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Tageblatt)

(Neueste Nachrichten)

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43. Fahrs

Mittwoch, den 12. März 1930

Nummer 20

Politische Rundschau.

Die Generäle der Besatzungsarmee sind zum 15. Marz nach Paris zu einer Besprechung in das Kriegsministerium befohlen worden. In der Pfalz ist man von neuem beunruhigt, weil gewisse Vorbereitungen dahin ausgelegt werden können, daß doch noch vor der Räumung Frühjahrsmanöver am Rhein statt­finden sollen.

Der deutsche Botschafter von Hoesch hat Sonntag in Ab­wesenheit des Präsidenten Doumergue dem Generalsekretär Michel die persönliche Anteilnahme des Reichspräsidenten von Hindenburg anläßlich der Überschwemmungskatastrophe zum Ausdruck gebracht.

Als wahrscheinlicher Nachfolger des zum preußischen In­nenminister ernannten bisherigen Oberpräsidenten der Provinz Sachsen, Dr. Waenting, wird von der anhaltischen Presse Mi­nisterpräsident Deist genannt. Deist gehört ebenfalls der So­zialdemokratischen Partei an.

Der frühere preußische Eisenbahnminister von Breitenbach ist am Montagvormittag in Bückeburg kurz vor Vollendung seines 80. Lebensjahres gestorben. Von Breitenbach war von 1906 bis 1918 Eisenbahnminister.

Unter denjenigen, die dem Präsidenten der tschechoslowaki­schen Republik zu seinem 80. Geburtstag ihre besonderen Glück­wünsche dargebracht hatten, fehlten das Oberhaupt des Deut­schen Reiches und sein Vertreter in Prag.

Trotzki hatte die spanische Regierung gebeten, ihm aus Ge- sundhcitsrückfichten für einige Wochen den Aufenthalt in Spa­nien zu gestatten, erhielt jedoch die Antwort, daß es der spani­schen Regierung unmöglich sei, der Bitte stattzugeben.

William H. Taft, Präsident der Vereinigten Staaten in den Jahren 1909-13, ist am 8. März gestorben. Er hatte zuletzt das Amt eines Obersten Bundesrichters inne, von dem er sich erst kürzlich zurückzog, da fein Gesundheitszustand das erforderte.

Wie man aus amerikanischer Quelle erfährt, ist zwischen der amerikanischen, der japanischen und der englischen Delega­tion eine prinzipielle Einigung über ihre Flottenquoten zu­stande gekommen. Es wird weiter mitgeteilt, daß die Verhand­lungen zwischen den drei erwähnten Mächten durchaus zufrie­denstellende Fortschritte gemacht hätten.

Der deutsche kommunistische R^ichstagsabgeordnete Koll­witz ist nach Schluß einer kommunistischen Versammlung in Pa­ris verhaftet und an die deutsche Grenze abgeschoben worden.

150 Kommunisten wurden nach schweren Zusammenstößen mit der Polizei verhaftet. Bei den Krawallen wurden 30 Per­sonen verletzt.

Eine Reihe hoher päpstlicher Orden sind an deutsche Poli­tiker verliehen worden, die sich um das Zustandekommen des preußischen Konkordats besonders verdient gemacht haben.

Hindenburg greift ein!

Poung-Gesetze Haushaltsplan.

Wird der Reichstag aufgelöst.

Eine Auflösung des Reichstages bedeutet eine Hinaus­schiebung der Finanz- und Steuerreform auf ungewisse Zeit. Das deutsche Volk hat aber einen Anspruch darauf, daß nun endlich die längst erwarteten Taten geschehen. Denn es ist Notzeit und für die Notzeit ist Artikel 48 geschaffen!

Derartige Erwägungen haben auch den Reichspräsidenten veranlaßt, jetzt einzugreifen. Er hat dem Reichskanzler eine bedingte Ermächtigung gegeben, einmal den Reichstag aufzu­lösen, falls dieser nach Annahme der Pounggesetze dem neuen Finanzprogramm der Reichsregierung nicht zustimmen sollte, und zum anderen,

auf Grund des Artikels 48 die Finanzfragen so zu er­ledigen, wie sie in dem Moldenhauerschen Finanzpro­gramm niedergelegt sind.

Der Reichspräsident hält diese Ermächtigung für notwendig, damit das Reich seinen Ultimoverpflichtungen für Ende März unbedingt nachkommen kann. Spätestens am 24. März müssen die Steuerfragcn geordnet sein, wenn der 31. März ohne schwere finanzielle Erschütterungen für das Reich vorübergehen soll. Eben um diese Gefahr auszuschließen, erteilte Hindenburg die Ermächtigung, Moldenhauers Finanzprogramm auf Grund des Artikels 48 sofort in die Tat umzusetzen.

Hindenburgs Schritt hat im Reichstag wie eine Bombe eingeschlagen. Es herrscht lebhaftes Getriebe in allen Frak­tionen, und es gewinnt immer mehr den Anschein, als ob die Furcht vor dem Artikel 48 die Parteien der Weimarer Koalition doch vielleicht noch zu einer Verständigung führt, das heißt also, das Finanzprogramm der Regierung würde dann von den Par­teien der Weimarer Koalition, die zusammen über 255 Stim­men verfügen, angenommen werden. Die Deutsche Volkspartet wird hierbei selbstverständlich nicht mittim. Sie wird unmit­telbar nach Verabschiedung der Pounggesetze gezwungen sein, ihre Minister aus dem Kabinett zurückzuziehen.

Wie in München von maßgebender Seite verlautet, kommt für die Bayerische Volkspartei die Beteiligung an einer Wei­marer Koalition nicht in Frage.

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Besprechungen beim Reichspräsidenten über den Handelsvertrag mit Polen.

Am Montagvormittag sind die Reichsminister Dr. Eurtius, Dietrich und der deutsche Gesandte in Warschau, Ulrich Rau­scher, vom Reichspräsidenten in gemeinsamer Audienz empfan­gen worden. Den Inhalt der Besprechungen bildete der deutsch- polnische Handelsvertrag.

Am Montagvormittag haben außerdem beim Reichsernäh­rungsminister Dietrich Beratungen mit den Fraktionsführern stattgefunden über Agrarfragen, insbesondere über die Frage des Roggenbeimahlnngszwanges.

Luther einstimmig gewählt.

Berlin, 11. März. In der heutigen Sitzung des Gene­ralrats wurde Dr. Luther einstimmig zum Reichsbankpräsiden­ten gewählt.

Unterredung des Reichsaußenministers mit dem russischen Botschafter.

Berlin. Eine Unterredung hat zwischen dem Reichsaußen­minister und dem russischen Botschafter stattgefunden, bei der sämtliche Punkte besprochen worden sind, die zu Schwierigkei­ten zwischen der Reichsregierung und der Sowjetregierung ge­führt haben. Die Besprechungen werden fortgesetzt.

Seldte-Versammlung ausgelöst.

Duisburg. In einer vom Ortsausschuß für die deutsche Freiheitsbewegung einberufenen Riesenversammlung im Burg- acker-Saal hielt Seldte eine Rede. Der Vorsitzende mußte dann die Mitteilung machen, daß die Versammlung wegen der Ver­bundenheit mit dem verbotenen Stahlhelm von den Behörden aufgelöst sei. Vereitgestellte Schutzpolizei trieb die Versammel­ten unter Anwendung des Gummiknüppels aus dem Saal.

Angriffe auf Deutschland.

Kowno. In Artikeln greifen dieJswestija" und auch die Krasnaja Gazetta" die Haltung der deutschen Industrie gegen­über der Sowjetunion an und erklären, die deutsche Industrie versuche, den russischen Wirtschaftsplan zu zerstören.

Eine Aktion gegen die Christenversolgung.

Der Deutsche Arbeitsausschuß desWeltbundes für Inter­nationale Freundschaftsarbeit der Kirchen" hat die Führer die­ser Bewegung aus allen Teilen des Reiches zu einer Der- trauensmännerversammlung in Berlin zusammengerufen, die sich in ihrer ersten Sitzung eingehend mit den Religionsverfol­gungen in Rußland beschäftigte. In einer einstimmig gefaß­ten Entschließung bringt der Arbeitsausschuß seine tiefe Be­wegung über die furchtbare Not der christlichen Glaubensbrüder in Sowjetrußland zum Ausdruck. Er grüßt die bedrängten Christen in glaubensbrüderlicher Verbundenheit und versichert sie seiner aufrichtigen Teilnahme in ihren Drangsalen. Der Vollzugsau schuß des Weltbundes, der sich mit den Religions­verfolgungen beschäftigen wird, trifft in Kürze in Brüssel zu­sammen.

Prag entrüstet.

Einige tschechische Blätter stellen fest, daß unter denjenigen, die dem Präsidenten der tschechoslowakischen Republik zu seinem 80. Geburtstage ihre besonderen Glückwünsche dargebracht hät­ten, das Oberhaupt des Deutschen Reiches und sein Vertreter in Prag fehlten. Was den deutschen Gesandten in Prag anbe­träfe, so habe er sich damit begnügt, an der Vorsprache des Dip­lomatischen Korps, das den Präsidenten gemeinsam beglück­wünschte, teilzunehmen. Es sei ausgefallen, daß unter den De­peschen der Staatsoberhäupter eine solche Hindenburgs gefehlt habe. Daß anläßlich des 80 Geburtstages des Reichspräsi­denten von Hindenburg auch eine Glückwunschdepesche aus Prag fehlte, verschweigt die tschechische Presse.

Nationalsozialisten und Südtirol.

Ein neuer Beweis dafür, daß die Nationalsozialisten end­gültig die Deutschen in Südtirol preisgegeben haben, findet sich in dem von dem Abgeordneten Feder herausgegebenenPro­gramm der NSDAP.". In der ersten bis vierten Auflage die­ses Programms (1927-28) hieß es auf Seite 29:

Wir verzichten auf keinen Deutschen in Sudetendeutsch­land, Südtirol, in Polen, in der Völkerbundskolonie Oester­reich."

Von der 5. Auflage 1929 ab aber lautet die gleiche Stelle:

Wir verzichten auf keinen Deutschen in Sudetendeutsch­land, in Elsaß-Lothringen, in Polen, in der Völkerbunds­kolonie Oesterreich."

Von Südtirol kein Wort mehr?

Sandwerkersorgen! (Schluß).

Der D.-Plan war nach dem Willen seiner Urheber nur ein praktischer Versuch zur Erprobung der deutschen Leistungs­fähigkeit, die Vorbereitung zu einer endgültigen Lösung des Neparationsproblems. Der D.-Plan gibt, wenn Deutschland durch die Transferierung seiner Schulden an die Siegerstaaten ernstlich in Gefahr gebracht werden könnte, Deutschland das Recht zu einer Nachprüfung der ihm obliegenden Verpflich­tungen.

Seinen Niederschlag fand der Widerstand gegen den D.-Plan insbesondere durch das von der Deutschnationalen Par* tei (Großindustrie) verlangte Volksbegehren.

Es soll nicht Aufgabe dieser Abhandlung sein, hierzu noch­mals eingehend Stellung zu nehmen.

Sicher ist aber soviel, daß diese ungeheueren Belastungen nicht nur die Staatöwirtschaft, sondern auch die individuelle Einzelwirtschaft sehr stark belasten und seither schon belastet haben. Einmal schon um deswillen, weil nach dem D.-Plan die Höhe der Leistungen und deren Umfang noch nicht mit aller Bestimmtheit feststand, dann aber auch, weil durch den D.-Plan wirtschaftliche Transaktionen von Industrie, Hand­werk, Handel und Gewerbe in ungewißer Weise beeinflußt wer­den.

Wirtschaftliche Unsicherheiten überall.

Die Geschäftswelt ist daher in fortschreitendem Maße dazu übergegangen, mit ihren Schuldnern Abmachungen aller Art zu treffen, die den Eingang ihrer Ausstände sicher stellen sollen.Ziel 3 Monate oder per Kaße 2 Prozent Skonto" eine in Vorkriegsjahren fast durchweg anzutreffende Geschäftskon­dition ist heute vollkommen verschwunden.

Abzahlung in Raten", eine Ueberlieferung aus dem Dol­larstand ist die Losung heute.

Insolange reale Garantien für deren pünktliche Einhaltung gegeben, mag man sich mit dieser Zahlungsart vielleicht noch ab­finden. Wenn aber die Entwicklung der eigenwirtsch. Verhält­niße des Abnehmers jene Zahlungsverpflichtung gefährden, ist es begreiflich, wenn die Geschäftswelt und das Handwerk dazu übergeht, im Wege des vor befn Kriege kaum üblichen Eigen­tumsvorbehaltes bei Lieferung aller Art sich vor Nachteilen zu schützen.

Die grundlegende Aenderung der wirtschaftlichen Verhält­nisse erfordert eine veränderte Nechtsauffassung, nicht nur über jenenEigentumsvorbehalt", sondern auch über die Begriffe S'cherungsübereignung" und deren Auswirkung, wenn man nicht gar eine veränderte moralische Beurteilung dieser Probleme verlangen will.

Der immer wieder beklagte Nichteingang der Forderung der Handwerker an ihre Kunden oder deren Abtragung in Na* ten erschöpfte die Barmittel des Handwerks. Es mußte dazu übergehen, weitere Geldmittel zur Verfügung zu haben. Diese sind oft nur im Wege der Beschaffung von Kreditmittel durch Banken oder private Geldgeber möglich. Auch diese verlangen wiederum Sicherungen. Man ging dazu über, durch Siche­rungsübereignung von Worten auch diese Kreise der Geldgeber zufrieden zu stellen. Wenn die Gerichte aus dem Gesichts­punkt der Gläubigerbenachteiligung und dem der Unsittlichkeit Verträge dieser Art mit Geldgebern im Einzelfalle für anfecht­bar erklärt haben, ja sogar eine Schadenersatzpflicht des sichern­den Gläubiger konstruierten, so wird in Handwerks- und Ge­werbekreisen oft von einer tatsächlichen Ueberspannung geredet. Später ist die Rechtsprechung von dieser Uebertreibung auch abgerückt und hat ernstliche Sanierungsnnternehmungen auf die­sem Wege für zulässig gehalten.

Es ist daher bei allen Verträgen dieser Art größte Vor- sicht nötig, die Gegenstand nachstehender Betrachtung sein sollen. Sie läßt sich vielleicht in folgenden Leitsätzen ausdrücken:

i. nicht das ganze Vermögen des Kreditnehmers, sondern nur etwa sein Warenlager, seine Ausstände oder sein Mo- bilarvermögen soll übereignet werden.

2. das Vermögen des Kredit nehmenden Handwerkers oder des Geschäftsmannes darf nicht doppelt zur Kreditgewin­nung benutzt werden. Vielmehr ist es, wenn selbst schon auf Kredit erworben, von dieser Kreditbelastung möglichst zu befreien.

3. Der Schuldner darf nicht übermäßig beschwert werden.

Den Geschäftsbetrieb des Handwerkers in feiner Totalität zur Sicherung einer schon bestehenden Forderung zu benutzen, wäre eine ungerechtfertigte und darum meist anfechtbare Bevor­zugung eines Gläubigers. Ein neu aufzunehmender Kredit mit dessen Hilfe andere Gläubiger befriedigt werden sollen, kann jedoch auf diese 2lrt in zulässiger Weise beschafft werden. Auch 'ür fortlaufende Kredite kann der Geldgeber in dieser W»eise Sicherung beanspruchen. Insbesondere kann im V5ege der Sicherungsübereignung von Warenvorräten, Außenständen oder Mobilar dauernd das nötige Betriebskapital herbeigeschafft und bereitgestellt werden. Zweckmäßig wird es fein in Fällen dieser Art vor der Kreditaufnahme durch Inventur und Bilanz fest­zustellen, daß das Haben das Soll überschreitet. Der Geld­geber könnte sich z. B. dadurch sichern, daß der Betrag der Ta­geseinnahme etwa nach Abzug der laufenden Geschäfts und Haushaltungskosten (auch über deren Höhe können ver-