungerechter Weise nur die in der Mehrzahl un­sichtig gestellten und vielfach unverhetratelen, al,o der -cdi gen. klier unterliegenden Gaststättenbesucher tricht eine S^abigung 'ich des Konditorengewerbes bedeutet, die in keinem Verha inis ium wirklichen Ertrage steht. Die Berechnung der -emen und Einsten Pfennigbeträge führt dauernd zu unerquicklichen Au.- finanbcrfeüungen, zu Mißtrauen gegen die Betriebs,nhaber und las Bedienungspersonal und zur Verärgerung der W,

I £ Möglichkeit unsere Gaststätten meiden oder zum m.nde ten - Mi die Bestellung von steuerpflichtigen Getränken

I ^ Konditorengewerbe wird in seiner dreifachen Eigenschaft «iS handwerkerlicher H-rstcllungs-, als Handels- und a g

I virtchaftlicher Betrieb von so vielen oer,ch,eLenart,genSun i -0 Abgaben getroffen, daß es die Getränkesteuer mcht aus sich I lernen kann, zumal es darin in gewissem ^nne ein > kielen Wettbewerb erblicken müßte und durch Einhcbung,

I 'Hnung und Abführung der Steuer mit neuer e^Mo Zcitrau- i liniier wie unproduktiver und kostspieliger Arbeit Belastet wird. ' Die Reichsorganisation richtet an den Herrn Reichsf,nanzm>nl- ' st das dringende Ersuchen, von der ihm durch bie Notoerord- ang vom 1. Dezember 1930 eingeräumten Befugnis zur Uuf- ibiing der Getränkesteuer schon zum frühestzulässigen Termin, m-t Januar 1931, Gebrauch zu machen."

Den Verbrauch ausländischer Senußmitlel und Lukuswaren einschränten.

Durch Die Annahme Oes Aoung-Planes ist die Erfüllung der uns aufgebürOcten Tributleistungen in erhöhtem (Maße unter unsere eigene Verantwortung gestellt worden. Die deut­sche Volkswirtschaft ist gezwungen, den außenpolitischen Bin­dungen entsprechend, ihre Kräfte auf das äußerste anzuspannen und planvoll weiter zu entwickeln.

Die Produktionskraft des Landes muß gesteigert und noch mehr als bisher für den Export nutzbar gemacht werden. Eine Vermehrung der Ausfuhr allein kann aber nicht die Ueber- schüsse bringen, die zur Abdeckung unserer Schulden nötig sind. Es muß auch eine

Verminderung der Einfuhr

erreicht werden, die bei zweckmäßigerer Gestaltung unserer Er- nährungöwirtschaft und einer den nationalen Belangen Rech­nung tragenden Einstellung Der Verbraucher möglich ist.

Ein weiteres Feld fruchtversprechender Arbeit eröffnet sich, wenn im

Zusammenwirken aller Berufs- und Bevölkerungskreife die Deckung des einheimischen Bedarfs in höherem Maße als bisher der inländischen Produktion zugeführt wird. Das gilt für die Erzeugnisse der deutschen industriellen Art, vor allem aber für die des deutschen Bodens und der deutschen Vieh- und Fleischwirtschaft. Unter Zurückstellung der Meinungsverschie­denheiten über sonstige Fragen müssen die Bestrebungen unter­stützt werden, die durch vermehrte Anpassung an die Erforder­nisse des Marktes Herstellung und Absatz landwirtschaftlicher OualitätSerzeugnisse fördern sollen.

Zu Deutschland besteht eine Vorliebe für das Fremde, sie zeigt sich auch darin, daß

aus dem Auslande stammende oder als fremdländisch an­gepriesene Waren vor den einheimischen vielfach bevorzugt werden, selbst dann, wenn sie der fremden oder unter fremder Flagge segelnden in Güte und Preis nicht nachstehen oder ihnen sogar überlegen sind. Diese Einstellung weiter deutscher Kreise hat dazu beigetragen, die Absatzkrisiö zu verschärfen, unter der fast alle heimischen Erwcrbszwcige leiden. Sic steigert die Arbeitslosigkeit, die wie ein schwerer Alb auf Staat und Wirtschaft lastet, Rtot und Elend in zahllose Familien trägt und der deutschen Arbeit und damit dem wertvollsten Aktivum der deutschen Volkswirtschaft schweren Schaden bringt. Die Zurücksetzung der inländischen Ware durch deutsche Käufer und Verkäufer, die sich der Einstellung ihrer Kunden anpasscn, schadet aber auch dem Ruf der deutschen Ware und damit unserer auf -Dualität gestellten Erportpropaganda.

Wer seinem Volke mit Verantwortung gegenübersteht, muß sich darüber klar sein, was es bedeutet, wenn der aus­ländischen Ware der Vorzug vor dem Erzeugnis deutschen Fleißes gegeben wird. Dem Verbraucher soll nicht das Recht bestritten werden, diejenige Ware zu wählen, die nach Quali­tät, Ausstattung und Preis die beste ist. Der heimischen 2Dare gebührt aber unter allen Umständen dann der Vorzug, wenn sic bei gleichem Preis und gleicher Ausstattung in gleicher Güte wie die ausländische geboten wird.

Die Lage, in der sich die deutsche Wirtschaft befindet, läßt aber auch eine Einschränkung des ständig steigenden Ver­brauchs ausländischer Genußmittel und Luruswaren geboten erscheinen. Hier sollten gerade diejenigen Kreise, denen Bildung und Einkommen eine bevorzugte Stellung geben, mit gutem Beispiel vorangehen.

Um den breitesten Schichten unserer Bevölkerung die chtotwendigkeiten, die sich aus unserer Wirtschaftslage ergeben, zur Kenntnis zu bringen, bedarf es einer umfangreichen Auf­klärungsarbeit. Sie soll dem Verbraucher die Verantwortung die er für die deutsche Volkswirtschaft trägt, zum Bewußtsein bringen. Aufklärung tut aber auch in den Kreisen der Produ­zenten not. Hier heißt es, Qualitätsleistung und Anpassung an die berechtigten Forderungen und den Geschmack des Konsu­menten durch aufklärcnde Propaganda fördern zu helfen.

Diese Aufklärungsarbeit durchzuführen, hat sich

derVolkswirtschaftliche Aufklärungsdienst" zum Ziel gefetzt. Er will frei und unabhängig, unbeeinflußt durch politische oder privatwirtschaftliche Einstellung und Interessen, sein weitgestccktes Ziel in enger Zusammenarbeit mit Landwirtschaft, Handel, Industrie und Handwerk, mit der Presse und den Organisationen der Endverbraucher erreichen. Für seine ausschließlich dem Dienst an der deutschen Gesamt- wirtschaft gewidmete Arbeit bedarf er der tätigen Mitarbeit und Unterstützung aller Bevölkerungskreife.

Der deutsche Einzelhandel kann grundsätzlich die geforderte Einsckwänkung überflüssiger ausländischer Waren nur billigen und ebenso den bcabsick'tigtcn Maßnabmen des Volkswirt,chast- lick'en Aufklärungsdienstes seine Zustimmung geben. Wir emp- fcl'lcn den hessisck'en Einzelbändlern, den gegebenen An­regungen Pachtung zu schenken, sowie den b-russstan0.,chcn Organisationen, als Mitglied dem Volkswirt,chastl.chen Auf- klärungsdienst bcizutreten und seine Tätigkeit nach Kräften zu unterstützen.

Siliol- und Warenbaussleucr.

Das starke Anwachsen der Warenhäuser, der Filialen uno Einheitspreisgeschäfte hat in Den Kreisen des Mittelstand lcrischen Einzelbanvels die schwersten Befürchtungen für die Wcitcrcrhaltung des selbständigen Mittelstandes hcrvvrgcrufen und in diesen Gruppen in immer zunehmendem Maße die For Oetting nach einer Aenderung der derzeitigen Verhältniße zutage treten lassen. Der Druck dieser übermächtigen Konkurrenz lastet in Zeiten einer solchen katastrophalen Wirtschastsöcprcs sion, wie wir sie eben durch zu machen haben, besonders schwer auf denjenigen Branchen Des Einzelhandels, für die die Waren­häuser, Filialen und Einheitspreisgeschäfte direkte Konkurrenten im Kampf um den Kunden sind. Der Ruf nach dem § >64 der Reichsverfassung wird immer lauter: und als eines der Mittel zur Erhaltung des selbständigen Mittelstandes wird eine Sondcrbesteucrung der Filialen und Warenhäuser verlangt. Wnâ die ^Warenhäuser anbetrifft, so kommen hier eigentlich nur die großen Konzernwarenhäuser in Betracht, die in den einzelnen Orten steuerlich als Filialgeschäfte angesehen werden, so daß die Erhebung einer speziellen Warenhaussteuer besonders im Hinblick auf die Tatsache, daß ein Geschäft nur unter die Filialsteuer oder unter die Warenhaussteuer fallen darf, von geringer Bedeutung ist. Auch der BegriffWarenhaus" ist ein umstrittener. Das hessische Gcinemdeumlagengesetz vom 8. Zuli igi i ocrffanO Darunter solche gewerblichen Unternehmen, die den Kleinhandel mit Waren verschiedener Gattungen nach 2lrt der -Warenhäuser, Großbazare, Abzahlungs-, Versteige rungg- und Versandgeschäfte im großen betreiben. Eine genaue Definition des BegriffesWarenhaus" ist dies gewiß nicht, insbesondere wäre auch eine Anwendung auf größere Gemischt warcngeschäste auf dem Lande oenkbar, was jedenfalls nicht ge wollt war. Auch wäre cs für diese Firmen verhältnismäßig leicht möglich, den Eharakter ihres Geschäftes so umzuwandeln, daß sie nicht mehr TLaren verschiedener Gattungen führen und damit auch einer Sonderbesteuerung als Warenhaus entzöget? wären. Man wird daher das Augenmerk mehr auf die Filial fteuer zu richten haben, die auch einen viel größeren Kreis von Firmen umfaßt, uno zwar von Firmen, die in allen Branchen als schwere Konkurrenz des leider wesentlich stärker besteuerten ortsansässigen Handels angesehen werden.

Ueber Die Art der Erhebung einer Filialsteuer ist man sich selbst in -Interessentenkreisen häufig völlig im Unklaren. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen sind zudem für eine wirk­same Besteuerung so ungeeignet, daß eine auf dieser Grundlage erhobene Filialsteuer weder als eine fühlbare Belastung der be­troffenen Geschäfte, noch weniger aber als eine Entlastung der ortsansässigen Firmen angesehen werden kann. Die Filial- oder Warenhaussteuer wird in Hessen als Zuschlag zur ört­lichen Gewerbesteuer erhoben, unO zwar auf Grund einer Ge- meinöesatzung. Früher betrug der Höchstzuschlag 200 %, er wurde jedoch durch Gesetz vom 22. Mnrz i929 trotz heftigen Widerspruchs aus Handelskreisen auf 100 % Zuschlag herab­gesetzt, Oer Kreis der Betroffenen aber erhöht durch Einbezie­hung der Versicherungs-, Bank- und Kreditunternehmen. Diese Ausdehnung auf andere als Handelsbetriebe ist unnatürlich vom Standpunkt des Einzelhandels gesehen, während gleichzeitig eine Aenoerung des Prozentsatzes der Erhebung sehr bedeutungs­voll ist. Die Erfahrung hinsichtlich der Gewerbebesteuerung der Filialen auswärtiger (meistens preußischer) Firmen lassen erkennen, daß diese auf Grund eines in der Regel gering aus­gewiesenen Gewerbeertrags und niedrig gehaltenen Anlagekapi­tals nur einen Bruchteil dessen aufbringen, was ortsansässige Firmen mit gleichem Umsatz leisten müssen. Hinzu kommt, daß die preußischen Derrechnungsmethoden über die Aufteilung des Gewerbeertrags diejenigen Gemeinden, in denen sich lediglich Filialen eines Unternehmens befinden, zu Gunsten der Haupt- sitzgemeinde benachteiligen. Es war daher schon seit mehreren Jahren vom Einzelhandel die Erhebung einer Filialsteuer zu­nächst als Ausgleichöstcucr gegenüber Oer offensichtlichen Be­nachteiligung der ortsansässigen Geschäfte verlangt worden. Daß aber ein bei ungünstigen Verrechnungsmethoden verhältnis­mäßig so niedriger Prozentsatz wie 100 % oder 200 % keinen wirksamen Ausgleich schaffen kann, liegt auf der Hand. Von feiten Des Landesverbandes Oes Hessischen Einzelhandels wurde daher am 2. IVai iggo bei Dem Hessischen Landtag der Antrag gestellt, den Zuschlag von 100 % auf 300 % zu erhöhen. Aber auch dies dürfte auf Grund Oer inzwischen gemachten Erfahrun­gen als noch nicht ausreichend angesehen werden, zumal neuerdings bekannt wird, daß selbst eine Stadt wie Frankfurt über 600 % Zuschlag als Filialsteuer erhebt. Auch die hessischen Gemeinden und Städte haben nunmehr die Frage der generellen Erhebung einer Filialsteuer aufgegriffen, allerdings wohl weniger in der Absicht, das ortsansässige Gewerbe tu entlasten, als vielmehr neue Einnahmequellen zu erschließen. Es darf aber festacstellt werden, daß heute schon eine ganze Reihe hessischer Städte und Gemeinden Filialsteuer erheben.

Bekanntlich unterliegt die Regelung der Filial- und Warenhaussteuer der Landesgesetzgebung, so daß in jedem Lande andere Bestimmungen gelten. Durch einen vor 2 Jahren vor- aclegten Rabmcngewerbesteueraesetzcntwurf soll aber auch reichs­gesetzlick' die Möglichkeit der Einführung einer Filialsteuer als Zuschlag zur Gewerbesteuer verankert werden. Die damals

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