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43. Fahey.
Samstag, den 10. Mai 1930
Nummer 37
Politische Rundschau.
Staatssekretär Dr. Schmidt hat am Freitagvormittag seine Tätigkeit im Ministerium für die besetzten Gebiete wieder ausgenommen.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstages erledigte am Freitag in der zweiten Lesung des neuen Strasrechtes die Abschnitte, die die Angriffe gegen die Wehrmacht oder die Volkskraft und die gesamten Beamtendelikte, Amtsanmaßung und Amtserschleichung behandeln. Die beiden Abschnitte wurden mit Ausnahme geringfügiger Aenderungen angenommen.
Im preußischen Kabinett ist zur Abdeckung des Haushalts- fehlbetrages von rund 110 Millionen Mark der Plan aufge- taucht, die staatlichen Grundsteuern zu verdoppeln oder die Haus- zinssteuer um 10 Prozent zu erhöhen.
Die Staatsanwaltschaft Altona hat in Sachen der Untersuchung wegen der in den Jahren 1928-29 in Schleswig-Holstein, Hannover und Oldenburg begangenen Bombenanschläge die umfangreiche AnNageschrist fertiggestellt und der Strafkammer mit dem Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens eingereicht.
Das Reichsgericht verurteilte am Freitag den 35jährigen früheren Schriftleiter der in Berlin erscheinenden kommunistischen Zeitung „Rote Fahne", Karl Sothmann aus Stettin, wegen Borbereitung zum Hochverrat nach § 86 des StGB, zu einem Jahr drei Monaten Festungshaft.
Die Linienschiffe „Hessen" und „Schlesien" sind Freitagvormittag in Venedig eingetrossen, wo sie bis zum 14. Mai bleiben werden.
In den Pariser Tributanleiheverhandlungen ist für die lammende Dollaranleihe eine Verzinsung von 5% Prozent und ein Ausleoungslurs von 95 Prozent in Aussicht genommen worden.
Der Zentralverband der Angestellten hält, wie unsere Berliner Schristleitung drahtet, in den Tagen vom 13. bis 20. Mai in Stuttgart seinen vierten Verbandstag ab.
Rund 1300 Hektar Grundbesitz in Hessen zwangsversteigert.
Nach den nunmehr vorliegenden Ziffern für das Jahr 1929 betrugen die Zwangsversteigerungen landwirtschaftlicher Grundstücke in Hessen nach den Mitteilungen der Amtsgerichte insgesamt 842 eröffnete Verfahren gegenüber 1339 Verfahren 1928. Damals war jedoch nur eine Fläche von 910,3 Hektar zur Zwangsversteigerung vorgesehen, während trotz der verminderten Zahl der Verfahren 1929 die Fläche auf 1279,1 Hektar stieg.
Finanzielle Unicrilühung angegriffener Staaten.
Genf, 9. Mai. Der Sicherheitsausschuß des Völkerbundes hat am Donnerstag den schon seit Jahren tm Völkerbund beratenen Abkommensentwurf über die finanzielle Unterstützung an- gegriffcncr Staaten durch den Völkerbund endgültig und einstimmig angenommen. Das Abkommen soll in der Septembervollversammlung des Völkerbundes abschließend von den bevollmächtigten Vertretern der Regierungen durchberaten und sodann unterzeichnet werden.
Eine Million Arbeitslose mehr.
Rach dem neuesten Bericht der Reichsanstall für Arbeitslosenversicherung haben wir in diesem Jahre 1 080 000 Erwerbslose mehr wie im vergangenen Jahr um die gleiche Zeit. Die saisonmäßige Belebung des Arbeitsmarktes macht sich bis jetzt kaum bemerkbar.
Missglückter Staatsstreich in Spanien.
Madrid, 9. 5. Die Generale Martinez Anido in Madrid und Barrera in Barcelona hatten für die Nacht zum Donnerstag den Sturz der Regierung Berenguer mit Hilfe eines Teils des Militärs in beiden Städten geplant. Als die Regierung über die Gefahr, in der sie sich befand, unterrichtet wurde, ließ sie sofort die berden Generale in ihren Wohnungen verhaften.
Blutige Zusammenstöße in Indien.
London. Alle bisherigen Ausschreitungen in Indien, die bereits eine große Anzahl von Toden und Verwundeten gefordert haben, werden durch die Unruhen in der Stadt Sholapur in den Schatten gestellt. Die Kämpfe in Sholapur dauern noch an.
Der Reichswirtschaftsrat zur Finanzierung des Wohnungsbaues.
Die größeren Schwierigkeiten der Finanzierung des Wohnungsbaues für das Jahr 1930 gegenüber den beiden Vorjahren, in denen es gelungen war, etwa je 320—330 000 neue Wohnungen mit einem Kapitalaufwand von je 3,2 Milliarden Nmk. herzustellen, veranlaßten den Ausschuß für Siedlungs- und Wohnungswesen im Neichswirtschaftsrat, zur Finanzierung des Wohnungsbaues Stellung zu nehmen. Dieser faßte in seiner Sitzung vom 8. April nachstehende Entschließung:
„Durch ein Zusammentreffen verschiedener ungünstiger Umstände werden für den Wohnungsbau 1930 nur etwa 2 250 bis 2 450 Millionen Rmk. langfristige und kurzfristige Mittel zur Verfügung stehen. Ferner ist mit einem Ausfall von öffentlichen Bauten im Werte von etwa i Milliarde Nmk zu rechnen. Die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe beträgt gegenwärtig 63 Prozent, gegenüber 33 Prozent in der gleichen Zeit von 1928 (die Zahlen aus dem Zahre 1929 sind wegen der anormalen Witterungsverhältnisse nicht vergleichbar). Aus diesen Tatsachen ergibt sich im Interesse der Gesamtwirtschaft die dringliche Notwendigkeit, mit größter Beschleunigung Müß- nahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Baumarkt 1930 möglichst viel unö schnell Kapital zur Verfügung zu stellen, um die Bautätigkeit ihrem ganzen Umfange nach in Gang zu bringen und möglichst nicht unter den Stand von 1929 ab- sinken zu lassen."
Unter dem Vorbehalt, weitere Vorschläge für die Belebung der Bauwirtschaft im allgemeinen unö für die dauernde Förderung des Wohnungsbaues zu machen, wird u. a. im ein zelnen in dieser Entschließung vorgeschlagen: Aufhebung der Kapitalertragsteuer aus Alt- und Neu-Emissionen festverzinslicher Werte, Wiederherstellung des Bankgeheimnisses, Förderung des Wohnungsbaues durch Zwischenkredite, Bereitstellung von Kapitalien durch die öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten und die öffentlich-rechtlichen und privaten Versichc- rungsträger und Hypothekenbanken, Förderung des Wohnungsbaues durch die Sparkassen durch Finanzierung der Bauten im voraus nach NTaßgabe des zu erwartenden Einlagezuwachses, Erleichterung der Aufnahme von Ausländsanleihen zu ange- meffenen Bedingungen auch für den Zweck des Wohnungsbaues, Erhöhung der Hauszinssteuerhypotheken für 1930 im Nahmen der vorhandenen Hauszinssteuermittel, Herstellung von Wohnungen mit 2 ^ bezw. 3^ Räumen.
Zur Eiedlungstütigkeit im Ruhrkohlenbau.
Mit ben von der Treuhand stelle für Vergmanns- wohnstätten aus Anlaß ihres 10jährigen Bestehens bekanntgegebenen Zahlen kann man in Verbindung mit den Feststellungen des Bergbauvereins über die Bautätigkeit der Zechen jetzt einen Ueberblick über den gesamten Wohnungsbau für die Belegschaften des Ruhrkohlenbergbaues gewinnen. In der heute erscheinenden Ausgabe des Organs der Ruhrhandelskammern „Ruhr und Rhein" werden darüber von F. Holtermann-Essen interessante Einzelheiten veröffentlicht, die wir nachstehend im wesentlichen wiedergeben:
Die Zahl der von den Zechen errichteten uni) gemieteten Wohnungen hat sich von 5 722 im Jahre 1873 auf 162 529 im Jahre 1929 oder um rund das 30sache vermehrt. Diese 162 529 Wohnungen waren indes nicht sämtlich von Mitgliedern der Belegschaft bewohnt, vielmehr waren 37 696 Wohnungen = 23,19 Prozent von Werksfreunden belegt. Die Gesamtzahl der von der Treuhandstelle und von den Z-echen auf eigene Kosten errichteten Wohnungen beläuft sich auf rund 185 000. Da nach mehrfachen Feststellungen eine Werkswohnung im Durchschnitt von etwa 1,25 auf der Zeche beschäftigten Leuten bewohnt wird (einschließlich Familienmitglieder und Kostgänger), so würden in den 185 000 Wohnungen 231 000 Mann der Belegschaft — 61,51 Prozent untergebrächt werden können, wenn die Wohnungen nicht in so erheblichem Maße noch von Werksfremden in Anspruch genommen würden. Die Bestrebungen ^der Zechenbesitzer auf dem Gebiet des Arbeiterwohnungsbaues haben auch vielfach bei den Arbeitnehmern Anerkennung gefunden. Die ersten von der Industrie vor etwa 60—70 Jahren errichteten Werkswohnungen genügen den heutigen Anforderungen zwar nicht mehr in jeder Beziehung, da sie den damaligen Verhältnissen und Ansprüchen entsprechend sehr einfach gehalten waren. Das hat sich aber rasch geändert. Schon sehr früh ging man dazu über, Häuser mit nur wenigen Wohnungen zu errichten, die, versehen mit Stallung und Gartenland, vor allen Singen aus ländlichen Gegenden zugewanderten Arbeitern das Einleben im Zndustrierevier wesentlich erleichterten. Darüber hinaus konnte der Arbeiter gegen geringe Zinsen im allgemeinen noch Land pachten. Die neueren Kolonien bestehen zumeist aus Einfamilienhäusern.
Bedauerlicherweise hat der Kapitalmangel dazu geführt, daß die Bautätiigkeit im Ruhrkohlenbergbau seit 1924 erheblich eingeschränkt werden mußte. Generaldirektor Wiskott, der Vertreter der Arbeitgeberkreise, hat schon bei der Eröffnung der Ausstellung der Tveuhandstelle darauf hingewiesen, daß nicht zuletzt die Verweigerung der Zuwendungen aus dem staatlichen Hauszinssteuerfonds diesen Rückgang verursacht habe. Die Bestimmungen für die Vergebung von Hauszinssteuer-Hypotheken verraten eine scharfe Einstellung gegen die Werkswohnungen, die in den tatsächlichen Verhältnissen in keiner Werse begründet ist. So anerkennenswert die Leistungen der Treuhandstelle auf dem Gebiet des Bergmannswohnungsbaues sind, so vermag sie doch den Bedarf allein nicht voll zu decken. Eine Förderung des Werkswohnungsbaues ist deshalb im Interesie der Belegschaft durchaus erwünscht, zumal die Erfahrungen mit den einseitig bevorzugten sogenannten gemeinnützigen Dauorganisatio- nen durchaus nicht immer günstig sind.
Die neuen Steuern.
Der Ausgleich des Reichshaushalts für das Jahr 1930 hat nunmehr nochmalige Steuererhöbungen erforderlich gemacht, die insbesondere wegen der Notwendigkeit der Tilgung des am Ende des vorigen Jahres aufgenommenen Neichsdarlehens im Laufe des gegenwärtigen Rechnungsjahres zurückzuführen sind. Es handelt sich um eine Anzahl von Verbrauchssteuern und indirekten Abgaben, die für das Handwerk insofern von Bedeutung sind, als sie die Lebenshaltung belasten, und auch zum Teil die Betriebsunkosten erhöhen. Die Gesetze sino inzwischen erschienen und zwar ein Gesetz über
Zolländerungen,
Aenderung der Tabak- und Zuckersteuer,
Aenderung des Biersteuergesetzes,
Aenderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, Mineralwasiersteuergesetz,
Aufbringungsumlage für 1930,
Weitere Entbindung der Länder und Gemeinden von der Zugrundelegung der Einheitswerte bei ihren Steuern, Ilmsatzsteuererhöhung.
Für das Handwerk das Wichtigste ist das zuletzt genannte Gesetz. RTerkwürdigerweise hat man die Erhöhung der Um satzsteuer in dem Gesetz zur Aenderung der Biersteuer unter gebracht und zwar in dessen Artikel VII. Die Umsatzsteuer wiro vom i. April ab von 7^ v. T. auf 8^ v. T. erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 13^ v. T. tritt bei Unternehmern ein, deren Gesamtumsatz eine Million Rmk. im letzten Jahre überstiegen hat und zwar
i. bei Unternehmern, die überwiegend im Einzelhandel um setzen für den gesamten steuerpflichtigen Umsatz,
2. bei Unternehmern, die nicht überwiegend im Einzelhandel umsetzen nur für die Einzelhandelösätze.
911 an will hiermit insbesondere die Warenhäuser treffen und trifft ebenfalls die Konsumvereine, Dinge, die im Hano- werk zweifellos als ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit empfunden werden.
Zur Durchführung ist folgende Verordnung ergangen: Verordnung zur Vorläufigen Durchführung des Artikels VII des Gesetzes zur Aenderung des Biersteuergesetzes.
Vom 15. April 1930. (Reichsgesetzbl. I S. 142.)
Auf Grund des Artikels VII § i Nr. 3 des Gesetzes zur Aenderung des Biersteuergesetzes vom 15. April 1930 (Neichsgesetzbl. I S. 136) wird hiermit verordnet:
§ i. Umsatz im Einzelhandel im Sinne des § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes liegt vor, wenn das Unternehmen an einen Abnehmer liefert, der die Gegenstände weder zur gewerblichen Weiterveräußerung — fei es in derselben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung — noch zum Verbrauch bei der gewerblichen Herstellung anderer Gegenstände oder zur Bewirkung gewerblicher oder beruflicher Leistungen erwirbt.
§ 2. Unternehmen, die überwiegend im Einzelhandel um- setzen, sind diejenigen, bei denen im vorangegangenen Stenerab- schnitt von dem Gesamtumsatz einschl. des steuerfreien Umsatzes mehr als 75 v. H. auf Lieferungen der in § i genannten Art entfallen.
§ 3. Für die Ermittlung des Gesamtumsatzes des vorange- gangenen Steuerabschnitts (§ 12 Abs. 2 Satz i und §15 des Umfatzsteuergesetzes) ist maßgebend der Umsatz, der sich aus den Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsetzungen (§ 19 Abs. i und Abs. 3 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes) für die Umsätze dieses Steuerabschnitts ergibt. 3st dieser Steuerabschnitt kürzer als ein 3ahr, so ist der Gesamtumsatz nach den Voranmeldungen oder Voranszahlungsfestsetzungen für diesen Steuerabschnitt in einen Jahresumsatz umzurechnen.
§ 4. Bei den in § 12 Abs. 2 Nr. i des Umsatzsteuergesetzes genannten Unternehmen unterliegt nur der i Million M übersteigende Teil des gesamten steuerpflichtigen Umsatzes der erhöhten Steuer. Bei den vierteljährlichen Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsetzungen ist daher jeweilig ein Betrag von 250 000 Nmk. lediglich der Umsatzsteuer in Höhe von 8^' v. T. zu unterwerfen.
§ 5. Die nach § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zur Entrichtung einer erhöhten Steuer verpflichteten Unternehmen haben in ihren Aufzeichnungen (§ 13 des Umfatzsteuergesetzes) die Entgelte nach den Umsätzen im Einzelhandel und außerhalb des Einzelhandels zu trennen.
§ 6. Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom c. April 1930 ab in Kraft.
Darüber hinaus hat Der Neichsfinanzminister auszugsweise folgende Erläuterungen gegeben:
i. Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen des § i Nr. i UStG, ist für die Anwendung des erhöhten Steuersatzes Voraussetzung, daß das Unternehmen im vorangegangenen Steuerabschnitt einschließlich des steuerfreien Umsatzes einen Gesamtumsatz (Lieferungen und Leistungen) von mehr als i Million Nmk. gehabt hat und daß es Lieferungen im Einzelhandel (§ i vorl. Durchf.-Best.) ausführt. Dem Umfang der erhöhten Steuerpflicht nach sind diese Unternehmen in zwei Gruppen zu scheiden: